Erteilen oder ändern Sie Ihre Bankeinzugsermächtigung. Das ist einfacher und sicherer als Barzahlungen oder Überweisungen. Aber bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen nur deutsche Bankverbindungen möglich sind.
Die Zahlung kann wahlweise per Lastschrifteinzugsverfahren oder Banküberweisung erfolgen. Bei Banküberweisung fällt ein Sonderdienstleistungszuschlag in Höhe 10,71 Euro brutto pro Jahr an.
Für mich eine aufschlussreiche (danke!) Rückmeldungm aber keine, die ich als positiv bezeichnen würde. Eher so nach dem Motto: "wie unterlaufe ich die Rechtslage nicht de jure aber de facto weiterhin?"Einmal wieder ein positive Rückmeldung - bei Mobilcom Debitel konnte ich zwar Online keine Bunq Iban angeben aber durch einen Fehler musste der Vertrag im Shop neu beantragt werden und dank der Geduld und Mühe der werten Dame im Shop war es dann tatsächlich möglich den Vertrag mit der NL-Bunq Iban abzuschlißen. Sie musste zwar den Innendienst kontaktieren aber Grundsätzlich ist das dann wohl kein Problem mit IBAN´s aus dem SEPA-Raum solange eine Karte dafür vorgelegt werden kann.
Technisch könnte das m.W. (unterschiedliche Lastschriftverfahren) sogar tatsächlich ein Grund gewesen sein.Wenn das mal kein Grund ist.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...aucher/Rechte/Beschwerde/beschwerde-node.htmlWäre mal interessant was dabei rauskommt. SEPA-Lastschrift von ausländischen Banken wird nicht akezeptiert und Überweisung kostet Aufschlag.
Gläubigerverzug.Interessant finde ich auch den Fall, wenn die SEPA-Lastschrift das einzige vereinbarte Zahlungsverfahren ist und die SEPA-Lastschrift von einem ausländischen Konto nicht akzeptiert wird. Der vertraglichen Verpflichtung kommt man ja nach, in dem man eine Bankverbindung angibt, wenn diese dann nicht akzeptiert wird, dann dürfte es ja nicht das eigene Problem sein.
Da bin ich mir stand jetzt noch nicht so ganz sicher. Ich stehe dazu aktuell noch mit dem Kunden- und Innendienst von Mobilcom-Debitel in Kontakt und versuche das heraus zu bekommen. Denn natürlich wäre es vermutlich kein gigantisches Problem auch die Formulare im System oder Online anzupassen und zeitgleich kann das natürlich nun seine Zeit dauern wenn man sich dem Problem mittlerweile angenommen hat. Dass das aber so lange wie die SEPA-Ordnung nun schon gilt aber keine Ausrede mehr sein dürfte ist absolut unbestritten.Für mich eine aufschlussreiche (danke!) Rückmeldungm aber keine, die ich als positiv bezeichnen würde. Eher so nach dem Motto: "wie unterlaufe ich die Rechtslage nicht de jure aber de facto weiterhin?"
Für mich eine aufschlussreiche (danke!) Rückmeldungm aber keine, die ich als positiv bezeichnen würde. Eher so nach dem Motto: "wie unterlaufe ich die Rechtslage nicht de jure aber de facto weiterhin?".
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wir haben nun die Info für dich, dass unsere IT das Problem mit der Eingabe der ausländischen ausländische IBAN-Nummern bei Online-Buchungen bis Ende dieser Woche beheben wird. Wir danken dir für deinen Hinweis diesbezüglich und entschuldigen uns auch noch einmal für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
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Studierendenwerk Aachen meinte:Anmelden können Sie sich am Infopoint des Studierendenwerks oder bei der Ausgabe der BlueCards im Sparkassenforum der RWTH vom 12. bis 16. Oktober. Dazu benötigen Sie
- Ihren Personalausweis,
- Ihre EC-Karte (nur Inlandskonten, keine Kreditkarten)
- und Ihre BlueCard bzw. FH Karte.
Studierendenwerk Aachen meinte:
- Ihre EC-Karte (nur Inlandskonten, keine Kreditkarten)
Dürfte für staats(nahe) bzw. monopolartige Betriebe nicht so selten sein, glaube ich.Krass, dass sich eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht an Recht und Gesetz hält.
Identitätskarten würde ich einmal als "ausländischer Personalausweis" unter "Personalausweis" subsumieren.Personalausweis müsste ja auch mindestens auf "EU Identity Card" und "EU Passport" erweitert werden...
Ich kenne mich mit der Situation in Aachen zwar nicht aus, aber das wird wie anderswo einfach der Studentenausweis sein. Und auch andere Nationalitäten bekommen mal Hunger. ;-)Aber okay, wer weiss ob sich andere Nationalitäten überhaupt eine Aufladekarte für die Mensa andrehen lassen
Ich hab's nur überflogen, aber wenn ich das richtig verstehe war das die FMA, die gegen einen Telekommunikationsanbieter vorging?Eine Entscheidung des österreichischen VwGH passend zum Thema habe ich kürzlich gefunden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2016020009_20170407J00
Ich hab's nur überflogen, aber wenn ich das richtig verstehe war das die FMA, die gegen einen Telekommunikationsanbieter vorging?