• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Fidor SmartCard Erfahrungen?

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
ANZEIGE
Ja. Nicht jeder arbeitet halt mit konservativer Standardsoftware von der Stange.
Anders ausgedrückt: Kaum ein Dienstleister arbeitet mit proprietärer Software, welche nur mit Konten einer einzigen Bank nutzbar ist.

fidor-Kunden kommen sich oft clever vor, z.B. weil das Geschäftskonto dort billig ist. Blöd ist halt nur, dass das Konto am Ende schweineteuer wird, wenn der StB die Kontoauszüge per Hand abtippt, weil ein automatisierter Import mit der Datev-Software nicht möglich ist.
Abgesehen vom schweineteuren Endpreis ist es zusätzlich ein technisch instabiles Konto und zusätzlich noch mit eingeschränkten Funktionen (KK? Sepa Inst?...). Ist eine Triple-Loose-Situation für die Kunden. Ganz abgesehen von der Reputation, wenn der Geschäftskunde Dritten seine Bankverbindung mitteilt.

Ein Geschäftskonto bei einer gescheiten Bank würde zwar im Monat 15€ kosten, hätte die genannten Nachteile aber nicht, und wäre am Ende sehr deutlich preiswerter als fidor.
Ganz abgesehen von weiteren Dingen wie Bankenombudsmann, welche für fidor-Kunden ersatzlos ausfallen.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.844
289

Danke, nun erinnert es mich definitiv an die später insolvente Noa-Bank.

Wie gut, dass im Oktober mein "Gehalt" dort nicht mehr einging. Bis September hatte ich noch Eigenüberweisungen mit dem Betreff "Gehalt" laufen - der Bonus war es wert und wurde bis Anfang Oktober noch pünktlich ausgezahlt.

Anfang Oktober erst die Karte, dann das Konto mit Saldo Null gekündigt - das Licht dort können gern andere ausmachen...
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.158
711
Aber jetzt genug Experimente; ich vertraue auf DKB und BNP Paribas. Die verstehen, zumindest nach meinem Eindruck, ihr Handwerk.

Der Eindruck täuscht leider, die BNP-Marke Consors hat seit Freitag technische Probleme mit dem Zahlungsverkehr, allerdings wohl nur ausgehend. Mittlerweile bieten sie „in dringenden Fällen“ kostenfreie Blitzüberweisungen für die Betroffenen an (kostenfrei nur, wenn man hartnäckig ist, Consors ist bislang nicht SICT-fähig). Die Störung scheint massiv zu sein, denn sie nennen keinen Zeitpunkt mehr, ab dem der ausgehende Zahlungsverkehr wieder funktionieren wird.
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

welsfago

Reguläres Mitglied
16.03.2017
76
0
@Pokemon.Eine überforderte kostenfreie Anwältin ist sinnfrei. Erstberatung durch Fachanwalt kostet um die 100€, lasse den Fall begutachten und Deine Chancen einschätzen, Klage ggfs und Fidor zahlt bei Erfolg Deine Beratungskosten.
 

Pokemon

Gesperrt
07.08.2019
210
0
@Pokemon.Eine überforderte kostenfreie Anwältin ist sinnfrei. Erstberatung durch Fachanwalt kostet um die 100€, lasse den Fall begutachten und Deine Chancen einschätzen, Klage ggfs und Fidor zahlt bei Erfolg Deine Beratungskosten.

Ich hatte ja eine Erstberatung. Die Chancen stünden sehr gut für mich meinte die Anwältin. Aber: Ich habe in dem Zusammenhang auch noch eine private! Anzeige von einer gewissen Person des Fidor Moderationsteams erhalten. Ich hatte mich darüber beschwert, dass diese Person sich lustig über die Kundenanliegen wegen der Auswirkungen der IT Probleme macht (Nachweisbar durch Screenshots) und mich über die dortige Zensur beklagt. Ich habe mich auch beim Vorstand und bei der BaFin darüber beschwert. Nun habe ich von dieser Person zunächst eine Anzeige wegen Verleumdung erhalten und (nachdem diese nicht erfolgreich war) gleich danach eine Anzeige wegen Nachstellung. Dabei ist es eher so, dass ich es umgedreht sehe (auch durch Screenshots nachweisbar). Die Anwaltskosten sind eben sehr hoch... 300 Euro/Stunde ...und hier zahlt meine Rechtsschutz nicht mehr, weil es auch um strafrechtlich relevante Tatbestände ginge.

Ich würde wahrscheinlich Schadenersatz für die ungerechtfertigten Lastschriftrückgaben erhalten, die Anzeigen außergerichtlich abschmettern können... hätte aber dann keine Chance das Geld für den Anwalt zurückzuerhalten, wenn es dann nicht vor Gericht geht.

Müsste ich vor Gericht ziehen, so wäre das sehr sehr teuer, zeitaufwändig und würde sehr viele Nerven kosten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pokemon

Gesperrt
07.08.2019
210
0
Vielleicht ist es hier von Interesse... hier ein Auszug aus einer Fidor Mail, welche ich erhielt, als ich im April 2019 mehrere Lastschriftrückgaben wegen derer IT Probleme hatte (ähnliche Probleme wie derzeit). Ich versuche seit Monaten vergeblich Schadensersatz zu bekommen. Problem ist u.a. dass die LSR gar nicht in den Kontoauszügen stehen!

0E2A0FBD-BD89-4DD5-BDB8-EE3B56AF7F63.jpg
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.833
2.239
Ich hatte ja eine Erstberatung. Die Chancen stünden sehr gut für mich meinte die Anwältin. Aber: Ich habe in dem Zusammenhang auch noch eine private! Anzeige von einer gewissen Person des Fidor Moderationsteams erhalten. Ich hatte mich darüber beschwert, dass diese Person sich lustig über die Kundenanliegen wegen der Auswirkungen der IT Probleme macht (Nachweisbar durch Screenshots) und mich über die dortige Zensur beklagt. Ich habe mich auch beim Vorstand und bei der BaFin darüber beschwert. Nun habe ich von dieser Person zunächst eine Anzeige wegen Verleumdung erhalten und (nachdem diese nicht erfolgreich war) gleich danach eine Anzeige wegen Nachstellung. Dabei ist es eher so, dass ich es umgedreht sehe (auch durch Screenshots nachweisbar). Die Anwaltskosten sind eben sehr hoch... 300 Euro/Stunde ...und hier zahlt meine Rechtsschutz nicht mehr, weil es auch um strafrechtlich relevante Tatbestände ginge.

Ich würde wahrscheinlich Schadenersatz für die ungerechtfertigten Lastschriftrückgaben erhalten, die Anzeigen außergerichtlich abschmettern können... hätte aber dann keine Chance das Geld für den Anwalt zurückzuerhalten, wenn es dann nicht vor Gericht geht.

Müsste ich vor Gericht ziehen, so wäre das sehr sehr teuer, zeitaufwändig und würde sehr viele Nerven kosten.

Der ganze Sachverhalt ist aber ziemlich wirr dargestellt.

Grundsätzlich gilt folgendes:
Man muss zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Vorgängen trennen.

Handelte es sich bei den "Anzeigen" wirklich um Strafanzeigen gegenüber der Staatsanwaltschaft oder Polizei oder war das ein zivilrechtlicher Vorgang im Sinne einer Unterlassungsklage?

Eine (Straf)Anzeige muss nämlich überhaupt nicht "außergerichtlich abgeschmettert" wernden auch bedarf es dazu keinen Anwalt.
Im Strafverfahren beauftragt die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens meistens die Polizei mit den Ermittlungen oder je nach Bedarf andere Organe wie das LKA usw. die Polizei wird den Beschuldigten Vorladen oder auffordern sich schriftlich zu äußern bzw. Beweise zu nennen.
Am Ende schickt die Polizei die Akte zurück zur StA und der dortige Sachbearbeiter entscheidet ob nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt wird oder nicht, falls nicht wird noch geprüft eine Einstellung gemäß §153ff StPO erfolgt ansonsten wird nach §170 Abs. 1 StPO die Klage erhoben.

Es ist korrekt das bis zum Zeitpunkt der Anklage dem Beschuldigten keine Kosten für einen Verteidiger erstattet werden, wobei bei Strafverfahren auch eine Abrechnung auf Stundenbasis eher unüblich ist und statt dessen Pauschalen vereinbart werden.
Allerdings gibt es auch keinen Grund warum bei einer solcher Sachverhaltsdarstellung (sofern diese korrekt und völlständig ist) benötigt werden sollte, dazu kommt dass nach dem Sachverhalt eine Einstellung nach §170 Abs. 2 StPO die logische Folge wäre.
Dieser Vorgang ist vöölig unabhängig von irgendwelchen zivilrechtlichen Ansprüchen.

Daher ist nicht plausibel warum eine Rechtschutzversicherung die Deckungszusage für einen rein zivilrechtlichen Vorgang ablehnen kann wenn die Art des betreffenden Versicherungsfalls auch abgedeckt ist.
Das eine Strafanzeige die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs beeinträchtigen oder gar vereiteln können soll ist einfach nicht nachvollziehbar.
 
  • Like
Reaktionen: rmol und Pokemon

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
EDIT: alinaki war etwas schneller (bzw. früher).

Nun habe ich von dieser Person zunächst eine Anzeige wegen Verleumdung erhalten und (nachdem diese nicht erfolgreich war) gleich danach eine Anzeige wegen Nachstellung. Dabei ist es eher so, dass ich es umgedreht sehe (auch durch Screenshots nachweisbar). Die Anwaltskosten sind eben sehr hoch... 300 Euro/Stunde ...und hier zahlt meine Rechtsschutz nicht mehr, weil es auch um strafrechtlich relevante Tatbestände ginge.

Ich würde wahrscheinlich Schadenersatz für die ungerechtfertigten Lastschriftrückgaben erhalten, die Anzeigen außergerichtlich abschmettern können... hätte aber dann keine Chance das Geld für den Anwalt zurückzuerhalten, wenn es dann nicht vor Gericht geht.
Warum brauchst du für diese (wie du es beschreibst Nonsense-) persönlichen Anzeigen bzw. im Strafbereich überhaupt einen Anwalt?
Und warum solltest du es nicht vor Gericht gehen lassen?

Lass es doch einfach auf dich zukommen.
Gegebenenfalls kannst du doch Einspruch einlegen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.833
2.239
EDIT: alinaki war etwas schneller (bzw. früher).


Warum brauchst du für diese (wie du es beschreibst Nonsense-) persönlichen Anzeigen bzw. im Strafbereich überhaupt einen Anwalt?
Und warum solltest du es nicht vor Gericht gehen lassen?

Lass es doch einfach auf dich zukommen.
Gegebenenfalls kannst du doch Einspruch einlegen.

Sofern es denn echte Strafanzeigen waren, einige Leute verwechseln dies gerne mit einem zivilrechtlichen Vorgang und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Der Vollständigkeithalber: Der Staatsanwalt könnte auch statt Klage zu erheben einen Strafbefehl bei Gericht beantragen aber auch diesem könnte binnen einer Frist von zwei Wochen widersprochen werden.
 

Pokemon

Gesperrt
07.08.2019
210
0
@alinakl Danke für Deine Ausführungen. Ich kenne mich mit Recht nicht groß aus. So wie ich es verstanden habe, wird die angebliche Verleumdung und Nachstellung nicht durch meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, weil eben eine strafrechtliche Sache. Der zivilrechtliche Bestandteil würde abgedeckt werden. Nur kann man beides nicht mehr so klar auseinanderhalten - es ist eng miteinander „verwoben“. Meine Anwältin ließ mich völlig im Stich... ich bin heute zu alleine zu einer Vernehmung bei der Polizei wegen ersteres - da ich keine Antwort von meiner Anwältin erhielt. Ich bin dort auch aufgeklärt worden, dass es um eine strafrechtliche Sache geht (mit Geldstrafe, sogar Gefängnis). Zum zivilrechtlichen Teil: das ist so zeitintensiv... ich merke das selbst... 300Euro/Stunde das zahlt meine Rechtschutzversicherung definitiv nicht. Und wie gesagt, meine Anwältin scheint total überfordert.

ich hätte nie gedacht, dass eine anfängliche Sache wie die It Probleme der Fidor so eskalieren wird. Mein Plan ist nun, erst einmal abzuwarten, ob die zweite Anzeige nicht auch noch eingestellt wird. Eventuell mache ich noch eine Gegenanzeige wegen übler Nachrede.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
@Pokemon:

Du schreibst von einer RS-Versicherung, und gleichzeitig betrifft mancher Ärger Dein GmbH-Konto.
Kannst Du bitte schreiben, welche Versicherungsgesellschaft bei Dir gewerblichen RS deckt? Oder geht es bei der RS-Versicherung nur um das private Konto? Danke.

Im Übrigen wäre ich auch dafür, die Anzeigen gegen Dich bis zum Hauptverfahren auszusitzen. Sehr wahrscheinlich stellt der Richter die Ermittlungen/das Verfahren ohnehin ein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pokemon

Gesperrt
07.08.2019
210
0
@Mincemeat: Nein, die eben geschilderte Angelegenheit betrifft nur mein inzwischen geschlossenes Fidor Privatkonto.

Es wurde zwar vor einigen Wochen auch mein Geschäftskonto seitens der Fidor gekündigt, aber das habe ich hingenommen.
 
  • Like
Reaktionen: Mincemeat

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.833
2.239
@alinakl Danke für Deine Ausführungen. Ich kenne mich mit Recht nicht groß aus. So wie ich es verstanden habe, wird die angebliche Verleumdung und Nachstellung nicht durch meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, weil eben eine strafrechtliche Sache. Der zivilrechtliche Bestandteil würde abgedeckt werden. Nur kann man beides nicht mehr so klar auseinanderhalten - es ist eng miteinander „verwoben“. Meine Anwältin ließ mich völlig im Stich... ich bin heute zu alleine zu einer Vernehmung bei der Polizei wegen ersteres - da ich keine Antwort von meiner Anwältin erhielt. Ich bin dort auch aufgeklärt worden, dass es um eine strafrechtliche Sache geht (mit Geldstrafe, sogar Gefängnis). Zum zivilrechtlichen Teil: das ist so zeitintensiv... ich merke das selbst... 300Euro/Stunde das zahlt meine Rechtschutzversicherung definitiv nicht. Und wie gesagt, meine Anwältin scheint total überfordert.

ich hätte nie gedacht, dass eine anfängliche Sache wie die It Probleme der Fidor so eskalieren wird. Mein Plan ist nun, erst einmal abzuwarten, ob die zweite Anzeige nicht auch noch eingestellt wird. Eventuell mache ich noch eine Gegenanzeige wegen übler Nachrede.

Also die strafrechtliche Seite sieht so aus die Staatsanwaltschaft ermittelt, bzw. lässt die Polizei ermitteln, dann wird das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Klage erhoben.
Hier (sofern der Sachverhalt richtig und vollständig ist) wird das Ergebnis der Staatsanwaltschaft sein, das keine Verwirklichung des Tatbestands und somit keine Straftat vorliegt.
Ergebnis: Einstellung gemäß §170 Abs. 2 StPO.

Dieser Vorgang kann durchaus einige Monate dauern, das einfachste ist natürlich einfach diesen Verfahrensausgang ab zu warten bevor man zivilrechtlich aktiv wird.

Unabhängig davon könnte man auch überlegen selbst eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung §164 StGB wenn das eigene Verfahren nach §170 Abs. 2 StPO beendet wurde stehen die Aussichten dafür sehr gut, hilft zwar nicht für die zivilrechtliche Sache gegenüber der Bank allerdings können aus Strafverfahren immer interessante Beweise für Zivilverfahren bekannt werden.
Theoretisch ist auch schon jetzt eine solche Strafanzeige möglich allerdings wird diese erst bearbeitet wenn das eigene Verfahren erledigt ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.833
2.239
Im Übrigen wäre ich auch dafür, die Anzeigen gegen Dich bis zum Hauptverfahren auszusitzen. Sehr wahrscheinlich stellt der Richter die Ermittlungen/das Verfahren ohnehin ein.

Wie schon beschrieben wird der Fall aber gar nicht bis zum Strafrichter kommen sondern bereits nach §170 Abs. 2 StPO beendet werden wird. (man könnte es für juristische Laien als die Version des Freispruchs durch die Staatsanwaltschaft beschreiben)
 
  • Like
Reaktionen: Mincemeat und Pokemon

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Ich würde ebenfalls von einer Einstellung ausgehen.

Als nicht zu Ende gedacht empfinde ich die Gedanken, gegen den Moderator Strafanzeige zu stellen (egal wann). Es kostet einfach nur sinnlos Lebenszeit.

Meinen Standard-Rat, statt sich mit der Anzeige gegen den Moderator zu beschäftigen, lieber mal wieder an die frische Luft zu gehen, kann ich beim aktuellen Wetter leider nicht geben. Aber ins Kino/Essen/in die Sauna/ins Fitti/in einen Club könnte man stattdessen mal wieder gehen.
 

Pokemon

Gesperrt
07.08.2019
210
0
Ich würde ebenfalls von einer Einstellung ausgehen.

Als nicht zu Ende gedacht empfinde ich die Gedanken, gegen den Moderator Strafanzeige zu stellen (egal wann). Es kostet einfach nur sinnlos Lebenszeit.

Meinen Standard-Rat, statt sich mit der Anzeige zu beschäftigen, lieber mal wieder an die frische Luft zu gehen, kann ich beim aktuellen Wetter leider nicht geben. Aber ins Kino/Essen/in die Sauna/ins Fitti/in einen Club könnte man stattdessen mal wieder gehen.

Damit hast Du völlig recht... deshalb habe ich auch selbst bisher von einer Gegenanzeige abgesehen. Ich will und brauche den Ärger nicht. Ich habe heute bei der Anhörung gemerkt wie sehr mich das mitnimmt. Ich hatte keine Einsicht in die Akten, ich wusste nicht mal gegen was ich mich konkret verteildigen musste. Ich habe nur durch Screenshots dargestellt, dass ich es umgedreht so sehe, dass ich verleumdet, beleidigt und mir nachgestellt wurde. Zum Glück hatte ich Nachweise... ich wäre sonst wohl verloren gewesen. Ich habe dem Ermittler auch gesagt, das es eigentlich nicht sein könne, dass ich selbst schon im April eine Anzeige machen wollte (da hieß es durch einen Polizisten, die Beleidigungen und Verleumdungen wären nicht straftrechtlich relevant) und nun der Spieß durch ein Moderationsmitglied rumgedreht wird.

Ich bin einfach nur froh, wenn die Sache vorbei ist.
 
  • Like
Reaktionen: Mincemeat

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.833
2.239
Damit hast Du völlig recht... deshalb habe ich auch selbst bisher von einer Gegenanzeige abgesehen. Ich will und brauche den Ärger nicht. Ich habe heute bei der Anhörung gemerkt wie sehr mich das mitnimmt. Ich hatte keine Einsicht in die Akten, ich wusste nicht mal gegen was ich mich konkret verteildigen musste. Ich habe nur durch Screenshots dargestellt, dass ich es umgedreht so sehe, dass ich verleumdet, beleidigt und mir nachgestellt wurde. Zum Glück hatte ich Nachweise... ich wäre sonst wohl verloren gewesen. Ich habe dem Ermittler auch gesagt, das es eigentlich nicht sein könne, dass ich selbst schon im April eine Anzeige machen wollte (da hieß es durch einen Polizisten, die Beleidigungen und Verleumdungen wären nicht straftrechtlich relevant) und nun der Spieß durch ein Moderationsmitglied rumgedreht wird.

Ich bin einfach nur froh, wenn die Sache vorbei ist.

Zunächst ist es verständlich, dass Personen so ein Ermittlungsverfahren als sehr nervenaufreibend empfinden auch wenn es dazu eigentlich keinen Grund gibt.

Auch ein kurzer Hinweis zu den Nachweisen, natürlich ist es sehr hilfreich wenn man die eigenen Darstellungen durch objektive Tatsachen belegen kann, allerdings ist man nicht automatisch verloren, die Staatsanwaltschaft muss ein Gericht von der Schuld überzeugen das ist nicht ganz so schnell erledigt wie viele glauben.
Auch wird sich die StA die Kommunikationsvorgänge selbst beschaffen können so schnell wird das ja nicht gelöscht.

Die Angabe des Polizisten ist natürlich schlichtweg falsch jede Straftat ist relevant aber natürlich sind Polizisten daran interessiert sich auf die "wichtigen" oder besser schwerwiegenden Fälle zu konzentrieren anstatt sich mit solchen eher unnötigien Sachverhalten zu befassen.

Grundsätzlich wäre jedoch das stellen einer eigener Strafanzeige nach der Beendigung des jetzigen Verfahrens sehr leicht möglich und würde nur wenige Minuten in Anspruch nehmen.

Allerdings kann es auch passieren dass man dies gar nicht mehr selbst in der Hand hat, sollte der Sachbearbeitende Ex-Kollege eine ähnliche Einstellung wie ich selbst damals an den Tag legen dann kann es leicht sein, dass er von sich aus die Ermittlungen aufnimmt und es dann gar nicht auf eine Strafanzeige ankommt.

Aber wie schon beschrieben ruhig bleiben man hat nichts falsch gemacht und das Verfahren wird wenn der Sachverhalt so stimmt in nächster Zeit mit einer Einstellung beendet werden, die hat auch keine Auswirkungen auf eventuelle Polizeidatenbanken oder ähnliches falls dies befürchtet werden sollte.
 
  • Like
Reaktionen: rmol und Pokemon

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Zum zivilrechtlichen Teil: das ist so zeitintensiv... ich merke das selbst... 300Euro/Stunde das zahlt meine Rechtschutzversicherung definitiv nicht. Und wie gesagt, meine Anwältin scheint total überfordert.

Rechtschutzversicherungen bezahlen in der Regel nur nach Gebührenordnung. 300€/Stunde ist auch reichlich "happig", vor allem wenn die Anwältin dann auch noch überfordert scheint, und es sich um derart einfache Geschichten handelt.
 
  • Like
Reaktionen: Pokemon

Versucher

Aktives Mitglied
25.10.2016
201
2
Ebenso wird nur nach Gebührenordnung erstattet wenn man gewinnt. Und besonders in bestimmten Fachgebieten, arbeitet kein wirklich guter Anwalt. Auch sind, je nach Fachgebiet, 300€/h nicht wirklich viel.
 
  • Like
Reaktionen: Pokemon

Pokemon

Gesperrt
07.08.2019
210
0
Ebenso wird nur nach Gebührenordnung erstattet wenn man gewinnt. Und besonders in bestimmten Fachgebieten, arbeitet kein wirklich guter Anwalt. Auch sind, je nach Fachgebiet, 300€/h nicht wirklich viel.

Das bedeutet ja, dass man letztlich einen wesentlich höheren finanziellen Schaden hat, wenn man sich gegen die Fidor wehrt, wenn man dann diese Anwaltskosten trotz Gewinn des Verfahrens nicht vollständig erstattet bekommt. Ich bin davon ausgegangen, dass der Unterliegende diese Kosten komplett erstatten muss. Wer wird sich dann gegen eine Bank wirklich wehren (können)?
Viele Kunden die sich derzeit wegen der erneuten IT Probleme z.B. auf Trustpilot beschweren und mit Anwalt drohen werden wohl tatsächlich kaum einen Anwalt einschalten. Vermutlich weiß die Fidor das auch. Mir scheint auch, dass meine Anwältin in meiner Sache deshalb so unmotiviert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
ANZEIGE
Das bedeutet ja, dass man letztlich einen wesentlich höheren finanziellen Schaden hat, wenn man sich gegen die Fidor wehrt, wenn man dann diese Anwaltskosten trotz Gewinn des Verfahrens nicht vollständig erstattet bekommt. Ich bin davon ausgegangen, dass der Unterliegende diese Kosten komplett erstatten muss.
Zum Einen gibt es die Bedingungen der RSV, in die Du mal reinschauen könntest. Falls Du vor Gericht unterliegst, wird diese meist nur nach Gebührenordnung leisten.
Zum anderen kann der RA für außergerichtliche Arbeit mit Dir irgendeine Honorarvereinbarung treffen. Vor Gericht gilt in Deutschland die Gebührenordnung.

Wenn Du auch im Fall eines Obsiegens nicht draufzahlen möchtest, brauchst Du einen RA, der laut Gebührenordnung abrechnet.

Zunächst ist es verständlich, dass Personen so ein Ermittlungsverfahren als sehr nervenaufreibend empfinden auch wenn es dazu eigentlich keinen Grund gibt. Grundsätzlich wäre jedoch das stellen einer eigener Strafanzeige nach der Beendigung des jetzigen Verfahrens sehr leicht möglich und würde nur wenige Minuten in Anspruch nehmen.
Um die 3 Minuten, die Anzeige online zu stellen, geht es nicht. Es geht um die weitere verplemperte Zeit, besonders wenn die Sache vor Gericht geht. Einfach mal wieder an die frische Luft gehen, wäre oft sinnvoller.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Pokemon
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.