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Fidor SmartCard Erfahrungen?

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allesmieter

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
1.766
113
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Freitag früh von diba zu fidor überwiesen. Geld ist immer noch nicht angekommen... Warte noch morgen, dann frag ich mal, was da los ist.
 

allesmieter

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
1.766
113
Es gibt Neuigkeiten.

Meine Überweisung von Freitag wurde jetzt gerade eben erst gutgeschrieben. Stand 15 Uhr.

Interessanterweise wurde die Gutschrift mit ValutaDatum 04.11.16 ein gebucht.
 
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Alex6

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
706
145
Steht auch in der heutigen E-Mail zu den AGB Änderungen:

Guten Tag xxx,
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Sie erhalten in dieser Email die Mitteilung, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Wirkung zum 15.12.2016 anpassen.
Warum erhalten Sie neue AGB?
Sie erhalten noch übersichtlichere AGB durch unsere Anpassungen. Außerdem haben wir Anpassungen aus der Veränderung an unseren Produkten & Services für Sie durchgeführt.
Die wesentlichen Anpassungen für Sie als Überblick:
Sie finden eine neue Gliederung vor, damit Sie die AGB übersichtlicher lesen können. Dazu haben wir einzelne Produkte, wie z.B. die neue Fidor Smart Banking App, in eigene Teile gegliedert. Ab jetzt können Sie alle Informationen der AGB für die neue App in dem Teil App finden.
Neue Produkte & Produktanpassungen:

  • Die neue Fidor Smart Banking App ist da. Sie können damit ab sofort mobiles Banking erleben.
  • Ab sofort können Sie die Funktion Geld senden an Freunde via Email, Telefonnummer oder Nickname auch an Fidor-fremde Freunde senden. Die Freunde werden dabei auf eine Webseite geführt, wo Sie ihre IBAN eingeben und das Geld erhalten oder gleich ein Fidor Smart Girokonto eröffnen können. Aus diesem Grund wurden insbesondere die „Sonderbedigungen für den Zugang zur Bank über elektronische Medien“ und die „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr (inkl. Geldesenden) angepasst.“
  • Anpassungen bei Produkten & Features, die wir nicht mehr anbieten:
    Wir haben zwei Spiele bei dem Fidor Produkt Brokertain aus dem Angebot rausgenommen. Das Spiel 1X2 und Bestperformer.
Wie funktioniert die Zustimmung zu den AGB?
Sie erhalten bei Ihrem Login nach dem 15.12.2016 einen Hinweis. Wenn Sie mit den Anpassungen einverstanden sind, stimmen Sie im Konto direkt den neuen AGB zu. Sie sehen im Konto sofort wo Sie klicken müssen. Damit können Sie auch nach dem 15.12.2016 wie gewohnt Ihre Fidor Produkte & Services weiter nutzen.
Wenn Sie mit den Anpassungen nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie bitte den Fidor Kundenservice per Mail unter info@fidor.de oder telefonisch unter (089) 189 085 233. Sie können die Fidor Produkte & Services in diesem Fall ab dem 15.12.2016 leider nicht weiter nutzen.

Ihr Fidor Bank Team
 

intellexi

Erfahrenes Mitglied
31.07.2016
468
13
Weiß jemand wie man bei Fidor eine neue SmartCard bestellen kann? Ich würde gerne eine eigene PIN vergeben. Muss ich dazu erst die alte Karte sperren?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Gewarnt sei jedenfalls ausdrücklich vor der Bestellung einer Ersatzkarte über den Kundenservice per Mail wegen Verschleißes der alten.
Man bekommt dann kein Duplikat, sondern trotz gleicher Kartennummer eine Karte mit anderem Geltungsdatum, anderem CVC2 und einer neuen Zufalls-PIN. So wirklich gelungen ist der Prozess m.E. nicht, das hätte man schlauer lösen können, z.B. mit einem Einladungslink oder so.
 

intellexi

Erfahrenes Mitglied
31.07.2016
468
13
Genau das will ich eben nicht, ich möchte eine eigene PIN vergeben, weil ich das bei der Erstbestellung versäumt habe (zu schnell geklickt)
 

intellexi

Erfahrenes Mitglied
31.07.2016
468
13
Der Fidor Support per Mail ist auch ein Witz, trotz mehrmaliger Rückfrage wird mir immer nur geantwortet dass ich die PIN nicht ändern kann. Darauf ob das bei einer Neubestellung der Karte möglich ist und wie ich die auslösen kann wird einfach gar nicht eingegangen.
 
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intellexi

Erfahrenes Mitglied
31.07.2016
468
13
Hab jetzt angeben dass ich die Karte verloren habe, konnte dann direkt eine neue Bestellung mit Wunsch-PIN. Von kosten stand nirgendwo was, bin gespannt ob was berechnet wird.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Was genau hat es mit den AGB-Änderungen auf sich? Müssen die nicht etwas früher angekündigt werden?
 

FotoBLN

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
296
0
Wenn man das angibt es aber nicht so ist fällt das im übrigen unter BETRUG und ein Kündigungsgrund ist es auch.
 
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FotoBLN

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
296
0
Was genau hat es mit den AGB-Änderungen auf sich? Müssen die nicht etwas früher angekündigt werden?

2 Wochen sollten reichen oder? Aber wird ja nix schlimmes drin sein, weil es nur um Erweiterungen geht für die App.
Und echt mal, ich wette 90% haben die sowieso nie gelesen xD
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wenn man das angibt es aber nicht so ist fällt das im übrigen unter BETRUG und ein Kündigungsgrund ist es auch.

Na, na, na. Im ersten ist es erstmal ein Versehen. Im Sinne des Angeklagten hat er aus Versehen den falschen Grund ausgewählt. Dann glaube auch kaum, dass Fidor einen Vermögenschaden als Straftatbestand gelten machen wird. Wovon reden wird denn? Streitwert: 15,- .... Tatsächlicher Vermögenschaden.... 2,50 EUR? 3,- EUR?

Das fällt eindeutig in den Bagatellbereich
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
2 Wochen sollten reichen oder? Aber wird ja nix schlimmes drin sein, weil es nur um Erweiterungen geht für die App.
Und echt mal, ich wette 90% haben die sowieso nie gelesen xD
Aber was genau passiert, wenn man nicht zustimmt? Kündigt dann die Fidorbank mit einer Frist von 2 Monaten (also dann mit 15.2.) oder läuft das Konto erstmal mit den alten AGB weiter?

Die Information ist nicht ganz klar.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Aber was genau passiert, wenn man nicht zustimmt? Kündigt dann die Fidorbank mit einer Frist von 2 Monaten (also dann mit 15.2.) oder läuft das Konto erstmal mit den alten AGB weiter?

Die Information ist nicht ganz klar.

Dankenswerterweise sind die Infos schon in den ersten Seiten der 171 Seiten (!) AGB
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischenKommunikationsweg vereinbart (z.B. das Homebanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe derÄnderungen an die Bank absenden. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB innerhalb dieser Frist,bleibt Fidor befugt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ordentlich mit einer Frist von vierzehn Tagen zu kündigen.

Der Text in der Email war allerdings:
Wenn Sie mit den Anpassungen nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie bitte den Fidor Kundenservice per Mail unter info@fidor.de oder telefonisch unter (089) 189 085 233. Sie können die Fidor Produkte & Services in diesem Fall ab dem 15.12.2016 leider nicht weiter nutzen.


In den AGB also:
Widerspruch innerhalb von 6 Wochen erforderlich
=> Kündigung mit Frist von 14 Tagen vorbehalten


Fidor-AGB-Änderungsemail
Widerspruch innerhalb von 13 Tage erforderlich
=> Kündigung erfolgt in <13 Tagen

Hat die Frittenbude eigentlich auch gefragt, ob man Ketchup dazu möchte?
 
Zuletzt bearbeitet:

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.784
2.353
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Vermutlich eine gute Möglichkeit, das Geld aus den nichtkündbaren Kapitalanlagen rauszuziehen, da sie sicherlich keine Möglichkeit haben, das auf ein externes Konto zu verbuchen.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
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