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Um bei der Indizientheorie zu bleiben:
Das ist für mich ein deutliches Indiz, dass Du Dich mit Europarecht wenig auseinander gesetzt hast. Genau DAS ist es, was die EU durch Ihr Diskriminierungsverbot innerhalb der EU erreichen will: Nämlich dass EU-Bürger Leistungen in dem Mitgliedsland einkaufen können, welches diese am günstigsten anbietet. Daraus dann ein Indiz zu drehen, dass die Arglist eines Kunden herleitet, ist schon ziemlich weit hergeholt.
Ansonsten ist Deine Argumentation auch fehlerbehaftet, da die Vertragsbeziehung deutlich komplexer ist als von Dir dargestellt. Und das Erkennen des Irrtums wäre der Airline deutlich früher möglich gewesen, wenn Sie eine ausreichende Sorgfalt an den Tag gelegt hätte. Vor der Dame am Gate haben nämlich bereits nachweislich eine größere Zahl an Mitarbeitern die Buchung "in den Fingern" gehabt - in sofern würde ich die Erkennung des Irrtums erst am Gate für nicht stichhaltig ansehen.
Viele Grüße - Dirk
dabei als Deutscher auf xp.FR (!) bucht
Das ist für mich ein deutliches Indiz, dass Du Dich mit Europarecht wenig auseinander gesetzt hast. Genau DAS ist es, was die EU durch Ihr Diskriminierungsverbot innerhalb der EU erreichen will: Nämlich dass EU-Bürger Leistungen in dem Mitgliedsland einkaufen können, welches diese am günstigsten anbietet. Daraus dann ein Indiz zu drehen, dass die Arglist eines Kunden herleitet, ist schon ziemlich weit hergeholt.
Ansonsten ist Deine Argumentation auch fehlerbehaftet, da die Vertragsbeziehung deutlich komplexer ist als von Dir dargestellt. Und das Erkennen des Irrtums wäre der Airline deutlich früher möglich gewesen, wenn Sie eine ausreichende Sorgfalt an den Tag gelegt hätte. Vor der Dame am Gate haben nämlich bereits nachweislich eine größere Zahl an Mitarbeitern die Buchung "in den Fingern" gehabt - in sofern würde ich die Erkennung des Irrtums erst am Gate für nicht stichhaltig ansehen.
Viele Grüße - Dirk