FRA-EWR-FRA (bis März 2010) mit CO ab €199

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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.930
441
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Um bei der Indizientheorie zu bleiben:

dabei als Deutscher auf xp.FR (!) bucht

Das ist für mich ein deutliches Indiz, dass Du Dich mit Europarecht wenig auseinander gesetzt hast. Genau DAS ist es, was die EU durch Ihr Diskriminierungsverbot innerhalb der EU erreichen will: Nämlich dass EU-Bürger Leistungen in dem Mitgliedsland einkaufen können, welches diese am günstigsten anbietet. Daraus dann ein Indiz zu drehen, dass die Arglist eines Kunden herleitet, ist schon ziemlich weit hergeholt.

Ansonsten ist Deine Argumentation auch fehlerbehaftet, da die Vertragsbeziehung deutlich komplexer ist als von Dir dargestellt. Und das Erkennen des Irrtums wäre der Airline deutlich früher möglich gewesen, wenn Sie eine ausreichende Sorgfalt an den Tag gelegt hätte. Vor der Dame am Gate haben nämlich bereits nachweislich eine größere Zahl an Mitarbeitern die Buchung "in den Fingern" gehabt - in sofern würde ich die Erkennung des Irrtums erst am Gate für nicht stichhaltig ansehen.

Viele Grüße - Dirk
 
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Marlino

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.640
16
MUC
Voraussetzung für die Ansprüche ist ein gültiger Flugschein, und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Dass der Fluggast es durch die Automatismen der IT bis zum BP geschafft hat (wieso auch nicht, wenn die Buchung erstmal im System ist?), ändert nichts daran, dass der von Anfang an bestehende Fehler in der Buchung womöglich erst unmittelbar vor dem Einsteigen einem Mitarbeiter aufgefallen ist und sodann beanstandet wurde. Selbst wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen bereits ausgetauscht wurden (so weit war man hier noch nicht), können später erkannte Irrtümer noch geltend gemacht werden, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei begründeten Zweifeln an dem bestandskräftigen Zustandekommen der Buchung ist die ausführende Airline deshalb nicht schlecht beraten, den Fluggast auf einem überbuchten Flug zurückzuweisen. Sie wird in diesem Fall der Klage des Fluggasts entgegensehen und, wenn sie nicht selbst Vertragspartnerin des Beförderungsvertrags ist, der Airline, die das Ticket womöglich unter Verstoß gegen Inter-Airline-Vereinbarungen fehlerhaft ausgestellt hat, den Rechtsstreit verkünden, um sich im Innenverhältnis schadlos zu halten.

Dann ist allerdings nicht der Fluggast sondern AA die schuldige Airline an die sich LH wenden muss, weil AA das gültige Ticket ausgestellt hat und somit der Vertrag zustanden gekommen ist. Es ist nicht das Problem des Gastes wenn die Tarifregeln es erlauben das der CO Codeshare Flug auch mit einem AA Ticket ausgestellt werden darf, bzw. das anhängen eines AA Fluges erlaubt ist. Das müssen die Airlines unter sich ausmachen und können nicht dann dem Kunden den schwarzen Peter zu schieben und ihm wirklich kurzfristig die Beförderung verweigern.


Das Innenverhältnis verdient auch im Hinblick auf xp.fr Aufmerksamkeit: Vielleicht kannst Du uns, rcs, darüber aufklären, warum der fuel dump dort möglich ist, auf anderen websites hingegen nicht. Das spricht für mich als insoweit ahnungslosen Außenstehenden zunächst dafür, dass der Fehler nicht bei den Airlines, sondern bei xp liegt. Greift xp.fr auf ungültige Datensätze zu? Xp hätte dann womöglich ein gegen die Airline-Regeln verstoßendes und damit nicht gültiges Ticket vermittelt (vgl. oben), und der Fluggast müsste sich wegen seiner Schäden an das Reisebüro wenden (das ihm freilich die Kenntnis des Fehlers entgegenhalten kann).

Das kann theoretische jedes Reisebüro machen, wird für gute Kund_innen teilw. auch gemacht.
Im Fall von der "errorfare" wurde der CO Flug(op bye LH) über ein AA Inlandsflugticket verkauft(das die Tarifregeln nicht verbieten), da AA für Inlandsflüge kein Treibstoffzuschlag erheben, wurde der auch für den CO Flug nicht erhoben. Die meisten Internetreisebüros haben ihre Systeme so eingestellt, das so eine Kombination nicht möglich ist. Die offline Reisebüros machen es halt nicht, weil sie dann früher, oder später von den Airlines eins auf den Deckel bekommen würden. Manche Airlines haben in ihren billigen Eco Tarifen, wie z.B. bei BA auch ausdrücklich drin stehen, das der Tarif nur mit einem BA Ticket verkauft werden darf. Da geht obiges Szenario nicht, weil es die Tarifregeln ausdrücklich verbieten.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Marlino hat Recht, auch wenn die Tatsache, daß ein klassisches Reisebüro keine solchen Tickets ausstellt weil Angst vor Diskussionen mit den Airlines, darauf hinweisst, daß hier etwas passier was in seltenen Fällen letzlich schief gehen kann und das klassische Reisebüro letzlich wohl noch mehr in die Verantwortung genommen werden kann als ein Vermittler wie expedia.

Ich frage mich sowieso wie Expedia denn Geld verdient? Keine TSC, keine Stornokosten, $50 Coupons gelten auf offiziellen 50% Hilton Raten und sie sind (fast) immer die billigsten.

Noch was: error Fare ging auch bei expedia.de mit CO und AB-Kombi! Wobei letztere noch einfach verwendbar ist als der Phantomflug in USA:D
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das kann theoretische jedes Reisebüro machen, wird für gute Kund_innen teilw. auch gemacht.
Im Fall von der "errorfare" wurde der CO Flug(op bye LH) über ein AA Inlandsflugticket verkauft(das die Tarifregeln nicht verbieten), da AA für Inlandsflüge kein Treibstoffzuschlag erheben, wurde der auch für den CO Flug nicht erhoben. Die meisten Internetreisebüros haben ihre Systeme so eingestellt, das so eine Kombination nicht möglich ist. Die offline Reisebüros machen es halt nicht, weil sie dann früher, oder später von den Airlines eins auf den Deckel bekommen würden. Manche Airlines haben in ihren billigen Eco Tarifen, wie z.B. bei BA auch ausdrücklich drin stehen, das der Tarif nur mit einem BA Ticket verkauft werden darf. Da geht obiges Szenario nicht, weil es die Tarifregeln ausdrücklich verbieten.

Danke, hier scheint mir der Kern des Problems: Ist der Verkauf über ein Inlandsticket von den Airlines gestattet oder nicht? Du sagst ja, und das ließe, wie ich oben schon geschrieben habe, den Kunden erheblich besser dastehen. Wenn aber die Tarifregeln die Kombination erlauben, warum wird sie dann von den meisten Reisebüros blockiert? Warum fürchtet ein Reisebüro Ärger mit den Airlines, wenn es bloß regelkonform deren Tarife vermittelt? Das will für mich nicht zusammenpassen. :confused:
 

airportfan

Erfahrenes Mitglied
01.10.2009
776
1
HAM
Wegen der oben angeführten Indizien baue ich den "Schwanzflug" immer in die Buchung mit ein und fliege ihn ab. So kann ich erstens eine weitere Stadt besuchen und zweitens kann mir niemand einen Strick daraus drehen.

Eine Reise von Hamburg nach NYC, dann weiter nach L.A. und wieder nach Hause, das ist ja nichts ungewöhnliches. Dann hat mir jemand gesagt, dass es bei expedia.fr vielleicht günstiger ist als bei expedia.de, also habe ich da meine Reisedaten eingegeben und mich über den günstigen Preis gefreut. Welche Airlines das dann sind und wieso das in Frankreich so viel billiger ist, das ist mir als völlig unbedarftem Urlauber doch egal ;)
 
A

Anonym1750

Guest
Hat sich eigentlich mal jemand über die strafrechtliche Dimension von solchen error fares Gedanken gemacht?

Meines Erachtens gehen die §§ 263 ff. StGB zwar nicht durch. Ob das aber jedem, vielleicht auch nicht so Internet-affinem Richter bei Schilderung eines entsprechenden Sachverhalts klar ist, weiß ich nicht unbedingt. Und weiterhin stellt sich die Frage, wie dies in anderen Ländern gehandhabt würde, die man bei der Buchung möglicherweise „berührt“ (Frankreich, UK, Bahrein, ...). Hier ist es ja theoretisch auch möglich, sich einem Strafbarkeitsrisiko auszusetzen.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Jetzt wird hier aber etwas übertrieben. Solange man in Deutschland Leute frei rumlaufen lässt, die immer und immer wieder durch schwere Körpeverletzung auf sich aufmerksam machen, wird doch wohl das Kaufen eines billigen "Fahrscheines" keine Straftat sein, oder?

Zumal die überaus komplizierte Welt der weltweiten Aviation-Reservierungssysteme wohl kaum etwas ist, dass eine Privatperson verstehen würde. Eine vorsätzliche Manipulation ist es doch wohl nicht, wenn ich auf ner Homepage einen billigen Tarif finde?
 

airportfan

Erfahrenes Mitglied
01.10.2009
776
1
HAM
Eine vorsätzliche Manipulation ist es doch wohl nicht, wenn ich auf ner Homepage einen billigen Tarif finde?

Eben. Ich gebe auf einer Webseite ein, dass ich von A über B nach C und wieder zurück fliegen möchte. Mir wird ein Preis angezeigt und ich buche. Ich sehe nicht, wo das Betrug oder Manipulation sein soll.

In diesem Fall weiß ich zwar, welche Daten ich eingeben muss, um diesen günstigen Preis zu bekommen. Aber das ist doch nichts anderes, als wenn ich zu Supermarkt X gehe, um Produkt Y zu kaufen, weil genau dieses Produkt dort besonders günstig ist. Vielleicht hat sich auch im Supermarkt jemand beim Auszeichnen der Preise vertan, aber das ist mir egal, sobald ich bezahlt habe und mit dem Produkt in der Tasche den Laden verlassen habe. Hier würde auch niemand auf die Idee kommen, mir Manipulation zu unterstellen.
 

Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
So ich antworte dann auch mal wieder...ich habe mir die EU-Richtlinie jetzt 2-4 mal durchgelesen und für mich ist es jetzt gar keine Frage mehr an wen die Rechtsansprüche zu richten sind.

Die Lufthansa hat mir das höchste Dokument, welches zu einer Beförderung befähigt ausgestellt --> eine Bordkarte. Über den Preis des Fluges war ja nicht einmal angespielt worden. Es ging nur darum das Expedia.fr wohl bei mir 2 Reservierungen auf den Flügen gemacht hat. Eine in C/Y und eine in Y/Y. Nachdem Y/Y rausgefallen ist hat die Lufthansa bzw. die Dame am Gate eine Chance gesehen möglicherweise ein paar Kosten zu sparen. Hätte ich mich damit abgefunden hätte Sie ihr Ziel erreicht. Mir wurde ja sogar das Upgrade per Meilen in C angeboten worden. Da ich aber nicht ausreichend für uns 2 hatte war das keine Alternative.

Fakt ist die Lufthansa hat mir nach Ausstellung einer Bordkarte (mit Sitzplatz) die Beförderung verweigert. Die Tatsache, dass ich danach ein LH Ticket gebucht habe lässt mich hoffen, dass die ganze Geschichte nach einem vernünftig formulierten anwaltlichen Brief recht schnell gegessen ist. Warum sollte man sich wegen einer von seiten der EU-Richtline äußerst eindeutigen Situation einen Rechtsstreit liefern wenn die Summe für die neuen Tickets eh bei der LH gelandet sind. Die Lufthansa wird dann sicher nur den Ausfall dieses Geldes AA anlasten...

Achja frohes neues Jahr ;)


P.S. Wenn es noch interssiert...das kleine Reisebüro scheint irgendwie mit FTI verbunden zu sein, weil die das Geld von der KK abgebucht haben
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
klaro,

LH suchte ein paar Kandidaten, die man ohne extra Kosten, von der Boardings Liste schmeissen konnte. Dazu gehören die "zu-spät"-Kommer (check-in Frist verpasst) und eben vermeintliche Doppelbucher.

Für mich schon ein Grund mehr, zum Anwalt zu gehen!

LH verkauft Überbuchungstickets (z.b. Y für 4500 EUR in Eco) und versucht dann hier noch Profit raus zu schlagen und sich die 600 EUR VDB zu sparen? Das ist doch ein Skandal an sich!

Es geht hier weder um error fare noch um das AA-Ticket. Es geht einzig und allein um die Frage, ob ein Doppelbuchung von Expedia die LH berechtigt, beide Buchungen zu stornieren und die Beförderung zu verweigern. Leider hast du wohl keine Beweise für die Tatsache der Überbuchung.

Ich würde aber in der Argumentation auf die Tatsache des Error-Fare Tickets von AA gar nicht eingehen, sondern rein in der Unverschämtheit, dich trotz Boardingpass und von dir nicht verschuldeter Doppelbuchung auf der Maschine, nicht mitzunehmen. Erfüllung des Beförderungsvertrages und Erstattung der Unkosten also der 940 EUR/Ticket plus Verpflegung (50 EUR denke ich sind pauschal angemessen) plus der entgangenen Statusmeilen in Y (nicht wie jetzt in "H" und "W"=100%)
 

edkb

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
368
0
Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Wie mir gerade aufgefallen ist, habe ich nur eine Umsteigezeit von 84 Minuten in Frankfurt (QKL-FRA-FRA-EWR).
QKL-FRA ist operated by Deutsche Bahn, FRA-EWR von LH, das Ticket ausgestellt von AA, gebucht als Continental.
Da meine Umsteigezeit ja recht knapp ist (gerade aufgrund neuster Ereignisse) wollte ich mal fragen, was passiert wenn ich meinen Anschluss verpasse. Wer ist für die ersatzbeförderung zuständig, bzw. an wen muss ich mich vor Ort wenden?

Vielen Dank!
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
238
Point Place, Wisconsin
Hallo,
ich habe eine kurze Frage:
Wie mir gerade aufgefallen ist, habe ich nur eine Umsteigezeit von 84 Minuten in Frankfurt (QKL-FRA-FRA-EWR).
QKL-FRA ist operated by Deutsche Bahn, FRA-EWR von LH, das Ticket ausgestellt von AA, gebucht als Continental.
Da meine Umsteigezeit ja recht knapp ist (gerade aufgrund neuster Ereignisse) wollte ich mal fragen, was passiert wenn ich meinen Anschluss verpasse. Wer ist für die ersatzbeförderung zuständig, bzw. an wen muss ich mich vor Ort wenden?

Vielen Dank!

Nimm einfach einen früheren Zug, der eine Airrail Flugnummer hat !
Das ist mit den Airrail Tickets problemlos möglich.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Nimm einfach einen früheren Zug, der eine Airrail Flugnummer hat !
Das ist mit den Airrail Tickets problemlos möglich.

das würde ich nicht unterschreiben... ist wohl reine Kullanz bei LH (Köln/Stuttgart) und was passiert, wenn die ein AA-Ticket in die Hände kriegen steht noch in den Sternen....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Wenn Du online eingeckt bist und einen BP für den Zug hast, dann ist das dem Bahn Schaffner (heissen mitlerweile Zugbegleiter) egal.

Stimmt und das Gepäck muss man ja seit ein paar Jahren in FRA einchecken.... die Schaffner juckt das überhaupt nicht, welcher Zug gebucht ist, sollte halt ein LH-Flugnummer haben
 

Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
@Bilbo

Nett dich kennengelernt zu haben. Leider waren wir sehr kurz angebunden weil wir mit über 3 Stunden Verspätung aus JFK kamen. Was den fliegerischen Teil angeht war New York diesmal ne Katastrophe für mich*gg*;)
 
M

Majon

Guest
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, auch wenn ich heute das erstemal hier schreibe.
Ich habe auch diese Buchung im Oktober gemacht und nun folgendes Problem (fliege aber erst im März).

Hinflug von FRA - CO51 Class N - 10.05 AM
Rückflug von EWR - C05003 - Class L - 7.10 PM Operated by LH

(Rückflug stand bei Checkmytrip auf storniert. Nachdem ich eine E-Mail an Expedia geschrieben habe, bekam ich die Antwort es wäre alles in bester Ordnung und dieser Rückflug steht jetzt auf "No Aktion taken". Ein Ausdrucken der E-Tickets bei Checkmytrip ist nicht möglich.

In Amadeus kann ich die E-Tickes komplett sehen und ausdrucken.

Tickets beginnen alle mit 001. (AA)

Mit der Buchungsnummer von Co konnte ich dann auch nur den Hinflug und den (Schwanzflug) sehen. Nachdem ich bei Co. angerufen habe, hat die nette Dame mich auf einen Rückflug 5 Minuten später gebucht, allerdings das Ticket nicht geändert. Nun habe ich folgende Buchung:

Hinflug von FRA - CO51 Class N - 10.05 AM
Rückflug von EWR - C050 - Class L - 7.15 PM

....und kann nun mit der Buchungsnummer bei CO.com die komplette Buchung Hin- und Rückflug sehen.
Allerdings wurde das E-Ticket nicht geändert. Der jetzige Rückflug stimmt nicht mit dem Ticket überein.
Kann das Probleme beim Rückflug geben?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder einen Tipp geben.
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
70
PAD/HAJ/KSF
@Bilbo

Nett dich kennengelernt zu haben. Leider waren wir sehr kurz angebunden weil wir mit über 3 Stunden Verspätung aus JFK kamen. Was den fliegerischen Teil angeht war New York diesmal ne Katastrophe für mich*gg*;)

Achso , du kamst aus JFK. Dachte du wärst auf dem 403 aus EWR auch gekommen. Aber der hatte ja nur 1 Stunde Verspätung. :p
 

Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
Hallo Leute. Hat jemand von Euch eine genaue rechtliche Definition über die Funktion der Bordkarte bzw. Was die Fluggesellschaft mittels der Ausstellung gegenüber dem Kunden erklärt ? Danke schonmal...
 

Dahmen84

Erfahrenes Mitglied
12.11.2009
847
4
Mitten im Ruhrgebiet
Die redet von einem gültigen Dokument. Für mich ist eine Bordkarte eindeutig ein entsprechendes Dokument. Die Lufthansa hat in einer ersten Email gemeint, dass die Buchung nicht bestätigt war und EU261 nicht gelten würde. Die Frage hier wieso wurde ich dann eingecheckt und rechtlich : Stelle die Ausstellung der Bordkarte eine rechtliche Anerkennung meiner Buchung durch die LH da ?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Eine Bordkarte kann ja auch nach online checkin ausgedruckt werden. wer dann aber immer noch nach Annahmeschluss (Gepäck) kommt kann das Boarding verweigert werden, trotz Boarding pass. Oder eben die finden was in den Dokument wie bei dir, 2xgleiche Namen auf dem (überbuchten) Flug.

In der Regel werden solche Vorfälle bei Verfügbarkeit aber meiner Erfahrung nach immer recht kulant am Flughafen erledigt (ggf. geringe Umbuchungsgebühr): anderer Flug, später oder am Folgetag.

Leider ist in der Hauptreisezeit aber oft kein Platz mehr frei und die Ticketbroker machen das Geschäft mit Leuten, die par-tout ans Ziel müssen (hauptsächlich Geschäftsreisende, oder halt New York Freaks, die unbedingt am Silvester dort hin müssen, koste es was es wolle.

Ich persönlich wäre wieder nachhause und hätte das Hotel ggf. von Lufthansa oder AA erstatten lassen. Daß Dahmen84 dafür fast 2000 EUR plus 400 EUR (AA-Ticket) hingelegt hat, kann nur daran gelegen haben, daß er seiner Freundlin einen Hochzeitsantrag am TimesSquare zum Jahreswechsel machen wollen:D