ANZEIGE
Upon further nachdenking :
Bleiben wir der Einfachheit halber bei der Konstellation, dass der Passagier (P) einen Befoerderungsvertrag mit einer Airline (AC) schliesst und gleichzeitig mit der Buchung seine Mitgliedsnummer eines Vielfliegerprogrammes einer Drittairline (A3) angibt.
Dann beinhaltet die Uebereinkunft zwischen P und AC das Versprechen von AC: "Ich veranlasse A3 dazu, Deinem Konto dort so viele Meilen gutzuschreiben wie in der aktuellen Tabelle stehen."
Nebenpflicht des Vetrages P-AC ist die Eingehung bzw. Nicht-Abaenderung eines Vertrages AC-A3.
Schwierig zu beurteilen. Das hängt wahrscheinlich davon ab, wie die Vereinbarung zwischen AC und M&B tatsächlich aussieht. Wahrscheinlich klingt für mich die Übereinkunft von AC aus: "Ich teile M&B den Flug und die Buchungsklasse mit. Was M&B damit macht, das regelt die Vereinbarung zwischen Pax und M&B."
Dafür spricht tendenziell auch die Tatsache, dass M&M jüngst recht ungeniert die Meilenwerte für Fremdairlines von heute auf morgen geändert hat, während man Änderungen bei die eigenen Meilenwerte mittlerweile nur noch mit Vorlauf ankündigt.
Eine vernünftige (aber technisch kompliziertere) Lösung wäre, das Meilengutschriften auf Basis des Buchungsdatums und nicht des Flugdatums vergeben werde.