ich muss hier tatsächlich nochmal auf Schwarmwissen zugreifen. Ich habe selbst am MUC und in der Fliegerei gearbeitet, bin hier aber etwas raus.
EN hat BRI-MUC gestrichen. MUC-BRI kam mit 2.15 Delay in BRI rein. EN sagt nun:
Daraufhin wurden weitere, noch restriktivere ATC-Anordnungen für Flug EN8221 mit vorgesehener Abflugzeit um 20:16 und 20:39 Uhr UTC vergeben.
Beiliegend SAM und SRM / ATC-Anordnungen.
Diese Zeitnischen hätten bei der Flugzeit von 01:35 Minuten von Bari nach München eine Landung des streitgegenständlichen Fluges EN8221 aufgrund des Nachtflugverbots in München ab 22 Uhr Ortszeit nicht ermöglicht.
Auch auf die Zuweisung der Starterlaubnis und somit auch die Reihenfolge, in der die verspäteten Flüge nachgeholt werden, hat die Fluggesellschaften keinen Einfluss.
Die Annullierung ging auf die ATC Anordnungen wegen widriger Wetterbedingungen auf der Reiseroute und Nicht-Einhaltung des Nachtflugverbots zurück.
Anhang anzeigen 264665
Bin ich völlig neben der Spur oder ist das nachweislicher Nonsens? MUC hat kein Nachtflugverbot ab 22 Uhr Ortszeit. Disco, TAP und TUI sind - wie immer - um kurz vor Mitternacht noch rein. Man hat die Maschine halt für den nächsten Morgenflug im BRI stehenlassen...
Nachtflugverbot ist ab 0.00 und eben nicht 22 Uhr Ortszeit, vielmehr 22 UTC.
Klingt auf den ersten Blick nach üblicher Abweisungstaktik. Gerade bei widrigen Wetterbedingungen hätte eine Landung nach 22 Uhr erfolgen können. Tatsächlich ist die EN8221 in der Vergangenheit auch schon mehrfach nach 23 Uhr in MUC gelandet:
Der wahre Grund dürfte aber wohl daran gelegen haben, dass die I-ADJQ, die eigentlich am 18.08.2024 EN8222 von MUC (21:45) nach BRI (23:20) hätte durchführen sollen, selbst erst um 23:07 mit 3,5 Stunden Verspätung aus PMO nach MUC kam. Somit konnte diese unmöglich noch am selben Abend den geplanten MUC-BRI fliegen. Somit hätte am Morgen des 19.08.2024 die Maschine in BRI für den Morgenflug nach MUC gefehlt.
Damit kam die Annulation von Deiner EN8221 der EN sicher recht.
Was es aber mit dem "Weather en route" auf sich hatte, bleibt unklar. Möglicherweise liegt dort der Zusammenhang, warum die diversen Flüge nicht durchgeführt wurden bzw. arg verspätet waren. Zumindest hier im Stadtgebiet München herrschte am 18.08.24 teils heftiger Dauerregen.
Allerdings bleibt auch in solchen Fällen immer die Frage, ob die Airline Alles dafür getan hat, Dich möglichst zeitnah an Dein Ziel zu bringen. Das Storno der EN8221 hat für mich eindeutig ein Geschmäckle, denn der Flug wäre durchführbar gewesen.
Ich an Deiner Stelle würde da mal bei
@kexbox anklopfen. Ich bin mir sicher, dass EN spätestens in einer Verhandlung daran scheitert darzulegen, warum sie keine Möglichkeit sahen, EN8221 noch durchzuführen.