EU Fluggastrechte / Annullierung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.961
3.167
CGN / MUC / ZRH / EWR
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“Leider waren wir am 23. Februar 2025 mit einem Streik des örtlichen Dienstleisters konfrontiert, woraufhin ein normaler Flugbetrieb nicht mehr gewährleistet werden konnte. Sowohl Sie als Fluggast als auch wir als Fluggesellschaft waren in gleicher Weise von den Auswirkungen betroffen. Wir möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Für die Annullierung Ihres Fluges besteht gemäß der EU-Verordnung 261/2004 grundsätzlich ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250,00 EUR. Darüber hinaus haben Anspruch auf eine vollständige Erstattung der Ticketkosten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Ausgleichszahlung sowie einer vollständigen Ticketkostenerstattung nicht vorgesehen ist. Die Ausgleichszahlung dient als Kompensation für die Unannehmlichkeiten der Annullierung, während die Erstattung der Ticketkosten für nicht genutzte Flüge eine alternative Option darstellt.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihr ungenutzter Flugcoupon derzeit noch verfügbar steht. Falls Sie sich entscheiden eine Umbuchung in Erwägung ziehen, können Sie dies gerne über unser Service Center veranlassen.
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, für welche der beiden Möglichkeiten Sie sich entscheiden. Sobald wir Ihre Rückmeldung erhalten haben, werden wir die entsprechende Zahlung schnellstmöglich veranlassen.”


Positiv: Sie hören mittlerweile mit dem Kundennepp auf, dass alles ein AU ist
Negativ: Sie beginnen einen neuen Kundennepp, dass der Kunde zwischen Kompensation oder Wahlrecht entscheiden müsse…

Eigentlich müsste man die Lügenhansa dafür wieder vor Gericht zerren :cautious:
Es bleibt lustig, das wird wieder was für @kexbox

Nach erneuter interner Prüfung möchten wir Sie darüber informieren, dass die Annullierung Ihres Fluges LH1992 am 23.02.2025 aufgrund des Streiks, der den Betrieb an den Flughäfen Köln (CGN) und Düsseldorf (DUS) in der Zeit vom 23.02.2025 bis zum 25.02.2025 beeinträchtigt hat, erfolgt ist. Wie bereits mitgeteilt, haben Sie aufgrund der Annullierung des Fluges Anspruch auf eine Ausgleichsleistung der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Wir möchten Sie gerne erneut darauf hinweisen, dass nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beide Leistungen nicht gleichzeitig beansprucht werden können. Sie haben die Möglichkeit, sich entweder für die volle Erstattung des Ticketpreises oder für die Ausgleichszahlung zu entscheiden.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.953
1.006
LEJ
Aus gegebenen Anlass (siehe M&M-Welle 😆). Ich dachte mal gelesen zu haben, dass jede Flugzeitänderung eigentlich einer Anullierung gleichkommt und somit den ganzen Blumenstrauß am Möglichkeiten eröffnet - ich finde erst einmal nur ein EuGH-Urteil, dass dies bei Vorverlegung um 1 h zumindest so ist. Habe ich das lesen geträumt 😇?
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
414
375
Aus gegebenen Anlass (siehe M&M-Welle 😆). Ich dachte mal gelesen zu haben, dass jede Flugzeitänderung eigentlich einer Anullierung gleichkommt und somit den ganzen Blumenstrauß am Möglichkeiten eröffnet - ich finde erst einmal nur ein EuGH-Urteil, dass dies bei Vorverlegung um 1 h zumindest so ist. Habe ich das lesen geträumt 😇?
Ja, oder falsch verstanden. Es stimmt so jedenfalls nicht. Der entscheidende Satz: "Eine Verspätung, selbst wenn erheblich, führt nicht automatisch zur Qualifikation als Annullierung".

 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.953
1.006
LEJ
Ja, oder falsch verstanden. Es stimmt so jedenfalls nicht. Der entscheidende Satz: "Eine Verspätung, selbst wenn erheblich, führt nicht automatisch zur Qualifikation als Annullierung".

Wobei es mir ja um Flugzeitänderung VOR der Reise geht...
 

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
73
26
Guten Tag Zusammen,

im Dezember 2024 habe ich - gemeinsam mit meinem Bruder - einen Trip nach LCY (BRE-AMS-LCY) unternommen, bei dem der Hinflug aufgrund Nebels (Durchstarten ohne weiteren Landeversuch - obwohl gleichzeitig Flugzeuge in LCY gelandet sind) nach SOU umgeleitet wurde. Wir hatten unsere Flüge auf zwei separaten Tickets gebucht, also keine gemeinsame Buchung.

Aufgrund Verspätung > 3 Stunden haben wir beide bei KLM einen Claim eingereicht. Der von meinem Bruder wurde sofort akzeptiert, Kompensation 250 € - meiner mehrfach abgelehnt. Nun warte ich seit rund zwei Monaten auf ein SRUV / SÖP Feedback...

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht? Mir geht´s gar nicht so sehr um das Geld, viel mehr darum, zu verstehen, wie sowas zustande kommt.

Grüße
LB
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Ich hatte ja seit einigen Jahren keine Notwendigkeit für ein deutsche Zivilverfahren mehr, aber gibt es inzwischen einen neuen Prozesstrick?

A3 hat es in einem völlig klaren EU VO 261/2004 Fall (Flugzeit einfach von Vormittag auf den späten Abend "geändert" und jetzt soll das Ticket erstattet werden) auf eine Klage ankommen lassen.

Die A3 Anwälte beantrgen zunächst wie üblich die Fristverlängerung welche auch vom Amtsrichter angemäß gewährt wird.

Nun schickt man 500 Minuten vor Fristende ein PDF welches den Titel "Klageerwiderung" enthält, welches dann genau zwei Sätze zum Inhalt hat:

Zitat
"sind die Parteien in Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, dass die Klage nach Erhalt des Vergleichsbetrags zurückgenommen wird, wobei wir keinen Kostenantrag stellen werden. Wir bitten das Gericht, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen"


Ist das ein neuer Verfahrenstrick den man in der Praxis lernt?

Denn ich habe seitdem ich die Klage eingereicht habe keine Verhandlungen mit A3 oder den Prozessbevollmächtigten über einen Vergleich geführt, dazu kommt noch die Illusion ich würde meine Klage zurück nehmen und dann auf höheren Kosten sitzen bleiben als das Ticket wert war.

Meine Antwort an das Gericht war natürlich, dass es keine Vergleichsverhandlungen gibt und ich die Klage niemals zurück nehmen werde und es auch keinen Grund für die einseitige Anordnung nach §251 ZPO gibt sondern, dass die Klageerwiderung ja besondern die Beklagte meinen Sachvortrag nicht bestreitet und somit die Entscheidungsreife eingetreten ist.


Hat jemand eine Idee was dahinter steckt? vielleicht der Gedanke weil ich ja als Privatperson geklagt habe und dann einem Ruhen und Vergleich zustimmen könnte weil ich Angst vor einem Urteil habe?

Oder ist es eher die Idee um gegenüber A3 belegen zu können in einem aussichtsloen Fall "etwas getan" zu haben was aber im eigenen Haus keinen Aufwand erfordert.

Oder ist das eine riskante Form eine weitere Fristverlängerung zu erreichen?

Oder gibt es einen Punkt den ich gerade nicht sehen kann, denn für mich ist ja nun durch Fristablauf zur Klageerwiderung kein Sachvortrag eingegangen ist und jeder weiterer Vortrag unberücksichtigt bleiben muss.

Mal sehen wie es weiter geht und ob das AG Nürtingen die Frage ob die Flugverlegung von Mittags auf den späten Abend nun eine Annullierung oder nur eine Verspätung von über 5 Stunden darstellt, was ja beides die selbe Rechtsfolge nach sich zieht.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.231
622
LEJ
Danke. Auch wenn der Anwalt die Hände über dem Kopf zusammen schlägt: ich habe angerufen. Goldhotline in einer Minute am Ohr.
Umbuchung auf 1.3. A3 830 um 8.20 wurde verweigert, da keine Verfügbarkeit in Eco, Business wäre noch frei. Daher erstmal A3 832 um 16.00 einbuchen lassen.
Anfrage für zusätzliche Hotelnacht wurde an Customer Sevice verwiesen.
Per Mail nochmal Sachverhalt kund getan, u.a. das eine früherer Flug verweigert wurde und Hotel gefordert bis morgen abend. Hotel zustätzlich per Kontaktformular. Mal sehen, ob da jemand reagiert.
Auch wenn anderes vielleicht mehr rauszuholen wäre, u.a. eigenbuchung des Business Class Fluges, ich möchte mich im Urlaub nicht weiter drum kümmern und einen zusätzlichen Tag in Athen finden wir super.

Frage: Was ist ein angemessener Preis für das Hotel bei Eigenbuchung? In Summe 2 Erwachsene mit 2 Kindern.
Nochmal kurze Rückmeldung. Wir sind gestern dann mit genau 24h Verspätung in FRA gelandet. Flug war bis auf einen Platz voll. In ATH aber alles gesittet am Flughafen.
Wir haben Auslagen für Unterkunft, Abendessen und Verlängerung Mietwagen in Höhe von 340€.
Aegean hat selbst angeboten, das Hotel zu erstatten.

Daher die Frage: spricht was dagegen die Auslagen, die vermutlich unstrittig sind, und die Entschädigung gesondert einzufordern?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.961
3.167
CGN / MUC / ZRH / EWR
Welche Entschädigung? Wenn in Eco nichts frei ist wurde auch keine Umbuchung verweigert.
Die geschuldete Ausgleichszahlung, da die Airline nicht alles unternommen hat um die Verspätung zu minimieren. Ist doch das Problem der Airline, wenn sie dich nicht ein paar Reihen weiter vorne transportieren wollen.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.773
2.689
FRA
Mal eine Frage an die Experten:

Wie verhält es sich beim Streik und einer Umbuchung bei einem bestätigten Upgrade?

Flug ab FRA in die USA in Business gebucht, vor Monaten in die F upgegradet und der Flug kann wegen Streiks nicht stattfinden. Der alternative Direktflug von MUC hat allerdings keine F. Muss LH da auf einen Flug über ORD/LAX umbuchen? Wenn Sie das nicht machen und man ein Ersatzticket kauft, ist dann F (oder nur C) zulässig?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.582
3.706
Mal eine Frage an die Experten:

Wie verhält es sich beim Streik und einer Umbuchung bei einem bestätigten Upgrade?

Flug ab FRA in die USA in Business gebucht, vor Monaten in die F upgegradet und der Flug kann wegen Streiks nicht stattfinden. Der alternative Direktflug von MUC hat allerdings keine F. Muss LH da auf einen Flug über ORD/LAX umbuchen? Wenn Sie das nicht machen und man ein Ersatzticket kauft, ist dann F (oder nur C) zulässig?
Du hast eine bestätigte Buchung in F. - Ob das ein Upgrade ist oder nicht ist rechtlich irrelevant.

Es gibt allerdings ein paar kleine "Aber" dabei:

1. Die internen Richtlinien der LH sehen das z.T. anders. Ist zwar rechtlich nicht relevant, macht es aber komplizierter.
2. Eine Entschädigung für einen evtl. Downgrade ist schwer zu berechnen, da es keinen entsprechenden Couponwert gibt.

Ich würde aber dennoch anrufen und auf einer Umbuchung in der F bestehen. Evtl. ein paar Mal (HUCA) versuchen.

Ich hatte auch schon blöde Umbuchungen von Meilentickets, wo ich beim 2. oder 3. Mal jemanden erreicht habe, der sich gekümmert hat.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.026
3.967
Die geschuldete Ausgleichszahlung, da die Airline nicht alles unternommen hat um die Verspätung zu minimieren. Ist doch das Problem der Airline, wenn sie dich nicht ein paar Reihen weiter vorne transportieren wollen.
Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen vorbehaltlich verfügbarer Plätze ist der hier wohl entscheidende Part. Irgendwelche Upgrades sind nicht geschuldet.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.026
3.967
Geschuldet wäre es aber zum Beispiel den Vorhang eine Reihe weiter nach vorne zu hängen, wenn in der Business sowieso noch 4 Plätze frei sein sollten.
Dir ist schon klar, dass es Positionen gibt, an denen der Vorhang nicht angebracht werden kann/darf? Und im Fall, dass nur noch ein oder zwei freie C-Plätze da sind bringt dich diese Idee auch nicht weiter.