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IBAN-Diskriminierung

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Und wer ist dann zuständig, wenn nicht die Wettbewerbszentrale? Etwa die EU-Kommission persönlich?
 

reinke

Aktives Mitglied
04.01.2011
141
3
DREI aktzeptiert nur zb nur mastercards die in österreich ausgegeben wurden, mit meiner deutschen lh mastercard ist keine abbuchung möglich!!
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ja wo kommen wir denn da hin, wenn sich nichtmal staatliche Gesellschaften an geltendes Recht halten? :censored:
Natürlich müssen sie sich an geltendes Recht halten. Er wollte nur anmerken, dass nicht die Wettbewerbszentrale, sondern wohl eine andere Stelle die Toto Lotto GmbH überwachen muss.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
DREI aktzeptiert nur zb nur mastercards die in österreich ausgegeben wurden, mit meiner deutschen lh mastercard ist keine abbuchung möglich!!

Drei ist sowieso ein Saftladen, ich verstehe überhaupt nicht, wozu man dort Kunde sein muss. Teure Monatsgebühren und lange Vertragsbindungen. Andere Anbieter (zum Beispiel Yesss) haben viel günstigere Tarife und gleichzeitig wird man nicht in Ketten gelegt sondern kann jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Die akzeptieren zwar keine Kreditkarten, aber problemlos SEPA-Lastschrift von meinem DKB-Konto.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.190
20
Vielleicht weil bei Drei am eigenen Wohnort es besser passt. In Österreich hat man 3 gute Netze, die alle etwa gleich viele Stärken und Schwächen haben, also echten wirklichen Wettbewerb.
 

el toro

Aktives Mitglied
16.12.2009
230
19
FKB
Natürlich müssen sie sich an geltendes Recht halten. Er wollte nur anmerken, dass nicht die Wettbewerbszentrale, sondern wohl eine andere Stelle die Toto Lotto GmbH überwachen muss.

Klar erscheint die Einbindung der Wettbewerbszentrale aufgrund des staatlichen Glückspielmonopols etwas absurd. Aber welche Stelle soll denn sonst zuständig sein?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
"...gegenüber Verbrauchern, deren Wohnsitz in Deutschland ist..."

Bitte korrigiert mich ggf., aber die Verordnung macht keinen Unterschied bzgl. dem Wohnsitze. D.h., dass der luxemburgische oder österreichische Pearl-Besteller dann separat vorgehen muss?
Deutlich kritischer sehe ich eher die schlechte Formulierung des Antrags der Verbraucherzentralen, man stellt ausschließlich auf ein luxemburgisches Bankkonto ab. Erlaubt Pearl morgen deutsche und luxemburgische Konten dürfen die nochmal klagen.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
Pearl brauchte zur Einsicht wohl erst ein Urteil:

http://www.vzbv.de/sites/default/fi...l._gmbh_lg_freiburg_im_breisau_bankeinzug.pdf

(Bestelle bei dem China-Schrott-Shop nicht, aber vielleicht für jemanden interessant)

Eine nicht-deutsche, nicht-luxemburgische IBAN wird bei einer Online Bestellung weiterhin mit der Fehlermeldung IBAN Prüfziffer nicht korrekt quittiert.

Ergänzung:
Soeben habe ich versucht, die Bestellung telefonisch durchzuführen. Der Mitarbeiter war nicht in der Lage, die oben erwähnte IBAN einzugeben. Pearl scheint es wohl immer noch nicht gelernt zu haben.
Mit einer luxemburgischen IBAN erscheint die gleiche Fehlermeldung.
 
Zuletzt bearbeitet:

reicheto

Erfahrenes Mitglied
01.03.2016
956
56
Südwest ~(BSL)
Bei diesem Laden wundert mich das überhaupt nicht... Mehr darf und kann ich hier aber nicht sagen [emoji53] Jedenfalls könnte ich mir gut vorstellen, dass der Laden mit der Implementierung überfordert ist
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Eine nicht-deutsche, nicht-luxemburgische IBAN wird bei einer Online Bestellung weiterhin mit der Fehlermeldung IBAN Prüfziffer nicht korrekt quittiert.
Wettbewerbszentrale.

Mit einer luxemburgischen IBAN erscheint die gleiche Fehlermeldung.
Wenn du Verbraucher in Deutschland bist, wendest du dich an den VZBV?

Da sollte - bzw. muss - man ggü. PEARL wohl mal die Festsetzung "eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken am Geschäftsführer" in die Wege leiten.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
VZBW und Wettbewerbszentrale sind natürlich informiert. Die Ware habe ich jetzt mit einem Bestellschein aus dem PDF-Katalog per Fax bestellt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
"...gegenüber Verbrauchern, deren Wohnsitz in Deutschland ist..."

Bitte korrigiert mich ggf., aber die Verordnung macht keinen Unterschied bzgl. dem Wohnsitze. D.h., dass der luxemburgische oder österreichische Pearl-Besteller dann separat vorgehen muss?

Liegt wahrscheinlich daran, dass die Verbraucherzentrale, die geklagt hat, nur für Deutschland zuständig ist.
 

Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
659
193
Erstattungskonto für die gestrige Ferrero-Aktion zum Weltkindertag (ein Kinder-Produkt kostenlos): Nur DE-IBAN, Bunq nimmt das Formular nicht.
 

Sommerurlaub

Neues Mitglied
21.09.2017
18
0
Erstattungskonto für die gestrige Ferrero-Aktion
SEPA-Überweisungen auf Konten außerhalb des eigenen Landes sind normalerweise nur ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, aber kein Problem für das unbedingt Programme geändert werden müssen. Wenn Spezialanwendungen des Unternehmens diese nicht unterstützen, kann das Unternehmen sicher auch auf Standardprogramme der Bank, bei der das Konto des Unternehmens geführt wird, zurückgreifen.

Deshalb glaube ich auch nicht, dass ein Unternehmen wegen etwas mehr Aufwand, nicht auch manuelle Lösungen anbietet. Hab aber keine Ahnung wie das z.B. Ferrero handhabt.

Bei SEPA-Lastschriften sind die Unternehmen meist unwilliger, weil es auch mehr Aufwand ist. Die Lastschriften werden ja meist wiederkehrend durchgeführt und die notwendigen Daten kommen oft aus firmenspezifischen Anwendungen. Hat man es sich bei diesen firmenspezifischen Anwendungen einfach gemacht und speichert dort nach wie vor Bankleitzahl und Kontonummer, hat man ein Problem. Einerseits ist die Bankleitzahl und Kontonummer nicht in jeden Land gleich lang und andererseits muss eine Bankleitzahl nicht immer eine Zahl und eine Kontonummer nicht überall eine Nummer sein.:D

Bei Banken aus manchen SEPA teilnehmenden Ländern wie z.B. Polen oder Tschechien ist zudem die SEPA-Erreichbarkeit ein Thema.

Zur Orientierung habe ich dafür kostenlose Verzeichnisse gefunden: European Payment Council repository
"SEPA Credit Transfer" sind in diesem Verzeichnis die "normalen" SEPA-Überweisungen und Core SEPA Direct Debit die "normalen" SEPA-Lastschriften.

Für Polen sind nur 5 und für Tschechien sind nur 4 Banken gelistet, die SEPA-Lastschriften (Stand 11.8.2017) überhaupt durchführen. Da müsste man meiner Meinung nach auch etwas die Banken in die Pflicht nehmen, dass es wirklich möglich ist, ein günstiges ausländisches Konto in jedem SEPA-Land zu verwenden.

Es gibt meines Wissens noch genauere und richtigere Verzeichnisse, die dann von den Banken tatsächlich für den SEPA-Zahlungsverkehr verwendet werden; also nur aufgrund dieser Verzeichnisse würde ich keine juristischen Schritte wegen IBAN-Diskriminierung unternehmen. Aber als Orientierungshilfe, wie gut SEPA in einem Land unterstützt wird, finde ich sie hilfreich. Ist vielleicht auch eine kleine Anregung welche Länder Bankkonten haben, die auf IBAN-Diskriminierung getestet werden können........:D
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.778
239
Einerseits ist die Bankleitzahl und Kontonummer nicht in jeden Land gleich lang und andererseits muss eine Bankleitzahl nicht immer eine Zahl und eine Kontonummer nicht überall eine Nummer sein.:D
BLZ ist mir nur aus DE und AT bekannt, in NL und FR gibt/gab es sie definitiv nicht.
 
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Sommerurlaub

Neues Mitglied
21.09.2017
18
0
in NL und FR gibt/gab es sie definitiv nicht.
Wikipedia schafft es praktisch bei jedem Land (auch bei NL und FR) eine Bankleitzahl in der IBAN zu identifizieren. Ob es wirklich sinnvoll und richtig ist, irgendwelche Bankencodes dem Begriff "Bankleitzahl" zuzuordnen, ist eine andere Frage.
Das Problem, das Unternehmen haben, die es es sich zu einfach gemacht haben, bleibt aber gleich. Egal, ob es die Bankleitzahl gar nicht gibt oder ein Bankencode ungeeignet ist, weil er einen ganz anderen Aufbau hat.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
Vor der Einführung von IBANs gab es in NL jedenfalls keine BLZ. Jetzt ist das, was Wikipedia als BLZ bezeichnet ein Kürzel der Bank, z.B. RABO für Rabobank, ABNA für ABN AMRO, KNAB für Knab, etc.

Richtig. Die Kürzel sind erst mit der Einführung von IBANs entstanden.
 

Sommerurlaub

Neues Mitglied
21.09.2017
18
0
Vor der Einführung von IBANs gab es in NL jedenfalls keine BLZ. Jetzt ist das, was Wikipedia als BLZ bezeichnet ein Kürzel der Bank, z.B. RABO für Rabobank, ABNA für ABN AMRO, KNAB für Knab, etc.
Die Kürzel gibt es meines Wissens auch in den BICs der Banken (Stelle 1 bis 4) und BICs bzw. SWIFT-Codes sollte es schon länger als IBANs geben.

Aber dadurch, dass diese 4-stelligen Kürzel nie als eigenständiger Bankcode in Verwendung waren und auch nicht als Bankleitzahl bezeichnet wurden, habt ihr natürlich alle auf jeden Fall recht. Ich wollte hier eigentlich auch keine Bankleitzahlen-Diskussion lostreten.
 
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skyx

Aktives Mitglied
10.06.2017
128
0
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EDEKA-App, Anmeldung für mobile payment lässt nur Eingabe von Kontonummer und BLZ zu...

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