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Nein.
Das Bundeskartellamt will das nicht. Es gab offenbar mehrmals Diskussionen hinter den Kulissen darüber.
Das Bundeskartellamt ist sich offenbar der Thematik in Verbindung mit ELV Kontaktlos inzwischen bewusst, will aber nach den mir vorliegenden Informationen abwarten, da man den Beteiligten das sinnvolle Handeln zutraue.
Nunja, dieses Mimimi - das böse Kartellamt will das nicht - mimimi der DK zieht für mich so langsam nicht mehr.
Wenn in Zeiten der MIF-Regulierung, technischer Möglichkeiten welche ELV auch ohne eine Girocard ermöglichen (Payback PAY, Netto App, Edeka App), immer höheren Ansrüchen an die Sicherheit, das Kartellamt immer noch stur auf seinem ewig gestrigen Standpunkt beharrt (selbst bei Kontaktlos), dann muss mann eben irgend wann mal Nägel mit Köpfen machen und z.B. zumindest bei Girocard kontaktlos trotzdem die PAN von der Kto.Nr. entkoppeln.
Im Zweifel muss man es dann eben auch mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, bei dem man IMHO sehr gute Argumente hätte.