• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Händler besteht auf Abbuchung in EUR anstatt in lokaler Währung - wie reagieren?

ANZEIGE

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
ANZEIGE
OK, die Zahlung wurde also in PLN Autorisiert vom Kunden und entsprechend in PLN erfolgte die Belastung? Dann ist die Bank natürlich raus.
Es geht also darum, dass der Händler den Kunden gezwungen hat, in PLN zu zahlen? Worin war den der Preis ausgezeichnet?

Genau. Der Händler bepreist in EUR, der Zahlungsdienstleister chargt aber automatisch in PLN.

Jetzt hat sich XSolla plötzlich gemeldet. Evtl. kapieren sie das Problem, schließlich sitzt das Produktteam in Russland und weiß, dass es außer USD andere Währungen auf der Welt gibt.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
100 Millionen aktive User als einen eher unbekannten Gaming Anbieter zu bezeichnen ist aber schon interessant.

https://www.gamestar.de/artikel/roblox-schlaegt-minecraft-100-millionen-spieler,3347406.html

Das Problem wird aber real nicht zu lösen sein. Der Support wird wegen 4,99 Euro keine Bäume ausreissen und von 100 Fällen im Jahr, wo so ein Problem vielleicht vorkommt, interessiert es 99 nicht. Das ist ja eine Thematik die für Profis nicht leicht zu durchschauen ist. Der Arbeitsaufwand da irgendwas zu ändern wird in keiner Relation zum Nutzen stehen für den Anbieter.

Deshalb frage ich, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Anbieter zwingen könnte, es anzupassen.

Offenbar gibt's keine.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Deshalb frage ich, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Anbieter zwingen könnte, es anzupassen.

Offenbar gibt's keine.
Ich vermute doch.

Die erste Frage ist, welches Recht gilt. Gemäss deren AGB wohl das kalifornische Recht. Das kenne ich natürlich nicht. Allerdings würde es mich eher überraschen, wenn das nicht irgendwelche Klauseln hat, die einen ungefragten „Währungswechsel“ nach Vertragsschluss verbieten. Zumal, wenn es mit Mehrkosten verbunden ist.

Ebenso würde ich durchaus vermuten, dass sich der Anbieter entweder die Abrechnung seines Zahlungsdienstleister zu rechnen lassen muss – oder diese selbst entsprechenden Gesetzen unterliegt.

Das praktische Problem ist die Durchsetzung mit vertretbarem Aufwand und Kosten.
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
Ich vermute doch.

Die erste Frage ist, welches Recht gilt. Gemäss deren AGB wohl das kalifornische Recht.

Nach meinem Laienverständnis gilt bei Online-Diensten, die in der EU agieren, das EU-Recht. Analog DSGVO, die ja auch für kalifornische Unternehmen gilt, wenn es um EU-Kunden geht.
 

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Hmm, Ware in EUR bepreist, beim Zahlvorgang wird unerwartet in Zloty umgerechnet. Wo ist das Problem jetzt genau, einfach abzubrechen, wenn einem die Zahlung des in Zloty bepreisten Betrages nicht passt?

Hinterher wegen eventuell verlorener 3,7 Cent zu meckern ist doch nur noch Zeitvergeudung.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Nach meinem Laienverständnis gilt bei Online-Diensten, die in der EU agieren, das EU-Recht. Analog DSGVO, die ja auch für kalifornische Unternehmen gilt, wenn es um EU-Kunden geht.
...vielleicht auch. Aber wenn der Anbieter schon selbst schreibt, es gelte kalifornisches Recht - warum sich nicht drauf einlassen?

Deutsches Recht gegen einen kalifornischen Anbieter, für einen solchen Peanut-Betrag bei der Zahlungsabwicklung. Der auch nicht von „öffentlichem“ Interesse ist (wer hat schon eine Zahlkarte in Fremdwährung)? Findet man praktisch jemanden, der sich darum zu kümmern gewillt ist?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
Hmm, Ware in EUR bepreist, beim Zahlvorgang wird unerwartet in Zloty umgerechnet. Wo ist das Problem jetzt genau, einfach abzubrechen, wenn einem die Zahlung des in Zloty bepreisten Betrages nicht passt?

Ähm... weil es die einzige Option für den betroffenen Benutzer ist, den Händler zu bezahlen? Angesichts fehlender Produktalternative?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
...vielleicht auch. Aber wenn der Anbieter schon selbst schreibt, es gelte kalifornisches Recht - warum sich nicht drauf einlassen?

Deutsches Recht gegen einen kalifornischen Anbieter, für einen solchen Peanut-Betrag bei der Zahlungsabwicklung. Der auch nicht von „öffentlichem“ Interesse ist (wer hat schon eine Zahlkarte in Fremdwährung)? Findet man praktisch jemanden, der sich darum zu kümmern gewillt ist?

Im deutschen Recht wird man nicht fündig, aber im EU-Recht, das sich um Sachen wie der Krummheitsgrad der Gurken kümmert, durchaus.

Klar wird niemand klagen, aber es kann den Zahlungsdienstleister durchaus motivieren, zu agieren, wenn man ihm klar macht, dass sein Gebahren gegen das EU-Recht ist.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.982
756
ZRH & DUS
Im deutschen Recht wird man nicht fündig, aber im EU-Recht, das sich um Sachen wie der Krummheitsgrad der Gurken kümmert, durchaus.
So schnell kann man seine Meinung deklassieren, indem man altbackene Plattitüden anführt.
Diese vielzitierte Regelung gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr und wurde primär von Großhändlern gewünscht, um eine übergreifende Klassifikation der Gurken zu ermöglichen.
Es mokiert sich ja auch niemand darüber, dass Eier nach irgendwelchen Kriterien in Güteklassen eingeteilt werden.
 

mahima112

Gesperrt
10.02.2020
158
0
Woran erkennt man denn auf dem Zahl-Beleg, wenn man beim Zahlvorgang z.B. im Restaurant oder Supermarkt mit DCC bezahlt hat?
Hat da jemand mal ein Foto? Oder einfach nur daran, das EURO aufgeführt werden?
 
  • Like
Reaktionen: nicki1997

Tabmer

Aktives Mitglied
17.08.2019
104
6
Woran erkennt man denn auf dem Zahl-Beleg, wenn man beim Zahlvorgang z.B. im Restaurant oder Supermarkt mit DCC bezahlt hat?
Hat da jemand mal ein Foto? Oder einfach nur daran, das EURO aufgeführt werden?

VERORDNUNG (EG) Nr. 924/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 266 vom 9.10.2009, S. 11)
Geändert durch:
M1 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012
M2 Verordnung (EU) 2019/518 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019

Artikel 3a

Entgelte für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen

(1) In Bezug auf die Informationspflichten im Hinblick auf Währungsumrechnungsentgelte und den anwendbaren Wechselkurs gemäß Artikel 45 Absatz 1, Artikel 52 Absatz 3 und Artikel 59 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/2366 drücken Zahlungsdienstleister und Parteien, die Währungsumrechnungen an einem Geldautomaten oder an der Verkaufsstelle gemäß Artikel 59 Absatz 2 der genannten Richtlinie erbringen, die gesamten Währungsumrechnungsentgelte als prozentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) aus. Dieser Aufschlag ist dem Zahler vor Auslösung des Zahlungsvorgangs offenzulegen.
(2) Zahlungsdienstleister machen die Aufschläge nach Absatz 1 auch in einer verständlichen und leicht zugänglichen Weise auf einer allgemein verfügbaren und leicht zugänglichen elektronischen Plattform zugänglich.
(3) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Informationen muss eine Partei, die eine Währungsumrechnung an einem Geldautomaten oder an der Verkaufsstelle erbringt, dem Zahler vor Auslösung des Zahlungsvorgangs die folgenden Informationen bereitstellen:
a) den Betrag, der an den Zahlungsempfänger in der vom Zahlungsempfänger verwendeten Währung zu zahlen ist;
b) den Betrag, der vom Zahler in der Währung des Kontos des Zahlers zu zahlen ist.
(4) Eine Partei, die Währungsumrechnungen an einem Geldautomaten oder an der Verkaufsstelle erbringt, muss die in Absatz 1 genannten Informationen am Geldautomaten oder an der Verkaufsstelle deutlich anzeigen. Vor der Auslösung des Zahlungsvorgangs informiert diese Partei den Zahler auch über die Möglichkeit, in der vom Zahlungsempfänger verwendeten Währung zu zahlen und die Währungsumrechnung anschließend vom Zahlungsdienstleister des Zahlers durchführen zu lassen. Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Informationen sind dem Zahler nach Auslösung des Zahlungsvorgangs auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
(7) Die in diesem Artikel genannten Informationen werden kostenlos und in einer neutralen und verständlichen Weise zur Verfügung gestellt.

Ausserhalb EWR greift obige Regelung nicht.
 

berndy2001

Erfahrenes Mitglied
09.08.2017
441
39
Wien
Ich bin mehrmals jährlich in Tschechien, zahle dort wo es geht immer kontaktlos (Curve + GPay) und blieb so von DCC (ausgenommen gesteckt am ATM) glücklicherweise verschont.

Nur letztens in einem Hotelbistro kam nach dem 'Tap' die Frage ob ich in GBP oder CZK zahlen möchte und der jeweilige Betrag. GBP war vorausgewählt. Habe dann natürlich CZK ausgewählt und bestätigt, die Transaktion ging ohne weitere Bestätigung durch. Betrag war umgerechnet ~20 Euro.
Wie kann ich mich künftig davor schützen? Wenn die Mitarbeiterin das Terminal während der Authorisierung wegnimmt und dann einfach 'OK' drückt, bekomme ich es erst mit der Push-Nachricht mit.

Laut der App "Bankomatkarten Infos 2" meldet sich Curve mit GBP, während Revolut keine Währung gesetzt hat (?). Hätte sich das Terminal bei Revolut + GPay anders verhalten?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.184
3.137
Wie kann ich mich künftig davor schützen? Wenn die Mitarbeiterin das Terminal während der Authorisierung wegnimmt und dann einfach 'OK' drückt, bekomme ich es erst mit der Push-Nachricht mit.
Wie wäre es mit, der Mitarbeiterin klar machen, dass sie am Terminal nichts rumzudrücken hat, solange du deine Zahlung nicht abgeschlossen hast. Ich würde mir jedenfalls kein Terminal wegnehmen lassen.
 
  • Like
Reaktionen: Oele

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Sage dann gern, dass ich in lokaler Währung zahlen möchte...

Hatte trotzdem schon 3 oder 4 Fälle, wo ich erfolgreich Chargeback wegen DCC gemacht habe (kontaktlos gezahlt). Wurde dann rückerstattet und innerhalb der Widerspruchsfrist dann neu richtig gebucht (ohne DCC). Bin leider dazu übergegangen wieder viel in Bar zu bezahlen, wenn ich länger irgendwo bin...

(zahle dann meist das Hotel bei check out dann mit dem restlichen Bargeld und Karte).
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Ich bin mehrmals jährlich in Tschechien, zahle dort wo es geht immer kontaktlos (Curve + GPay) und blieb so von DCC (ausgenommen gesteckt am ATM) glücklicherweise verschont.

Nur letztens in einem Hotelbistro kam nach dem 'Tap' die Frage ob ich in GBP oder CZK zahlen möchte und der jeweilige Betrag. GBP war vorausgewählt. Habe dann natürlich CZK ausgewählt und bestätigt, die Transaktion ging ohne weitere Bestätigung durch. Betrag war umgerechnet ~20 Euro.
Wie kann ich mich künftig davor schützen? Wenn die Mitarbeiterin das Terminal während der Authorisierung wegnimmt und dann einfach 'OK' drückt, bekomme ich es erst mit der Push-Nachricht mit.

Vor was willst du dich schützen? Vor DCC? Na, indem du auf die völlig legitime Frage GBP oder CZK antwortest "CZK".
So wie du es auch gemacht hast. Du sagst selbst, du hast null negative Erfahrung damit gemacht...?

Oder willst du dich davor schützen, dass es überhaupt probiert wird? Kannst du nicht.
Das nennt sich Wettbewerb. Musste sich VISA auch schon vor Gericht sagen lassen.

Korrigiere mich selbst: Doch, geht. Wenn man sich eine Karte in Landeswährung besorgt.
 
  • Like
Reaktionen: rmol

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.232
927
Ich bin mehrmals jährlich in Tschechien, zahle dort wo es geht immer kontaktlos (Curve + GPay) und blieb so von DCC (ausgenommen gesteckt am ATM) glücklicherweise verschont.
Kontaktlos schützt nicht vor DCC, jedenfalls mich nicht vor ein zwei Jahren im Tesco im Keller bei Narodni Trida an der Selbstbedienungskasse. Ich wurde zwar vom Terminal freundlich gefragt, aber man glaubt nicht, welch magische Anziehungskraft ein grüner Knopf entfaltet (hätte auf Rot drücken müssen, um DCC auszuschalten).
 
  • Like
Reaktionen: berndy2001 und dee

dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
800
134
Wie wäre es mit, der Mitarbeiterin klar machen, dass sie am Terminal nichts rumzudrücken hat, solange du deine Zahlung nicht abgeschlossen hast. Ich würde mir jedenfalls kein Terminal wegnehmen lassen.
Sprichst du tschechisch? Manchmal ist das Terminal zweiteilig und beim Kunden erscheint der Betrag in Landeswährung und die PIN-Abfrage aber die DCC Abfrage erscheint bei der Kassiererin.
Vor DCC kann man sich schützen, wenn man eine Amex nutzt, oder die Karte in Landeswährung arbeitet oder sign first ist und man steckt, weil man dann sehen sollte was man unterschreiben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:

berndy2001

Erfahrenes Mitglied
09.08.2017
441
39
Wien
Wie wäre es mit, der Mitarbeiterin klar machen, dass sie am Terminal nichts rumzudrücken hat, solange du deine Zahlung nicht abgeschlossen hast. Ich würde mir jedenfalls kein Terminal wegnehmen lassen.
Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber in einem Land dessen Sprache ich nur die Basics kann eher schwierig. Dort wo ich (in Tschechien) immer unterwegs bin, kommt man mit Englisch auch nicht unbedingt weiter.


Oder willst du dich davor schützen, dass es überhaupt probiert wird? Kannst du nicht.
Ja genau. Bzw. vor allem weil hier Betrugspotential besteht. Ob beabsichtigt oder einfach unbewusst weil die Kellnerin paar Mal auf OK drückt bis der Beleg rauskommt.

Korrigiere mich selbst: Doch, geht. Wenn man sich eine Karte in Landeswährung besorgt.
Den Aufwand bzw. die laufenden Kosten dafür tu ich mir dann doch nicht an.


Ich war heute bei Billa und Merkur (beides gehört zu Rewe; Terminal ist ein Verifone vx825) einkaufen und 1x mit Curve und 1x mit Revolut gesteckt bezahlt um die DCC-Abfrage nochmals zu testen. Bei Revolut normale Zahlung in Euro, bei Curve kam ein DCC-Dialog. Aufschlag in Prozent konnte ich nicht finden, das werde ich aber nochmals an einer SB-Kasse testen. Im August bin ich vielleicht wieder in besagtem Hotelbistro, dann zahle ich mit Revolut+Gpay und bin gespannt ob ein DCC-Dialog kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Vor DCC kann man sich schützen, wenn man eine Amex nutzt
Da zahlt man halt geschützt dann ganz sicher immer 2% Aufschlag auf alles, oder so.

sign first ist und man steckt, weil man dann sehen sollte was man unterschreiben soll.
...womit man gegebenenfalls wieder bei der Frage ist: wie viel tschechisch spricht man?

Oder ob man sich nachher wirklich mit dem Chargeback rumschlagen will.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
626
ANZEIGE
Woran erkennt man denn auf dem Zahl-Beleg, wenn man beim Zahlvorgang z.B. im Restaurant oder Supermarkt mit DCC bezahlt hat?
Hat da jemand mal ein Foto? Oder einfach nur daran, das EURO aufgeführt werden?

Nein, Du erkennst es an diesen Text auf dem Beleg:
I HAVE CHOSEN NOT TO USE THE MASTERCARD CURRENCY CONVERSION PROCESS AND AGREE THAT I WILL HAVE NO RECOURSE AGAINST MASTERCARD CONCERNING THE CURRENCY CONVERSION OR ITS DISCLOSURE.
oder diesen:
I UNDERSTAND THAT THE CARD ISSUER HAS A CURRENCY CONVERSION PROCESS AND THAT I HAVE CHOSEN NOT TO USE THE CARD ISSUER CURRENCY CONVERSION PROCESS AND I WILL HAVE NO RECOURSE AGAINST THE CARD ISSUER WITH RESPECT TO ANY MATTER RELATED TO THE CURRENCY CONVERSION.

Auf Belegen für Bezahlungen ohne DCC fehlt der Eurobetrag, in Polen ist dann nur polnischer Text zu sehen.