Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

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15.07.2016
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Das mag auch umgekehrt gelten, meine Gnädigste.
Nun noch mehr Randale als hier geht doch nicht?

Es sei denn er hat eine Erlaubs nach §19 Abs. 2 WaffG, dann ist das Eskalationspotenzial gegeben.

Die Bundespolizei ist doch recht schnell bei der Hand mit Räumungen.
Aber dann kann das Personal auch einen Grund benennen, wie eben Verletzung irgendwelcher Regeln die auch in den ABB verankert sind.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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Die Deutsche Bahn gestattet also nicht, sich ohne eine Berechtigung auf diese reservierten Plätze zu setzen. Habt ihr keine Sitzplatzreservierung gebucht, solltet ihr euch daher einen anderen freien Platz suchen. Setzt ihr euch ohne „BahnBonus“-Status auf so einen Platz, werdet ihr nicht sofort vom Schaffner aus dem Zug geworfen. In der Theorie kann euch der Zugbegleiter aber vom Platz verweisen – spätestens dann, wenn ein Passagier mit einem Gold- oder Platin-Level einsteigt und einen freien Sitz für sich sucht:

 
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alinakl

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15.07.2016
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wenn ich mir die Räumungen wegen "Überfüllungen" so angucke
Aber das mit der Thematik Überfüllung lässt sich aus den ABB ableiten, zum Thema Statussitzen steht dort nichts.

In der Theorie kann euch der Zugbegleiter aber vom Platz verweisen – spätestens dann, wenn ein Passagier mit einem Gold- oder Platin-Level einsteigt und einen freien Sitz für sich sucht:
Nein kann er eben nicht, weil es an der nötigen Rechtsgrundlage fehlt.

Das erkennst du schon daran, dass es keine Regelung zur Prüfung des Status gibt, ich kann mich hinsetzen und mein Platin nicht vorzeigen und dann?

Die Berechtigung ist ja da nur niemand weiß es außer mir.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Die Deutsche Bahn gestattet also nicht, sich ohne eine Berechtigung auf diese reservierten Plätze zu setzen. Habt ihr keine Sitzplatzreservierung gebucht, solltet ihr euch daher einen anderen freien Platz suchen. Setzt ihr euch ohne „BahnBonus“-Status auf so einen Platz, werdet ihr nicht sofort vom Schaffner aus dem Zug geworfen. In der Theorie kann euch der Zugbegleiter aber vom Platz verweisen – spätestens dann, wenn ein Passagier mit einem Gold- oder Platin-Level einsteigt und einen freien Sitz für sich sucht:


Marketing-Sprech… GIGA, als der ehemalige Gaming TV Sender, ist jetzt nicht wirklich die beste Quelle, was rechtliche Fragen angeht…
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Aber das mit der Thematik Überfüllung lässt sich aus den ABB ableiten

Nein, lässt es sich nicht. Es gibt keine polizeirechtliche Rechtsgrundlage für eine Räumung wegen Überfüllung und keine zivilrechtliche für einen Fahrtausschluss. Aber trotzdem geschieht es, die Bundespolizei macht das (für mich unverständicherweise) mit, und das zeigt, dass sie sich blind auf das Zugpersonal verlässt, sobald dieses "Fahrtausschluss" sagt.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Nein, lässt es sich nicht.
Nun es gibt im Abschnitt A 6.1 der ABB durchaus eine mögliche Generalklausel:

"Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, "

Auch für ICE gibt es Zulassungsregeln welche die maximale Anzahl an Paxen iim Zug bestimmen eine Überschreitung ist unzulässig, wird diese überschritten stellen Reisende durchaus eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung im Sinne der Generalklausel dar.

Zugegeben es könnte eindeutiger sein, aber die pauschale Aussage es gibt keine Regelung stimmt einfach nicht.

Das Problem wird insbesondere darin bestehen wie entschieden wird wer von der Räumung betroffen ist und wer nicht, hier könnte man dann im Zweifel durchaus ansetzen.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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Nun es gibt im Abschnitt A 6.1 der ABB durchaus eine mögliche Generalklausel:

"Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, "
Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“

Fahrgast ohne Status auf Sitzplatz, der für Statusgäste reserviert ist: „Nein“.

Zugbegleiter: „Haben Sie solch einen Status?“

Fahrgast: „Ja.“

Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“

Fahrgast: „Nein.“

Zugeleiteter: „Bitte Bundespolizei in Wagen 10 kommen.“
 

Airsicknessbag

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Nun es gibt im Abschnitt A 6.1 der ABB durchaus eine mögliche Generalklausel:

"Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, "

Auch für ICE gibt es Zulassungsregeln welche die maximale Anzahl an Paxen iim Zug bestimmen eine Überschreitung ist unzulässig, wird diese überschritten stellen Reisende durchaus eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung im Sinne der Generalklausel dar.

Der Zug steht, es gibt keine Betriebsgefahr. Wenn die Bahn sich selbst durch Abschluss von zu vielen Beförderungsverträgen in die Situation einer Überfüllung gebracht hat, muss sie sich auch selbständig wieder rausholen. Im übrigen gibt es auch Stehplätze, so dass die üblichen Räumungen aller sitzplatzlosen Fahrgäste auch technisch nicht gerechtfertigt sind.
 

geminy007

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30.12.2019
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Der Zug steht, es gibt keine Betriebsgefahr. Wenn die Bahn sich selbst durch Abschluss von zu vielen Beförderungsverträgen in die Situation einer Überfüllung gebracht hat, muss sie sich auch selbständig wieder rausholen. Im übrigen gibt es auch Stehplätze, so dass die üblichen Räumungen aller sitzplatzlosen Fahrgäste auch technisch nicht gerechtfertigt sind.
Obacht: bei den Stehplätzen, speziell im Fernverkehr ist die zu befahrende Strecke und das dort gültige Selbstrettungskonzept zu beachten! Nicht auf jeder Strecke dürfen gleich viele Gäste in den Gängen stehen und sitzen.... aber ja - es wird hier auch hin und wieder übers Ziel hinaus geräumt.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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Obacht: bei den Stehplätzen, speziell im Fernverkehr ist die zu befahrende Strecke und das dort gültige Selbstrettungskonzept zu beachten! Nicht auf jeder Strecke dürfen gleich viele Gäste in den Gängen stehen und sitzen.... aber ja - es wird hier auch hin und wieder übers Ziel hinaus geräumt.
Beim Flixtrain gibt es gar keine Stehplätze, weil Maximalbestuhlung und daher die kostenlose Sitzplatzreservierung.
 

dplane

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04.01.2017
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In der Realität fehlt dann Wagen 8 oder 9 mit deiner Reservierung und du darfst dich eigenständig auf die Suche begeben.
 
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joubin81

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07.09.2016
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Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“

Fahrgast ohne Status auf Sitzplatz, der für Statusgäste reserviert ist: „Nein“.

Zugbegleiter: „Haben Sie solch einen Status?“

Fahrgast: „Ja.“

Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“

Fahrgast: „Nein.“

Zugeleiteter: „Bitte Bundespolizei in Wagen 10 kommen.“
Wer einen Status hat, wird ihn wohl auch bereitwillig vorzeigen. Warum auch nicht.
 

alinakl

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15.07.2016
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Der Zug steht, es gibt keine Betriebsgefahr.
Keine Gefahr aber durchaus ein Betriebshindernis, im übrigen könnte man durchaus aus das Arugment bringen, dass wenn wegen dir der Zug im Bahnhof stehen bleiben muss, das hier zutrift:
"Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden."

Wenn die Bahn sich selbst durch Abschluss von zu vielen Beförderungsverträgen in die Situation einer Überfüllung gebracht hat
Wir reden hier aber schon von der Deutschen Bahn oder?

Das Problem ist doch nicht nicht dass ICE 1556 überfüllt ist, weil für diesen Zug doppelt so viel Fahrkarten verkauft wurden, sondern weil eben mehrere hundert Leute in den Wagen 31 bis 38 sein sollten der aber eben plötzlich fehlt, oder weil eben ICE 1558 ausgefallen ist und nur die Fahrgäste den nächsten ICE nehmen.

Ja auch das ist ein Problem welches der DB zufällt, aber zu tun indem man einfach nur so viele Tickets verkaufen wie Sitzplätze vorhanden braucht, bildet eben nicht die Realität ab.
Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“

Fahrgast ohne Status auf Sitzplatz, der für Statusgäste reserviert ist: „Nein“.

Zugbegleiter: „Haben Sie solch einen Status?“

Fahrgast: „Ja.“

Zugbeleiter: „Zeigen Sie bitte ihren BahnBonus Status vor.“

Fahrgast: „Nein.“

Zugeleiteter: „Bitte Bundespolizei in Wagen 10 kommen.“
Nur ist die Antwort bei Nummer zwei mit einem "nein" falsch, sie müsste lauten:

Fahrgast ohne Status auf Sitzplatz, der für Statusgäste reserviert ist: „sehr gerne aber zeigen sie mir doch bitte die Regelungen zu den Sitzplätzen für Statusgäste und den vorgeschriebenen Ablauf zur Kontrolle des Bahnbonusstatus im Zug vor, dann werde ich ihrer Aufforderung zu gerne nachkommen“.

Wie schon beschrieben, in der Realität besteht natürlich das Risiko dass ein motivierter Zugchef die BPol hinzu zieht und man am Ende wirklich auf dem Bahnsteig steht, das ist aber weit ab von rechtmäßig, was dann eben Konsequenzen für das EVU und gegebenfalls auch für das Personal haben kann.

Das Spiel könnte man sogar noch weiter treiben, denn was passiert wenn der Reisende dann einen Screenshot aus einer Bahnbonusapp vorzeigt?

Dann was der Fahrgast in diesem Fall genau vorzeigen muss ist eben auch nirgendwo geregelt.

Wer einen Status hat, wird ihn wohl auch bereitwillig vorzeigen. Warum auch nicht.
Weil es einfach nicht vorgesehen ist, die lässt ja bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle der Polizei auch nicht die Beamten deinen ganzen Wagen durchsuchen nur weil sie fragen ob sie es dürfen.
 

alinakl

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15.07.2016
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Und als Fahrgast andere zu fragen, ob sie einen Status hätten, ist auch eine Art der Kontrolle.
Nun einem Mitreisenden eine Frage zu stellen ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, nur muss der Mitreisende eben nicht darauf reagieren oder kann irgendetwas antworten.

Aber ja formalrechlich sind die Statussitzplätze Plätze wie alle anderen auch die nur mit einem Aufkleber aufgehübscht worden sind.
 
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heinz963

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05.05.2014
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HAM
Das kann man immer machen, im übrigen würde dieser Move sogar ohne eigenen vorhandenen Status funktioineren, aber wenn der Mitreisende deine Frage ignorert musst du eben von dannen ziehen und einen anderen Platz suchen.
Das ist mir neu, kann aber sein. Mit juristischen Feinheiten setze ich mich im normalen Leben wenig auseinander, da zitiere ich lieber Ludwig Thoma. Ich kann nur sagen, dass es bisher immer funktioniert hat. Und umgekehrt genauso - als ich noch keinen Status hatte, saß ich auch einmal unbedarft auf den Statusplätzen und bin dann höflich verscheucht worden. Das war für mich auch so in Ordnung. Was für mich nicht in Ordnung ist, ist wenn Mitfahrerinnen denken, dass auch ihr Gepäck einen Status hat und deswegen die Plätze nicht von Taschen freiräumen wollen. Habe ich bei den Statusplätzen auch schon erlebt.

Eh schön, was ich hier mit meinem Hinweis angerichtet habe, konnte meinen Augen kaum trauen, als ich den Faden gerade aufgemacht habe ;-).
 
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