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Händler besteht auf Abbuchung in EUR anstatt in lokaler Währung - wie reagieren?

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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
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War vor kurzem in HK, viele Läden haben den DCC-Murks angeboten, allerdings klappte es eigentlich überall problemlos, HKD-Zahlung zu wählen. In ein paar Bars wurde auch gleich proaktiv HKD gewählt, da wurde die Verarschung von den Bedienungen gleich abgewählt.
Nur in einem Imbiss wurde in EUR abgerechnet, obwohl ich HKD gewünscht hätte (auf der Belegkopie ist nichts von beidem angekreuzt, auf dem Original habe ich sicherlich nicht EUR angekreuzt). Habe das mal bei der M&M Kreditkarte reklamiert, mal sehen was bei rauskommt.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.206
769
Ich warte auch noch auf die Antwort meiner Beschwerde wegen dem DCC-Betrug in Thailand.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
644
302
DCC im Mandarake in Tenjin

@Pumuckel: Gibt es hierzu denn mittlerweile was Neues?

So sieht übrigens "höfliches DCC" in Japan aus nach dem Motto "wir hauen Sie gerne übers Ohr, aber nur, wenn Sie es auch wollen".

Mandarake_FUK_DCC.jpg

Man bekommt also einen Zettel vorgelegt und kann beherzt wählen, was man möchte. Also genau so, wie sich das MasterCard und VISA in der grauen Theorie wohl grundsätzlich mal vorgestellt hatten.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
644
302
Ja, da kann man wirklich nicht meckern. Auch wenn ich DCC im Grunde als Kundenbetrug ansehe, da es faktisch eben keinerlei Vorteile bietet (höchstens dem, der keine Ahnung von Währungen hat und des Rechnens nicht mächtig ist und so immerhin gleich weiß, wie weit er die Tasche aufmachen muss), ist das noch die beste Form.

Man hat die Wahl und so die Möglichkeit, eine für sich vernünftige Entscheidung zu treffen und das ohne peinliche Diskussionen.

Mal sehen, was die liebe Advanzia mir nach Buchung dafür in Rechnung stellen wird. Zum Transaktionszeitpunkt lag der Interbankenkurs bei etwa 113,7.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
644
302
Also bisher wurde mir im Gegensatz zu Hong Kong in Japan noch nie ungefragt DCC aufgebrummt. Soweit scheint DCC in Japan auch noch (!) relativ selten zu sein, wobei ich mich hüten muss, zu sehr zu verallgemeinern, da ich dort eigentlich nur gelegentlich mit Kreditkarte zahle und mich auch eher an einem Ort aufhalte. Der Grund: zu Zeit kennt das Paar EUR/JPY leider nur eine Richtung mit wenigen Abweichungen, so dass die Barzahlung oder alternativ die Verwendung einer mit zum besseren Kurs abgehobenem Bargeld aufgeladener RFID-Karte dann attraktiver ist. Hin und wieder zahle ich dann dennoch mit Kreditkarte, weil ich da irgendwie drauf stehe, weiß auch nicht, warum. ;)
 

DUS_Flieger

Erfahrenes Mitglied
18.11.2012
710
129
DUS
Ich bezeichne mich jetzt vielleicht nicht als dumm...aber ich kenne mich jetzt da einfach nicht so aus.
Kann mir kurz jemand erklären, warum es so schlecht ist, in Euro zu bezahlen im Ausland? Was wird da an "Gebühren" fällig?
In Israel z.b. bucht mir das Hotel immer in Dollar die Rechnung von der KK ab. Sollte ich dort dann auch lieber auf einheimische Währung (Schekel) bestehen?

Wenn die Frage jetzt zu dumm, dann schon mal sorry vorab.

Die Frage ist berechtigt. In Israel gibt es aber die besondere Situation, dass Touristen bei Hotelbuchungen von der MwSt VAT (das waren einmal 10%; heute: ?) befreit sind. Das dient der Förderung des Tourismus. Voraussetzung für die Befreiung von der VAT ist Vorlage eines nicht-israelischen Passes im Hotel UND Zahlung der Rechnung in USD. Insofern war die Abrechnung der Hotelkosten in USD obligatorisch.
 
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Reaktionen: Droggelbecher

DUS_Flieger

Erfahrenes Mitglied
18.11.2012
710
129
DUS
Ich habe die aktuellen Bestimmungen für Israel nochmal heraus gesucht.
Zahlung in USD scheint nicht mehr zwingend zu sein (war vor einigen Jahren aber noch so):

Zero VAT on Tourism Services Provided to Tourists Visiting Isra


This information applies only to people entering Israel on a B/2, B/3, B/4 visa or entering according
to a special entry permit, such as: diplomats​


General
According to the Israel Value Added Tax Law, a wide range of tourism services provided to tourists (foreign citizen), during their stay in Israel, are subject to zero VAT.
Section 30(a)(8) of the Value Added Tax Law 1975, and regulations 12(a), 12a(c) and 12b of the Value Added Tax Regulations 1976 – stipulate that a zero tax rate will apply to certain tourism services provided to tourists in Israel; in other words, the VAT payment on such transactions, as aforementioned, is zero.



Services eligible for zero VAT
​Hereunder are the types of services provided to tourists during their stay in Israel, for which the applicable VAT is zero:

1. Overnight hotel accommodations and additional services provided to the tourists, on condition
that they are received in the hotel in which the tourist stays overnight.


These additional services are:

• Food and beverage

• Use of the pool and related services

• Laundry service

• TV rental for use in the tourist's hotel room

• Use of the sauna and related services

• Use of the telephone, telefax and fax

• Use of sports and health facilities

• Translation of documents, composing letters and other office services



2. Rental of a private motor vehicle for self-driving.


3. Transportation for touring, either in a private motor vehicle or by bus (licensed for such purpose).


4. Meals provided during a bus tour or boat cruise.


5. Transportation of tourists by any type of boat from one part of Israel to another.


6. Transportation of tourists by any type of aircraft from one part of Israel to another.


7. Hospitalization (in hospitals authorized by the Public Health Ordinance).


8. Sale of the right to participate in an international conference, which has at least 50 tourist
participants.


9. Provide a foreign citizen the right to use exhibition space and related services provided by the
exhibition service provider.



Note: The full rate of VAT (currently 17%) applies to all service which do not qualify as the type of services listed above, provided to tourists in Israel.



Conditions for implementing zero VAT
Zero VAT will apply to services (from the services listed above) subject to the following conditions:

1. The service is provided to a tourist staying in Israel subject to a B/2, B/3, B/4 visa or visiting
permit or a person entering Israel according to an order or special permit (diplomats, foreign
policy representatives, etc.,).


2. The service provider is in possession of an agreement or other document, which confirms the
terms of the transaction (for example, an invitation)


3. The service provider is in possession of the tourist's name, permanent residence and passport
number.


4. A tax invoice has been issued specifying the service provided to the tourist.


5. Regarding transportation for touring or rental of a private motor vehicle to tourists, the invoice
issued will state the car registration number and the driver's name, when applicable.


6. Regarding meals provided on a bus tour, the invoice issued to the transporting bus wills sate the
bus registration number.


7. The service provider registered in his accounting records: the price of the transaction (including
the mean of payment), the currency in which it was paid.


 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.206
769
@Pumuckel: Gibt es hierzu denn mittlerweile was Neues?

Ja, unterdessen hat mir meine Kartengesellschaft zu Hause den Betrag provisorisch zurückerstattet (den ganzen bezahlten Betrag, nicht nur die ergaunerten DCC-Mehrkosten!!) und jetzt muss das Hotel beweisen, dass ich überhaupt mal dort genächtigt habe.

Das ist im Moment viel mehr als ich wollte, denn ich war ja dort und der Betrag für die Übernachtung ist ja gerechtfertigt, sogar den Aufpreis für Kartenzahlung habe ich akzeptiert, nur nicht das Bezahlen in Heimwährung, das habe ich klar und deutlich, mündlich und schriftlich abgelehnt.

Mal sehen, ob die Buchhaltung im Hotel Lust hast, den Beleg hervorzukramen. Jedenfalls hat das auch für mich eine negative Auswirkung: Ich kann mich für eine Weile dort im Hotel nicht mehr zeigen, und es ist an dem Ort, das einzige, das mir zusagt...
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ja, unterdessen hat mir meine Kartengesellschaft zu Hause den Betrag provisorisch zurückerstattet (den ganzen bezahlten Betrag, nicht nur die ergaunerten DCC-Mehrkosten!!) und jetzt muss das Hotel beweisen, dass ich überhaupt mal dort genächtigt habe.

Das ist im Moment viel mehr als ich wollte, denn ich war ja dort und der Betrag für die Übernachtung ist ja gerechtfertigt, sogar den Aufpreis für Kartenzahlung habe ich akzeptiert, nur nicht das Bezahlen in Heimwährung, das habe ich klar und deutlich, mündlich und schriftlich abgelehnt.

Mal sehen, ob die Buchhaltung im Hotel Lust hast, den Beleg hervorzukramen. Jedenfalls hat das auch für mich eine negative Auswirkung: Ich kann mich für eine Weile dort im Hotel nicht mehr zeigen, und es ist an dem Ort, das einzige, das mir zusagt...

Ich würde dem Hotel eine E-Mail schreiben und um die offene Rechnung mit Angabe der Kontonummer bitten. Mir wäre das sonst zu riskant das da nicht irgend eine (Gerichts)verfahren im Hintergrund läuft und ich bei der Wiedereinreise den fälligen Betrag zzgl. weiterer Kosten zu zahlen hätte.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
644
302
Und dann hat man im Zweifel doppelt gezahlt, teurer als DCC.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass du krampfhaft das Gute an DCC suchst. Man kann sich im Nachhinein natürlich alles schönreden und so auch jede Erkältung mit Fieber genießen im wohligen Wissen, zumindest nicht schwer krank zu sein. ;)

Ich würde dem Hotel eine E-Mail schreiben und um die offene Rechnung mit Angabe der Kontonummer bitten.

Ich würde dem Hotel ebenfalls schreiben (oder noch besser: anrufen) und meinen Willen bekunden, selbstverständlich den unstrittigen Betrag zu begleichen, dabei jedoch ganz sicher keine Auslandsüberweisung vorschlagen, die am Ende ja wieder Mehrkosten verursacht, die bei korrektem Händlerverhalten nie entstanden wären.

Sollen sie den Betrag doch bitteschön ohne DCC via "customer not present" - Transaktion buchen, das werden die im Jahre 2016 ja wohl noch telefonisch hinkriegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Reaktionen: MaxBerlin

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
In Deutschland würde ein vergleichbarer Fall wahrscheinlich zu einem Versäumnisurteil mit öffentlicher Bekanntmachung führen. Der Schuldner würde dann bei dem nächsten Grenzübertritt per Haftbefehl solange festgehalten bis er die Forderung begleicht.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.784
2.353
In Deutschland würde ein vergleichbarer Fall wahrscheinlich zu einem Versäumnisurteil mit öffentlicher Bekanntmachung führen. Der Schuldner würde dann bei dem nächsten Grenzübertritt per Haftbefehl solange festgehalten bis er die Forderung begleicht.

Ohne ladungsfähige Adresse (Meldeadresse) kann kein Mahnbescheid zugestellt werden. Daher kann auch kein Gerichtsverfahren eröffnet werden.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.192
20
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass du krampfhaft das Gute an DCC suchst. Man kann sich im Nachhinein natürlich alles schönreden und so auch jede Erkältung mit Fieber genießen im wohligen Wissen, zumindest nicht schwer krank zu sein. ;)



Ich würde dem Hotel ebenfalls schreiben (oder noch besser: anrufen) und meinen Willen bekunden, selbstverständlich den unstrittigen Betrag zu begleichen, dabei jedoch ganz sicher keine Auslandsüberweisung vorschlagen, die am Ende ja wieder Mehrkosten verursacht, die bei korrektem Händlerverhalten nie entstanden wären.

Sollen sie den Betrag doch bitteschön ohne DCC via "customer not present" - Transaktion buchen, das werden die im Jahre 2016 ja wohl noch telefonisch hinkriegen.
Wollte das DCC nicht gut heißen, aber die Forderung kann ohne DCC neu belastet werden, und was ist wenn man es extra nochmal zahlt?
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ohne ladungsfähige Adresse (Meldeadresse) kann kein Mahnbescheid zugestellt werden. Daher kann auch kein Gerichtsverfahren eröffnet werden.

Gerade deshalb weil kein Mahnbescheid zugestellt werden kann, ist eine Klage notwendig. Das Gerichtsurteil kann im Gegensatz zum Mahnbescheid öffentlich zugestellt werden.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.206
769
Ich würde dem Hotel ebenfalls schreiben (oder noch besser: anrufen)...

Dafür sind meine Thai-Kenntnisse zu schlecht. Und bei einem Erklärungsversuch in Englisch würde die Rezeptionisten wohl einfach aufhängen, weil sie nicht versteht, wovon ich rede. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es kein 5*-Hotel einer internationalen Kette war.

Ich werde jetzt mal abwarten, wie sie mir von der Kartengesellschaft empfohlen haben. Es geht ja auch nicht um einen riesigen Betrag, ich habe in besagtem Hotel schon etwa 40 Nächte verbracht und im Moment ist eine davon unbezahlt.
 
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Reaktionen: Droggelbecher

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
644
302
Lost in Translation


Vielen Dank für den Link, wobei sich bei der Übersetzung der Website offenbar der ein oder andere Fehler eingeschlichen zu haben scheint. Ich habe mir daher die Mühe gemacht, die gröbsten Unstimmigkeiten zu korrigieren: ;)

B+S DCC

Mehr Kosten für internationale Kunden


Mit der Währungsumwandlungsfunktion B+S DCC können Kunden aus dem Ausland in der eigenen Währung zahlen. Dieser Service war bereits in der Vergangenheit angeboten worden, da die Kreditkartenabrechnung selbstverständlich seit jeher in der jeweiligen Heimatwährung erfolgte. Nun jedoch ist es möglich, diese bisher bewährte und weltweit geschätzte Leistung teurer anzubieten.

Vor allem Händler profitieren durch Zusatzerträge aus Provisionen, die die meisten Karteninhaber meist freimütig und klaglos übernehmen.

Dieser Service erleichtert jenen Kunden die Preisorientierung bei Auslandsaufenthalten, die sonst keinerlei Kenntnis von der jeweiligen Landeswährung hätten und so zumindest in Echtzeit von dem ihnen in Rechnung gestellten Endbetrag erfahren. Der Kunde kann seine Aufmerksamkeit so ganz seinem Einkaufserlebnis widmen, ohne von Petitessen wie Devisenhandel oder Markttransparenz überfordert zu werden.

Durch die Zusatzfunktion erkennt das Terminal automatisch, ob eine Kreditkarte in einer abweichenden Hauptwährung geführt wird und sich so ein Abschöpfungspotential durch Festlegung willkürlicher Wechselkurse ergibt.

Dabei lässt sich die Währungskonvertierung bei einigen Terminals entgegen der Vorgaben der Kreditkartengesellschaften nicht ohne Weiteres deaktivieren, womit das Personal am POS etwaigen Einwänden auf Kundenseite mit souveräner Hilflosigkeit begegnen kann.

Das Display zeigt daraufhin Heimatwährungszeichen und Umrechnungskurs an, wobei der Kunde dazu angehalten werden solle, diesen nicht mit den Konditionen seiner kartenausgebenden Bank zu vergleichen. Bei Rückfragen des Kunden ist hierbei der Vergleich zu Kreditkarten mit möglichst hohem Auslandseinsatzentgelt anzustellen, um gewinnträchtige Kursaufschläge gekonnt zu relativieren.

Für Händler entstehen bei der Zahlung keine Zusatzkosten, denn die Entgelte werden vom Karteninhaber getragen, der in der Praxis oftmals zu unbedarft ist, um die entstehenden Mehrkosten überhaupt wahrzunehmen.


DCC - dexterous currency con
invented on a gray and rainy day in the office
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Vielen Dank für den Link, wobei sich bei der Übersetzung der Website offenbar der ein oder andere Fehler eingeschlichen zu haben scheint. Ich habe mir daher die Mühe gemacht, die gröbsten Unstimmigkeiten zu korrigieren: ;)

B+S DCC

Mehr Kosten für internationale Kunden


Mit der Währungsumwandlungsfunktion B+S DCC können Kunden aus dem Ausland in der eigenen Währung zahlen. Dieser Service war bereits in der Vergangenheit angeboten worden, da die Kreditkartenabrechnung selbstverständlich seit jeher in der jeweiligen Heimatwährung erfolgte. Nun jedoch ist es möglich, diese bisher bewährte und weltweit geschätzte Leistung teurer anzubieten.

Vor allem Händler profitieren durch Zusatzerträge aus Provisionen, die die meisten Karteninhaber meist freimütig und klaglos übernehmen.

Dieser Service erleichtert jenen Kunden die Preisorientierung bei Auslandsaufenthalten, die sonst keinerlei Kenntnis von der jeweiligen Landeswährung hätten und so zumindest in Echtzeit von dem ihnen in Rechnung gestellten Endbetrag erfahren. Der Kunde kann seine Aufmerksamkeit so ganz seinem Einkaufserlebnis widmen, ohne von Petitessen wie Devisenhandel oder Markttransparenz überfordert zu werden.

Durch die Zusatzfunktion erkennt das Terminal automatisch, ob eine Kreditkarte in einer abweichenden Hauptwährung geführt wird und sich so ein Abschöpfungspotential durch Festlegung willkürlicher Wechselkurse ergibt.

Dabei lässt sich die Währungskonvertierung bei einigen Terminals entgegen der Vorgaben der Kreditkartengesellschaften nicht ohne Weiteres deaktivieren, womit das Personal am POS etwaigen Einwänden auf Kundenseite mit souveräner Hilflosigkeit begegnen kann.

Das Display zeigt daraufhin Heimatwährungszeichen und Umrechnungskurs an, wobei der Kunde dazu angehalten werden solle, diesen nicht mit den Konditionen seiner kartenausgebenden Bank zu vergleichen. Bei Rückfragen des Kunden ist hierbei der Vergleich zu Kreditkarten mit möglichst hohem Auslandseinsatzentgelt anzustellen, um gewinnträchtige Kursaufschläge gekonnt zu relativieren.

Für Händler entstehen bei der Zahlung keine Zusatzkosten, denn die Entgelte werden vom Karteninhaber getragen, der in der Praxis oftmals zu unbedarft ist, um die entstehenden Mehrkosten überhaupt wahrzunehmen.


DCC - dexterous currency con
invented on a gray and rainy day in the office

Schön gemacht, geht sicher noch viel gehässiger, aber so ist dezent sarkastisch.
Du solltest dieses Elaborat dem Postillon und vielleicht auch an die einschlägigen Fernsehserien vermitteln.


Flyglobal
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Ja, unterdessen hat mir meine Kartengesellschaft zu Hause den Betrag provisorisch zurückerstattet (den ganzen bezahlten Betrag, nicht nur die ergaunerten DCC-Mehrkosten!!) und jetzt muss das Hotel beweisen, dass ich überhaupt mal dort genächtigt habe.

Das ist im Moment viel mehr als ich wollte, denn ich war ja dort und der Betrag für die Übernachtung ist ja gerechtfertigt, sogar den Aufpreis für Kartenzahlung habe ich akzeptiert, nur nicht das Bezahlen in Heimwährung, das habe ich klar und deutlich, mündlich und schriftlich abgelehnt.

Mal sehen, ob die Buchhaltung im Hotel Lust hast, den Beleg hervorzukramen. Jedenfalls hat das auch für mich eine negative Auswirkung: Ich kann mich für eine Weile dort im Hotel nicht mehr zeigen, und es ist an dem Ort, das einzige, das mir zusagt...
Das ist normal bei einer DCC-Reklamation:

Erst wird der gesamte Betrag zurückerstattet und kurze Zeit später sollte dann deine Karte in der richtigen Währung belastet werden.

Nicht, dass du jetzt auf die Idee kommst, das anders z.B. per Überweisung zu bezahlen, sonst zahlst du doppelt.