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Mal davon abgesehen von der Tatsache, dass die Sparkassen in Deutschland Anstalten öffentlichen Rechts sind und dein Argument somit krachend in sich zusammenbrechen lässt, geht es nicht darum, sondern, dass das ein Problem von vielen Banken ist - die Sparkassen sind eben oft die Extremsten, aber grundsätzlich ist das austauschbar.
Sie sind Anstalten öffentlichen Rechts, korrekt, weil Sie Aufgaben übertragen bekommen haben - nicht mehr, nicht weniger. Nichts anderes besagt der Status. Mit Wegfall der Gewährträgerhaftung 2005, hat sich aber das von dir angesprochene Problem aber in Luft aufgelöst, da die Allgemeinheit dafür eben nicht mehr gerade stehen muss. Die Sparkassen sind eine Säule der Deutschen Bankenlandschaft - und ich bin auch ganz froh, dass wir in Deutschland ein 3-gliederiges System dahingehend haben und eben nicht nur vom Sektor der privaten Geschäftsbanken abhängig sind.