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Ich hab's ja schon mal zitiert:Dann dürfte es Dir ja ein leichtes sein mir den entsprechenden Paragraph und Artikel aus der SEPA Verordnung zu nennen, oder? Einzig die Nicht-Akzeptanz ist verboten.
Ich bleibe bei meiner Interpretation: Wenn man das Land im Formularfeld vorgibt, dann macht man eine solche "Vorgabe" im Formular."Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisung annimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist."
Ja - nur ist das nun wirklich ein theoretischer Fall, aber kein praktischer.Wenn bei Eingabe einer ausländischen IBAN der Hinweis kommt, dass man diese gerne manuell über den Support einpflegen lassen kann, dann gibt man nicht vor in welchem Mitgliedsstaat das Konto geführt werden muss/soll.
Praktisch reicht das Spektrum von "Fehler: IBAN beginnt nicht mit DE" über "Diese Kontoverbindung wird nicht unterstützt" bis hin zu "Nur deutsche Konten unterstützt".