Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.904
1.368
Jeder meiner Beiträge ist für sich ein Qualitätspost. Was man von deinen leider nicht behaupten kann.
Das sagt der User mit jeder Menge sinnfreien Posts, aber Quantität ist eben nicht gleichbedeutend mit Qualität... Ich kommentiere deine Posts ab sofort nicht mehr. Sowas brauche ich mur nicht antun...
 

Fjaell

Erfahrenes Mitglied
19.05.2010
989
660
Mir ist es hier persönlich vollkommen schnuppe, wer hier über wen lacht und ob das mit Qualitätspostings aufgerechnet werden kann. Aber eine IT-Abteilung ist nun wirklich nicht für Mailings zuständig. Und schon gar nicht bei großen Organisationen. Und definitv (!) nicht bei der DB AG und deren Töchtern, Schwestern und Enkeln.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.981
2.358
Im Moment stellt sich mir die Frage ob ich heute einfach Pech habe oder ob die Bahn wirklich alles tut um ihre Kunden von der Schiene weg zu bekommen.
Vorhin fängt der Zugbegleiter mit mir eine Diskussion an, dass ich zu viel Gepäck dabei hätte und das nicht zulässig wäe.

Hat hier die Bahn vor eine Weile die Bestimmungen dazu geändert? Früher galt das Prinzip dass so viel Traglast erlaubt wie der Reisende eigenständig selbst befördern kann.
In meinem Fall sind das heute zwei große Hartschalenkoffer die eben die gerade an die 178cm Regel der Airlines reichen und zwei Alu Notebookkoffer einmal in 17 und einmal in 15 Zoll.

Ich bin in dieser Konfiguration ja eigentlich immer unterwegs, und jetzt soll das in Bahn nicht mehr zulässig sein im Flugezug aber schon??

Im Moment kann ich aber auch die Gepäckbestimmungen der DB nicht finden bzw. lande immer bei ihrem Angeboten zu diese Gepäckbeförderungsdienst.

War das heute Pech oder hat die DB in der Tat ihre Regeln zum Gepäcktransport inzwischen verschäft und setzt diese auch entsprechend durch?
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.557
237
RLG
kreuzundpeer.de
178cm Regel der Airlines

Sind es nicht meist 158cm?

Theoretisch ist die Gepäckmenge bei der Bahn afaik schon länger auf ein Stück begrenzt. Zitat von der Bahn-Website:

"Neben Handgepäck dürfen Sie ein Stück Traglast mit sich führen. Tragelasten sind größere Gepäckstücke oder Gegenstände, die von einer Person alleine getragen werden können. Diese müssen ggf. außerhalb Ihres Sitzplatzbereichs untergebracht werden. Für die Beaufsichtigung des Gepäcks ist jeder Reisende selbst verantwortlich."

Handgepäck ist nicht genau definiert, aber du hättest mit zwei großen Koffern dann mindestens zwei Stück "Traglast" dabei.

Probleme diesbezüglich sind mir aber auch nicht bekannt und ich hatte schon öfters zwei große Koffer dabei.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.981
2.358
Oh ja Tippfehler müssen natürlich 158cm sein

Der Link der Bahnseite öffnet sich bei mir nicht, ich werde es später nochmal versuchen wenn ich FRA erreicht habe.

Aber formal würde das Tatsächlich bedeutet, das nächste mal nach Hamburg muss ich zwingend fliegen denn dann darf ich zwei große Koffer dabei haben ... tja auch das kann man als Lösung ansehen.

Aber früher waren die Bestimmungen so, dass eben so viel Gepäckstücke mitgenommen werden konnten wie eben für die Person tragbar waren.
Aber meine Zeiten des häufigen Bahn fahrens sind jetzt auch schon 10 Jahre her.

Wobei dann Packe ich das nächste mal eben beide Koffer mit Folie/Tape zu einem zusammen dann wird es nur noch ein Stück Traglast, Problem gelöst ....
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.502
15.157
Die Bestimmungen sind seit Jahr und Tag unveraendert:

7.3. S. 1-3 AGB Bahn:

"Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden."

Handgepaeck ist zum einen legaldefiniert und zum anderen in der Menge un- bzw. nur durch den Stauraum begrenzt durch § 16 Abs. 1 EVO:

"Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen. Dem Reisenden steht für sein Handgepäck nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz zur Verfügung. Reisende, denen kein Sitzplatz angewiesen werden kann, haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen des Eisenbahnpersonals zu befolgen."

Somit steht und faellt es mit der Frage, ob die grossen Koffer noch Handgepaeck sind (dann keine Traglast -> ok), oder nicht (dann zwei Stueck Traglast -> nicht ok).

Ob man jetzt auf einmal anfangen muss, solche nur auf dem Papier bestehenden Regeln umzusetzen, steht natuerlich auf einem anderen Blatt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.981
2.358
1. und 2. Klasse? (Bitte keine Antwort).

Zug zum (Business-) Flug geht dann ja auch nicht mehr.

Wenn man natürlich in der ersten Klasse zwei Gepäckstücke anbieten würde, könnte man das natürlich eine zusätzliche Motivation sein diese zu buchen.
Aber interessant dass die DB tatschlich formal nur ein großes Gepäckstück zu lässt.

Spannend sind aber dann die Airrail oder R&F Ticket Varianten
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.502
15.157
Aber interessant dass die DB tatschlich formal nur ein großes Gepäckstück zu lässt.

Ich wuerde eher sagen, dass annaehernd jedes im Flugzeug zugelassene Gepaeckstueck Handgepaeck im Sinne der Bahn ist, und dass "Traglasten" in der Bahn im Flugzeug Sperrgepaeck oder Fracht waeren.

Spannend sind aber dann die Airrail oder R&F Ticket Varianten

R&F ist easy, das ist ein den Bahn-AGB unterliegendes reines Bahnticket. Express Rail ist etwas komplizierter, da etwas unklar ist, ob 2.3. der LH-AGB die Bahn-AGB einbezieht. Die Frage koennte z.B. beim Transport von Schusswaffen virulent werden, da die Bahn diesen ausnahmslos verbietet.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.008
3.970
FRA
War das heute Pech oder hat die DB in der Tat ihre Regeln zum Gepäcktransport inzwischen verschäft und setzt diese auch entsprechend durch?

Wie hast du auf dich aufmerksam gemacht? Die Regel gelten seit langem tatsächlich unverändert, habe aber auch noch nie gehört, dass deswegen diskutiert wurde. Ist auch m.E. sinnfrei, wenn man nicht ernsthaft vor hat, den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen, ein zusätzliches Entgelt oder ähnliches ist da nicht vorgesehen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.981
2.358
Wie hast du auf dich aufmerksam gemacht? Die Regel gelten seit langem tatsächlich unverändert, habe aber auch noch nie gehört, dass deswegen diskutiert wurde. Ist auch m.E. sinnfrei, wenn man nicht ernsthaft vor hat, den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen, ein zusätzliches Entgelt oder ähnliches ist da nicht vorgesehen.

Gute Frage, ich bin eben eingestiegen und war gerade dabei beide Koffer in das Kofferregal zu packen.
Vielleicht hat ģenau das zu lange gedauert der zweite Koffer stand dann eine gewisse Zeit quer im Gang und hat das Durchgehen verhindert.
 
A

Anonym38428

Guest
Immer noch besser als der Durchruf nach dem Inhaber eines Klapprades am letzten Wochenende, was etwas suboptimal in der Gepäckablage „verstaut“ war.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.981
2.358
Die Frage koennte z.B. beim Transport von Schusswaffen virulent werden, da die Bahn diesen ausnahmslos verbietet.

Das stimmt so aber nicht, da ich eine Erlaubnis nach §10 Abs. 4 S.1 WaffG habe, darf ich auch diese in der Bahn mitnehmen wie auch jeder andere der eben diese VOraussetzungen erfüllt.
Wobei man fairweise sagen muss, dass die BPol am STR den Transport einer Waffe schnell und einfach abwickelt, sofern man natürlich die alle und die richtigen Papiere beisammen hat.
Da hat nur ein ganz anderer Gegenstand eine Gepäcknachkontrolle ausgelöst die sehr negativ ausgefallen war.

Aber zurück zur Bahn in den AGB steht weiter unten:
Das Mitnahmeverbot nach Satz 1 und 2 gilt auch nicht für Schusswaffen von solchen Personen, die durch eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 4 Satz 1 WaffG („Waffenschein“) ausgenommen jedoch Erlaubnisse nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG („Kleiner Waffenschein“)- oder eine Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 oder 56 WaffG jeweils zum Führen dieser Schusswaffen in Zügen zu Zwecken des Selbst- oder Drittpersonenschutzes berechtigt sind

Den letzten Satz könnte man natürlich auch wieder etwas relativierend auslegen aber bisher hatte ich zumindest deswegen vor einigen Wochen auf der Fahrt vom Hamburg zurück nach Stuttgart keine Probleme.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.502
15.157
Ja, da war mein "ausnahmslos" strenggenommen nicht richtig. Wer also zu den absoluten Exoten der Waffenscheininhaber gehoert (15.000 gefaehrdete Persoenlichkeiten, Wachmaenner etc.), der darf damit auch Bahn fahren. Point taken.

Otto Normaljaeger, der einfach nur in Afrika ein paar coolere Viecher als nur Hase und Igel abknallen will, darf allerdings fliegen, nicht jedoch bahnfahren. Ob er express-railen darf, s.o., unklar.
 
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Reaktionen: Du bist Deutschland!

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.981
2.358
Irgendwie hat mir wohl die Bahn den Krieg erklärt, ich sollte zukünftig wohl doch besser nur noch fliegen.

In früheren Beiträgen wurde doch erwähnt, dass kein Stempel mehr zur Freigabe von anderen Zügen usw gebraucht wird, nun ja wohl hat sich das nicht bei jedem Zugbegleiter rum gesprochen.

Die Fahrkarte eigentlich einfach ausgebaut Frankfurt Flughafen - Stuttgart Aufenthalt dort von rund 14 Stunden und dann weiter nach München Flughafen Terminal.
Der Abschnitt gestern FRA- Stuttgart Hbf lief an sich problemlos kleine Verspätung aber nichts dramatisches.
Heute sollte es dann mit dem EC 115 um 11:58 Uhr richtung MUC gehen, tja am Hbf musste ich feststellen es gibt keinen EC dieser fährt nicht über Stuttgart sondern nur über Esslingen.
Aber kein Problem ICE 593 hatte da sowieso schon 40 Minuten Verspätung wurden dann bis zur Abfahrt in Stuttgart 50 und in München etwas über einer Stunde.
Also in diesen eingestiegen, kurz nach Ulm dann die Fahrkartenkontrolle.

Erste Diskussionsrunde: Ticket sei nicht gültig ich hätte eine Zugbindung für den EC 115, ich solle eine neue Fahrkarte ich glaube es waren 90 Euro für die Strecke Stuttgart - MUC kaufen.

zweite Diskussionsrunde: Da ich natürlich nicht eingesehen habe ein neues Ticket zu kaufen sollte eine Fahrpreisnacherhebung erstellt werden und ich sollte meinen Ausweis aushändige,erst dachte ich mir dieses Spiel mit zu spielen spätestens wenn es um die Adresse gegangen wäre wäre es lustig geworden aber auch das abgelehnt.

dritte Diskussionsrunde: Aus "Kulanz" würde die "Ungültigkeit" der Fahrkarte ignoriert aber ich müsste den Übergang in die höhere Klasse bezahlen, auch abgelehnt.

die dritte Runde war nicht ganz vorbei da taucht der Zugchef auf, der hat sie nur kurz das Ticket geben lassen und gemeint er prüfe das und würde dann wieder kommen.
Kurz vor Pasing war er wieder da, meinte alles gut der Fahrplan des EC115 sei irgendwann zwischen meinem Kauf der Fahrkarte und heute geändert worden, ich könnte natürlich mit diesem ICE fahren, sollte aber zukünftig doch nochmal kurz prüfen ob es keine Änderungen gegeben hat.

Solange finde ich das Flugzeug auch auf der Kurzstrecke eine ernsthafte Alternative zur Bahn der AZ Flug lief hingegen vorbildlich ab, sogar inklusive Upgrade von Reihe 9 in Reihe 2.

Aber kommuniziert die Bahn eigentlich solche essentiellen Änderungen nicht? man kann doch nicht ernsthaft diese Aufgabe dem Kunden übertragen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.008
3.970
FRA
Du hast aber echt einen Lauf. Was wurde denn auf dein Aussage hin, dass der 115 Stuttgart gar nicht angefahren hat, erwidert?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.981
2.358
Du hast aber echt einen Lauf. Was wurde denn auf dein Aussage hin, dass der 115 Stuttgart gar nicht angefahren hat, erwidert?

Das war zuerst ein unwichtiges Detail das gekonnt ignoriert wurde, denn der EC 115 sei eben nicht ausgefallen.
Später kam dann die Aussage ich hätte ja eine Information bekommen dass der Halt leicht verändert wurde, nur welche? und hätte daher reagieren müssen.

Ach ja der erste fand auch die Tatsache, dass ich FRA- Stuttgart Hbf am 19. und Stuttgart Hbf - MUC sowieso sehr verdächtig ich hätte doch zwei Fahrkarten dafür gebraucht und irgendetwas würde doch nicht stimmen ...

Ist den Leuten zurzeit einfach nur zu warm oder ist das Niveau der Bahnleute dauerhaft so drastisch nach unter gegangen?
Aber Lektion gelernt, ich werde wieder die alte Methode anwenden und bei Unregelmäßigkeiten vor dem Einstieg den Zugchef aufsuchen.
 
A

Anonym38428

Guest
Gerade die Streichungen/Umleitungen über Esslingen sind den Bahnern eigentlich hinreichend bekannt, ich hatte letztes WE keine Probleme auf der Relation ohne vorher freigeschriebenes Ticket. Bei der Kontrolle kurzer Hinweis, dass der gebuchte Zug heute nicht/anders verkehrt - fertig. Quasi wie immer, wobei ich manchmal nicht mal mehr darauf hinweise und es keine Nachfrage gibt.

Bei Online gekauften Tickets erfolgt btw ca. 1 Woche vorher die Info per Mail „Verspätungsalarm“, dass die Verbindung nicht gefunden werden konnte.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Gerade die Streichungen/Umleitungen über Esslingen sind den Bahnern eigentlich hinreichend bekannt, ich hatte letztes WE keine Probleme auf der Relation ohne vorher freigeschriebenes Ticket. Bei der Kontrolle kurzer Hinweis, dass der gebuchte Zug heute nicht/anders verkehrt - fertig.

Und selbst wenn die das dann nicht glauben, man kann es ja jederzeit über die Bahn-App "beweisen".
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Bist du denn gleich nach Einsteigen zum Mitarbeiter oder hast du Platz genommen und einfach gewartet?
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Gerade die Streichungen/Umleitungen über Esslingen sind den Bahnern eigentlich hinreichend bekannt, ich hatte letztes WE keine Probleme auf der Relation ohne vorher freigeschriebenes Ticket. Bei der Kontrolle kurzer Hinweis, dass der gebuchte Zug heute nicht/anders verkehrt - fertig. Quasi wie immer, wobei ich manchmal nicht mal mehr darauf hinweise und es keine Nachfrage gibt.

Bei Online gekauften Tickets erfolgt btw ca. 1 Woche vorher die Info per Mail „Verspätungsalarm“, dass die Verbindung nicht gefunden werden konnte.
Dafür müsste man den Verspätungsalarm aber auch aktivieren. Da er mir dank chronischer Unpünktlichkeit der Bahn regelmäßig das Postfach überfüllt deaktiviere ich ihn bei jeder Buchung.

Ich würde es aber durchaus für zumutbar halten vor der eigenen Abfahrt den Bahn Navigator zu bemühen, der zeigt ja alle Abweichungen an. Mache ich schon aus eigenem Interesse.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Letzte Woche bin ich von Lyon nach München über Straßburg und Karlsruhe. Champagne Ardennes TGV hat sich einer vor einen Zug geworfen, in Straßburg dementsprechend nix mehr nach Deutschland außer die RB nach Offenburg. Rüber nach Offenburg und da in den ersten ICE nach Karlsruhe. Der wäre sogar noch rechtzeitig für meinen Anschluss nach München in KA angekommen, nur fand sich der Zug nicht mehr in der App. Die Schaffnerin auch leicht irritiert, dass sie bei sich nix findet zu dem Zug. In Karlsruhe angekommen, hieß es dann, Reisende nach Stuttgart sollen nach Mannheim, da würde dann ein 25 Minuten verspäteter ICE alle nach Stuttgart - München bringen. Nachfrage in der Zeit bei der Bahn über Twitter ergab, dass der IC statt Karlsruhe - München nur Stuttgart - München fuhr. Der ICe fuhr sich dann bis München noch 75 Minuten Verspätung ein. Die Schaffnerin im ersten ICE hat ja nach meinen Anschlüssen geschaut aber war selbstverständlich dass ich dann bei ihr mitfahre statt in Straßburg zu warten, der im zweiten ICE hat nicht mal nachgehakt wieso ich mit einer Zugbindung KA - München in Mannheim in seinen Zug steige, wird also gewusst haben, dass da Chaos ist. Ich hab auch noch nie groß begründen müssen, wenn ich eine aufgehobene Zugbindung hatte. Neulich RE4 von Düsseldorf nach Wuppertal verspätet, ICE verpasst, bin ich halt IC / ICE gefahren „RE4 zu spät“ „Alles klar“. Musst an einen schlecht gelaunten Schaffner geraten sein...

Dass mein IC nicht ab KA fährt, das hat mir die Bahn aber zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt.