Zum Beispiel die Leute, welche seine Zahlungsbedingungen nicht erfüllen.
Sofern die Zahlungsbedingungen mit den geltenden Gesetzen konform gehen.
Die im Folgenden von dir genannten Bedingungen tun dies offensichtlich nicht.
Das musste selbst die DB als "Dickschiff" schmerzlich lernen im Streit mit einer österreichischen Verbraucherschutzorganisation.
Der kleine Getränkehändler könnte da eher unter dem Radar bleiben, solange sich niemand für ihn interessiert.
Umgekehrt kann sich der kleine Getränkehändler wahrscheinlich auch den Rechtsstreit viel weniger leisten bei den schwachen Margen im Online-Handel, wenn sich doch jemand daran stören sollte.
Und das ist gar nicht mal so unwahrscheinlich. Wettbewerbsverstöße sind regelmäßig abmahnbar. Und gerade für Verbraucher und deren Vertreter gilt lokaler Gerichtsstand. Dem kleinen Getränkehändler droht somit ein Verfahren im Ausland.
Übrigens dürfte der Anteil der Kunden, die Getränke im Ausland bestellen, verschwindend gering sein allein scjon wegen der hohen Lieferkosten. Da darf der Getränkehändler nämlich differenzieren, sofern es sachlich geboten ist, was regeömäßig der Fall sein dürfte.
So dumm ist der offensichtlich nicht.