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Glaub ich nicht.Vermutlich eine gute Möglichkeit, das Geld aus den nichtkündbaren Kapitalanlagen rauszuziehen, da sie sicherlich keine Möglichkeit haben, das auf ein externes Konto zu verbuchen.
Vermutlich wird man den Kontovertrag auflösen und die Kapitalanlage (mit den alten AGB) weiterlaufen lassen. Anders geht es auch gar nicht, sonst müsste Fidor ja Ersatz der entgangenen Zinsen leisten.