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Fallstricke der “grünen” Luftfahrt
Die juriste Seite der grünen Versprechen und Analogien zum Dieselskandal.
Fallstricke der “grünen” Luftfahrt
Die juriste Seite der grünen Versprechen und Analogien zum Dieselskandal.
LHG beugt sich hier also sehr weit aus dem Fenster, mit ihren grünen Versprechen, und kann ggfs. dafür haftbar gemacht werden etwas versprochen (und gegen Mehrkosten vekauft!) zu haben, was sie gar nicht geliefert haben...Angenommen beispielsweise es ginge um den Einsatz von Biokraftstoffen, bei deren Einsatz der Luftfahrzeugbetreiber einen Emissionsfaktor von Null ansetzen darf (vergleiche Artikel 54 der Verordnung (EU) 2018/2066 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen). Der Luftfahrzeugbetreiber verlässt sich dabei auf den ihm vorliegenden Nachhaltigkeitsnachweis. Hypothetisch unterstellt, es würde sich herausstellen, dass der Biokraftstoff in Wahrheit die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllt. Hpothetisch hinzugedacht weitere Details des Geschehensablaufs ähnlich jener, die aus den Medienberichten zum "Dieselskandal" bekannt sind. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich einen "SAF-Skandal" vorzustellen, der die Luftfahrt erschüttert.