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Das kann aber eben sehr von Mitarbeiter abhängen. Glück kann man natürlich haben, aber ich würde nicht darauf spekulieren.Gibt aber das Gerücht, welches bei mir galt, dass die beim F-checking kulant sind
Das kann aber eben sehr von Mitarbeiter abhängen. Glück kann man natürlich haben, aber ich würde nicht darauf spekulieren.Gibt aber das Gerücht, welches bei mir galt, dass die beim F-checking kulant sind
Habe mein Betrag korrigiert. Da fehlte ein „nicht“Das kann aber eben sehr von Mitarbeiter abhängen. Glück kann man natürlich haben, aber ich würde nicht darauf spekulieren.
Ich würde sagen eher schlecht. Wenn es ein LH Flug wäre, schon eher, aber selbst, dann kann es ja noch zu einem Aircraft Change kommen. Am Ende Mitarbeiter und Tagesabhängig. Und FRA/MUC eher als an den Außenstationen.Als SEN in eco-light Klasse K:
Wenn mein AbendFlug sich wahrscheinlich verspätet (die vorherigen Flüge mit dem Flugzeug sind verspätet), wie Kulant ist LH, dass die einem am Flughafen auf ein Nachmittagsflug von EW umbucht?
Sorry, ich habe zuerst gelacht, da es wieder anfängt ziemlich lustig hier zu werdenKurze Frage: Wenn ich meine Schwester mit in die SEN Lounge mitnehme, darf sie dann ihre 6jährige Tochter mitnehmen oder muss die solange draußen warten?
Gem. https://dok.dkb.de/pdf/avb_lmm_1457.pdf 3.4.2. eigentlich kein "versicherter Grund" im Rahmen der Reiserücktrittskosten- bzw. Reiseabbruchversicherung:Servus, weiß jmd ob in der SEN Kreditkarte Streiks in der Versicherung gedeckt sind? Fliege morgen ab DUS, aber Eurowings und LH haben bis jetzt noch gar nichts storniert. Ab 15:00 kann ich das Hotel nicht mehr stornieren und müsste es trotzdem zahlen.
3.4.2. Versicherte Gründe sind:
a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung der versicherten Person
b) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Ehepartners/der
Ehepartnerin, des/der in häuslicher Gemeinschaft wohnenden und dort als
Hauptwohnsitz gemeldeten
Lebenspartners/Lebenspartnerin/Lebensgefährten/Lebensgefährtin, der Kinder, Eltern,
Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder einer
versicherten Person
c) Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder im Falle einer gemeinsamen Reise
einer der oben genannten mitversicherten Personen
d) Schwangerschaft einer versicherten Person
e) Schaden am Eigentum der versicherten Person oder im Falle einer gemeinsamen Reise
der versicherten Angehörigen der versicherten Person infolge von Feuer,
Elementarereignissen (Naturkatastrophen) oder vorsätzlichen Straftat eines Dritten. Der
Schaden muss im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des
Geschädigten erheblich sein oder seine Anwesenheit zur Schadenfeststellung
notwendig sein.
f) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer
unerwarteten, betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den
Arbeitgeber. Dies gilt jedoch nicht für Selbstständige und Freiberufler.
g) Aufnahme des Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die
versicherte Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt
der Reise zugestimmt hat.
h) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des
Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der
neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten sechs Monate der neuen
beruflichen Tätigkeit
i) unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer
Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und
die Stornokosten/-gebühren nicht von einem Kostenträger übernommen werden
j) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an der Schule/Universität der
versicherten Person
k) unerwartete gerichtliche Vorladung der versicherten Person
l) Bruch von Prothesen
m) schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer
versicherten Person. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer
Aufbau des für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwerts
n) Terroranschlag innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt oder während der Reise am
Reisezielort, der zu einer Reisewarnung führt. Als Reisezielort gilt der Umkreis von
200 km um die gebuchte Unterkunft. Terroranschläge sind jegliche Handlungen von
Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder
ideologischer Ziele, bei welchen Menschen verletzt werden oder Eigentum beschädigt
Gültig ab 01.12.2023 Stand: 09.10.2023
wird. Hierunter fallen nicht bürgerliche Unruhen und Protestbewegungen, Kriege,
Bürgerkriege und kriegsähnliche Ereignisse.
o) behördlich angeordnete Quarantäne vor Antritt der Reise aufgrund des Verdachts einer
COVID-19 Infektion einer versicherten Person oder eines minderjährigen Kindes der
versicherten Person wegen des Kontakts zu einer infizierten Person oder wegen eines
positiven Testergebnisses. Erforderlich ist der Nachweis über den positiven Test der
versicherten Person oder des minderjährigen Kindes oder der Kontaktperson sowie über
die behördliche Quarantäneanordnung.
Nach dem Regelwerk nur, wenn Du sie als deine Tochter ausgibst. Der SEN und seine minderjährigen Kinder, nicht der SEN und ein Gast und dessen minderjährige Kinder. Wird aber niemand nach fragen. Nach der Vorstellung am Empfang bist Du der SEN, Deine Schwester Deine Frau und die Kleine Euer Kind....Wenn einer von euch Sen ist und nicht Fremd-Gold, wird das klappen, sonst eher nicht.
Nach der Vorstellung am Empfang bist Du der SEN, Deine Schwester Deine Frau und die Kleine Euer Kind....
Ich sage nur nein, danke. Wenn jemand mit ein paar Dutzend Posts noch nicht mal das FAQ am Fredanfang lesen kann.Weiß zufällig jemand von euch wie es sich mit einem Eco TK Ticket ab BER nach IST verhält, komme ich als FTL damit in die LH C-Lounge?
Danke euch!
@HerthanerDD Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...Weiß zufällig jemand von euch wie es sich mit einem Eco TK Ticket ab BER nach IST verhält, komme ich als FTL damit in die LH C-Lounge?
Danke euch!
Nein.Weiß zufällig jemand von euch wie es sich mit einem Eco TK Ticket ab BER nach IST verhält, komme ich als FTL damit in die LH C-Lounge?
Danke euch!
Ich bin FTL und BER hat mich noch nie mit einem Star Alliance ECO Ticket reingelassen. Vielleicht hat sich da inzwischen was geändert.Es gibt doch genügend Kartoffelsalat:
https://www.lufthansa.com/de/de/admission-rules
2Zugang mit Bordkarte für einen Lufthansa Group, Star Alliance oder Codeshare Flug. Hiervon ausgenommen sind Senatoren und Frequent Traveller, die im Basic Tarif mit Eurowings und Discover Airlines reisen.
@Anna_Vielfliegerin Es gibt auch schlecht geschultes Lounge-Personal...Ich bin FTL und BER hat mich noch nie mit einem Star Alliance ECO Ticket reingelassen. Vielleicht hat sich da inzwischen was geändert.
Bis Discover gibt es ja keinen Basic-Tarif, sondern Light.Es gibt doch genügend Kartoffelsalat:
https://www.lufthansa.com/de/de/admission-rules
2Zugang mit Bordkarte für einen Lufthansa Group, Star Alliance oder Codeshare Flug. Hiervon ausgenommen sind Senatoren und Frequent Traveller, die im Basic Tarif mit Eurowings und Discover Airlines reisen.
Das mag sein, aber wenn Ihr den Link bemüht, den ich oben gepostet hab (Lounge Finder), dann kommt raus, dass es keine passende Lounge für den Fragesteller in BER gibt.@Anna_Vielfliegerin Es gibt auch schlecht geschultes Lounge-Personal...
@Anna_Vielfliegerin Dein Link ist eine sehr unzuverlässige Quelle, da diese zahlreiche Feinheiten (Ausnahmen und Besonderheiten) nicht berücksichtigt und abbildet. Der andere Link von @polyglot ist die Quelle, die Dir zuverlässig Auskunft gibt. Generell gilt zwar, dass ein Silber Status nur bei der eigenen Airline Zutritt verschafft. Aber FTL geniessen (bei eigenen Lounges) von einer grosszügigen Ausnahme:Das mag sein, aber wenn Ihr den Link bemüht, den ich oben gepostet hab (Lounge Finder), dann kommt raus, dass es keine passende Lounge für den Fragesteller in BER gibt.
Ich würde hier verdeutlichen, dass nur in LH-Businness-Lounges Zugang gewährt wird. Dh auch in Flughäfen wie EWR, CDG, DXB, ATH.@Anna_Vielfliegerin Dein Link ist eine sehr unzuverlässige Quelle, da diese zahlreiche Feinheiten (Ausnahmen und Besonderheiten) nicht berücksichtigt und abbildet. Der andere Link von @polyglot ist die Quelle, die Dir zuverlässig Auskunft gibt. Generell gilt zwar, dass ein Silber Status nur bei der eigenen Airline Zutritt verschafft. Aber FTL geniessen (bei eigenen Lounges) von einer grosszügigen Ausnahme:
Ein M&M FTL hat immer Zugang zur Lounge, wenn folgende zwei Kriterien gelten: 1) Eine Bordkarte für a) einen Star Alliance-Flug bzw. eine an M&M angeschlossene Airline, oder b) einen von einer LH Group Airline durchgeführten Flug (bei EW allerdings erst ab SMART) UND 2) die Lounge ist selbst betrieben von LH, OS, LX oder SN)
Beides trifft auf BER und HAM zu. Sprich: Als FTL muss man Dir Zutritt gewähren mit einer TK-Bordkarte. Allerdings ist das Personal am Empfang teilweise schlecht geschult, da es an diesen Flughafen weniger Flüge von Star Alliance-Partnern gibt.
Ich finde es sehr unfein von LH, dass man über die M&M App bei einer unzuverlässigen Quelle landet…@Anna_Vielfliegerin Dein Link ist eine sehr unzuverlässige Quelle, da diese zahlreiche Feinheiten (Ausnahmen und Besonderheiten) nicht berücksichtigt und abbildet.
@polyglot Das hatte ich doch (unter "2)" in Verbindung mit einem dicken "UND"...Ich würde hier verdeutlichen, dass nur in LH-Businness-Lounges Zugang gewährt wird. Dh auch in Flughäfen wie EWR, CDG, DXB, ATH.
Gleichzeitig wird es für ein TK Flug in MUC schwierig in die Lounge zu kommen, da TK in MUC aus T1 abfliegt und da keine LH-Business-Lounge vorhanden ist. ( hier machen ja einige Foristen ein Busausglug zum T2)