Der Zug steht, es gibt keine Betriebsgefahr.
Keine Gefahr aber durchaus ein Betriebshindernis, im übrigen könnte man durchaus aus das Arugment bringen, dass wenn wegen dir der Zug im Bahnhof stehen bleiben muss, das hier zutrift:
"Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden."
Wenn die Bahn sich selbst durch Abschluss von zu vielen Beförderungsverträgen in die Situation einer Überfüllung gebracht hat
Wir reden hier aber schon von der Deutschen Bahn oder?
Das Problem ist doch nicht nicht dass ICE 1556 überfüllt ist, weil für diesen Zug doppelt so viel Fahrkarten verkauft wurden, sondern weil eben mehrere hundert Leute in den Wagen 31 bis 38 sein sollten der aber eben plötzlich fehlt, oder weil eben ICE 1558 ausgefallen ist und nur die Fahrgäste den nächsten ICE nehmen.
Ja auch das ist ein Problem welches der DB zufällt, aber zu tun indem man einfach nur so viele Tickets verkaufen wie Sitzplätze vorhanden braucht, bildet eben nicht die Realität ab.
Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“
Fahrgast ohne Status auf Sitzplatz, der für Statusgäste reserviert ist: „Nein“.
Zugbegleiter: „Haben Sie solch einen Status?“
Fahrgast: „Ja.“
Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“
Fahrgast: „Nein.“
Zugeleiteter: „Bitte Bundespolizei in Wagen 10 kommen.“
Nur ist die Antwort bei Nummer zwei mit einem "nein" falsch, sie müsste lauten:
Fahrgast ohne Status auf Sitzplatz, der für Statusgäste reserviert ist: „sehr gerne aber zeigen sie mir doch bitte die Regelungen zu den Sitzplätzen für Statusgäste und den vorgeschriebenen Ablauf zur Kontrolle des Bahnbonusstatus im Zug vor, dann werde ich ihrer Aufforderung zu gerne nachkommen“.
Wie schon beschrieben, in der Realität besteht natürlich das Risiko dass ein motivierter Zugchef die BPol hinzu zieht und man am Ende wirklich auf dem Bahnsteig steht, das ist aber weit ab von rechtmäßig, was dann eben Konsequenzen für das EVU und gegebenfalls auch für das Personal haben kann.
Das Spiel könnte man sogar noch weiter treiben, denn was passiert wenn der Reisende dann einen Screenshot aus einer Bahnbonusapp vorzeigt?
Dann was der Fahrgast in diesem Fall genau vorzeigen muss ist eben auch nirgendwo geregelt.
Wer einen Status hat, wird ihn wohl auch bereitwillig vorzeigen. Warum auch nicht.
Weil es einfach nicht vorgesehen ist, die lässt ja bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle der Polizei auch nicht die Beamten deinen ganzen Wagen durchsuchen nur weil sie fragen ob sie es dürfen.