EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.685
2.129
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also ich kann von ueberall faxen, PDF uploaden und los geht's, mit Sendebericht und alles ;)
Nun es gäbe sicher eine Lösung den Dell von außen zugänglich zu machen und dann den Faxauftrag zu versenden, aber sollte das Ziel der Dagitalisierung nicht darin bestehen das Faxgerät zu vermeiden?
 

userdream

Reguläres Mitglied
26.08.2013
29
14
Die Adresse, die unter https://www.britishairways.com/content/de/de/information/about-ba/head-office angegeben ist. Ich würde das aber als Formsache betrachten, für deine Drohung wird sich niemand interessieren, also nach Fristablauf zum Anwalt, das ist der Weg.
Ich habe jetzt folgende Antwort bekommen und noch mal Widerspruch eingelegt.
Hier ist die Übersetzung der Nachricht ins Deutsche:


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Ein Update von British Airways

Vielen Dank, dass Sie uns bezüglich Ihrer letzten Erfahrung mit British Airways kontaktiert haben. Ich möchte mich aufrichtig für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, die durch die Annullierung Ihres Fluges von London Heathrow nach Newark (BA189) und die daraus resultierenden Änderungen Ihrer Reisepläne entstanden sind.

Ich verstehe, wie störend dies für Sie gewesen sein muss, und schätze Ihre Geduld, während wir Ihren Anspruch geprüft haben. Nach sorgfältiger Prüfung bedauern wir, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Flugannullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war, die außerhalb unserer Kontrolle lagen. Daher können wir keine Entschädigung für diese Störung gemäß den EU261/UK261-Vorschriften leisten.

Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Treue als unser Kunde sehr. Bitte seien Sie versichert, dass wir kontinuierlich daran arbeiten, zuverlässige und komfortable Reiseerlebnisse zu bieten, und Schritte unternehmen, um solche Störungen in Zukunft zu minimieren.

Sollten Ihnen durch diese Änderung zusätzliche Ausgaben direkt entstanden sein, wie zum Beispiel für Mahlzeiten oder Unterkunft, können Sie Quittungen einreichen. Wir prüfen diese gerne im Rahmen unserer Richtlinien auf eine mögliche Rückerstattung.

Falls Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Nochmals möchte ich mich für die Störung Ihrer Reise entschuldigen. Wir hoffen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.

Vielen Dank nochmals für Ihre E-Mail. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls wir Ihnen weiterhelfen können. Wir freuen uns, Sie bald wieder an Bord willkommen zu heißen.

Mit freundlichen Grüßen
Mihai
British Airways Kundenservice
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.945
7.030
HAM
Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen mit "Mein Justizpostfach (MJP)" gemacht, eigentlich wollte ich ja meine Klage gegen A3 wegen Ansprüchen aus EU-VO persönlich am 24.12. beim AG Nürtigen einwerfen, bin mir aber wegen deren Arbeitszeiten nicht mehr sicher ob das dann noch dieses Jahr funktioniert.

Das JVP könnte hier deutlicher praktischer sein.

Mal wieder ein typisches deutsches Eigentor........
------
Daher ist die Nutzung des MJP für Personen, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist, gegenwärtig nur bedingt geeignet.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.685
2.129
Daher ist die Nutzung des MJP für Personen, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist, gegenwärtig nur bedingt geeignet.
Im Moment erschließt sich mir der kausale Zusammenhang zwischen §51 BMG und dem MJP erkennen?

Ich stehe ja gar nicht im Melderegister und es hat funktioniert.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.945
7.030
HAM
Im Moment erschließt sich mir der kausale Zusammenhang zwischen §51 BMG und dem MJP erkennen?

Ich stehe ja gar nicht im Melderegister und es hat funktioniert.

Das Verfahren ja überhaupt nicht sauber beschrieben - und selbst wenn man seine BundID scheint kein Abgleich zu funktionieren.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.685
2.129
Das Verfahren ja überhaupt nicht sauber beschrieben - und selbst wenn man seine BundID scheint kein Abgleich zu funktionieren.
Auf die Bund ID kommt es doch nicht an, du musst dich mit deinem BPA anmelden und vorher durch die OAF die Idendität nachweisen.

Soll das ein Fax mit irgendeiner hingerotzter Unterschrift geeigneter sein?

Was aber sehr wohl zu kritisieren ist, dass wohl auch die Antwort im MJP erfolgen kann, aber es gibt keine Schnittstelle zur Informationen über den Nachrichteneingang muss man den Zugang selber aktiv prüfen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.109
Im Moment erschließt sich mir der kausale Zusammenhang zwischen §51 BMG und dem MJP erkennen?

Ich stehe ja gar nicht im Melderegister und es hat funktioniert.

Es geht in Bezug auf #15.482 nicht um die technische Nutzbarkeit des MJP bei einer Auskunftssperre im Melderegister (oder bei fehlendem Wohnsitz in Deutschland).

Das Problem liegt darin, dass eine ggf. vorhandene Auskunftssperre durch die Einrichtung eines MJP-Kontos ausgehöhlt wird: Die Adressdaten im MJP sind auch für andere Teilnehmer einsehbar und können nicht geblockt/unterdrückt werden. Eine Kontoeinrichtung ohne Übergabe von Adressdaten ist derzeit offenbar nicht möglich.
 
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Reaktionen: SeltenFliegerHH

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.685
2.129
Das Problem liegt darin, dass eine ggf. vorhandene Auskunftssperre durch die Einrichtung eines MJP-Kontos ausgehöhlt wird: Die Adressdaten im MJP sind auch für andere Teilnehmer einsehbar und können nicht geblockt/unterdrückt werden.
Aber das MJP enthält doch keine Adressdaten?

Dazu kommt doch an die Gegenseite wird ja nur der Schriftsatz übermittelt, auf der anderen Seite wer so ein Schutzbedürfnis hat wird sowieso das ganze über den Prezessbevollmächtigten abwickeln und das MJP selbst nutzen.

Scheint doch eher ein sehr konstruiertes Problem zu sein.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.226
861
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dann auf den Kosten sitzen bleibe. Also meint ihr selbst zum Anwalt und nicht über einen Entschädigungsdienst?
Auf den Kosten bleibst du nur sitzen, wenn

1) Deine Forderung sich als unberechtigt herausstellt
2) Du die Airline nicht zur Zahlung aufgefordert hast und sie somit nicht in Verzug sind

Der "Entschädigungsdienst" - das ist ein spezialisiertes Inkassounternehmen - bietet sich nur an wenn 1) recht unsicher ist. Dann lehnen Flightright und co auch gerne den Auftrag ab.