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IBAN-Diskriminierung

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tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
889
408
Gerade bei jpc.de (Musik - s. Anhang) gesehen. Allerdings bieten die zahlreiche andere Zahlungsmöglichkeiten an, auch den Kauf auf Rechnung. Da lässt sich das eingeschränkte Lastschriftmandat verschmerzen ...
 

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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Bei den Stadtwerken Trier bin ich auf folgenden Hinweise gestoßen:

Erteilen oder ändern Sie Ihre Bankeinzugsermächtigung. Das ist einfacher und sicherer als Barzahlungen oder Überweisungen. Aber bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen nur deutsche Bankverbindungen möglich sind.

Wenn das mal kein Grund ist. ;)

Im Gegenzug aber:

Die Zahlung kann wahlweise per Lastschrifteinzugsverfahren oder Banküberweisung erfolgen. Bei Banküberweisung fällt ein Sonderdienstleistungszuschlag in Höhe 10,71 Euro brutto pro Jahr an.

Wäre mal interessant was dabei rauskommt. SEPA-Lastschrift von ausländischen Banken wird nicht akezeptiert und Überweisung kostet Aufschlag.

Interessant finde ich auch den Fall, wenn die SEPA-Lastschrift das einzige vereinbarte Zahlungsverfahren ist und die SEPA-Lastschrift von einem ausländischen Konto nicht akzeptiert wird. Der vertraglichen Verpflichtung kommt man ja nach, in dem man eine Bankverbindung angibt, wenn diese dann nicht akzeptiert wird, dann dürfte es ja nicht das eigene Problem sein.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Das ist sehr komisch. Von Trier nach Luxemburg sind es nur rund 50 km und sicherlich wohnt mancher in Trier, der in Luxemburg arbeitet und dort auch ein Bankkonto mit LU-IBAN hat.

Wird Zeit, dass ein Abmahnanwalt da mal aufräumt :D
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Einmal wieder ein positive Rückmeldung - bei Mobilcom Debitel konnte ich zwar Online keine Bunq Iban angeben aber durch einen Fehler musste der Vertrag im Shop neu beantragt werden und dank der Geduld und Mühe der werten Dame im Shop war es dann tatsächlich möglich den Vertrag mit der NL-Bunq Iban abzuschlißen. Sie musste zwar den Innendienst kontaktieren aber Grundsätzlich ist das dann wohl kein Problem mit IBAN´s aus dem SEPA-Raum solange eine Karte dafür vorgelegt werden kann.
Für mich eine aufschlussreiche (danke!) Rückmeldungm aber keine, die ich als positiv bezeichnen würde. Eher so nach dem Motto: "wie unterlaufe ich die Rechtslage nicht de jure aber de facto weiterhin?"

Wenn das mal kein Grund ist.
Technisch könnte das m.W. (unterschiedliche Lastschriftverfahren) sogar tatsächlich ein Grund gewesen sein.
Und wenn deren interne Buchhaltung nicht mitspielt "stimmt" es natürlich auch aktuell noch.

Wäre mal interessant was dabei rauskommt. SEPA-Lastschrift von ausländischen Banken wird nicht akezeptiert und Überweisung kostet Aufschlag.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...aucher/Rechte/Beschwerde/beschwerde-node.html

(nur funktioniert der Download des Formulars nicht)

Interessant finde ich auch den Fall, wenn die SEPA-Lastschrift das einzige vereinbarte Zahlungsverfahren ist und die SEPA-Lastschrift von einem ausländischen Konto nicht akzeptiert wird. Der vertraglichen Verpflichtung kommt man ja nach, in dem man eine Bankverbindung angibt, wenn diese dann nicht akzeptiert wird, dann dürfte es ja nicht das eigene Problem sein.
Gläubigerverzug.
 
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A

Anonym60858

Guest
Für mich eine aufschlussreiche (danke!) Rückmeldungm aber keine, die ich als positiv bezeichnen würde. Eher so nach dem Motto: "wie unterlaufe ich die Rechtslage nicht de jure aber de facto weiterhin?"
Da bin ich mir stand jetzt noch nicht so ganz sicher. Ich stehe dazu aktuell noch mit dem Kunden- und Innendienst von Mobilcom-Debitel in Kontakt und versuche das heraus zu bekommen. Denn natürlich wäre es vermutlich kein gigantisches Problem auch die Formulare im System oder Online anzupassen und zeitgleich kann das natürlich nun seine Zeit dauern wenn man sich dem Problem mittlerweile angenommen hat. Dass das aber so lange wie die SEPA-Ordnung nun schon gilt aber keine Ausrede mehr sein dürfte ist absolut unbestritten.

Was mich jedoch davon überzeugt das man da wohl schon länger dran arbeitet war die Tatsache das die Shop Inhaberin sich auch unsicher war wegen der ausländischen Bankkarte aber in Ihrem Zettel bezüglich der Anforderungen für einen Mobilfunkvertrag von der Zentrale klar Stand das eine "europäische Bankkarte mit Zahlungsfunktion" zum Abschluss nötig wäre. Und sie meinte dann nur sehr motiviert dass das ja in dem Falle vorliegt und darauf hin hat sie dann den Innendienst kontaktiert der auch Bescheid wusste und das Problem in unter 10 Minuten gelöst hatte. Es fehlte wohl eben nur der Eintrag für die Bank.

Daher ist man sich dort wohl seiner Pflicht bewusst kann mir aber vorstellen das man eben am liebsten und bevorzugt deutsche Bankdaten hätte und das daher eben begrenzt. Das macht die Sache nur bedingt besser aber zumindest sind sie damit weiter als die meisten Mobilfunkanbieter in dem Punkt. Die Shop-Inhaberin war auch ganz stolz das sie das nun zum ersten Mal hatte und meinte nur dass das der größte Einzelfall war den sie in zwanzig Jahren jemals hatte und sich nun ihre Bestandsprämie verdient hätte. Und die gönne ich ihr absolut für ihren Einsatz denn ich glaube in den meisten Shops wäre man mit der niederländischen Maestro Karte direkt abgeblitzt.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Ich habe gestern eher zufällig erfahren, dass bunq Unterstützung anbietet, damit ihre IBANs akzeptiert werden. Eigentlich hätten sie damit eine Dauerbeschäftigung, wenn sie allen Fällen nachgehen würden. Jedoch eignet sich die Huk24 ideal, da diese ja grundsätzlich ausländische Bankverbindungen akzeptiert, nur die der bunq nicht. Eine Nachfrage durch bunq brachte leider auch kein positives Ergebnis. Neben meiner Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale läuft nun noch eine bei der niederländischen Zentralbank. Mal sehen wie das ausgeht.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Damit hätte ich jetzt nicht gerechnet, die Concordia lenkt ein. (y)
Vorausgegangen ist ein Hinweis auf die gesetzliche Lage und der Hinweis auf die Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale.

concordia.jpg

Ich weiß zwar nicht was der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Formular ist. Ich habe das von der Homepage genommen.
 
A

Anonym60858

Guest
Für mich eine aufschlussreiche (danke!) Rückmeldungm aber keine, die ich als positiv bezeichnen würde. Eher so nach dem Motto: "wie unterlaufe ich die Rechtslage nicht de jure aber de facto weiterhin?".

Hier vielleicht noch einmal als Rückmeldung von Mobilcom Debitel die dann bestätigt das man sich dem Problem, nach den "massiven" Hinweisen, wohl doch entsprechend gewidmet hat und keine indirekte Lösung für einzelne Kunden schafft. Das erreichte mich heute via Facebook vom Kundenservice:
....
wir haben nun die Info für dich, dass unsere IT das Problem mit der Eingabe der ausländischen ausländische IBAN-Nummern bei Online-Buchungen bis Ende dieser Woche beheben wird. Wir danken dir für deinen Hinweis diesbezüglich und entschuldigen uns auch noch einmal für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
....

Damit dürfte das Thema dann durch sein und wieder ist ein Händler "eingeknickt" nachdem man ganz am Anfang noch mitgeteilt hat das man niemals ausländische Kontoverbindungen direkt auf der Website akzeptieren werden ;) Sag niemals nie - würde ich sagen (y)(y)
 

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
834
7
Studierendenwerk Aachen mit IBAN-Diskriminierung?

Jetzt neu: Autoload für BlueCard und FH Karte - Studierendenwerk Aachen

Studierendenwerk Aachen meinte:
Anmelden können Sie sich am Infopoint des Studierendenwerks oder bei der Ausgabe der BlueCards im Sparkassenforum der RWTH vom 12. bis 16. Oktober. Dazu benötigen Sie
  • Ihren Personalausweis,
  • Ihre EC-Karte (nur Inlandskonten, keine Kreditkarten)
  • und Ihre BlueCard bzw. FH Karte.

Im Infloflyer ist das AutoLoad-Verfahren aber interessanterweise auch auf Englisch abgedruckt.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Krass, dass sich eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht an Recht und Gesetz hält.
Dürfte für staats(nahe) bzw. monopolartige Betriebe nicht so selten sein, glaube ich.
Die werden vielleicht nicht so einfach von der Konkurrenz abgemahnt.

Personalausweis müsste ja auch mindestens auf "EU Identity Card" und "EU Passport" erweitert werden...
Identitätskarten würde ich einmal als "ausländischer Personalausweis" unter "Personalausweis" subsumieren.
In Deutschland ist letzteres halt der Standardbegriff, während "Identitätskarte" von niemandem verwendet wird (im Gegensatz bspw. zum Schweizer Deutsch).
 
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ImpZwo

Aktives Mitglied
18.03.2017
148
0
Üblich ist dann eher "Identitätsnachweis", halt weil man auch die Reisepässe und andere Nationalitäten einschließt - hat ja nicht mal jedes EU Mitglied Identitätskarten. Personalausweis wirkt dann für mich eher typisch staatsnaher Betrieb, geistig irgendwo in den 80ern, passend zu den EC-Karten von Inlandskonten.

Aber okay, wer weiss ob sich andere Nationalitäten überhaupt eine Aufladekarte für die Mensa andrehen lassen :p
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Eine Entscheidung des österreichischen VwGH passend zum Thema habe ich kürzlich gefunden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2016020009_20170407J00
Ich hab's nur überflogen, aber wenn ich das richtig verstehe war das die FMA, die gegen einen Telekommunikationsanbieter vorging?

...wohingegen sich die deutsche BaFin für aufsichtsrechtlich nicht zuständig erklärt. Und damit letztendlich das Feld den Abmahnanwälten überlässt. Und den betroffenen Kunden effektiv nur das Spiel "über die Bande".
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.190
20
Vor diesen Abmananwälten war gar nichts, niemand hat sich zuständig gefühlt und kaum ein IBAN-diskriminierendes Unternehmen hat die EU-Richtlinie ernst genommen. Ich schreibe alle Unternehmen vorher nochmal an und beschwere mich nochmal, wenn das immer noch nicht ernst genommen wird dann geht es zur Wettbewerbszentrale.
 

vwler

Erfahrenes Mitglied
16.02.2017
499
0
Meine Universität bietet auch die Aufladung der Mensakarte per Lastschrift an. Voraussetzung dafür ist "ein deutsches Bankkonto und die Vorlage der EC-Karte bei Anmeldung"

Habe mich natürlich beschwert und erhielt folgende Antwort:

- Akzeptanz von ausländischen Bankkonten: bisher ist es so, dass unser System nur deutsche Bankkonten bei der Aktivierung des Verfahrens zulässt. Ob es hierfür eine Erweiterung der Software gibt, müssen wir zusammen mit dem Dienstleister, der die Software bereitstellt, erst prüfen.

- Vorlage EC-Karte: leider ist es im Rahmen des Verfahrens aktuell technisch nicht möglich, dieses ohne eine EC-Karte anzumelden, da dies unsere Software so nicht hergibt. Gerne besprechen wir intern mögliche Alternativen, in wie weit diese umsetzbar sind, müssten wir aber zunächst erst klären.


Was haben die sich bitte andrehen lassen?

Hab noch aufgeklärt, sie sollen nicht die ec-Karte nennen, nicht, dass das System einen Totalausfall erleidet, wenn jemand eine Mastercard Debit vorlegt..
 
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