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Oh spannender Fall, denn die EU VO schließt ja die Entschädigung wegen Verspätung, also die 25/50% Pauschal aus, Falls zum Zeitpunkt der Buchung eine Verspätung/Ausfall bekannt ist.Die Züge sind nicht gefahren und die Begründung war, dass ich vorher schon wusste, dass die Züge ausfallen würden. Da sie mir jedoch Reservierungen verkauft haben und die Züge auch in der Fahrplanauskunft bis ca. 10 Stunden vor Abfahrt noch drin waren, zieht das Argument "ja aber sie wussten das ja" eben nicht.
Aber so wie ich das verstehe, die SWEG hat bereits den Ausfall bekannt gegeben aber die DB hat als Verkaufsstelle die IT noch nicht bereinigt und die Verbindung war daher buchbar?
Dann kann ich natürlich die Sicht der SWEG verstehen, aber dieser Fehler darf nicht zu lasten der Kunden gehen.