Kommt drauf an, wenn die Änderung die zur Aufhebung der Zugbindung geführt hat auch eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr führt ja dann greift das Wahlrecht der EU Fahrgastrechteverordnung, in der DB AGB reichen auch schon 20 Minuten Verspätung aber dort ist es nicht so eindeutig bestimmt wie in der EU VO.
Grundsätzlich bist du aber mit der Freigabe durch das Reisezentrum sowieso gut beraten denn wie wir hier ja schon einige Berichte hatten sind nicht alle vom DB Personal fit in den Fahrgastrechten oder wollen es nicht sein.
Scheinbar möchte auch die Bahn nicht an die eigenen Regeln halten, da liegt SWINE nice so weit daneben.
Ich wollte eine Bestätigung für die Aufhebung der Zugbindung mit der Aussage, dass ich die Tickets auch bis ein Jahr später nutzen kann.
Der völlig unfreundliche Mann an der Schnellinfo in FFM hat das direkt abgestritten und gesagt, das ginge nur am gleichen Tag.
Der Azubi im Kundencenter war zuerst der gleichen Meinung, nach Rücksprache im Hinterzimmer hat er das eine Jahr aber bestätigt und die Aufhebung der Zugbindung auch gestempelt, allerdings sagte er, er könnte kein Enddatum drauf schreiben.
Als ich das seinen ersten Kollegen gesagt habe, blieb der eisern bei seiner Meinung. Das grenzt aber tatsächlich an Betrug (ohne Anspruch auf rechtliche Korrektheit des Begriffs).
Mal sehen, was der Schaffner bei der Kontrolle dann sagt.