FRA-EWR-FRA (bis März 2010) mit CO ab €199

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rofra

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
3.049
0
LCY
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wäre es nicht eine Möglichkeit gewesen LH dazu zu bewegen, auf einen anderen Flug umzubuchen, auch einen Tag später und ggf. mit der Einforderung der Hotelrechnung zu drohen (falls nicht stornierbar)?
LH wird einen Teufel tun und das Ticket anfassen.
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.930
441
ist der flightmanager die gleiche Person, die von Anfang an für eine bestimmten Flug zuständig ist, sprich Buchungsklassen öffnet/schliesst, Überbuchungen verantwortet etc?

Dieser hochbezahlte LH Manager sitzt am Gate und entscheidet wer mit darf?

Vielleicht sollten wir mal den Begriff des Flightmanagers klären? sorry ich bin nur Ex-LH-Vielflieger und die Gatemitarbeiter stellen sich mir nicht mit Titel vor:eek:

Der Flightmanager ist die Person bei Lufthansa, die am Gate die Verantwortung für die Abfertigung einer Hand voll Flügen an einem Tag hat. Diese Person hat nichts mit der Buchungssteuerung zu tun, deren Aufgaben Du oben beschrieben hast. Der Flightmanager ist eher sowas wie der Teamleiter der Gate-Agents, und gerade bei überbuchten Flügen ist der dann absolut sicher am Gate, weil er "Kraft seines Amtes" sicher stellen muss, dass der Flug so pünktlich wie möglich 'rausgeht und die "richtigen" Passagiere ausgesucht werden, die zurückbleiben müssen.

Viele Grüße - Dirk
 
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MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
nochmals meine Zweifel an der Wahrheit:
zudem soll Dahmen84 ja SEN sein? SENs werden immer mitgenommen, auch bei Überbuchungen, (freiwillig VDB mit 600 EUR)

Ich habe gerade mit einer sehr netten Dame bei der FTL Hotline gesprochen

:confused:
Jetzt lasst uns mal alle raten, welchen Status Dahmen24 inne hat.
Von SEN war hier nie die Rede.

ist der flightmanager die gleiche Person, die von Anfang an für eine bestimmten Flug zuständig ist, sprich Buchungsklassen öffnet/schliesst, Überbuchungen verantwortet etc?
Dieser hochbezahlte LH Manager sitzt am Gate und entscheidet wer mit darf?

Ein SEN, der nicht weiss welche Funktion ein Flightmanager hat, ist dagegen wohl eher verdächtig.

Frage mich wirklich, was in XT600 gefahren ist. Trotzdem bleibe ihm der Ärger von Dahmen24 erspart. Aber eine Entschuldigung wäre da jetzt schon angebracht.
 
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Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
So.......ich habe mal zur allgemeinen Erheiterung die Bordkarten für den ersten Flug angehangen....als Screenshot vom iPhone weil die Dame am Lufthansa Ticketschalter die original Bordkarten "eingezogen" hat ;)

Ich hätte mir auch im Traum nie vorstellen können mal so von einem Lufthansaflug entfernt zu werden. Über den Definition des Flightmanagers kann man sicher noch reden.

Was ich vergessen hatte zu erwähnen, dass die Dame am Gate meinte, dass Sie mich mitnehmen würde wenn ich noch entsprechend viele Meilen für ein Upgrade hätte. Ist schon eigenartig das ganze.

Ich frage mich jetzt so langsam ob ich nicht auch die Lufthansa wegen IDB verklagen kann, da mir ja nach Ausstellung einer Bordkarte das Einsteigen verweigert wurde. Vielleicht kommt mir dann die Tatsache, dass es sich bei den neuen Tickets um Lufthansa Tickets handelt am Ende noch zugute.

Warum auf einmal Buchungsklasse H und zurück W buchbar waren hat mich nach diesem Tag nicht mehr interessiert. Von der rechtlichen Seite her dachte ich, dass eine Ankunft am 29. schon eine gewissen Bedeutung hat weil ich ja einen Beförderungsvertrag am 29.12.2009 nach New York und zurück am 03.01 habe und dieser von keinem der Vertragspartner eingehalten wurde und ich somit eine Neubuchung machen musste. Ich denke dies kann sehr gut als mir entstandener Schaden geltend gemacht werden.

Mal abgesehen davon, dass ich selber diese Geschichte nicht glauben würde wenn Sie mir jemand erzählt...Stellt euch einfach vor Sie ist (was auch Stimmt!) wahr...dann sind wir uns doch alle einig das sowas mal ganz unabhängig von irgendeinem Status nicht gehen kann. Auch wenn ich als Kunde gar keinen Status habe, darf einem Kunden der ein Ticket bezahlt hat nicht so mitgespielt werden.

@Bilbo Gut hingehört ;) 31A/C stimmt ja sogar. Gute Ohren bewiesen*gg*
 

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Leute, ich nehme alles zurück - Dahmen, keine so schlechte Idee mit gleiche Airline und H+W frei.... vielleicht hast du damit Erfolg? Rechtsschutz schon geklärt?

ach ja: Dahmen84 nicht Dahmen24:confused:

SEN seit 6 Jahren aber halt immer nur so gerade reingerutscht also kein wirklicher Experte für Airline Internas.

Wie heissen denn die Jungs oder Mädels bei LH oder anderen airlines, die sich um die Buchungsklassen bzw. Überbuchungen kümmert, sprich, wer läßt Überbuchung zu bzw. machte Buchungsklassen auf und zu? Yieldmanager wie bei den Hotels?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich bin mir sicher, Du wirst einen unterbeschäftigten Anwalt finden, der sich - "meine Arbeit ist meist vergeblich, aber niemals umsonst" - Deines Fällchens annehmen wird. Über Deine Empörung über die LH-Mitarbeiterin vergiss aber bitte nicht, dass es um eine error fare geht: Du hast gezockt und verloren, so ist das eben. Eine solide Reiseplanung stützt sich deshalb nicht auf brüchige Tickets, schon gar nicht zu Hauptreisezeiten.
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Du hast gezockt und verloren

So sehe ich das nicht. Wenn der CI funktioniert und ich mit einem BP rechtzeitig am Gate erscheine sollte ich auch mitkommen. Ich hätte genau so wie Dahmen ein Ersatzticket gekauft und ich würde mir das Geld dafür zurück holen. Allerdings würde mein erstes Schreiben nach der Rückkehr gleich vom Anwalt verschickt.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Sehe ich genauso. Wenngleich ich kein Verständnis dafür habe, wenn man in solchen Buchungen solange rumbastelt, daß auch wirklich was schiefgehen muß - solange mich nicht CO oder AA oder XPFr anruft um mir zu sagen: "Sorry, Kollege, aber du hast da ein Ticket welches nicht ganz OK ist, das geht so nicht" - würde ich doch davon ausgehen, daß ich fliegen kann.

Eingecheckt und mit BP in der Hand dann erst Recht. Wie sollte es Schuld von Dahmen sein, wenn CO, AA oder LH zu blöd sind, eine Buchung richtig im System zu haben?
 

Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
Guten Morgen Leute. Ich habe ein wenig in der EU-Verordnung gelesen und folgende Abschnitte als sehr interessant eingestuft :

„ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen,
das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast
oder im Namen einer anderen — juristischen oder natürlichen
— Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer
Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen
beabsichtigt; (also hier die Lufthansa)

„Flugschein“ ein gültiges, einen Anspruch auf Beförderungsleistung
begründendes Dokument oder eine gleichwertige
papierlose, auch elektronisch ausgestellte Berechtigung, das
bzw. die von dem Luftfahrtunternehmen oder dessen zugelassenem
Vermittler ausgegeben oder genehmigt wurde; (mit dem Eticket vorhanden)

(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung
verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen
diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7
und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.(offensichtlich erfolgt)

(2) Unbeschadet des Artikels 12 kann jeder Fluggast bei
einer gemäß Absatz 1 benannten Stelle oder einer sonstigen
von einem Mitgliedstaat benannten zuständigen Stelle
Beschwerde wegen eines behaupteten Verstoßes gegen diese
Verordnung erheben, der auf einem Flughafen im Gebiet eines
Mitgliedstaats begangen wurde oder einen Flug von einem
Drittstaat zu einem Flughafen in diesem Gebiet betrifft.
(3) Die von den Mitgliedstaaten für Verstöße gegen diese
Verordnung festgelegten Sanktionen müssen wirksam,
verhältnismäßig und abschreckend sein.(ich denke dem will die Lufthansa aus dem Wege gehen)
 

JayKay

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
457
0
Überall und nirgendwo
Über Deine Empörung über die LH-Mitarbeiterin vergiss aber bitte nicht, dass es um eine error fare geht: Du hast gezockt und verloren, so ist das eben. Eine solide Reiseplanung stützt sich deshalb nicht auf brüchige Tickets, schon gar nicht zu Hauptreisezeiten.

Sehe ich anders. Wenn man das Zustandekommen des Vertrags jetzt nicht näher betrachtet respektive das Zustandekommen unstrittig stellt, dann liegt ein Beförderungsvertrag vor und der wurde nicht eingehalten - Punktum. Ich gebe zu, gerade um jenes Zustandekommen dreht es sich, aber da hätten wir dann das Vorliegen einer klassischen CiC und die culpa in contrahendo ist ein zweischneidiges Schwert, es wäre durchaus zumutbar gewesen vor Reiseantritt den Beförderungsvertrag als nichtig zu qualifizieren respektive Irrtumsanfechtung seitens LH zu betreiben, die sind ja auch nicht ganz bescheuert! Insofern stehen einander da schon gleichwertige Vertragsparteien gegenüber IMVHO.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wie sollte es Schuld von Dahmen sein, wenn CO, AA oder LH zu blöd sind, eine Buchung richtig im System zu haben?

Es gab von Anfang an keine "richtige" Buchung, sondern nur eine fehlerbehaftete sowie einen Flugreisenden, der es bei seiner Buchung auf genau diesen Fehler abgesehen hat, um daraus für sich einen Vorteil zu ziehen. Versteht mich nicht miss, ich gönne jedem hier das Glück, in solchen Fällen durchs Raster zu rutschen. Aber man bekommt eben im Zweifel nicht mehr, als man bestellt hat, und das sollte einem bewusst sein, sobald die Angelegenheit in die Hände von Mitarbeitern der Fluggesellschaft gerät.
 
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Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
Es gab von Anfang an keine "richtige" Buchung

Doch die gab es logischerweise mit Ausstellung eines gültiges Etickets... Es kann kein Ticket ausgestellt werden wenn nicht die entsprechende Airline zugestimmt hat (Verfügbarkeitsprüfung etc.) Das Eticket stellt ja auch nach geltendem Recht einen gültigen Beförderungsvertrag da. Daran bestehen ja wohl keine Zweifel...
 

JayKay

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
457
0
Überall und nirgendwo
Es gab von Anfang an keine "richtige" Buchung, sondern nur eine fehlerbehaftete sowie einen Flugreisenden, der es bei seiner Buchung auf genau diesen Fehler abgesehen hat, um daraus für sich einen Vorteil zu ziehen. .


Formalrechtlich gesehen spielt der Vorsatz oder die Täuschungsabsicht (scil. Ausnutzen der Errorfare) für das Zustandekommen des Vertrags keine Rolle, Vertragspartner A erklärt gegenüber B, dass er (A) zum Preis X von Punkt FRA nach Punkt EWR transportiert werden möchte - Vertragspartner (B) hat nun die Möglichkeit auf jene Offertstellung durch (A) entweder durch faktische Annahme den Vertrag zustandekommen zu lassen oder aber ein Gegenoffert zu stellen aus dem hervorgeht, dass (B) zu den von (A) genannten Konditionen nicht kontrahieren will (scil.! B hat die Errorfare als solche erkannt und kontrahiert daher nicht).

Soweit zum Zustandekommen des Vertrags.
Auf der anderen Seite haben wir dann die Vertragswirkungen und vor allem etwaige Rücktritts- und/oder Anfechtungs-/Irrtumsrechte.
Aber das Zustandekommen ist in diesem Fall nicht strittig, es wurde ein e-Ticket erstellt.

Dass es aufgrund der Errorfare und dem Wissen oder Wissenmüssen auf Seiten der Benutzer durchaus die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung seitens der Airline gegeben hätte steht auf einem anderen Blatt - den Käufer eines Tickets dann aber nicht zu befördern widerspricht dem Beförderungsvertrag, von dem ich weiterhin ausgehe dass er de iure facto zustandegekommen und auch perfekt geworden ist, und ist somit ein Vertragsbruch der, sofern Naturalrestitution nicht möglich ist, mittels Schadenersatz-/Kompensationszahlungen zu reparieren ist.


PS: Mag niemanden hier langweilen, eine eingehendere exegetische Prüfung ist mir mangels detaillierter Unterlagen und Protokolle im vorliegenden Fall weder möglich noch würde ich das gerne im Internet machen - noch dazu hab ich vom auf den Beförderungsvertrag anwendbaren Zivilrecht (nämlich dem BGB) Ahnung, als Österreicher halt ich insofern ab sofort meine Klappe mangels gründlicherer Kenntnis des dt.Zivilrechts ;).
 
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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Grundsätzlich:
Dumm gelaufen, aber eben auch etwas viel in der Buchung gearbeitet - gerade bei dem Wissen, dass es ein error-fare war.
Wenn man dann noch alle möglichen Statusvorteile und was weiß ich net alles für Co/LH, Amadeus-Codes haben will...dann schaut einer der ca. 50 involvierten Personen dann eben mal genauer hin - das wurde ja oft genug geäußert.

Was ich jetzt mal frage: lohnt sich so ein 200 Euro-error-far dann denn noch, wenn man ca. 3 Tage mit Codes und Buchungen checken und nachtragen/abändern beschäftigt ist, wie hier im schlimmsten Falle auch noch vor Ort ein neues Ticket kaufen muss, den Stress des nicht nutzbaren Fluges, zu spätes Ankommen im Hotel, nachträgliches Anfechten des Ablaufes sowie der Handlungsweise von LH sowie das Geld irgendwie zurück bekommen?

Ich erinnere mich da mal an flys Worte:
Wenn alles nur noch billiger, aber dafür mehr sein soll, dann haben Werte keinerlei Relevanz mehr.
Außerdem muss man sich dann auch fragen, was man für den eigenen Job oder die Dienstleistungen, die man so anbietet, noch bezahlen würde oder dann eben bekommt?

Ganz im Sinne von "Geiz ist geil"...

Um das abzurunden und nicht zum persönlichen Angriff werden zu lassen: ich nutze auch gerne günstige Tickets, sogar schon mal Error-fares - aber ein jeder sollte nicht so gierig werden.

Trotzdem viel Erfolg, um das ganze Abenteuer nicht noch zum absoluten Desaster werden zu lassen sowie ein schönes Neujahrsfest in NYC! Und natürlich allen anderen ebenso - wo auch immer sie sein mögen.
 

airportfan

Erfahrenes Mitglied
01.10.2009
776
1
HAM
Was ich jetzt mal frage: lohnt sich so ein 200 Euro-error-far dann denn noch, wenn man ca. 3 Tage mit Codes und Buchungen checken und nachtragen/abändern beschäftigt ist, wie hier im schlimmsten Falle auch noch vor Ort ein neues Ticket kaufen muss, den Stress des nicht nutzbaren Fluges, zu spätes Ankommen im Hotel, nachträgliches Anfechten des Ablaufes sowie der Handlungsweise von LH sowie das Geld irgendwie zurück bekommen?

Der ganze Stress in diesem Fall scheint ja nur die Variante mit LH-Codeshare zu betreffen. Dort wurde die Expedia-Taskforce bemüht, neue Tickets ausgestellt und es gab das Reservierungswirrwarr bei den beteiligten Airlines.

Meine Reservierung ex HAM, also CO-Metal, ist seit Buchung komplett unverändert auf Confirmed, mit den entsprechenden Filekeys konnte ich auch problemlos auf den Airline-Websites die Reservierung einsehen und Plätze reservieren.

Bei meiner letzten Error-Buchung mit Iberia im September gab es auch keinerlei Probleme. Durch einen Fehler bei IB konnte ich ja sogar noch kostenlos umbuchen. Meine Buchung wurde dabei sowohl von IB als auch von AA angesehen. Und zuvor hatte ich auch bei dieser Buchung zuerst telefonisch meine FFP-Nummer hinzufügen lassen und dann online Plätze reserviert.

Generell verteufeln würde ich also diese Buchungen nicht. Natürlich kann man Pech haben, dieser spezielle Codeshare-Fall zog offensichtlich Probleme an, aber das kann einem auch bei einer normalen Buchung mal passieren und bis auf Dahmen84 scheint es ja auch bei allen gut ausgegangen zu sein.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
sorry, ich kann mich nur zeitversetzt melden, weil in Buenos Aires und gerade mit dem Frühstück fertig (12:34:D)...

Error fare hin oder her, ohne unsere eigene Aktivtäten (anrufen bei expedia, CO, AA, LH) wäre hier gar nichts passiert (ist auch nicht viel passiert, aber immerhin ein neuer Buchungscode und es war möglich einzuchecken und boardingpass zu kriegen) bzw. wäre ein gutdenkender Kunde von expedia.fr davon ausgegangen, daß er befördert wird.

- kein Anruf (macht z.B. expedia.de! oder auch LH)
- kein email

die Sache anzufechten oder um Klärung zu bitten.

Deshalb ist Dahmen ganz klar im Recht!!
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Für mich ist die Sache eigentlich klar:

Passagier hatte ein Ticket, war rechtzeitig eingecheckt, war rechtzeitig zum Boarding, das IDB-Thema ist somit eine Sache zwischen Passagier und der Deutschen Lufthansa, nachdem sie den Passagier eigentlich bereits auf dem Flug akzeptiert hatte.

Neben der Kompensation gem. der EU-Passagierrechte hat die Deutsche Lufthansa m.E. den Passagier auch für die nicht erbrachten Unterstützungsleistungen (Essen, Kommunikation, Umbuchung) zu entschädigen.

Die Tatsache, dass das Interline Agreement mit den anderen Carriern keinen Kerosinzuschlag zum Zeitpunkt der Ticketausstellung vorgesehen hat, ist nicht das Problem des Passagiers - da hätte LH deren Interline Agreements früher nachverhandeln müssen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Richtige Argumentation RCS (wie immer(y))

Bei IDB bekommt man die Kompensation plus ein Angebot zu späterem Zeitpunkt zu fliegen oder verfällt mit der Akzpetanz der 600 EUR der Anspruch auf Beförderung?

Kann sein, daß hier das Ticket von AA eine Rolle gespielt hat ... und - ganz ohne Frage !!! - leider die nur in Deutschland zu findende "Gründlichkeit".

Anders gesagt: typisch deutsch, so leid mir das tut für uns Deutsche!

Übrigens: ist glaube ich auch eher selten: errorfare operaed by LH? die meisten Errorfares waren bis jetzt meines Wissens mit BA, CO, Delta/AF, Iberia etc. Wie ging es letztes Jahr mit der LAN.com aus? Amfangs konnte man doch auch LAN-Tickets operated by LH kaufen ohne YQ... gab's da irgendwelche Probleme?

Wird Dahmen der einzige negative Fall bleiben? Es gab ja noch mehrere, die über Silvester gebucht haben (s. VVF) ggf. ohne Schwanz aber das Dreieck über 3 Länder.
 
Zuletzt bearbeitet:

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.930
441
Übrigens: ist glaube ich auch eher selten: errorfare operaed by LH? die meisten Errorfares waren bis jetzt meines Wissens mit BA, CO, Delta/AF, Iberia etc. Wie ging es letztes Jahr mit der LAN.com aus? Amfangs konnte man doch auch LAN-Tickets operated by LH kaufen ohne YQ... gab's da irgendwelche Probleme?

Naja, LH ist eigentlich immer mal wieder mit dabei, wenn es Error-Fares gibt. Und mit den LAN-Tickets gab es auch keine Probleme, wenn diese op. LH waren. Habe damals diverse davon abgeflogen (in der Regel LH innereuropäisch, UA über den Teich).

Viele Grüße - Dirk
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
„Frohes Neues!“ Euch allen und stets und immer eine sichere Landung!

Ohne den Airlines in Sachen „error fares“ das Wort reden zu wollen, scheinen mir aus juristischer Sicht ein paar Hinweise zu den Risiken solcher Buchungen angebracht, die mancher hier in der Euphorie über gesparte 140 € offenbar unterschätzt. Mit „ich hab doch einen Vertrag“ oder ein paar aus der sog. Flugastrechte-VO zusammengeklaubten Begriffen ist es in dieser recht komplexen Frage leider nicht getan. Ohne Bezüge zum französischen und US-amerikanischen Recht:

Für mich ist die Sache eigentlich klar:

[...]

Die Tatsache, dass das Interline Agreement mit den anderen Carriern keinen Kerosinzuschlag zum Zeitpunkt der Ticketausstellung vorgesehen hat, ist nicht das Problem des Passagiers - da hätte LH deren Interline Agreements früher nachverhandeln müssen.

Wenn ich Dich so verstehen darf, dass der Wegfall der YQ auf eine bewusst fehlende Abstimmung zwischen den beteiligten Airlines zurückgeht, gebe ich Dir völlig recht: Eine Airline, die wissentlich eine Buchungsmöglichkeit eröffnet oder bestehen lässt, bei der die YQ dem Passagier nicht berechnet wird, kann sich auf diese Lücke nicht berufen. Dann sollten wir aber vielleicht nicht von einer „error fare“ sprechen, denn es liegt schon kein irgendwie gearteter Irrtum oder Fehler vor.

In allen anderen Fällen, also wenn für den Kunden eine Buchungsmöglichkeit besteht, die in dieser Weise von den beteiligten Airlines nicht gewollt oder gebilligt war, bleibe ich dabei: Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass ein deutsches Gericht ein arglistiges Verhalten des Flugreisenden unberücksichtigt lässt, und es ist im Ergebnis eher belanglos, auf welcher Ebene das Gericht dies beim Prüfen der Ansprüche tut (dies zu den Ausführungen von JayKay). Das gilt, wohlgemerkt, für Schadensersatz statt der Leistung aus deutschem Recht ebenso wie für die Ansprüche aus der sog. Fluggastrechte-VO: Letztere will gewiss nicht den schutzunwürdigen Fluggast schützen. Für einen Anwalt stellt sich somit vor allem eine Frage: Bestehen genügend Indizien, anhand derer die Fluggesellschaft die Arglist des Fluggasts darlegen und beweisen kann? Nun: ein selbstbuchender (!) SEN (!), der für 199 € nach NYC (!) fliegen will, dabei als Deutscher auf xp.FR (!) bucht und an seinen Silvester-Trip (!) Monate später ein sinnloses Leg zwischen BWI-BOS oder LAS-LAX (!) anhängt? - Gimme a break.


Passagier hatte ein Ticket, war rechtzeitig eingecheckt, war rechtzeitig zum Boarding, das IDB-Thema ist somit eine Sache zwischen Passagier und der Deutschen Lufthansa, nachdem sie den Passagier eigentlich bereits auf dem Flug akzeptiert hatte.

Voraussetzung für die Ansprüche ist ein gültiger Flugschein, und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Dass der Fluggast es durch die Automatismen der IT bis zum BP geschafft hat (wieso auch nicht, wenn die Buchung erstmal im System ist?), ändert nichts daran, dass der von Anfang an bestehende Fehler in der Buchung womöglich erst unmittelbar vor dem Einsteigen einem Mitarbeiter aufgefallen ist und sodann beanstandet wurde. Selbst wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen bereits ausgetauscht wurden (so weit war man hier noch nicht), können später erkannte Irrtümer noch geltend gemacht werden, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei begründeten Zweifeln an dem bestandskräftigen Zustandekommen der Buchung ist die ausführende Airline deshalb nicht schlecht beraten, den Fluggast auf einem überbuchten Flug zurückzuweisen. Sie wird in diesem Fall der Klage des Fluggasts entgegensehen und, wenn sie nicht selbst Vertragspartnerin des Beförderungsvertrags ist, der Airline, die das Ticket womöglich unter Verstoß gegen Inter-Airline-Vereinbarungen fehlerhaft ausgestellt hat, den Rechtsstreit verkünden, um sich im Innenverhältnis schadlos zu halten.

Das Innenverhältnis verdient auch im Hinblick auf xp.fr Aufmerksamkeit: Vielleicht kannst Du uns, rcs, darüber aufklären, warum der fuel dump dort möglich ist, auf anderen websites hingegen nicht. Das spricht für mich als insoweit ahnungslosen Außenstehenden zunächst dafür, dass der Fehler nicht bei den Airlines, sondern bei xp liegt. Greift xp.fr auf ungültige Datensätze zu? Xp hätte dann womöglich ein gegen die Airline-Regeln verstoßendes und damit nicht gültiges Ticket vermittelt (vgl. oben), und der Fluggast müsste sich wegen seiner Schäden an das Reisebüro wenden (das ihm freilich die Kenntnis des Fehlers entgegenhalten kann).
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
super, wir scheinen einige Rechtsanwälte hier an Bord zu haben!

Wenn die Sache so klar wäre, bräuchte man euch Rechtsanwälte nicht und schon gar keine Richter!

Will sagen: wenn in einem Streit immer dann aufgegeben würde, wenn ein Rechtsanwalt angeblich keine Chance auf Erfolg sah, wären wir nicht so weit in unserem Rechtsstaat!!

So wie du uns (ggf. Anwalt einer Airline) erklären willst, daß Dahmen84 keinen Erfolg haben wird, gibt's zig andere Anwälte, die genau das Gegenteil beweisen und damit ihr Geld verdienen.

Im übrigen wehre ich mich gegen die weit verbreitete Ansicht, daß es "nicht wert" ist, wegen 100 or 2000 EUR zu klagen! Eine Art Philosophie für den Wirtschaftsliberalismus: "man muss die Firmen wirtschaften lassen, wie sie wollen, möglichst wenig Regeln, alles völlig liberal".

Wir sind aber nicht in Osteuropa oder Russland (wo Korruption und Bespitzelung die Wirtschaft beherrscht und nur dazu dient die Reichen noch reicher und mächtiger zu machen) sondern in einem westeuropäischen Rechtsstaat, der stolz auf seine Rechtsstaatlichkeit sein kann!

Firmen entlassen Mitarbeiter nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit wegen angeblicher Unterschlagung von 2 Fridkadellen von einem Buffet oder Pfandbons von 1,2 EUR.

Und ich nehme mir das Recht raus, auch wegen 100 EUR zu klagen. Mein altes Beispiel ist die Lizenzgebühr für Norton Antivirus bei alten 1u1 Verträgen: man schloss den Vertrag und hatte 6 Monate kostenlose Norton Antivirus incl. "Jederzeit kündbar" - was nicht dabei stand: nach Ablauf der 6 Monate NICHT mehr kündbar (stand ggf. im Kleingedruckten), auch wenn man das Programm nicht mal runtergezogen hatte bzw. benutzt. monatlich 5 EUR extra ab dem 6ten Monat, was für den Gesamtvertrag 90 EUR bedeutete. Ja tut nicht weh die 5 EUR, aber 1u1 macht das bei zigtausend Kunden so, damit multipliziert sich der zu Unrecht erlangte Gewinn auf mehrere Hundertausende EUR(n)

Sorry, für das viele Blah Blah:eek: