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Händler besteht auf Abbuchung in EUR anstatt in lokaler Währung - wie reagieren?

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Man muss zwar das schräge Deutsch der „Expense Bewerten“ verstehen, aber ansonsten...:

Geldautomat in AYT. Revolut-Wechselkurs ergab 24,60€.
Scheint mir allerdings sehr transparent dargestellt, und auch der Wechselkurs fair.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Liest sich so, dass dann auch Automatenentgelte verboten werden sollen. Wäre wünschenswert.
Es sollen für grenzüberschreitende EUR-Zahlungen die gleichen Entgelte wie für Inlandszahlungen in Landeswährung vorgeschrieben werden. In Deutschland ist dies bereits der Fall, da die Landeswährung der EUR ist. Zukünftig soll das auch für Lender mit anderer Landeswährung gelten:

European Commission - PRESS RELEASES - Press release - Frequently asked questions: Cross-border payments

Beispiel: der schwedische oder bulgarische Bankkunde zahlt für eine Überweisung in Euro nach Deutschland nicht mehr als für eine Inlandsüberweisung in SEK bzw. BGL. Analog für die Behebung in EUR am Bankomaten.
 
Zuletzt bearbeitet:

turboprop

Reguläres Mitglied
28.08.2012
72
0
HAJ
Nun hat es mich auch zum ersten Mal erwischt mit ungewollter Abrechnung in EUR mit deutlichen Zusatzkosten. Und das kam so:

Ich war mit einem Schiff der Royal Carribean von USA aus unterwegs, wie schon gelegentlich in den letzten Jahren. Diesmal fiel mir aber beim online Einchecken auf, dass der Set-Sail-Pass inhaltlich stark reduziert wurde ggü. früher und die folgende Passage mit Ankreuzfeldern entfallen ist (Text aus 2018):

A Ich möchte meine Buchungen an Bord in der Währung meiner Karte zahlen. Ich möchte das
Währungskonvertierungsprogramm der Royal Caribbean International verwenden. Die Transaktionen der
Währungskonvertierung beruhen auf Wechselkursen des Großhandels, die von Bloomberg bezogen werden. Zusätzlich wird
für die Konvertierung eine Gebühr von 3 Prozent erhoben. Meine Entscheidung, Buchungen in der Währung meiner
Kreditkarte zu berechnen, ist endgültig. Ich stimme zu, dass der verwendete Wechselkurs der zum Zeitpunkt der Buchung auf
meiner Karte geltende Kurs ist.


B Ich möchte, dass der Herausgeber meiner Kreditkarte meine Buchungen an Bord in die Währung meiner Karte konvertiert, und
nicht am Währungskonvertierungsprogramm der Royal Caribbean International teilnehmen.


Wenn ich mich dafür entscheide, dass meine Buchungen durch den Herausgeber meiner Kreditkarte konvertiert werden, oder wenn
meine Karte nicht in einer der aufgeführten Rechnungswährungen ausgestellt ist, werden meine Buchungen in der an Bord geltenden
Währung (USD) bearbeitet. Der Herausgeber meiner Karte kann für die Konvertierung der Währung eine Gebühr berechnen.

Früher immer brav "B" angekreuzt und die Karte wurde in USD belastet. Dieses Jahr dachte ich, da keine Nachfrage erfolgt, man hätte diesen Unfug eingestellt. Denkste! Die Karte wurde mit den Board-Ausgaben in EUR belastet. Schon auf der Abrechnung, die am letzten Morgen an der Zimmertür hing, war der Betrag auf EUR umgerechnet (Kurs ca. 3% schlechter als Internbankenkurs). Das war mir aber erst im Nachhinein aufgefallen :eyeb:

Hat jemand aus der Runde es nach dem Entfall der Abfrage auf dem Set-Sail-Pass geschafft, eine deutsche Karte in USD beasten zu lassen? Wenn ja, wie? Beim Einchecken vor Ort nerven? Oder die Rezeption auf dem Schiff fragen?
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.487
6.630
Wie sind denn die Preise für diese Leistungen angegeben? In US$? Auf welcher rechtlichen Basis werden sie dann in Euro von der KK gebucht? Falls es keine Basis für das DCC gab, kann man doch einfach (innerhalb der gültigen Frist) der Rechnung widersprechen und eine Rechnungskorrektur anfordern.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Dieses Jahr dachte ich, da keine Nachfrage erfolgt, man hätte diesen Unfug eingestellt. Denkste! Die Karte wurde mit den Board-Ausgaben in EUR belastet.
In der FAQ ist zu lesen, dass DCC Standard ist. Es wird immer in die Kartenwährung umgerechnet (Frage 9).
 
Zuletzt bearbeitet:
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Wie sind denn die Preise für diese Leistungen angegeben? In US$? Auf welcher rechtlichen Basis werden sie dann in Euro von der KK gebucht? Falls es keine Basis für das DCC gab, kann man doch einfach (innerhalb der gültigen Frist) der Rechnung widersprechen und eine Rechnungskorrektur anfordern.

Nicht nur die Rechnung widersprechen, sondern auch die Buchung reklamieren, weil sie in der falschen Währung abgebucht wurde. Dazu sollte es vom Kartenherausgeber ein entsprechendes Reklamationsformular geben.
 

luc24

Erfahrenes Mitglied
08.04.2018
417
29
Ein Arbeitskollege erzählte mir, dass in Tschechien häufig DCC zum Einsatz kommt. Wie kann ich es verhindern? Am besten per Sig-first Karte bezahlen und nicht unterschreiben?
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Klar und deutlich vor dem Bazahlen sagen, dass du in Kronen zahlen willst. Sign first halte ich für den falschen Weg, weil wenn der die Karte durchzieht, ist die Zahlung eigentlich gemacht, die Unterschrift (oder deren Verweigerung) verhindert da gar nix mehr. Eher Pin First und wenn da am Display EUR oder GBP steht auf Stop (die rote Taste halt) drücken.

Ausdrückliche Warnung meinerseits: Es gibt auch ein paar ganz spezielle Terminals (nicht nur in Tschechien, auch in anderen Ländern) da steht am Display 100 Kronen/Zloty/Kuna/sonst was und es steht am Zetttel der hinterher rauskommt erst Euro drauf. Da kannst du dann einen Chargeback machen oder wenn dir das wegen ein paar Cent zu blöd ist, hinterlasse ihnen eine 0 Sterne Bewertung auf Google, Holidaycheck und Tripadvisor, das tut ihnen viel mehr weh als die paar Cent im Zuge des Chargeback zu verlieren. Man kann natürlich auch im Vorfeld eines Hotelbesuches oder Restaurantbesuches auf den Platformen nachsehen ob es da schon negative Bewertungen wegen DCC gibt.

Als Letztes noch: Früher war es ein guter Tipp Kontaktlos zu zahlen, da DCC da nicht möglich war, ich habe aber inzwischen Berichte gelesen, dass DCC und Kontaktlos inzwischen auch schon gemacht wird.

Schönen Aufenthalt!
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
21
Klar und deutlich vor dem Bazahlen sagen, dass du in Kronen zahlen willst. Sign first halte ich für den falschen Weg, weil wenn der die Karte durchzieht, ist die Zahlung eigentlich gemacht, die Unterschrift (oder deren Verweigerung) verhindert da gar nix mehr.
Diese Aussage ist mit Verlaub gesagt Blödsinn. Ohne Unterschrift ist die Zahlung nicht autorisiert.

Bei Sign-First hat man die Möglichkeit wirklich final auf DCC zu kontrollieren. Man kann nicht, wie Du im Weiteren ja selber beschreibst durch windige Terminalabläufe verarscht werden.

Man hat dann 3 Möglichkeiten:

1. Um Korrektur der Zahlung ohne DCC bitten
2. Nicht kaufen (geht natürlich in einem Restaurant oder an der Tanke nicht)
3. "Unter Protest" unterschreiben und auf den Zetteln (eigener und Händlerbeleg) "Local currency not offered" notieren. Da hat man dann einen sauberen Nachweis für die Reklamation.

Bei PIN First mit Verarsche hat man keinerlei Nachweis.
 
Zuletzt bearbeitet:

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Diese Aussage ist mit Verlaub gesagt Blödsinn. Ohne Unterschrift ist die Zahlung nicht autorisiert.

Von Card Complete, Herausgeber der österreichischen M&M KKs:

[h=3]Bitte beachten Sie bei Ihrer Beanstandung jedoch Folgendes[/h]Die card complete Service Bank AG sowie alle anderen Visa/Mastercard-Banken sind verpflichtet, bei Vorliegen eines formell korrekten Abrechnungsbeleges, die Zahlung des Gegenwertes an das Vertragsunternehmen vorzunehmen.

Sollten Reklamationen auftreten, die das Grundgeschäft betreffen, sind diese vom Karteninhaber direkt mit dem Vertragsunternehmen zu klären. Eine Einflussnahme durch card complete oder die Verweigerung der Zahlung an das Vertragsunternehmen sind nicht möglich (gemäß Punkt 4.1. der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der card complete Service Bank AG").

Gleiches gilt für den Bezug von Waren/Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen (schriftlich, telefonisch und dergleichen) unter Bekanntgabe der Kartennummer, jedoch ohne Kartenabdruck und Unterschrift auf einem Abrechnungsvordruck.

Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise und bitten Sie zu bedenken, dass die Kreditkarte lediglich das Zahlungsinstrument ist, das dem Käufer oder Empfänger einer Ware/Dienstleistung nicht mehr Rechte gegenüber dem Verkäufer oder Leistungserbringer einräumen kann, als dies bei anderen Zahlungsinstrumenten (z.B. bei Barzahlung) möglich ist. Wäre die Verweigerung der Zahlung aufgrund von Reklamationen aus dem Grundgeschäft möglich, würde kaum ein Unternehmen dieses zusätzliche Risiko (z.B. gegenüber einer Barzahlung) akzeptieren und Kreditkarten annehmen.

Und rein technisch ist die Zahlung mit einer Signfirst erfolgt, sobald die Karte durchgezogen wurde. Wenn der Händler sich weigert sie zu stornieren wünsche ich dir eine gute Rechtsschutzversicherung.
 
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sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
21
Die card complete Service Bank AG sowie alle anderen Visa/Mastercard-Banken sind verpflichtet, bei Vorliegen eines formell korrekten Abrechnungsbeleges, die Zahlung des Gegenwertes an das Vertragsunternehmen vorzunehmen.
Ja und ein Abrechnungsbeleg ohne Unterschrift bei einer Sign-First Karte ist eben nicht formell korrekt.

Bzgl. des "technischen" Statements hast Du aber sicher Recht. Der Händler könnte die Zahlung auch ohne Unterschirft durchführen. Er kann, wie geschrieben, aber keinen "formell korrekten Abrechnungsbeleg" vorweisen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Von Card Complete, Herausgeber der österreichischen M&M KKs:

Bitte beachten Sie bei Ihrer Beanstandung jedoch Folgendes

Die card complete Service Bank AG sowie alle anderen Visa/Mastercard-Banken sind verpflichtet, bei Vorliegen eines formell korrekten Abrechnungsbeleges, die Zahlung des Gegenwertes an das Vertragsunternehmen vorzunehmen.

Sollten Reklamationen auftreten, die das Grundgeschäft betreffen, sind diese vom Karteninhaber direkt mit dem Vertragsunternehmen zu klären. Eine Einflussnahme durch card complete oder die Verweigerung der Zahlung an das Vertragsunternehmen sind nicht möglich (gemäß Punkt 4.1. der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der card complete Service Bank AG").

Gleiches gilt für den Bezug von Waren/Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen (schriftlich, telefonisch und dergleichen) unter Bekanntgabe der Kartennummer, jedoch ohne Kartenabdruck und Unterschrift auf einem Abrechnungsvordruck.

Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise und bitten Sie zu bedenken, dass die Kreditkarte lediglich das Zahlungsinstrument ist, das dem Käufer oder Empfänger einer Ware/Dienstleistung nicht mehr Rechte gegenüber dem Verkäufer oder Leistungserbringer einräumen kann, als dies bei anderen Zahlungsinstrumenten (z.B. bei Barzahlung) möglich ist. Wäre die Verweigerung der Zahlung aufgrund von Reklamationen aus dem Grundgeschäft möglich, würde kaum ein Unternehmen dieses zusätzliche Risiko (z.B. gegenüber einer Barzahlung) akzeptieren und Kreditkarten annehmen.
Ein nicht vom Zahler bzw. Karteninhaber unterschriebener Zahlung ist kein "formell korrekter Abrechnungsbeleg".

Zumindest spätestens dann nicht, wenn eine falsche Währung gegen den Wunsch des Kartenzahlers abgerechnet wurde, und/oder (wie üblich bzw. verlangt!) draufsteht, dass der Kunde die Wahl bzgl. Währung hatte - dies aber tatsächlich gar nicht der Fall war.

Und eine Reklamation bzgl. DCC ist ja gerade keine bzgl. des Grundgeschäfts, sondern aufgrund der Zahlungspflicht des Kunden.
 
Zuletzt bearbeitet:

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Die Lage dürfte in DE und AT hier ein bisschen anders sein. Bei der DKB ist das Reklamationsformular um einiges umfangreicher als bei CardComplete.

Folgende Stroy: Vor ein paar Jahren hat ein Freund von mir die Kaution für eine Segelyacht (2000€) mit seiner KK hinterlegt, es war eine Visa der österreichischen Raiffeisen Bank. Kroatien war damals noch nicht bei der EU und die KK Abrechnung kam einmal im Monat per Brief. Die Sekretärin hat aber einen Fehler gemacht und den Betrag nicht reserviert sondern abgebucht. Am Ende des Törns hat er den von ihm unterschriebenen Beleg mitbekommen. 2 Wochen später kam die Monatsrechnung und der hat er dann natürlich widersprochen. Jetzt kommts: Dass der Vercharterer keinen unterschriebenen Beleg hatte, war der Raika vollkommen egal. Er bekam die aberwitzige Aufforderung zu beweisen, dass er den Beleg nicht unterschrieben hat! Also hat er dann die Firma angerufen. Die haben den Fehler eingestanden und wollten zurückbuchen. Da sie aber die ursprüngliche Zahlung nicht storniert haben kam es dann durch DCC und mehrmalige Währungskonvertierungen zu einem formidablen Verlust. Er bakam nur 1860€ retour. Abermaliger Widerspruch abermals zwecklos. Er hätte dann vor dem Sibeniker Handelsgericht den ihm entstandenen Schaden einklagen können. Wohl gemerkt auf eigenes Risiko, auf Vorkasse, in einem damals noch Nicht EU Land mit nicht deutscher Amtssprache. Das war ihm dann wegen 140€ zu blöd.

Was ich und er und alle die damals mitwaren aber gelernt haben: Sobald deine Sign First Karte wo durchgezogen wurde, ist die Bezahlung erfolgt. Egal ob du dann nicht unterschreibst, unter Protest unterschreibst oder sonst was machst: Das Geld ist erst mal weg. Und die Wiederbeschaffung kann durchaus abenteuerlich sein oder auch gar unmöglich. Und solange solche Geschichten passieren (und ich habe das nicht am Stammtisch oder sonst wo gehört sondern war live dabei) wundert es mich nicht, dass Otto Normalverbraucher von Kreditkarten nichts hält. Hinterlegst du die Kaution Bar, wird das Kuvert versiegelt in den Tresor gelegt und du bekommst am Ende des Törns die selben Geldscheine retour, die du abgegeben hast.

Für die Fälle "Beleg nicht unterschrieben" oder "DCC untergejubelt" gibt es in AT nicht einmal ein Formular. Da kann die Rückforderung abenteuerlich werden. Auch wenn ich DCC meide, wie der Teufel das Weihwasser, schafft es trotzdem jedes Jahr zumindest einer es mir irgendwie unterzujubeln. Der Schaden war dann aber immer <1€ und es war mir echt zu blöd deshalb die Monatsrechnung anzufechten. Da schreibe ich ihnen lieber miese Bewertungen mit entsprechenden Warnungen drinnen, das nimmt ihnen langfristig sicher mehr Umsatz weg, als ihnen ein eventueller Chargeback kosten würde.
 

derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
Hat zwar nicht mit DCC zu tun, aber vielleicht am Rande.

Ich hatte kürzlich bei groupon.de einen Gutschein gekauft - per Paypal gezahlt und direkt von meiner Sparkassen-Mastercard abgebucht.

Ich war auf einmal verwundert, dass mir die Sparkasse 1% AEE gebucht hat. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass "der Händler" seinen Sitz in der Schweiz hat und diese außerhalb des EWR liegt und somit die 1% gebucht werden können. Bei Paypal.de wird mir in der Transaktion dann tatsächlich auch Groupon als in der Schweiz ansässig angezeigt, obwohl das Impressum auf Irland verweist.
Hatte das schon mal jemand? Ich finde das etwas suspekt generell bzw. überraschend.
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Für die Fälle "Beleg nicht unterschrieben" oder "DCC untergejubelt" gibt es in AT nicht einmal ein Formular.
Doch, die Chargeback Codes für DCC sind doch weltweit gleich, auch in Österreich:
Visa: 12.3 Incorrect Currency
Master: 4846 Incorrect Currency Code
Amex: P23 Currency Discrepancy
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
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Hatte das schon mal jemand? Ich finde das etwas suspekt generell bzw. überraschend.
Ja, das kommt aufs Kleingedruckte im PLV drauf an. Manche Banken erheben Gebühren für „Auslandseinsatz“, andere für „Fremdwährung“. See the difference? ;)
Auslandseinsatz wäre schon ein EUR-Umsatz in der Schweiz, Fremdwährung auch CHF-Umsatz in Deutschland.