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IBAN-Diskriminierung

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
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eine andere Erklärung las ich ja hier schon... es wird veraltete Software verwendet die aus IBAN einfach Kontonummer und BLZ zieht und darüber dann einzieht... kein Problem...bis mal ein nicht Deutscher auftaucht (y)(y)
Kontonummer und IBAN müssen irgendwo wieder zurückgewandelt werden, denn bei der Bank kann nur über IBAN eingezogen werden.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Rückmeldung der MVV:


Sehr geehrter Herr JFI,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund.

Bankverbindungen, die außerhalb Deutschlands liegen, aber innerhalb des
europäischen Auslandes werden manuell von unserem Finanzdienstleister hinterlegt.

Grundsätzlich müssen Sie aber einen Wohnsitz in Deutschland haben. Hierbei
wird eine personenbezogene SCHUFA-Bonitätsprüfung durchgeführt. Bei diesem
Vorgang werden keine Bankverbindungen geprüft. Personenbezogen ist der Name,
die Anschrift, das Geburtsdatum.

Bei der Prüfung Ihrer Daten erhielten wir von der SCHUFA Holding AG eine
Bewertung, welche nicht den Richtlinien de Finanzdienstleisters entspricht. Daher können wir Ihnen das Lastschriftverfahren leider nicht anbieten. Gerne können Sie
aber das Kreditkartenverfahren wählen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die SCHUFA Holding AG,
Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden."

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unserer Auskunft behilflich sein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre MVV Kundenbetreuung

Ich werde aus deren Antwort nicht schlau.

Die LU-IBAN-Hinterlegung schlug fehl, *bevor* meine SCHUFA abgefragt wurde.

Dass in meinem Fall eben die SCHUFA nicht passte, ändert daran nichts.
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Ich werde aus deren Antwort nicht schlau.

Ich lese es so:

1) Die LU-IBAN kann manuell hinterlegt werden - selbst kannst du das nicht. Das hätten sie jetzt bei dir auch gemacht wenn nicht
2) die Bonitätsauskunft negativ ausgefallen wäre.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Rückmeldung der MVV:




Ich werde aus deren Antwort nicht schlau.

Die LU-IBAN-Hinterlegung schlug fehl, *bevor* meine SCHUFA abgefragt wurde.

Dass in meinem Fall eben die SCHUFA nicht passte, ändert daran nichts.

Nicht-DE-Bankverbindungen können aktuell nur manuell hinterlegt werden. Du darfst aber mangels Bonität eh nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Ist doch relativ eindeutig die Antwort...
 
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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Nicht-DE-Bankverbindungen können aktuell nur manuell hinterlegt werden. Du darfst aber mangels Bonität eh nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Ist doch relativ eindeutig die Antwort...
Ist dieses manuelle Hinterlegen aber nicht trotzdem eine Art der Diskriminierung?

Immerhin könnte der zusätzliche Aufwand für einige Kunden eine Hürde darstellen, und sie weichen dann kurzentschlossen auf eine DE-IBAN aus.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Ist dieses manuelle Hinterlegen aber nicht trotzdem eine Art der Diskriminierung?

Immerhin könnte der zusätzliche Aufwand für einige Kunden eine Hürde darstellen, und sie weichen dann kurzentschlossen auf eine DE-IBAN aus.

Seit wann steht irgendwo im Gesetz, dass die Hinterlegung einer Bankverbindung für das Lastschriftverfahren vollautomatisch und digital zu erfolgen hat? Es heißt lediglich, dass man - wenn man Lastschriftverfahren als Bezahlmethode anbietet - Lastschriften aus allen EU-Ländern akzeptieren muss.
 

Thomas91

Aktives Mitglied
03.03.2017
132
1
Ist deine Schufa denn wirklich so schlecht?
Das ganze kann natürlich auch nur ein Vorwand sein um sich den Aufwand zu sparen.
 
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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Seit wann steht irgendwo im Gesetz, dass die Hinterlegung einer Bankverbindung für das Lastschriftverfahren vollautomatisch und digital zu erfolgen hat? Es heißt lediglich, dass man - wenn man Lastschriftverfahren als Bezahlmethode anbietet - Lastschriften aus allen EU-Ländern akzeptieren muss.

Dennoch ist es diskriminierend, wenn ich für die Hinterlegung der ausländischen Bankverbindungen einen aufwendigeren Weg gehen muss. Auch die Wettbewerbszentrale fragte bei mir nach, ob sich die IBAN online hinterlegen lässt. Scheinbar spielt es doch eine Rolle.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Dennoch ist es diskriminierend, wenn ich für die Hinterlegung der ausländischen Bankverbindungen einen aufwendigeren Weg gehen muss. Auch die Wettbewerbszentrale fragte bei mir nach, ob sich die IBAN online hinterlegen lässt. Scheinbar spielt es doch eine Rolle.

Na und? Im Gesetz steht nicht, dass man ausländische IBAN nicht diskriminieren darf, es steht nur drin, dass man sie beim Bezahlen akzeptieren muss (sofern man inländische akzeptiert).
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Ist deine Schufa denn wirklich so schlecht?
Das ganze kann natürlich auch nur ein Vorwand sein um sich den Aufwand zu sparen.
Wahrscheinlich nicht gut genug. Spätestens im Januar weiß ich, welcher Branchenscore übermittelt wurde.

Die SCHUFA-Abfrage erfolgte übrigens nicht im Zusammenhang mit der LU-IBAN.

Erst nach fehlgeschlagenem Hinterlegungsversuch gab ich eine DE-IBAN an. Diese wurde dann problemlos akzeptiert, und im Anschluss erfolgte eine SCHUFA-Abfrage.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas91

Aktives Mitglied
03.03.2017
132
1
Wahrscheinlich nicht gut genug. Spätestens im Januar weiß ich, welcher Branchenscore übermittelt wurde.

Die SCHUFA-Abfrage erfolgte übrigens nicht im Zusammenhang mit der LU-IBAN.

Erst nach fehlgeschlagenem Hinterlegungsversuch gab ich eine DE-IBAN an. Diese wurde dann problemlos akzeptiert, und im Anschluss erfolgte eine SCHUFA-Abfrage.

Die Frage ist halt ob die Schufa Abfrage wirklich bei jedem gemacht wird oder ob die jetzt vielleicht extra bei dir eine gemacht haben um zu sehen ob sich der Aufwand überhaupt lohnt und halt einen "Ausweg" zu haben.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Die Frage ist halt ob die Schufa Abfrage wirklich bei jedem gemacht wird oder ob die jetzt vielleicht extra bei dir eine gemacht haben um zu sehen ob sich der Aufwand überhaupt lohnt und halt einen "Ausweg" zu haben.
Die Schufa-Abfrage erfolgte doch (so wie ich es verstanden habe automatisch) nach Eingabe der DE-IBAN und nicht erst beim Versuch des Supports die LU-IBAN zu hinterlegen. Dass Verkehrsbetriebe bei Lastschriften eine Schufa-Auskunft holen ist durchaus üblich.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Seit wann steht irgendwo im Gesetz, dass die Hinterlegung einer Bankverbindung für das Lastschriftverfahren vollautomatisch und digital zu erfolgen hat? Es heißt lediglich, dass man - wenn man Lastschriftverfahren als Bezahlmethode anbietet - Lastschriften aus allen EU-Ländern akzeptieren muss.
Na und? Im Gesetz steht nicht, dass man ausländische IBAN nicht diskriminieren darf, es steht nur drin, dass man sie beim Bezahlen akzeptieren muss (sofern man inländische akzeptiert).
Genauso wie du es darstellst, steht es nun allerdings auch wieder nicht im Gesetz. ;)

Im Gesetz steht, dass man das Land der Kontoverbindung nicht "vorgeben" darf:

"Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist."

Wenn man nun ein Formular - ob online oder ausgedruckt, verwendet - in dem der (zukünftige) Kunde seine IBAN selbst eintragen muss, man dort aber ausländische IBAN nicht eintragen kann bzw. fortfahren kann, dann macht man genau das: Dann macht man nämlich eine "Vorgabe" bzgl. des Mitgliedsstaats in dem das Konto geführt wird.

PS: Last but not least: die Argumentation erinnert mich in ihrer Feinheit an die der BNP Paribas, die, wenn ich mich richtig erinnere, der Meinung war, beim Lastschrifteinzug von Wertpapiersparplänen kein "Zahlungsempfänger" zu sein. Tatsächlich dürfte im übrigen sowohl die Intention des Gesetzgebers im Vorfeld wie auch die Rechtsprechung nachhinein klar sein: Von einer IBAN-Diskriminierung auch durch mittelbare "Tricks" ist abzusehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Thomas91

Aktives Mitglied
03.03.2017
132
1
Die Schufa-Abfrage erfolgte doch (so wie ich es verstanden habe automatisch) nach Eingabe der DE-IBAN und nicht erst beim Versuch des Supports die LU-IBAN zu hinterlegen. Dass Verkehrsbetriebe bei Lastschriften eine Schufa-Auskunft holen ist durchaus üblich.

Du hast recht, da hab ich wohl zu schnell gelesen. Bleibt halt die Frage wie schlecht der Score wirklich ist, ob die Argumentation hält oder nicht.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Wenn man nun ein Formular - ob online oder ausgedruckt, verwendet - in dem der (zukünftige) Kunde seine IBAN selbst eintragen muss, man dort aber ausländische IBAN nicht eintragen kann bzw. fortfahren kann, dann macht man genau das: Dann macht man nämlich eine "Vorgabe" bzgl. des Mitgliedsstaats in dem das Konto geführt wird.

Wenn bei Eingabe einer ausländischen IBAN der Hinweis kommt, dass man diese gerne manuell über den Support einpflegen lassen kann, dann gibt man nicht vor in welchem Mitgliedsstaat das Konto geführt werden muss/soll.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Wenn bei Eingabe einer ausländischen IBAN der Hinweis kommt, dass man diese gerne manuell über den Support einpflegen lassen kann, dann gibt man nicht vor in welchem Mitgliedsstaat das Konto geführt werden muss/soll.
Wenn aber einfach nur eine Fehlermeldung erscheint (ungültige Kontonummer etc.), dann wird impliziert, dass eine Verwendung von ausländischen IBANs nicht vorgesehen ist.
 

FotoBLN

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
296
0
Na und? Im Gesetz steht nicht, dass man ausländische IBAN nicht diskriminieren darf, es steht nur drin, dass man sie beim Bezahlen akzeptieren muss (sofern man inländische akzeptiert).
JA eben, wenn man die Inländische per Online-Änderung akzeptiert, dann auch die Ausländische, sonst wäre das diskriminierend... also sofern man die inländische akzeptiert.... dann auch die ausländische... Ist doch logisch das es sonst Diskriminierend ist...

Das wenn man den reinen Zahlungsvorgang anschaut die art der Hinterlegung zur Durchführung eigentlich egal ist, steht wieder auf einem anderen Blatt ;)
Da man es Kunden so schwer machen kann das sie keine Lust mehr haben... kann dies sich durchaus langfristig auf vorgehensweisen oder Gesetzgebungen auswirken.


PS: Wielange hat es bei euch eigentlich gedauert bis Ihr eine Antwort der Wettbewerbszentrale hattet? Oder von eurem Anbieter wo ihr die IBAN ändern wolltet nachdem Ihr es gemeldet habt ?!
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Wielange hat es bei euch eigentlich gedauert bis Ihr eine Antwort der Wettbewerbszentrale hattet? Oder von eurem Anbieter wo ihr die IBAN ändern wolltet nachdem Ihr es gemeldet habt ?!

Das kann ein wenig dauern. Die Kommunikation der Wettbewerbszentrale könnte besser sein. Dafür, dass es nichts kostet, will ich aber nichts sagen. Im Grunde genommen bekommst du nur eine Rückmeldung, wenn sie noch Unterlagen für den Nachweis (z. B. E-Mails oder Screenshots) benötigen oder wenn sich das betroffene Unternehmen quer stellt. In einem Fall wurde ich z. B. gebeten eine eidestattliche Versicherung abzugeben. In zwei Fällen bekam ich vom Unternehmen eine Rückmeldung, in einem Fall habe ich es einfach nach ein paar Tagen einen neuen Versuch gestartet und erhielt dann auf der Seite - wie gerade hier diskutiert - den Hinweis, dass man sich an den Kundenservice wenden soll. Für mich kann ich sagen, dass alle Fälle innerhalb von vier Wochen erledigt waren, abhängig davon, wann die Wettbewerbszentrale sich des Falles annimmt.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.095
265
Was verdient die Wettbewerbszentrale eigentlich an so einem "Fall"? Da werden doch sicherlich ein paar Euro für die Abmahnung etc. 'dranhängen, oder?
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Wenn aber einfach nur eine Fehlermeldung erscheint (ungültige Kontonummer etc.), dann wird impliziert, dass eine Verwendung von ausländischen IBANs nicht vorgesehen ist.

Das ist dann natürlich nicht mehr gesetzeskonform. Da sind wir uns einig.

JA eben, wenn man die Inländische per Online-Änderung akzeptiert, dann auch die Ausländische, sonst wäre das diskriminierend... also sofern man die inländische akzeptiert.... dann auch die ausländische... Ist doch logisch das es sonst Diskriminierend ist...

Ja, wir drehen uns im Kreis. Natürlich ist das diskriminierend. Diskriminierung ausländischer IBAN ist per Gesetz aber nicht verboten.

Das wenn man den reinen Zahlungsvorgang anschaut die art der Hinterlegung zur Durchführung eigentlich egal ist, steht wieder auf einem anderen Blatt ;)
Da man es Kunden so schwer machen kann das sie keine Lust mehr haben... kann dies sich durchaus langfristig auf vorgehensweisen oder Gesetzgebungen auswirken.

Durchaus möglich. Aber üblicherweise hält man sich in Deutschland bzw. der EU an geltende Gesetze und Verordnungen und nicht an künftig eventuell mögliche
 

Flytrey

Erfahrenes Mitglied
29.05.2014
464
11
FRA
Ja, wir drehen uns im Kreis. Natürlich ist das diskriminierend. Diskriminierung ausländischer IBAN ist per Gesetz aber nicht verboten.
Ja, eben doch: https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...2017/meldung_170601_SEPA_Diskriminierung.html
Okey, es ist kein Gesetz, sondern die SEPA Verordnung, aber laut dieser ist eben dies genau verboten:

"EinZahlungsempfänger,der eine Überweisung annimmtoder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einemZahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalbder Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat diesesZahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäßArtikel 3 erreichbar ist."
 
Zuletzt bearbeitet:

Flytrey

Erfahrenes Mitglied
29.05.2014
464
11
FRA
Aus dem von mir geposteten Link:
Hintergrund für die Notwendigkeit einer solchen Beschwerdestelle ist, dass einige Unternehmen ihren Kunden anbieten, per Lastschrift zu bezahlen, diese Möglichkeit aber auf deutsche Zahlungskonten beschränken. Dies verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen SEPA-Verordnung, wonach ein Unternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Konten aus allen Staaten zulassen muss, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind.


Sepa Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:094:0022:0037:DE:PDF
Artikel 9 Absatz 2:


"Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einemZahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalbder Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat diesesZahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäßArtikel 3 erreichbar ist."
 
Zuletzt bearbeitet:

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
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Aus dem von mir geposteten Link:
Hintergrund für die Notwendigkeit einer solchen Beschwerdestelle ist, dass einige Unternehmen ihren Kunden anbieten, per Lastschrift zu bezahlen, diese Möglichkeit aber auf deutsche Zahlungskonten beschränken. Dies verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen
SEPA-Verordnung, wonach ein Unternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Konten aus allen Staaten zulassen muss, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind (siehe BaFinJournal Dezember 2015).

Dort steht wortgemäß:

"
"Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einemZahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalbder Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat diesesZahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäßArtikel 3 erreichbar ist.""

Okay. Schade, dass Du die Diskussion überhaupt nicht verstanden hast. Aber macht nichts...

Hier ging es einzig darum, dass ausländische IBAN MANUELL(!) durch den Support hinterlegt werden und nicht automatisch (so wie inländische IBAN) durch den Kunden hinterlegt werden können. Das ist, meinetwegen, diskriminierend aber eben überhaupt nicht durch dein obiges Geschreibsel abgedeckt.