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Ich bin auch mit fast 400 EUR betroffen.
Ich hatte wegen Problemen mit der Buchung schon vor fast zwei Monaten Kontakt mit dem Hotel. Dadurch weiß ich, dass sie schon damals ihr Geld erhalten hatten.
Das Problem ist aber ein anderes.
Wir haben alle keinen Vertrag mit dem Hotel, sondern einen Vertrag mit der insolventen Navelar GmbH!
Den Vertrag mit dem Hotel hat der jeweilige Hotelgroßhändler, in meinem Fall die Hotelbeds S.L.U. aus Palma de Mallorca, die eine Tochter der TUI ist.
Aus der E-Mail von Navelar geht hervor, dass der Hotelgroßhändler voraussichtlich die Buchung stornieren wird. Ich vermute, dass die Hotelgroßhändler Gläubiger der insolventen Navelar sind und sich über diesen Weg Schulden zurückholen wollen. Ob das vom Insolvenzrecht gedeckt ist, weiß ich leider nicht.
Da bin ich mir nicht ganz sicher. In den AGB´s steht das Navelar nur Vermittler ist und das die Geschäfte zwischen Kunde und Leistungsträger zustande kommt.
Wer aber ist nun der Leistungsträger?
Das Hotel oder in meinem Fall die Hotelbeds Products SLU, Teneriffa (100%ige Tochter der TUI)
Hier ein Auszug aus den AGB´s von Navelar....
1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Unterkünften, Zimmern, Hotels oder Pensionen durch Navelar. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Leistungsträger (insbesondere Hotel) ist Navelar ausschließlich als Vermittler tätig. Es wird insoweit zwischen Navelar und dem Kunden ein Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart,
dessen Vertragsinhalt lediglich in der ordnungsgemäßen Vermittlung des Zimmers oder des Hotels besteht. Die Durchführung des Hotelaufenthalts selbst gehört nicht zu den Vertragspflichten
von Navelar. Pauschalreisen werden über diese Seite nicht vermittelt.
1.2 Im Falle einer Buchung kommt der den Aufenthalt betreffende Vertrag (Gastaufnahme-, Beherbergungsvertrag) ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger
zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Ansprüche des Gastes aus dem Gastaufnahmeoder
Beherbergungsvertrag bestehen ausschließlich gegenüber dem Gastgeber oder dem Hotel.
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
2.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde Navelar den Abschluss eines Vermittlungsvertrages sowie dem Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage der
Informationen und Beschreibungen des Hotels und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet)
abgegeben werden. Navelar empfiehlt die Anmeldung über die Internetseite clever-hotels.com unter Ausfüllen der dortigen Informationsfelder. Bei der Internet-Anmeldung
gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsauftrages sein verbindliches Vertragsangebot gegenüber Navelar ab.
2.2 Der Vermittlungs- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag kommt mit der Annahme durch Navelar zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Der Beherbergungsvertrag mit dem
Hotel kommt durch Annahme der Anmeldung durch das Hotel zustande. Der Kunde wird mit der Buchungsbestätigung über den Abschluss des Vermittlungsvertrages und den Vertrag
mit dem Leistungsträger informiert. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Navelar vor, das der
Kunde innerhalb von einer Woche annehmen kann. Dies kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung) geschehen.