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Quellen bitte...Bei Vorstrafen wirds erheblich komplizierter. Bei Geldstrafen gibts es 5 Jahre Einreiseverbot. Die 5 Jahren beginner ab vollständig bezahlter Strafen, Bei kleineren Haftstrafen gibts 10 Jahren Einreiseverbot. Die 10 Jahren beginner ab Haftentlasung, Ende der Bewährungszeit oder dem endgültigem Erlass der (Rest)strafe. Ab 30 Monaten Haft gibts ausnaumslos ein lebenslanges Einreiseverbot. Es gilt auch Bei mehreern Strafen, die in der Summe über 30 Monaten sind, Bewährung und Auf dem Gnadenweg erlassene Strafen zählen mit. Nicht mit zählen Inhaftierungen aufgrund politischer oder religiöser Verfolgung.