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Das ist aber sehr wage und dann sind wir wieder bei der Recht haben und Recht bekommen diskussion.
Das ist aber sehr wage und dann sind wir wieder bei der Recht haben und Recht bekommen diskussion.
Haben die aber heute morgen in meinem Aldi-Radio so gesagt.Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man für ein bereits gebuchtes Ticket sein Geld zurück bekommt.
Wir drehen uns hier doch im Kreis, oder? Es gibt keine sichere Quelle dazu, womit es selbst vor Gericht nicht sicher ist und man somit mindestens beim Recht haben und Recht bekommen ist. Also für die meisten bedeutet dies effektiv, wenn der Zug fährt (pünktlich) dann gibts kein Geld.Haben die aber heute morgen in meinem Aldi-Radio so gesagt.
Und wenn der erste Zug fährt, der zweite vielleicht und der dritte eher nicht, dann steht man einsam am Bahnhof Hinteroberwaldbrunn und findet nicht einmal ein Hotel.Wir drehen uns hier doch im Kreis, oder? Es gibt keine sichere Quelle dazu, womit es selbst vor Gericht nicht sicher ist und man somit mindestens beim Recht haben und Recht bekommen ist. Also für die meisten bedeutet dies effektiv, wenn der Zug fährt (pünktlich) dann gibts kein Geld.
Aber das weiß man in 99% der Fälle vor Fahrtantritt, da die Ausfälle bereits ins System eingepflegt sind.Und wenn der erste Zug fährt, der zweite vielleicht und der dritte eher nicht, dann steht man einsam am Bahnhof Hinteroberwaldbrunn und findet nicht einmal ein Hotel.
Haben die aber heute morgen in meinem Aldi-Radio so gesagt.
Hat jemand Erfahrung ob die Hotline da was machen kann?
Danke für die Info.Ja, geht, aber ich bezweifle dass man da heute etwas erreicht. Ich würde beides in einer Mail an fahrkartenservice@bahn.de senden.
wie würdet ihr vorgehen um die Rückfahrt 100% erstattet zu bekommen?
Über die App geht die streikbedingte Stornierung/ Erstattung ja nicht, da Fahrt erst am Montag?
Hat jemand Erfahrung ob die Hotline da was machen kann?
Ja, das hört sich auch nach nem guten Weg an.beides in einen FGR Antrag per Post ans SC senden und im Begleitschreiben erwähnen, dass die Rückfahrt auf separatem Ticket ohne die Hinfahrt durch den Streik sinnlos geworden/nicht möglich ist.
Ich hätte mal wieder eine Frage an die Experten hier:
Was meint die Bahn in ihren Anträgen wegen der Fahrgastrechte mit erster verspäteter/ausgefallener Zug genau?
Die Fahrt geht von Burgheim nach Schnelldorf der erste Zug nach Donauuwörth hatte schon Verspätung normal Anschluss weg aber der Zug nach Treuchtlingen hat auch Verspätung Anschluss klappt jetzt hat dieser Zug Verspätung und der Anschluss in Treuchtlingen wär weg aber hey auch die Karre hat Verspätung Anschluss klappt und wir haben Zug nach Ansbach gekriegt.
Jetzt ist aber wegen der Verspätung von über 20 Minuten der Anschluss in Ansbach nicht gegangen was soll ich also jetzt eintragen?
Weil der erste Zug nach Donauwörth war ja schon verspätet aber der Anschluss ist ja erst in Ansbach verpasst worden sollt ich dann nicht den Zug nach Ansbach da rein schreiben?
Danke
Die Fahrt geht von Burgheim nach Schnelldorf der erste Zug nach Donauuwörth hatte schon Verspätung normal Anschluss weg aber der Zug nach Treuchtlingen hat auch Verspätung Anschluss klappt jetzt hat dieser Zug Verspätung und der Anschluss in Treuchtlingen wär weg aber hey auch die Karre hat Verspätung Anschluss klappt und wir haben Zug nach Ansbach gekriegt.
Jetzt ist aber wegen der Verspätung von über 20 Minuten der Anschluss in Ansbach nicht gegangen was soll ich also jetzt eintragen?
Weil der erste Zug nach Donauwörth war ja schon verspätet aber der Anschluss ist ja erst in Ansbach verpasst worden sollt ich dann nicht den Zug nach Ansbach da rein schreiben?
Übersetzung für nicht Süddeutsche:Verstehe kein Wort. Wo ist jetzt die Verspätung?
Das Servicecenter wird bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr einfach 50% des Fahrkartenwertes erstatten, wenn daher für alle vier Reisende eine Fahrkarte vorhanden ist wird auch entsprechend für alle vier Reisende erstattet, man könnte natürlich dem Antrag für die Fahrgastrechte ein Begleitschreiben beilegen, welches erklärt, dass nur zwei Reisende von der Verspätung betroffen sind die dürfte jedoch eher zu Verwirrungen führen, daher wird es einfach zu einer höheren Erstattung zugunsten der Reisenden kommen.Ach ja das ist eine Karte für 4 Leute wie mach ich denen klar das nur zwei bis nach Schnelldorf gefahren sind?
geht immernoch nicht, selbst beim BahnComfort-Service angerufen und die Fachabteilung meinte, ich solle direkt bei PKP buchen, denn "die Polen lassen uns nicht auf ihr Buchungssystem zugreifen"...Seit Tagen kann man kein Ticket nach Polen buchen, weil offenbar die bei vielen Zügen vorgesehene Reservierungspflicht aus Deutschland nicht mehr funktioniert.
Irgendeine Erklärung? Über die polnische PKP geht es natürlich.
So habe ich es notgedrungen gemacht.geht immernoch nicht, selbst beim BahnComfort-Service angerufen und die Fachabteilung meinte, ich solle direkt bei PKP buchen, denn "die Polen lassen uns nicht auf ihr Buchungssystem zugreifen"...
aber ich habe auf einer früheren Verbindung noch Plätze reservieren können. Wäre nicht nötig gewesen, aber es stand bei allen Verbindungen „ausgebucht“ im DB Navigator
Zu den Kommentaren hier, dass der GDL das Streikrecht abgesprochen wird: Nein, das wird es nicht, aber ich kann ja trotzdem kundtun, wenn es mich nervt. Ob jetzt die Eskalation zum unbefristeten Streik zu einem so frühen Zeitpunkt eine gute Idee ist, sei dahingestellt. 2007 wurde der unbefristete Streik gerichtlich verboten, weil man eben noch nicht vernünftig verhandelt hatte. Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht heute aufgrund der schnellen Eskalation ebenfalls so entscheiden würde.