Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.460
993
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Besten Dank für den Tipp übrigens. Hat mir für eine gestern gebuchte morgige Fahrt B - K direkt mal 60 EUR von Flex auf Sparpreis gespart.

PS: Mal nachgeschaut, wie lange man vor 80 Jahren mit dem Dampfzug von Berlin nach Köln gebraucht. Da gab es Verbindungen in 7h30m, so weit sind die ICEs da nicht mehr von weg...
 
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alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.348
1.582
Interessant. Ich habe durch eine Stornierung ein(en) Bahn-Gutschein/Guthaben, also etwas, das "wie Cash" sein sollte. Diesen kann ich jedoch nicht kombinieren mit dem Mitfahrer-Gutschein.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.460
993
9.1.1 der AGB:

"Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer
Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am
Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat
er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geän-
derter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung
der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem
späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen.
Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht
gestattet."

Wie gesagt, free for all.

Heute mal kleinen Feldversuch gemacht. In der DB-Lounge auf Befragen etwas unsicheres Gestammel, das wohl auch darauf beruhte, dass man selbst aus dem Fahrplaninformationen nicht schlau wurde. Schaffnöse auf dem Bahnsteig verneinte Nutzungsmöglichkeit, Schaffnör im Zug zunächst auch, nach längerem Palaver und meinem Befragen, wie die DB mich zur gebuchten Zeit ans Ziel zu bringen gedenkt, wenn ich keinen früheren Zug nehmen darf, unverständliches Gebrummel und Sich-Trollen zum nächsten Fahrgast...

Bei genauerem Studium von 9.1.1 AGB ist das übrigens durchaus tricky, weil die Formulierung "der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geän-
derter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit" eigentlich nahelegt, dass man die Gesamtreise oder das Teilsegment mit dem verspäteten Zug zumindest wie gebucht begonnen hat (wg. Fortsetzung/Weiterreise). Ob da § 305c II BGB im Streitfalle wirklich hilft?
 

trawler

Erfahrenes Mitglied
22.12.2015
411
91
BRE HAM BER
Bei genauerem Studium von 9.1.1 AGB ist das übrigens durchaus tricky, weil die Formulierung "der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geän-
derter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit" eigentlich nahelegt, dass man die Gesamtreise oder das Teilsegment mit dem verspäteten Zug zumindest wie gebucht begonnen hat (wg. Fortsetzung/Weiterreise). Ob da § 305c II BGB im Streitfalle wirklich hilft?
Die Erfahrung habe ich selbst auch schon gemacht; Nachdem mein Zug auf +75min stand hieß es am Bahnsteig, dass die Fahrt mit dem verspäteten Zug begonnen werden muss. Kann mich nicht mehr daran erinnern, ob ich mich über die Aussage hinweggesetzt habe. Nicht zu vergessen ist, dass Kulanz und Verspätung aus meiner Perspektive heraus korrelieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.460
993
Das Bild in dem Twitter-Thread ist allerdings ähnlich konfus, denn da stehen auch solche Sachen:

Das ist natürlich nicht so gut. Sie können es zwar mit einem früheren Zug versuchen, aber ob die Aufhebung der Zugbindung aufgrund der Verspätung des IC 2321 möglich ist, vermag ich nicht zu sagen. Das müssen Sie dann im anderen Zug bei der Kontrolle klären. /da
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.557
237
RLG
kreuzundpeer.de
Das Bild in dem Twitter-Thread ist allerdings ähnlich konfus, denn da stehen auch solche Sachen:

Ja, das fiel mir auch auf. In diesem Fall hatte der Nutzer allerdings den Anschluss nicht sicher verpasst, sondern durch die Verspätung nur einen sehr knappen Anschluss:

Bahn: "Würden Sie durch die Verspätung des IC 2321 einen anderen Zug verpassen, den Sie mitgebucht hatten, der also auf Ihrem Ticket mit drauf ist?"
User: "Da hätte ich dann noch max. 5 Minuten Puffer."
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.490
15.144
Bei genauerem Studium von 9.1.1 AGB ist das übrigens durchaus tricky, weil die Formulierung "der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geän-
derter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit" eigentlich nahelegt, dass man die Gesamtreise oder das Teilsegment mit dem verspäteten Zug zumindest wie gebucht begonnen hat (wg. Fortsetzung/Weiterreise). Ob da § 305c II BGB im Streitfalle wirklich hilft?

Ich finde ja die zeitliche Abfolge, die von "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden", "unverzüglich" und "bei nächster Gelegenheit" aufgebaut wird, eindeutig. Ich halte das auch fuer sachgerecht, da dem Passagier nicht zugemutet werden kann, eine lange vorher festehende Verspaetung sehenden AUges abzuwarten. Die Betrachtung einer nicht funktionierenden letzten Verbindung des Tages macht das besonders deutlich.

Sofern man innerhalb der Gueltigkeitsdauer der Fahrkarte bleiben (also fruehestens am gebuchten Tag fahren) will, ist die Diskussion aber sowieso akademisch, jedenfalls solange man sich im Bereich der tariflichen Gleichstellung bewegt. Denn dann ist man halt morgens mit der ersten S-Bahn von Berlin Friedrichstrasse zum Hbf gefahren (0004-0006 :D), und jede Fahrt von Berlin nach Koeln stellt eine Weiterreise dar. Auch eine, die vor der eigentlich geplanten Fahrt von Berlin nach Koeln liegt.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
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MUC
Wie verhält es sich in dem Fall eigentlich mit den Fahrgastrechten?

Sprich: Ich nehme eine frühere Verbindung, um einer deutlichen Verspätung (> 60 Minuten) auf der ursprünglich gebuchten Verbindung zu entgehen, habe dort aber einen Sitzplatz reserviert, den ich dadurch nicht nutzen kann. Erstattungsanspruch für die Sitzplatzreservierung? (Spoiler: Das "Servicecenter" Fahrgastrechte sagt: nö, nada, niente, is nich. Aber das sagen sie ja gerne...)
 
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CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
782
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PBC
Wie verhält es sich in dem Fall eigentlich mit den Fahrgastrechten?

Sprich: Ich nehme eine frühere Verbindung, um einer deutlichen Verspätung (> 60 Minuten) auf der ursprünglich gebuchten Verbindung zu entgehen, habe dort aber einen Sitzplatz reserviert, den ich dadurch nicht nutzen kann. Erstattungsanspruch für die Sitzplatzreservierung? (Spoiler: Das "Servicecenter" Fahrgastrechte sagt: nö, nada, niente, is nich. Aber das sagen sie ja gerne...)
Etwas OT, aber vielleicht trotzdem hilfreich für den ein oder anderen:
Inzwischenkann man über die Bahn getätigte Reservierungen übrigens auch sehr kurzfristig über die App ändern. Letztens erst bei einem verpassten Anschluss erfolgreich praktiziert.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.460
993
Hatte ich auch erwogen, aber lassen sie sich bei einem noch nicht angefahrenen Sparpreis mit Zugbindung auf einen anderen Zug umswitchen?
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Hatte ich auch erwogen, aber lassen sie sich bei einem noch nicht angefahrenen Sparpreis mit Zugbindung auf einen anderen Zug umswitchen?

Reservierungen sind (vermutlich) bei der Bahn doch komplett unabhängig vom Ticket, deswegen ja.
Soweit ich das getestet habe ist die incl. Reservierung vom 1. Klasse Ticket auch auf jeden anderen Zug auf der Strecke anwendbar.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.976
3.760
STR
Reservierungen sind (vermutlich) bei der Bahn doch komplett unabhängig vom Ticket, deswegen ja.
Soweit ich das getestet habe ist die incl. Reservierung vom 1. Klasse Ticket auch auf jeden anderen Zug auf der Strecke anwendbar.
Aber nur einmal soweit ich weiß. Mehrmals umswitchen geht nicht.
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
1
Wie verhält es sich in dem Fall eigentlich mit den Fahrgastrechten?

Sprich: Ich nehme eine frühere Verbindung, um einer deutlichen Verspätung (> 60 Minuten) auf der ursprünglich gebuchten Verbindung zu entgehen, habe dort aber einen Sitzplatz reserviert, den ich dadurch nicht nutzen kann. Erstattungsanspruch für die Sitzplatzreservierung? (Spoiler: Das "Servicecenter" Fahrgastrechte sagt: nö, nada, niente, is nich. Aber das sagen sie ja gerne...)

Selbstverständlich ist die Reservierung zu erstatten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Bahn diesbezüglich weigert.
 

phil_strom

Erfahrenes Mitglied
26.06.2014
896
15
NRW
Selbstverständlich ist die Reservierung zu erstatten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Bahn diesbezüglich weigert.

Mein persönlicher Eindruck: Ab und zu sitzt im SC FGR ein/e Stundent/in, der/die im Zweifel eher ablehnend entscheidet. Widersprechen und dann sollte es erstattet werden.

Umbuchen bei Störungen geht übrigens auch mehrmals problemlos - allerdings dann nur im Reisezentrum.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.512
766
Selbstverständlich ist die Reservierung zu erstatten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Bahn diesbezüglich weigert.

Nee, das nicht, aber es wird einem schwer gemacht:

Hatte neulich einen Sparpreis 2. Klasse gebucht und eine Sitzplatzreservierung. Gebucht am Laptop, aber Online-Ticket in der App. Zug war verspätet, es war abzusehen, dass der Anschluss in Mannheim nicht mehr erreicht wird. Also die Sache selbst in die Hand genommen und mit einem anderen Zug gestartet und unterwegs einen weiteren, deutlich verspäteten Zug erwischt und fast pünktlich angekommen.

Unterwegs im Zug sagte der Schaffner, man könne sich die Sitzplatzreservierung online erstatten lassen. Ging aber nicht oder ich habs nicht gefunden und bin zu blöd.

Abends bin ich dann zu Hause ins Reisezentrum und wollte mir das dort erstatten lassen. Dort bestand man auf eine ausgedruckte Fahrkarte. Ohne wäre keine Erstattung möglich. Ein Ausdruck vor Ort durch das Personal oder einfach die Nennung des Ticket-Codes reiche nicht aus.

Ende vom Lied: Trotz Ticket in der App braucht man das Papierticket um eine Erstattung zu bekommen. Und Verspätungen bei der Bahn sind ja soooo selten. Gestern hin 45 Minuten und zurück 56 Minuten - und der Fahrgast geht leer aus.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Genau, so war es auch bei mir am Samstag. Im Reisecenter gab es den Verspätungsgutschein nur weil ich das ausgedruckte Ticket vorweisen konnte, beim Handyticket wäre das nicht möglich gewesen.

Verspätungsentschädigung mit Gutschein war übrigens 20% höher als in bar.
 
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Pendiculara

Reguläres Mitglied
12.10.2017
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Online ist eine Erstattung der Reservierung nicht möglich. Man kann allerdings eine E-Mail schicken, darüber wurde mir vor zwei Wochen eine Reservierung für einen verpassten Zug erstattet. Ein Fahrgastrechteformular war nicht nötig.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Albern. Die Sprecherin sagt doch selber, dass kein Betrugsproblem gibt. Wieso macht man aus einem Nicht-Problem einen Artikel?

Betrug ist wohl eher, wenn die Bahn sich mit den absurdesten Begruendungen aus ihrer Pflicht zur Zahlung von Entschaedigung (und anderem) rauswieselt.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Die Bahn sollte sich hüten, ihre BC100-Kunden unter Pauschalverdacht zu stellen. Solche Kampagnen sind eine Frechheit. Was für ein Laden ist das eigentlich?