Okay, also doch nochmal eine Antwort; es kribbelt bei dem Thema einfach zu doll unter den Fingern.
Natürlich hat jede Medaille zwei Seiten, aber ich habe nie davon gesprochen, dass man eine PZ nicht rückgedeckt installieren sollte!
zu 1)
Diese Frage können nur die zuständigen Personen der jeweiligen Unternehmung beantworten, denn da gibt es sicherlich unterschiedliche Ansätze/Gründe. Bessere EK-Quote, bessere Sachanlagen? Keine Ahnung. Wie gesagt, diese Entscheidung kann ich keinem abnehmen, zumal es auch auf die Branche ankommt.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass gerade globale Interessenten mit dem Thema Pensionszusagen in Steuer- und Handelsbilanz wenig "anfangen" können; und hier ist es echt fast egal, welche Unternehmensberatung/PE den Kauf in die Wege leitet.
zu 2)
Gar nicht. Denn wenn das "Ding" (die PZ) vernünftig abgebildet und rückgedeckt ist, dann ist diese mehr oder weniger bilanzneutral. Bedeutet, der evtl. Interessent hat hiermit keine (finanziellen) Probleme, weil für die arbeitsrechtliche Zusage das Kapital zur Verfügung steht.
zu 3)
Wie gesagt, wenn das Konstrukt passt, dann hat man steuerliche Vorteile. Nachteile sehe ich hier wie bei "zu 2)" auch keine.
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Mein Hinweis:
lass Dich hier wirklich mal individuell bei einem Dir vertrauten Finanzdienstleister zu diesem Thema beraten. Letztendlich scheinst Du ja wissbegierig zu sein und vllt. ist es ja wirklich eine Alternative für Dich. Schau nur, dass Du hier wirklich einen fachkundigen Kollegen vor der Nase sitzen hast.
LG