5.6 Ermächtigung zur Regulierung von Fluggastrechten via Airhelp.comDie Rechte von Fluggästen sind u. a. in der Verordnung (EU) Nr. 261/2004 geregelt, an die sich alle EUMitgliedstaatenhalten müssen. Diese regelt, dass unter bestimmten Bedingungen Fluggäste Anspruch auf eine finanzielleEntschädigung haben, wenn ihr Flug Verspätung hat, storniert wird oder überbucht ist.
Der Kunde ermächtigt Flugladen, für den Fall, dass sein von Flugladen vermittelter Flug, der in einem EU-Mitgliedstaatlandet oder von dort aus startet bzw. anderweitig in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 261/2004,fällt, Verspätung hat, storniert oder überbucht wird, im Namen des Kunden unter Einschaltung von Airhelp.com eineEntschädigungsleistung von der Fluggesellschaft zu fordern. Airhelp.com wird eine E-Mail an den Kunden in Bezug aufdie Geltendmachung einer Forderung bei der betreffenden Fluggesellschaft schicken. Für die Abwicklung gelten dieKonditionen und Gebühren von Airhelp.com, einsehbar unter
www.airhelp.com/de/nutzungsbedingungen.