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IBAN-Diskriminierung

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Dann dürfte es Dir ja ein leichtes sein mir den entsprechenden Paragraph und Artikel aus der SEPA Verordnung zu nennen, oder? Einzig die Nicht-Akzeptanz ist verboten.
Ich hab's ja schon mal zitiert:
"Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist."
Ich bleibe bei meiner Interpretation: Wenn man das Land im Formularfeld vorgibt, dann macht man eine solche "Vorgabe" im Formular.
Wenn bei Eingabe einer ausländischen IBAN der Hinweis kommt, dass man diese gerne manuell über den Support einpflegen lassen kann, dann gibt man nicht vor in welchem Mitgliedsstaat das Konto geführt werden muss/soll.
Ja - nur ist das nun wirklich ein theoretischer Fall, aber kein praktischer.
Praktisch reicht das Spektrum von "Fehler: IBAN beginnt nicht mit DE" über "Diese Kontoverbindung wird nicht unterstützt" bis hin zu "Nur deutsche Konten unterstützt".
 

Flytrey

Erfahrenes Mitglied
29.05.2014
464
11
FRA
Dann hast du anscheinend ein anderes Verständnis des Begriffs Diskriminierung.

Für mich bedeutet Diskiminierung dass eine ausländische IBAN gar nicht akzeptiert wird.
Wird sie zwar akzeptiert, aber nur über Umwege wie manuelles Eintragen durch den Support mag das zwar ärgerlich und umständlich sein, aber letztendlich kommt es einzig auf die Frage an ob eine Lastschrift von dem ausländischen Konto akzeptiert wird oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Dann hast du anscheinend ein anderes Verständnis des Begriffs Diskriminierung.
Nein, nicht das.

Er/sie/es bezieht sich auf den reinen Wortlaut der Verordnung, der eine Diskriminierung nicht verböte, sondern nur eine Nicht-Akzeptanz.

Ich persönlich halte das nicht von der Intention des Gesetzgebers gedeckt (siehe auch die BaFin "Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ... ohne Unterscheidung zwischen Inlands- und grenzüberschreitenden Zahlungen" - der es ja eben nicht ist, wenn Auslandszahlungen de facto massenhaft von Verwenderseite diskriminiert werden).

Ich glaube auch nicht, dass eine solche Rechtfertigung ("Wir nehmen es nur nicht automatisch an, sondern hinterlegen es nur manuell") von der Rechtsprechung gedeckt ist. Aber dazu steht der (rechtskräftige) Beweis eben noch aus...
 
Zuletzt bearbeitet:

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Dann hast du anscheinend ein anderes Verständnis des Begriffs Diskriminierung.

Das ist völlig unerheblich, weil in der EU Verordnung das Wort "Diskriminierung" nicht vorkommt. Lediglich Akzeptanz.

@Amic

Ich habe mich in diese Diskussion eingeklinkt, als jemand von einem Fall berichtete, dass ausländische IBAN eben manuell durch den Support erfasst werden. Wie theoretisch oder praktisch das ganze ist entzieht sich meiner Kenntnis, aber meine ganzen Beiträge haben nunmal diese Aussage als Grundlage.

Von einer "Vorgabe von DE" bei den ersten beiden Buchstaben oder gar eine Fehlermeldung "Nur deutsche Konten unterstützt" stand da nichts.
 

Flytrey

Erfahrenes Mitglied
29.05.2014
464
11
FRA
IBAN Diskriminierung bedeutet doch eben eine Nicht-Akzeptanz.
Das sieht auch die Bafin so, die unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...2017/meldung_170601_SEPA_Diskriminierung.html Diskriminierung mit Nicht-Akzeptanz gleichsetzt.

Daukind interpretiert eine erschwerte Akzeptanz wie nur manuelles Eintragen durch den Support als Diskriminierung, das ist meines Erachtens aber falsch.

Letztendlich ist für die Diskriminierung relevant, ob die IBAN akzeptiert wird, nicht wie.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
@Amic
Ich habe mich in diese Diskussion eingeklinkt, als jemand von einem Fall berichtete, dass ausländische IBAN eben manuell durch den Support erfasst werden.
Ja, ich gehe aber davon aus, dass in diesem, oder zumindest den aller-allermeisten ähnlichen Fällen dies eben nicht transparent gegenüber Kunden kommuniziert wird. Sondern nur auf Einzelfallbasis ggü. der Handvoll Kunden, die unter explizitem Hinweis auf die Rechtslage auf der ausländischen IBAN bestehen.

Wettbewerbsrechtlich dürfte das aufs gleiche rauskommen: de facto herrscht eine IBAN-Vorgabe.
 
Zuletzt bearbeitet:

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Letztendlich ist für die Diskriminierung relevant, ob die IBAN akzeptiert wird, nicht wie.

Prima. Dann sind wir uns ja einig. Denn akzeptieren tut sie der Händler.

Ja, ich gehe aber davon aus, dass in diesem, oder zumindest den aller-allermeisten ähnlichen Fällen dies eben nicht transparent gegenüber Kunden kommuniziert wird. Sondern nur auf Einzelfallbasis ggü. der Handvoll Kunden, die unter explizitem Hinweis auf die Rechtslage auf der ausländischen IBAN bestehen.

Wettbewerbsrechtlich dürfte das aufs gleiche rauskommen: de facto herrscht eine IBAN-Vorgabe.

Ich habe ja bereits in #321 geschrieben, dass ich dann eure Meinung teile - dass es eben nicht gesetzeskonform ist. Aber wenn die Eingabe einer ausländischen IBAN zu einer Meldung a la "Bitte wenden Sie sich an den Support, dieser hinterlegt die Bankverbindung gerne für sie" führt - dann ist das meinetwegen diskriminierend (und auch noch sinnbefreit, weil es nur Arbeit verursacht, aber gut...), aber nicht gesetzeswidrig.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Hier, im Falle von 1&1 war/ist es wohl so, dass eine ausländische IBAN manuell hinterlegt werden soll. Fragt sich nur, ob das auch im Vertragsabschlusszeitpunkt gilt.

Nebenbei: erinnert mich gerade daran. Glaube, 1&1 ist meine einzige SEPA-Lastschrift, die ich bisher vergessen und noch nicht auf mein NL-Konto umgestellt habe :D

Ich probiere das also heute abend mal.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
GMX bzw. 1&1 ist übrigens der theoretische Fall. Hier wird der Hinweis auf den Support beim Versuch des Eintragens angezeigt, ebenso mittlerweile auf deren Internetseite.

https://hilfe.gmx.net/account/verwalten/bankverbindung.html

Ist es denn so schwer, eine Eingabemaske und die Logik dahinter entsprechend umzubauen? Inzwischen sind ja fast 2 Monaten vergangen, seit NadiWeb das hier gemeldet hat.
Offensichtlich mag 1&1 Kunden ohne DE-IBAN nicht.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Ist es denn so schwer, eine Eingabemaske und die Logik dahinter entsprechend umzubauen?

Ich gehe davon aus bzw. ich hoffe, dass es sich hier um eine Übergangslösung handelt. Aufgrund der Wettbewerbszentrale und fehlender Einsicht standen sie kurz vor einer einstweiligen Verfügung. Da war der Hinweis auf der Seite wohl der schnellste Weg dieser aus dem Weg zu gehen.
 
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bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Ist es denn so schwer, eine Eingabemaske und die Logik dahinter entsprechend umzubauen? Inzwischen sind ja fast 2 Monaten vergangen, seit NadiWeb das hier gemeldet hat.
Offensichtlich mag 1&1 Kunden ohne DE-IBAN nicht.

Da steckt bestimmt noch mehr hinter, z.B. eine interne Datenbank mit Kontonummer und Blz. wo die Daten einfach nur vor und nach dem Laden in IBANs konvertiert werden.
 
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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Das IBAN-Feld scheint vorhanden zu sein. Sowohl auf der Seite als auch im PDF-Lastschriftmandant wird die niederländische IBAN jetzt korrekt angezeigt.
 

FotoBLN

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
296
0
Du könntest eine Verbraucherbeschwerde an die Bundesnetzagentur schicken.

Super Schnelle Antwort nach 1 Tag erhalten mit dem Hinweis WIR SIND NICHT ZUSTÄNDIG BEI SEPA

Es ist übrigens gut 1 Woche vergangen und von der Wettbewerbszentrale habe ich noch keine Eingangsbestätigung... BaaFin und Netzagentur haben recht schnell mitgeteilt "nicht zuständig"
Für mich bedeutet Diskiminierung dass eine ausländische IBAN gar nicht akzeptiert wird.
Aha... wenn man also in einem Club sagt... also die Holländer dürfen so rein, aber Du als Deutscher musst rote Socken tragen dann darfst Du rein.. ist das nicht diskriminierend weil der Deutsche ja rein darf ?

Für mich kann ich sagen, dass alle Fälle innerhalb von vier Wochen erledigt waren, abhängig davon, wann die Wettbewerbszentrale sich des Falles annimmt.
Glaube das liegt daran das Unternehmen ab Beschwerde 4 Wochen Zeit haben diese zu beheben.

Von all-inkl habe ich die Antwort vor ein paar Seiten gepostet. Habe es am Wochenende an die Verbraucherzentrale weitergeleitet gehabt und heute die Antwort erhalten,dass es dort bearbeitet wird.

1. Thema nach all-inkl durchsucht aber nichts gefunden
2. Wenigstens hast Du eine Antwort bekommen, ich werd ignoriert (y)(y)
 
Zuletzt bearbeitet:

FotoBLN

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
296
0
So, gerade kam die eMail der Wettbewerbszentrale (die immer alle mit ihren PDFs....)... in Sachen Stromanbieter werden sie nun aktiv.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
612
20
Ich auch. :)

Ich glaube, dass die Vorgänge immer gesammelt werden, bevor sie tätig werden. Bei mir war die Schufa noch offen und ich sollte noch eine Screenshot liefern.
 

FotoBLN

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
296
0
Hab nochmal Stromanbieter bekommen (y)(y) und Netflix jetzt auch.

Außerdem konnte ich bei All-Inkl. auf Überweisung umstellen (ist mir eigentlich eh lieber da man da nen festen Tag hat während deren Lastschriften immer an nem anderen Tag sind...), das Thema liegt dort wohl bei der Geschäftsführung vor.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Habe nun bzgl. MVV eine Antwort des Dienstleisters für Zahlungsabwicklung -LogPay - bekommen.

Erstaunlich, wie schnell das nun anscheinend umgesetzt wurde.

Ich werds umgehend ausprobieren.

Sehr geehrter Herr JFI,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir über die MVV erhalten haben.

Wir haben den Vorgang intern überprüft.*Bitte versuchen Sie es erneut Ihre IBAN aus*Luxemburg zu hinterlegen. Diesmal sollte es funktionieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

H****** S*****
LogPay Mobility Services

LogPay Financial Services GmbH*| Schwalbacher Straße 72 | 65760 Eschborn, Germany
Geschäftsführer: Dr. Horst Winzer, Michael Heinz | Amtsgericht: Frankfurt am Main HRB 55461
USt. Ident. Nr.: DE226545557 |**www.logpay.de*|*info@logpay.de

EDIT: habs nun ausprobiert, es kam eine Ablehnung (was aber wahrscheinlich auf meinen schlechten Branchenscore bei der SCHUFA zurückzuführen ist).

Vielleicht hat ja jemand Interesse, selber zu versuchen, eine Nicht-DE-IBAN zu hinterlegen.

Man muss die App ja nicht zwingend nutzen oder gar ein Ticket kaufen...
 
Zuletzt bearbeitet:

macgoff

Reguläres Mitglied
02.03.2017
56
0
LogPay hat die Lastschrift auf handyticket.de mit bunq-IBAN sowohl auf Handy als auch im Webportal abgelehnt:
BIC: Die angegebene BIC ist ungültig. (es war BUNQNL2A)
IBAN: Die eingegebene IBAN existiert nicht (mit dieser BIC). Die IBAN muss aus genau 22 Ziffern und Buchstaben bestehen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Meine Schufa und Scores sind Top, daran liegt es sicher nicht...
Vermute die sind technisch noch nicht soweit.

LogPay-Bildschirmfoto-2017-08-24-um-17.47.png
 
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dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
791
133
Für mich bedeutet Diskriminierung dass eine ausländische IBAN gar nicht akzeptiert wird.
Wird sie zwar akzeptiert, aber nur über Umwege wie manuelles Eintragen durch den Support mag das zwar ärgerlich und umständlich sein, aber letztendlich kommt es einzig auf die Frage an ob eine Lastschrift von dem ausländischen Konto akzeptiert wird oder nicht.
also wenn ich einen Bus nicht nutzen darf weil ich schwarz bin ist es Diskriminierung, wenn ich den nutzen darf aber mich hinten hinsetzen muss, dann ist es kein Diskriminierung, letztendlich kommt es einzig auf die Frage an ob ich mitgenommen werde oder nicht.
Ich konnte neulich eine Pauschalreise nicht bei Check24.de per Bunq IBAN zahlen. Ich breche doch nicht den ganzen Vorgang und meine mühsam eingetragenen Daten ab um telefonisch oder per Email erneut meine NL IBAN durchzugeben, mit ungewissem Ausgang. In meinen Augen ist das eine Diskriminierung.
 
Zuletzt bearbeitet:
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Rein aus Interesse: Wieso seid ihr denn alle so scharf darauf, eure Lastschriften über dieses Bunq-Konto laufen zu lassen? Gibt es da Cashback oder irgendwas in der Art?
 
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dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
791
133
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ich bekomme bei Bunq die Anfrage zur Lastschrift angezeigt und muss die genehmigen.
Nicht dass das notwendig wäre aber für Technik-affine Menschen zumindest interessant. Abgesehen davon möchte ich in der EU keine Überraschungen erleben, ich habe nun meinen Reisepreis nach Bunq überwiesen und war not amused als ich das Konto nicht verwenden konnte - Ich bin nun mal ein EU Befürworter und kein Nationalist, nicht zuletzt wegen solcher Möglichkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet: