Nabend zusammen. Ich habe am 08.07.13 einen Aufenthalt für 4 Tage in Rom für eine Frau als Gebutstagsgeschenk gebucht, 780€. Das gleiche wie bei allen anderen: Email bekommen. Bei der Buchung habe ich zuerst meine Mastercard angegeben, die aufgrund technischer Fehler nicht akzeptiert wurde. Daraufhin habe ich es via Giro-Einzug gemacht. Das Geld wurde kurz darauf abgebucht aber keine Voucher geschickt. Erst nachdem ich telefonisch nachfragte, kam auch einer (ebenfalls Hotelbed).
Jedenfalls hatte ich mir für heute (24.08.13) folgendes vorgenommen:
1. Besuch der Navelar in der Ballindamm 13 Hamburg (ich komme auch aus Hamburg)
2. Rechtschutz informieren
3. Meine Geld ggf. via Rücklastschrift zurückholen.
Folgendes kann ich berichten:
zu 1: Stellt euch ein historisches wunderschönes Gebäude in der nobelsten Gegend Hamburgs vor. Und jetzt stellt euch ein Büro vor, aus dem wohl jemand "geflohen" ist ohne die Unterlagen mitzunehmen. Die Bürotür stand weit offen und überall lagen Papierfetzen herum (weit und breit keine Menschenseele). Die Aufschrift mit dem Firmennamen wurden sammt Hintergrundfarbe abgerissen (klar es musste wohl sehr schnell gehen). Jedenfalls ein seeeehr mystischer Ort zu dem ich nicht wiederkehren möchte.
zu 2: R.S. angerufen und es wurde mir nahegelegt das Geld via Rücklastschrift zurück zu holen. Hintergrund: das Stammkapital der Kapitalgesellschaft beträgt 25T€, das Unternehmen hat aber mehr als 790T€ Verbindlichkeiten (Stand Ende 2012) --> Heute wohl noch viel mehr.
Womit will der Insolvenzverwalter also die Verbindlichkeiten der Kunden (also meine) abdecken?
Mir wurde es wie folgt erklärt: " ... wenn Sie warten bis der Insolvenzverwalter sich bei Ihnen meldet, läuft es über das Insovenzrecht / Verfahren (wahrscheinlichkeit = 0% für wiederbeschaffung der Kosten), wählt man das Rücklastschriftverfahren, haftet nicht NUR die Kapitalgesellschaft mit dem Stammkapital sonder auch die natürliche Person (also der liebe Chef)... ". Dh. Wenn ich das Geld zurücküberweisen lasse, werde ich vom Insolvenzverwalter angeschrieben mit der Forderung und ich werde parallel eine Strafanzeige auf Betrug stellen, da das Unternehmen zum Zeitpunkt der Buchung nicht mehr wirtschaften konnte / die Buchung nicht erfolgt ist (es folgt also ein ziviles Streitrecht ohne irgendwelche Insolvenzverwalter, wobei die "Verbraucher" im gegensatz zum "Insovelsrecht" deutlich mehr Zuspruch finden).
zu 3: Bereits geschehen
Jetzt buche ich im gleichen Hotel direkt!