EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.285
1.920
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Ein paar allgemeine Fragen:
1. Welche Umbuchungen muss man akzeptieren, welche nicht?
Bin gebucht bei ANA in Business für BER-FRA-HND. Habe mir explizit diesen Flug ausgesucht, weil ich die schöne Business Klasse und das japanische Menü erleben möchte. Dafür war das Ticket auch 500-800.-€ teurer als mit LH oder LX.

Nun passiert es in letzter Zeit immer öfter, das der Zubringer mit LH deutlich verspätet aus Berlin rauskommt und somit der Transfer recht knapp bemessen ist.
Wenn ich jetzt den Flieger der ANA nach Tokio wegen Verspätung nicht erreichen kann, wird für eine Umbuchung gesorgt. Da würden dann die LH in MUC/FRA und auch die LX in ZRH zu ähnlichen AbflugZeiten zur Verfügung stehen.
Von ANA gibt eine Alternative aus MUC und erst am Abend von London und Paris Flüge nach Tokio.
Nun habe ich keine Lust mit einem recht teuren Ticket auf die billige LH Business umgebucht zu werden.
Kann ich das, ohne Nachteile meinerseits, ablehnen? Und auf einen Flug nach Tokio "operated by ANA" bestehen? Notfalls auch auf die späten Flüge ab Paris und London.

Danke für nützliche Hinweise!

nächstmögliche verbindung (lufthansa) oder Ana zu einem beliebigen zukünftigen zeitpunkt
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Ein paar allgemeine Fragen:
1. Welche Umbuchungen muss man akzeptieren, welche nicht?
Bin gebucht bei ANA in Business für BER-FRA-HND. Habe mir explizit diesen Flug ausgesucht, weil ich die schöne Business Klasse und das japanische Menü erleben möchte. Dafür war das Ticket auch 500-800.-€ teurer als mit LH oder LX.

Nun passiert es in letzter Zeit immer öfter, das der Zubringer mit LH deutlich verspätet aus Berlin rauskommt und somit der Transfer recht knapp bemessen ist.
Wenn ich jetzt den Flieger der ANA nach Tokio wegen Verspätung nicht erreichen kann, wird für eine Umbuchung gesorgt. Da würden dann die LH in MUC/FRA und auch die LX in ZRH zu ähnlichen AbflugZeiten zur Verfügung stehen.
Von ANA gibt eine Alternative aus MUC und erst am Abend von London und Paris Flüge nach Tokio.
Nun habe ich keine Lust mit einem recht teuren Ticket auf die billige LH Business umgebucht zu werden.
Kann ich das, ohne Nachteile meinerseits, ablehnen? Und auf einen Flug nach Tokio "operated by ANA" bestehen? Notfalls auch auf die späten Flüge ab Paris und London.

Danke für nützliche Hinweise!
Wenn du auf Grund deiner Wünsche zu spät ankommst gibt es keine Kompensation für die Verspätung, wenn die angebotene Verbindung innerhalb des tolerablen Zeitfensters lag.
 

betsches

Reguläres Mitglied
09.04.2024
60
55
Ich häng mich hier auch mal mit einer Frage ran:
Nehmen wir an, der Zubringer von BER nach LHR hat Verspätung, so dass der Anschlussflug nach HKG verpasst wird.
Der nächste Flug (selbe Airline) geht zwei Stunden später und man wird auf diesen Flug umgebucht. So weit, so gut.
Für den verpassten Flug nach HKG haben wir ( 2 Erwachsene + 2 Kinder (2 und 6) reservierte Sitzplätze. Eine Dreierreihe und Gangplatz daneben.
Auf dem umgebuchten Flug ist ein zusammensitzen nicht möglich und wir werden (theoretisch!) getrennt in 2 und 2 und vorn und hinten (ich weiß, die Airline versucht ihr bestes aber es ist eben nicht möglich, zusammenzusitzen).
Muss man diese Umbuchung akzeptieren oder verliert man dann seine Fluggastrechte?
Wie gesagt, ist sehr theoretisch aber mich interessiert die rechtliche Seite.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.643
Muss man diese Umbuchung akzeptieren oder verliert man dann seine Fluggastrechte?
Wie gesagt, ist sehr theoretisch aber mich interessiert die rechtliche Seite.
Rechtlich hast du das Recht auf den nächsten Flug mit freien Sitzplätzen oder auf einen Flug zu deinem Wunschtermin umgebucht zu werden. Ob eine Ausgleichszahlung fällig wird, hängt auch davon ab, ob ihr mit dem Vorschlag der Airline in die Karenzzeit fällt oder nicht. Es kann auch sein, dass ihr für allfällige Betreuungsleistungen (Essen, Hotel) selber aufkommen müsstet, wenn diese mit dem Umbuchungsvorschlag der Airline nicht anfallen würden.
Du kannst wie bei allen Verspätung natürlich weiterhin erklären, dass für dich die Reise sinnlos geworden ist und zum Ausgangspunkt zurückkehren...
 
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Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.179
1.239
Ein paar allgemeine Fragen:
1. Welche Umbuchungen muss man akzeptieren, welche nicht?
Bin gebucht bei ANA in Business für BER-FRA-HND. Habe mir explizit diesen Flug ausgesucht, weil ich die schöne Business Klasse und das japanische Menü erleben möchte. Dafür war das Ticket auch 500-800.-€ teurer als mit LH oder LX.

Nun passiert es in letzter Zeit immer öfter, das der Zubringer mit LH deutlich verspätet aus Berlin rauskommt und somit der Transfer recht knapp bemessen ist.
Wenn ich jetzt den Flieger der ANA nach Tokio wegen Verspätung nicht erreichen kann, wird für eine Umbuchung gesorgt. Da würden dann die LH in MUC/FRA und auch die LX in ZRH zu ähnlichen AbflugZeiten zur Verfügung stehen.
Von ANA gibt eine Alternative aus MUC und erst am Abend von London und Paris Flüge nach Tokio.
Nun habe ich keine Lust mit einem recht teuren Ticket auf die billige LH Business umgebucht zu werden.
Kann ich das, ohne Nachteile meinerseits, ablehnen? Und auf einen Flug nach Tokio "operated by ANA" bestehen? Notfalls auch auf die späten Flüge ab Paris und London.

Danke für nützliche Hinweise!
Ich würde noch raten mit einem konkreten Vorschlag zum Schalter / zur Hotline zu gehen, wenn der Bedarf eintritt.
Wenn man direkt einen Flug vorlegt wurde bei mir schon häufig direkt danach gesucht und umgebucht. Wenn du den Agenten selst suchen lässt bekommst du die nächstbeste Option, die dann vermutlich Op by LH wäre.
 
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Saturnv

Neues Mitglied
03.01.2022
13
15
Hallo zusammen,
ich bin in Havanna und habe einen Flug nach Genf über Madrid mit Iberia gebucht.
Nun wurde mir gestern mitgeteilt dass der Flug nach Madrid sich um 2 1/2 Stunden verzögert und der Anschluss in Madrid nicht mehr erreicht wird.
Die beim online checkin Angebotene Alternative würde 5 1/2 Stunden später als gebucht ankommen und es steht dort falls ich die Alternative annehme ich eine Umbuchung durchführe und damit sämtliche Ansprüche durch die Verspätung entfallen.
Das ist doch Nötigung und kann doch gerichtlich nicht legal sein? Alternative gibts nur für Verzicht auf Entschädigung?!
Soll ich die Umbuchung besser am Schalter als online durchführen?
Danke
 

fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
1.022
449
Hallo zusammen,
ich bin in Havanna und habe einen Flug nach Genf über Madrid mit Iberia gebucht.
Nun wurde mir gestern mitgeteilt dass der Flug nach Madrid sich um 2 1/2 Stunden verzögert und der Anschluss in Madrid nicht mehr erreicht wird.
Die beim online checkin Angebotene Alternative würde 5 1/2 Stunden später als gebucht ankommen und es steht dort falls ich die Alternative annehme ich eine Umbuchung durchführe und damit sämtliche Ansprüche durch die Verspätung entfallen.
Das ist doch Nötigung und kann doch gerichtlich nicht legal sein? Alternative gibts nur für Verzicht auf Entschädigung?!
Soll ich die Umbuchung besser am Schalter als online durchführen?
Danke
Einen Thread unter diesem gibt es mehr als 14800 Beiträge zu Deiner Frage. Lies Dich ein wenig ein. Die User @umsteiger und @kexbox haben (auch dort) dazu sehr gute FAQ dazu verlinkt. Lies dort und handle danach.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.333
550
Ein paar allgemeine Fragen:
1. Welche Umbuchungen muss man akzeptieren, welche nicht?
Bin gebucht bei ANA in Business für BER-FRA-HND. Habe mir explizit diesen Flug ausgesucht, weil ich die schöne Business Klasse und das japanische Menü erleben möchte. Dafür war das Ticket auch 500-800.-€ teurer als mit LH oder LX.
Danke für nützliche Hinweise!
Neulich erlebt auf dieser Verbindung. Da BER-FRA relativ oft geflogen wird, ist es hilfreich bei absehbarer Verspätung von FRA-BER direkt auf Umbuchung auf einem früheren Umlauf BER-FRA zu bestehen. Habe das gerade vor zwei Wochen so praktiziert - da wollte man mich auch auf eine spätere FRA-HND Maschine setzen. Allerdings hätte ich dann meinen Anschluss nach CTS garantiert verpasst...
 

Saturnv

Neues Mitglied
03.01.2022
13
15
Du
Einen Thread unter diesem gibt es mehr als 14800 Beiträge zu Deiner Frage. Lies Dich ein wenig ein. Die User @umsteiger und @kexbox haben (auch dort) dazu sehr gute FAQ dazu verlinkt. Lies dort und handle danach.
Bist ja ein Komiker,
das habe ich natürlich gemacht bevor ich den Beitrag geschrieben habe, aber nichts zur konkreten Sachlage gefunden,
sonst hätte ich auch nicht gefragt,
müsste einem normal denkenden Mensch auch klar sein.

Für die interessierten hab mir das Umbuchungsticket ohne Abtretungserklärungen vom Schalter geholt.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.152
5.300
MUC/INN
ich muss hier tatsächlich nochmal auf Schwarmwissen zugreifen. Ich habe selbst am MUC und in der Fliegerei gearbeitet, bin hier aber etwas raus.

EN hat BRI-MUC gestrichen. MUC-BRI kam mit 2.15 Delay in BRI rein. EN sagt nun:


Daraufhin wurden weitere, noch restriktivere ATC-Anordnungen für Flug EN8221 mit vorgesehener Abflugzeit um 20:16 und 20:39 Uhr UTC vergeben.

Beiliegend SAM und SRM / ATC-Anordnungen.

Diese Zeitnischen hätten bei der Flugzeit von 01:35 Minuten von Bari nach München eine Landung des streitgegenständlichen Fluges EN8221 aufgrund des Nachtflugverbots in München ab 22 Uhr Ortszeit nicht ermöglicht.

Auch auf die Zuweisung der Starterlaubnis und somit auch die Reihenfolge, in der die verspäteten Flüge nachgeholt werden, hat die Fluggesellschaften keinen Einfluss.

Die Annullierung ging auf die ATC Anordnungen wegen widriger Wetterbedingungen auf der Reiseroute und Nicht-Einhaltung des Nachtflugverbots zurück.


1724252822495.png



Bin ich völlig neben der Spur oder ist das nachweislicher Nonsens? MUC hat kein Nachtflugverbot ab 22 Uhr Ortszeit. Disco, TAP und TUI sind - wie immer - um kurz vor Mitternacht noch rein. Man hat die Maschine halt für den nächsten Morgenflug im BRI stehenlassen...

Nachtflugverbot ist ab 0.00 und eben nicht 22 Uhr Ortszeit, vielmehr 22 UTC.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.712
26.049
MUC
ich muss hier tatsächlich nochmal auf Schwarmwissen zugreifen. Ich habe selbst am MUC und in der Fliegerei gearbeitet, bin hier aber etwas raus.

EN hat BRI-MUC gestrichen. MUC-BRI kam mit 2.15 Delay in BRI rein. EN sagt nun:


Daraufhin wurden weitere, noch restriktivere ATC-Anordnungen für Flug EN8221 mit vorgesehener Abflugzeit um 20:16 und 20:39 Uhr UTC vergeben.

Beiliegend SAM und SRM / ATC-Anordnungen.

Diese Zeitnischen hätten bei der Flugzeit von 01:35 Minuten von Bari nach München eine Landung des streitgegenständlichen Fluges EN8221 aufgrund des Nachtflugverbots in München ab 22 Uhr Ortszeit nicht ermöglicht.

Auch auf die Zuweisung der Starterlaubnis und somit auch die Reihenfolge, in der die verspäteten Flüge nachgeholt werden, hat die Fluggesellschaften keinen Einfluss.

Die Annullierung ging auf die ATC Anordnungen wegen widriger Wetterbedingungen auf der Reiseroute und Nicht-Einhaltung des Nachtflugverbots zurück.


Anhang anzeigen 264665



Bin ich völlig neben der Spur oder ist das nachweislicher Nonsens? MUC hat kein Nachtflugverbot ab 22 Uhr Ortszeit. Disco, TAP und TUI sind - wie immer - um kurz vor Mitternacht noch rein. Man hat die Maschine halt für den nächsten Morgenflug im BRI stehenlassen...

Nachtflugverbot ist ab 0.00 und eben nicht 22 Uhr Ortszeit, vielmehr 22 UTC.

Klingt auf den ersten Blick nach üblicher Abweisungstaktik. Gerade bei widrigen Wetterbedingungen hätte eine Landung nach 22 Uhr erfolgen können. Tatsächlich ist die EN8221 in der Vergangenheit auch schon mehrfach nach 23 Uhr in MUC gelandet:

1724255992574.png

Der wahre Grund dürfte aber wohl daran gelegen haben, dass die I-ADJQ, die eigentlich am 18.08.2024 EN8222 von MUC (21:45) nach BRI (23:20) hätte durchführen sollen, selbst erst um 23:07 mit 3,5 Stunden Verspätung aus PMO nach MUC kam. Somit konnte diese unmöglich noch am selben Abend den geplanten MUC-BRI fliegen. Somit hätte am Morgen des 19.08.2024 die Maschine in BRI für den Morgenflug nach MUC gefehlt.

1724256674284.png

Damit kam die Annulation von Deiner EN8221 der EN sicher recht.

Was es aber mit dem "Weather en route" auf sich hatte, bleibt unklar. Möglicherweise liegt dort der Zusammenhang, warum die diversen Flüge nicht durchgeführt wurden bzw. arg verspätet waren. Zumindest hier im Stadtgebiet München herrschte am 18.08.24 teils heftiger Dauerregen.

Allerdings bleibt auch in solchen Fällen immer die Frage, ob die Airline Alles dafür getan hat, Dich möglichst zeitnah an Dein Ziel zu bringen. Das Storno der EN8221 hat für mich eindeutig ein Geschmäckle, denn der Flug wäre durchführbar gewesen.

Ich an Deiner Stelle würde da mal bei @kexbox anklopfen. Ich bin mir sicher, dass EN spätestens in einer Verhandlung daran scheitert darzulegen, warum sie keine Möglichkeit sahen, EN8221 noch durchzuführen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.152
5.300
MUC/INN
Was es aber mit dem "Weather en route" auf sich hatte, bleibt unklar. Möglicherweise liegt dort der Zusammenhang, warum die diversen Flüge nicht durchgeführt wurden bzw. arg verspätet waren. Zumindest hier im Stadtgebiet München herrschte am 18.08.24 teils heftiger Dauerregen.
Die ganze Adria und das Mittelmeer waren vergewittert. Da hatte jemand richtig Glück, der die Yacht von Mike Lynch sprengen musste, nachdem er zwei Tage zuvor seinen anderen Spezl überfahren hatte. Aber egal, Klage ist raus. Der Vortrag ist ohnehin widersprüchlich, denn bei Abflug im Slot wäre man ohnehin vor Nachtflugverbot reingekommen. Kasperlverein, wegen 500€ so ein Theater. Die 3000€ Ersatzbuchungskosten tun dann noch viel mehr weh.
 
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vfbud

Aktives Mitglied
01.07.2019
188
64
Hi Zusammen,

in dem Bereich habe ich einmal eine Frage. Wir haben eine Verzögerung bei einem Flug von mehr als 4 Std. beim Start und mehr als 3 Std. bei Landung gehabt (über 3.500km).

Die LH hat relativ schnell auf den Anspruch geantwortet, jedoch an Stelle von den "eigentlichen" 600 Euro nur 300 Euro als Ausgleichszahlung angeboten. Kein Grund o.ä. genannt.
Kann man in dem Fall jetzt noch einmal eine Rückfrage stellen, ist das normales vorgehen, das man erstmal weniger angeboten bekommt und evtl. damit happy ist, oder woran kann es noch liegen?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.179
7.951
Wir haben eine Verzögerung bei einem Flug von mehr als 4 Std. beim Start und mehr als 3 Std. bei Landung gehabt (über 3.500km).

Die LH hat relativ schnell auf den Anspruch geantwortet, jedoch an Stelle von den "eigentlichen" 600 Euro nur 300 Euro als Ausgleichszahlung angeboten. Kein Grund o.ä. genannt.
Das ist aus meiner Sicht korrekt, weil weniger als 4h Verspätung am Zielort.

Ich habe selbst noch eine Frage: wie lange hat die Airline nach Zahlung der Gerichtskosten üblicherweise Zeit auf die Klage zu reagieren, bevor ein Versäumnisurteil ergeht?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.179
7.951

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.058
Neuss
www.drboese.de
Das ist aus meiner Sicht korrekt, weil weniger als 4h Verspätung am Zielort.

Ich habe selbst noch eine Frage: wie lange hat die Airline nach Zahlung der Gerichtskosten üblicherweise Zeit auf die Klage zu reagieren, bevor ein Versäumnisurteil ergeht?
2 Wochen ab Zustellung der Klage dort. Bei Auslandszustellung ist es ein Monat.
 

Saturnv

Neues Mitglied
03.01.2022
13
15
Hallo zusammen,
ich bin in Havanna und habe einen Flug nach Genf über Madrid mit Iberia gebucht.
Nun wurde mir gestern mitgeteilt dass der Flug nach Madrid sich um 2 1/2 Stunden verzögert und der Anschluss in Madrid nicht mehr erreicht wird.
Die beim online checkin Angebotene Alternative würde 5 1/2 Stunden später als gebucht ankommen und es steht dort falls ich die Alternative annehme ich eine Umbuchung durchführe und damit sämtliche Ansprüche durch die Verspätung entfallen.
Das ist doch Nötigung und kann doch gerichtlich nicht legal sein? Alternative gibts nur für Verzicht auf Entschädigung?!
Soll ich die Umbuchung besser am Schalter als online durchführen?
Danke

Für die interessierten hab mir das Umbuchungsticket ohne Abtretungserklärungen vom Schalter geholt.

Iberia hat mir heute 600€ überwiesen.

Obwohl der Endflughafen in der Schweiz liegt und daher EU Rechtsprechung nach dem was ich gelesen habe
gar nicht gilt (nur Flugausfall Ausgleichszahlungen bei Flügen aus Nicht Eu in die Schweiz, aber nicht bei Verspätungen?)

Danke Iberia!
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.196
3.196
Obwohl der Endflughafen in der Schweiz liegt und daher EU Rechtsprechung nach dem was ich gelesen habe
gar nicht gilt (nur Flugausfall Ausgleichszahlungen bei Flügen aus Nicht Eu in die Schweiz, aber nicht bei Verspätungen?)

Da Iberia eine EU Gesellschaft ist, gilt EU Recht incl. EU Rechtsprechung unabhängig vom Ziel.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.686
7.177
FRA / FMO
Da Iberia eine EU Gesellschaft ist, gilt EU Recht incl. EU Rechtsprechung unabhängig vom Ziel.
So einfach ist das nicht unbedingt.

Artikel 3. (1) b.
sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Der Flug muss, wenn er nicht in einem Mitgliedstaaten startet, zumindest in einem Mitgliedsstatt ankommen. (In diesem Fall mit der Schweiz sollte das aber trotzdem anwendbar sein, würde ich sagen)
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.196
3.196
So einfach ist das nicht unbedingt.

Artikel 3. (1) b.

Der Flug muss, wenn er nicht in einem Mitgliedstaaten startet, zumindest in einem Mitgliedsstatt ankommen. (In diesem Fall mit der Schweiz sollte das aber trotzdem anwendbar sein, würde ich sagen)
Da has Du natürlich Recht - Drittstaat -> Drittstaat funktioniert nicht.
 

Saturnv

Neues Mitglied
03.01.2022
13
15
So einfach ist das nicht unbedingt.

Artikel 3. (1) b.

Der Flug muss, wenn er nicht in einem Mitgliedstaaten startet, zumindest in einem Mitgliedsstatt ankommen. (In diesem Fall mit der Schweiz sollte das aber trotzdem anwendbar sein, würde ich sagen)

Es ist tatsächlich noch komplizierter.

In Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist eine pauschale Entschädigung bei Verspätung N I C H T vorgesehen.

Erst durch eine EuGH Entscheidung wurde die erhebliche Verspätung der Annulierung gleichgesetzt.

Die Schweiz hat die 261/2004 angenommen aber Entscheidungen des EuGH haben keine rechtliche Bindung in der Schweiz.

D.h. bei Annulierung des Fluges wären 600€ in meinem Fall geschuldet bei Verspätung jedoch nicht?
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Habe Dr Boese angeschrieben und verständlicherweise einen vorgefertigte E-Mail als Antwort erhalten, dabei wurde mir eine wichtige Frage nicht beantwortet und zwar zwecks Kosten.
Die gesamten Kosten (Anwalt + Gerichtskosten) müssten dann auch von der Airline bei Schuldzusprechung gezahlt werden oder bleibe ich da dann auch noch auf Kosten sitzen?