Nein, eben nicht!
- Rechtlich muss in einem Rechtsstaat muss die Schuld bewiesen werden! Nichts anderes zählt. Da gibt es kein "definitiv" unschuldig.
- Und reputatorisch, oder wenn du so magst "moralisch" finde ich deine Aussage ebenfalls höchst problematisch: Denn kein verdächtiger "Vergewaltiger" wird "aufgrund von Fakten definitiv unschuldig gesprochen", so wie es dir da vorschwebt. Schon gar nicht von einem Gericht, das ja die einzig "definitive" Instanz ist. Ausser, man hat ein wasserdichtes Alibi für den Tatzeitpunkt, dass man gar nicht da gewesen ist. Aber dann dürfte es wohl kaum zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
"Ausser" [...] "dürfte". Wie du durch deine Wortwahl schon selber bestätigst, gibt es Ausnahmen (sicher noch mehr als diese eine) und "dürfte" heißt eben auch nicht, dass es nie passiert.
Du vergisst hier aber weiterhin dass es eben doch einen Unterschied zwischen unseren Gesetzen, einem Urteil und der Wahrheit darüber gibt, ob der jenige die Tat wirklich begangen hat. Nicht umsonst werden immer wieder - auch nach Jahrzehnten - Verdächtige erst überführt, weil es zum Beispiel neue Forensische Methoden gibt. Oder aus diesem Grund - auch umgekehrt - Täter wieder freigesprochen.
Unser Rechtssystem ist nicht so perfekt, dass immer geklärt werden könnte ob jemand etwas wirklich getan hat, es muss digital entscheiden, 1 oder 0, schuldig oder unschuldig. Deswegen greift im Zweifelsfall indubio pro reo. Rechtlich einwandfrei.
Ich wüsste aber nicht warum auch eine Bank nach dem Motto indubio pro reo handeln müsste oder sollte. Wenn die Bank berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kunden hat und das Vertrauen in ihn verliert (es kann ja im Hintergrund auch immer noch passiert sein als diese eine Sache), warum sollte sie nicht alle Verträge mit ihm kündigen? Das Verträge aufgrund von Vertrauensbruch aufgekündigt werden ist bei Geschäftsbeziehung ja nicht derart unüblich.
Oder wenn ich dich Fragen würde ob, du noch den Umgang mit einem Freund pflegen würdest, von dem du weißt, dass er dich beklaut, aber du ihm nichts nachweisen kannst, würdest du?
Ob das nun moralisch einwandfrei ist, steht sicher auf einem anderen Blatt. Das möchte ich nicht beurteilen.
A propos: "ungereimt" ist für mich vor allem die Tatsache, dass - wie vom Threadersteller glaubhaft geschildert und von der Bank nicht bestritten - die Überweisung erst wesentlich ausserhalb der Fristen eines Recalls stattgefunden hat - und der Kunde an die Postbank "abgewimmelt" wurde, mit der er ja (mutmasslich) nicht einmal ein Vertragsverhältnis hat - womit ich auch nicht wüsste, welchen Auskunftsanspruch er da haben sollte. Schon gar nicht, wenn die von den Ermittlungen wissen bzw. ihn verpfiffen haben, und sich nicht äussern dürfen.
Ich habe schon etwa 2 Seiten vorher darum gebeten, dass jemand mal einen Link zu diesen Recall Regeln angibt und vor allem zu Regelungen wie es sich mit Rücküberweisungen speziell im Fall eine Strafermittlung verhält. Darauf folge
...nichts...
Im Moment wird hier nur behauptet dass es falsch war, ohne dass irgendwer auch nur irgendeinen Beleg dafür liefern könnte.
Dass einzige was ich auch definitiv nicht okay finde ist der Verweis an die andere Bank, das macht für mich auch absolut keinen Sinn.
Edit:
Bis zu 10 TARGET-Arbeitstage nach dem Verrechnungsdatum (Verrechnung der Zahlung zwischen den Banken) kann die SEPA-Überweisung zurückgerufen werden.
[...]Die Bank des Debitors leitet ihren Überweisungsrückruf oder den Überweisungsrückruf des Debitors an die Bank des Kreditors weiter. Dies erfolgt in dem Format CAMT.056.
Innerhalb von 10 TARGET-Arbeitstagen entscheidet die Bank des Kreditors, ob sie den Betrag zurück überweist.
https://www.vdb.de/sct--sepa-ueberweisung----das-verfahren.aspx
Wenn ich das richtig lese, können also zwischen Buchung und Rückbuchung insgesamt 20 Arbeitstage liegen? Das wäre hier noch der Fall.