EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
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Die gesamten Kosten (Anwalt + Gerichtskosten) müssten dann auch von der Airline bei Schuldzusprechung gezahlt werden oder bleibe ich da dann auch noch auf Kosten sitzen?
Nur die gesetzlichen und erstattungsfähigen Kosten, d.h. solche, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldet sind. Darüber hinausgehende Honorarabsprachen zwischen Mandant und Anwalt (d.h. idR Stundenvergütung) sind idR - also hier - nicht erstattungsfähig.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ja. - Zumindest in DE.
In der Pauschalität ist das natürlich falsch. Also, lex est prudenti non nebulones.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Nur die gesetzlichen und erstattungsfähigen Kosten, d.h. solche, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldet sind. Darüber hinausgehende Honorarabsprachen zwischen Mandant und Anwalt (d.h. idR Stundenvergütung) sind idR - also hier - nicht erstattungsfähig.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


In der Pauschalität ist das natürlich falsch. Also, lex est prudenti non nebulones.
Gerade bei einfachen Dingen (wie die EU261 Verfahren) wird in 99,9% der Fälle nach BRAGO abgerechnet. Dabei bezahlt der "Sieger" nichts.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.145
5.291
MUC/INN
Klar, wenn einer für 222€ brutto klagt und einen Gerichtstermin wahrnimmt (Streitwert 250€) bzw 370€ brutto (Streitwert 600€), dann deckt das das RVG ganz.

Lohnt sich natürlich nur, wenn man es in einer Masse betreibt wie Kexbox oder aber für Friends & Family bzw. Dauermandanten.

Ansonsten müsste man das als Liebhaberei denn als wirtschaftliche Anwaltsarbeit bezeichnen.
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
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Mit vierköpfiger Familie von Mallorca nach Hamburg gereist. Gebucht war direkt bei Vueling:
3.11. ab 16:15 Uhr
PMI-BCN VY3911,
BCN-HAM VY1822
3.11. an 20:45 Uhr.

Tatsächlich Start in PMI 2h verspätet wegen Unwetter nahe Tarragona... Flug in BCN verpasst. Dann ging das Drama los:
- In BCN unglaublich schlechter Service bei Vueling, wir wurden zu insgesamt 8 (!) verschiedenen Schaltern herumgeschickt, überall anstehen.
- Nach zweieinhalb Stunden Chaos wurden wir umgebucht auf den nächsten Morgen: 7:00 Uhr BCN–BIO, 12:25 Uhr BIO–HAM
- Für die Nacht bekamen wir Hotel-Voucher, angeblich inkl. Verpflegung im Hotel.
- Für 21 Uhr war uns ein Transfer zum Hotel angekündigt, der nicht erschien. Im 21:10 Uhr nahmen wir entnervt ein Taxi (immerhin geteilt mit anderen Gestrandeten).
- Im Hotel gab es keine Verpflegung, angeblich habe Vueling das Hotel dafür nicht bezahlt. Wir holten uns spätabends in der Nähe Snacks.
- Die Ersatzflüge am 4.11. klappten zum Glück ohne Verspätung.
- In HAM kam das aufgegebene Gepäck nicht an. (Suchanfrage läuft noch).

Insgesamt also über 18 Stunden Verspätung, große Strapazen (v.a. für die Kinder), Zusatzausgaben für Essen und Taxi, sowie Ärger mit noch immer fehlendem Gepäck.

Vermutlich wird Vueling Schadenersatz ablehnen wegen Wetter! Frage: ist dennoch eine Forderung aussichtsreich? Welche Herangehensweise ist zu empfehlen? Welche Gründe könnten am ehesten anerkannt werden: Strapazen am Flughafen wegen unterirdisch schlechter Organisation? Fehlende Verpflegung? Gepäck? Alles zusammen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.217
850
Grauenhafte Organisation alleine gibt leider keine Entschädung. Die führt höchstens dazu, daß man nach Dokumentation der unzumutbaren Organisation selber zur Ersatzvornahme berechtigt ist und diese Kosten durchsetzen kann.

In dem Beispiel hier hätte man sich sicherlich nicht 2.5h lang durch 8 Schalter quälen müssen wie hier wohl passiert ist. Das hätte man nach einer gewissen Irrfahrt abbrechen und selber Hotel und ggf. auch Ersatzflug buchen können. Kosten gehen auf die Kappe der Airline.

Taxi- und Verpflegungskosten sind hier sowieso klar, die muß Vueling in jedem Fall übernehmen. Zu der Wetterausrede hat unser Forenanwalt ja schon seine Einschätzung gegeben, also dann mal einfach einfordern und an den Anwalt abgeben, nachdem sie abgelehnt haben.
 

SusiSonnenschein

Neues Mitglied
22.04.2024
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Hallo zusammen!
Kurz vorweg, ich bin absoluter Neuling auf dem Gebiet, es ist meine erste Entschädigungsanfrage:

Gebuchter Flug, 2 Erwachsene, 2 Kinder (11 und 15):

Ryanair FR5206
21.06.24 ab MLA geplant 20:45 - tatsächlich 22.06.24 01:21
CGN an geplant : 23:35 - tatsächlich 22.06.24 03:35
Unbekannt.png

Am 21. Juni war wohl das Wetter nicht so toll in Deutschland. Der Flieger kam erst deutlich verspätet in Malta an. Das war ja dann im Laufe des Tages schon absehbar und irgendwann war dann leider die erlaubte Arbeitszeit der Crew überschritten. Es wurde in Malta eine Ersatzcrew angefordert. Der ursprüngliche Captain hat in der Reihe hinter mir als Gast Platz genommen und die neue Crew hat uns nach Köln geflogen.

Meiner Meinung war aufgrund der wetterbedingten Verspätung zu erwarten, dass die Crew ihre Arbeitszeit überschreiten würde. Hätte man frühzeitig eine Erstzcrew angefordert, wäre es wohl nicht zu so viel Verspätung gekommen. Stehen uns 400 € pro Person zu oder wird das in diesem Fall komplett auf das Wetter geschoben?
Kann ich wie im Link vorgehen oder muss ich etwas beachten?
https://www.drboese.de/blog/howto-fluggastrechte-richtig-geltend-machen/
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
 

Biohazard

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29.10.2016
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N140SC

Aktives Mitglied
01.01.2024
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Meiner Meinung war aufgrund der wetterbedingten Verspätung zu erwarten, dass die Crew ihre Arbeitszeit überschreiten würde. Hätte man frühzeitig eine Erstzcrew angefordert, wäre es wohl nicht zu so viel Verspätung gekommen.

Entweder sie haben es schlicht vergessen, rechtzeitig etwas in dieser Richtung anzuschieben oder sie sind sich ihrer Sache sicher, dass mit dem Wetter als Totschlagargument eh alle Ansprüche abgeschmettert werden können. Ich tippe auf letzteres und würde fast behaupten, dass ihr noch Glück im Unglück hattet: wenn Ryanair nicht zufällig eine Basis mit Crews in Malta hätte wärt ihr an diesem Abend gar nicht mehr weggekommen.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Entweder sie haben es schlicht vergessen, rechtzeitig etwas in dieser Richtung anzuschieben oder sie sind sich ihrer Sache sicher, dass mit dem Wetter als Totschlagargument eh alle Ansprüche abgeschmettert werden können. Ich tippe auf letzteres und würde fast behaupten, dass ihr noch Glück im Unglück hattet: wenn Ryanair nicht zufällig eine Basis mit Crews in Malta hätte wärt ihr an diesem Abend gar nicht mehr weggekommen.
Man hätte die Crew auch schon in CGN wechseln können. Ursache der zusätzlichen Verspätung also die ca. 2h war, dass die Crew aus der Zeit war. Damit operationell und planbar für die Airline. Ohne Crew Wechsel wäre es ja spätestens um 23 Uhr zurückgegangen.
 
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SusiSonnenschein

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22.04.2024
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Super! Ganz herzlichen Dank für eure Meinung, die hilfreichen Infos und die Historie zum Flieger!!! Dann versuchen wir es mal.
 

dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Ryanair ist berühmt-berüchtigt nicht freiwillig nur unter Zwang zu zahlen. Stellt euch also schon einmal darauf ein, dass ihr Klagen müsst, wenn ihr Geld sehen wollt.
Ryanair meint das aber gar nicht böswillig, die haben halt nur 'ne andere Rechtsansicht, dass man nie Ansprüche auf nur irgendetwas hat. :p
 

slutz

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06.10.2016
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Die wollten ja vor ein paar Jahren den Kunden ja sogar verbieten, die eigenen Ansprüche juristisch einzufordern - absurd.

nein, das war andersrum imho.. die wollten verhindern/verbieten, dass man seine ansprüche an dritte (fluggastrechtportale typischerweise) abtritt
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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7.921
nein, das war andersrum imho.. die wollten verhindern/verbieten, dass man seine ansprüche an dritte (fluggastrechtportale typischerweise) abtritt
Auf welcher Grundlage? Haben sie da was in die AGB geschrieben? Würde das das deutsche Vertragsrecht überhaupt hergeben?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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nein, das war andersrum imho.. die wollten verhindern/verbieten, dass man seine ansprüche an dritte (fluggastrechtportale typischerweise) abtritt
Korrekt. Kommt aber aufs Gleiche raus.

Auf welcher Grundlage? Haben sie da was in die AGB geschrieben? Würde das das deutsche Vertragsrecht überhaupt hergeben?
Das ist mit Sicherheit rechtlich nicht haltbar und damit unwirksam.
 
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N140SC

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01.01.2024
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Man hätte die Crew auch schon in CGN wechseln können. Ursache der zusätzlichen Verspätung also die ca. 2h war, dass die Crew aus der Zeit war. Damit operationell und planbar für die Airline. Ohne Crew Wechsel wäre es ja spätestens um 23 Uhr zurückgegangen.

Wie gesagt, in Malta haben sie eine Base. Wenn in CGN partout keine Crew verfügbar war kann man sich für Deine Feststellung der Planbarkeit nichts kaufen. So wurde wenigstens der Hinflug noch halbwegs pünktlich durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass FR in diesem Fall freiwillig keinen Cent rausrücken wird und man zumindestens auf eine Firma wie Flightright zurückgreifen sollte.
 
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