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IBAN-Diskriminierung

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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
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@daukind: Es ist immer leicht enttäuschend oder beschämend, wenn Mitbürger eine distanzierte oder leidenschaftslose Haltung zu den Grundrechten einnehmen, mit denen wir uns identifizieren und die uns doch verbinden sollten und die wir gemeinsam haben - und die wir, indem wir sie hochhalten, am Leben erhalten.

Enttäuschend ist, dass Du tatsächlich aus Art 17 GG herleiten willst, dass Du bspw. mir gegenüber ein Petitionsrecht hast. Aber das wird hier nun auch zu weit off topic.
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
908
424
In der letzten Woche hat die Europäische Kommission einen Zwischenbericht (an Parlament und Rat) veröffentlicht, in dem es um den Stand der Umsetzung der SEPA-Verordnung 260/2012 geht. Hier ist die englische Fassung:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/EN/COM-2017-683-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF


Die IBAN-Diskriminierung ist auch dort (Abschnitt 2.3) ein Thema: "Consumers across the EU have reported and complained about firms and payments (e.g., tax payments, cross-border utility payments) that can only be done from or to a national payment account in euro. Such restrictions are not allowed under article 3 (reachability) and article 9 (payment accessibility) of the SEPA Regulation and constitute a real barrier to the smooth functioning of SEPA."

Und im letzten Abschnitt 3 (Conclusion) steht noch einmal: "a few issues that have been addressed will continue to be closely monitored to ensure they are definitively tackled, in particular IBAN discrimination." Ich denke, da wird es auch von Seiten der Kommission (und hoffentlich des Rates) weiter Druck geben ...
 
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harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
In der letzten Woche hat die Europäische Kommission einen Zwischenbericht (an Parlament und Rat) veröffentlicht, in dem es um den Stand der Umsetzung der SEPA-Verordnung 260/2012 geht. Hier ist die englische Fassung:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/EN/COM-2017-683-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF


Die IBAN-Diskriminierung ist auch dort (Abschnitt 2.3) ein Thema: "Consumers across the EU have reported and complained about firms and payments (e.g., tax payments, cross-border utility payments) that can only be done from or to a national payment account in euro. Such restrictions are not allowed under article 3 (reachability) and article 9 (payment accessibility) of the SEPA Regulation and constitute a real barrier to the smooth functioning of SEPA."

Und im letzten Abschnitt 3 (Conclusion) steht noch einmal: "a few issues that have been addressed will continue to be closely monitored to ensure they are definitively tackled, in particular IBAN discrimination." Ich denke, da wird es auch von Seiten der Kommission (und hoffentlich des Rates) weiter Druck geben ...

Sehr erfreulich, dass sich hier endlich was tut.
 
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Ravintolavaunu

Gesperrt
14.12.2016
134
0
Und wie zahlst du jetzt harrypotter?

In den FAQs steht:
[h=3]Wie kann ich meine Rechnung begleichen?

Sie können Ihre Rechnung per Lastschrifteinzug oder per Überweisung begleichen.[/h]
Wie meldet man denen eigentlich ein neues Konto, habe im Onlinekonto nichts gefunden.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Es gibt recht versteckt die Funktion "Bankverbindung ändern".

Am Telefon sagte man mir, man könne mich auf Überweisung umstellen und das Lastschriftmandat beenden, das sei die einzige Lösung, wenn ich mit Konto in Irland die Karte aus Deutschland bedienen will.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Am Telefon sagte man mir, man könne mich auf Überweisung umstellen und das Lastschriftmandat beenden, das sei die einzige Lösung, wenn ich mit Konto in Irland die Karte aus Deutschland bedienen will.
...was natürlich nicht konform ist.

Wenn sie Lastschriften verwenden, dann dürfen sie das Land des Lastschriftkontos nicht vorgeben.

Da sie ausweislich Impressum für Verstösse gegen BGB und ZAG die BaFin als beschwerdezuständig angeben, würde ich (am besten natürlich, wenn man es schriftlich hat) bei derselben rügen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ravintolavaunu

Gesperrt
14.12.2016
134
0
Österreichische Karte braucht AT IBAN, Deutsche Karte DE IBAN.
Der Tipp von Amic mit dem Impressum ist gut. Laut Impressum der Amex Österreich Seite ist die FMA (Finanzmarkt Aufsicht) dafür zuständig.

Und die Wirtschaftskammer meint zu dem Thema: "Wenn ein österreichisches Unternehmen nur Lastschriften akzeptiert, die von einem österreichischen Konto eingezogen werden oder Überweisungen nur auf österreichische Konten durchführt bzw. Überweisungen von nichtösterreichischen Konten im EWR verweigert, stellt dies eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird."
https://www.wko.at/service/unterneh...foerderungen/SEPA-keine-Einschraenkungen.html

Ob das für eine Zweigniederlassung einer UK Limited auch gilt oder dann nicht die FMA sondern Financial Conduct Authority London zuständig ist kann ich nicht beurteilen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ob das für eine Zweigniederlassung einer UK Limited auch gilt oder dann nicht die FMA sondern Financial Conduct Authority London zuständig ist kann ich nicht beurteilen.
Bei einer Zweigniederlassung gehe ich davon aus, dass man sich an die FMA wenden kann.

In ähnlicher Konstellation, also bzgl. Zweigniederlassung mit IBAN-Diskriminierung hat sich meiner Beschwerde über Consorsbank auch die BaFin (erfolgreich) auf Deutsch angenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
898
395
VIE
Ob das für eine Zweigniederlassung einer UK Limited auch gilt oder dann nicht die FMA sondern Financial Conduct Authority London zuständig ist kann ich nicht beurteilen.

Die FMA ist jedenfalls für die Entgegennahme von Beschwerden zuständig, und muss dann allenfalls die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaates zur Umsetzung von Maßnahmen auffordern (siehe zb §15 Bankwesengesetz).
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Es gibt recht versteckt die Funktion "Bankverbindung ändern".

Am Telefon sagte man mir, man könne mich auf Überweisung umstellen und das Lastschriftmandat beenden, das sei die einzige Lösung, wenn ich mit Konto in Irland die Karte aus Deutschland bedienen will.
So habe ich das auch gelöst.
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Die FMA ist jedenfalls für die Entgegennahme von Beschwerden zuständig, und muss dann allenfalls die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaates zur Umsetzung von Maßnahmen auffordern (siehe zb §15 Bankwesengesetz).
FMA sagt mir: nein. Amex ist kein österreichisches Institut sondern eine Filiale der Company in UK. Ich solle dort mein Anliegen deponieren. Hab ich gemacht - meine Beschwerde würde angenommen und wird nun bearbeitet.
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
FMA sagt mir: nein. Amex ist kein österreichisches Institut sondern eine Filiale der Company in UK. Ich solle dort mein Anliegen deponieren. Hab ich gemacht - meine Beschwerde würde angenommen und wird nun bearbeitet.
Wobei: im Impressum hat amex.at die FMA genannt ... Ich probiere es noch einmal.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich meine, ich bin ja Laie, aber...

FMA sagt mir: nein. Amex ist kein österreichisches Institut sondern eine Filiale der Company in UK. Ich solle dort mein Anliegen deponieren.
...aber die American Express Service Europe Limited tritt da ja als "Zahlungsinstitut" mit einer Niederlassung im Markt auf (siehe Unternehmensdatenbank Suche bei der FMA).

Wenn ich mir da mal das österreichische Zahlungsdienstegesetz (was die ebenda verlinken) anschaue, steht da in §59 Z. 2 doch explizit drin, dass die FMA eben als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung von Verordnung 260/2012 EU zuständig sei?

"Weiters ist die FMA zuständig für die Verhängung von Verwaltungsstrafen bei einem Verstoß gegen §§ 26 bis 33, § 35, § 37 Abs. 4, § 38 und §§ 40 bis 43 dieses Bundesgesetzes, gegen die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 260/2012, durch Zahlungsdienstleister gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 6 sowie durch Zweigstellen gemäß § 12."
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Ich meine, ich bin ja Laie, aber...


...aber die American Express Service Europe Limited tritt da ja als "Zahlungsinstitut" mit einer Niederlassung im Markt auf (siehe Unternehmensdatenbank Suche bei der FMA).

Wenn ich mir da mal das österreichische Zahlungsdienstegesetz (was die ebenda verlinken) anschaue, steht da in §59 Z. 2 doch explizit drin, dass die FMA eben als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung von Verordnung 260/2012 EU zuständig sei?

"Weiters ist die FMA zuständig für die Verhängung von Verwaltungsstrafen bei einem Verstoß gegen §§ 26 bis 33, § 35, § 37 Abs. 4, § 38 und §§ 40 bis 43 dieses Bundesgesetzes, gegen die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 260/2012, durch Zahlungsdienstleister gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 6 sowie durch Zweigstellen gemäß § 12."
Amic, auch als "Laie" kannst du, aus vernünftiger Überlegung heraus, vollkommen recht haben!
Finde diese Diskussion spannend und lehrreich!
Besonders interessant ist hier ja der letzte Satz mit den Zweigstellen - Zweigstelle ist doch dasselbe wie Niederlassung oder?
Vielleicht noch eine Ergänzung von einem weiteren Laien:
Im Impressum von Amex.at steht ja auch eine "Registriernummer" im Firmenbuch bzw. beim Firmenbuch-Gericht Wien... das entspräche wohl unserem "Handelsregister".
Kann es sein, dass eine Firma an 2 Standorten / in 2 Ländern zugleich "registriert" ist?
Dann wäre es sehr verwunderlich, dass die FMA nicht zuständig wäre - aber vielleicht war diese "Auskunft" ja nur telephonisch gegeben und beruhte auf einem Irrtum? ;-)
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Bei Ergodirekt kann wohl eine Nicht-DE-IBAN hinterlegt werden. Wenn auch nur nach manueller Eingabe durch den technischen Support. Zumindest wurde meine LU-IBAN nun abgespeichert.

Musste dafür den Support zwei mal kontaktieren, erste Anfrage verlief im Sande.
Heute wurde erfolgreich der Beitrag für die Zahnzusatzversicherung eingezogen.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.191
20
Mit Payback kann man wohl nun prima auf ausländische IBANs auszahlen, so langsam wird es. Danke an die Wettbewerbszentrale, ohne sie wäre das alles noch Jahre so geblieben! Hat jemand schon ne deutsche Kreditkarte an die BaFin gemeldet oder erfolgreich Lastschrift von einem EU-SEPA-€-Konto?

Edit: Der erste Schritt geht, beim zweiten sagen sie nur bitte überprüfen sie ihre IBAN. Wenn man ne ungültige IBAN eingibt wird schon beim ersten Schritt gemeckert. WTF
 
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Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
659
193
Mit Payback kann man wohl nun prima auf ausländische IBANs auszahlen, so langsam wird es. Danke an die Wettbewerbszentrale, ohne sie wäre das alles noch Jahre so geblieben! Hat jemand schon ne deutsche Kreditkarte an die BaFin gemeldet oder erfolgreich Lastschrift von einem EU-SEPA-€-Konto?

Edit: Der erste Schritt geht, beim zweiten sagen sie nur bitte überprüfen sie ihre IBAN. Wenn man ne ungültige IBAN eingibt wird schon beim ersten Schritt gemeckert. WTF

Jetzt meckert er aber beim zweiten. Geht also immer noch nicht.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.191
20
Habe ich ja auch noch ergänzt. Hab sie nochmal aufgefordert darauf auszuzahlen, die Antwort war negativ und ging direkt an die Wettbewerbszentrale.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.870
584
In der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale werden noch zusätzliche Details genannt. Das interessanteste Detail aus meiner Sicht ist, dass die Unterlassungsklage gegen Easyjet erhoben wurde

Easyjet hat endlich nachgegeben:
Unbenannt.jpg
Die Buchung habe ich nicht zu Ende geführt, aber sowohl eine deutsche als auch eine nicht-deutsche IBAN führten zumindest zu einem grünen Häkchen hinter dem IBAN-Feld.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Mit Payback kann man wohl nun prima auf ausländische IBANs auszahlen, so langsam wird es. Danke an die Wettbewerbszentrale, ohne sie wäre das alles noch Jahre so geblieben! Hat jemand schon ne deutsche Kreditkarte an die BaFin gemeldet oder erfolgreich Lastschrift von einem EU-SEPA-€-Konto?

Edit: Der erste Schritt geht, beim zweiten sagen sie nur bitte überprüfen sie ihre IBAN. Wenn man ne ungültige IBAN eingibt wird schon beim ersten Schritt gemeckert. WTF
Du hast einmal von Payback und zum anderen von deutschen Kreditkarten gesprochen. Leider sehe ich den Zusammenhang bzw. Kontext nicht.

Wo und wozu dient der "erste Schritt"? wo macht man ihn, und welchem Zweck sollte er dienen?
Wie verhält sich dasselbige beim "zweiten Schritt"?
"Sagen sie" am Telefon, oder ist es eine Webseite und in welchem Zusammenhang?
Wer sind eigentlich "sie"?

Danke ..
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.191
20
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Das Feld auf der Payback Webseite nimmt eine gültige ausländische IBAN an, bei einer ungültigen kommt direkt ein Fehler. Derselbe Fehler kommt wenn man bei der richtigen ausländischen auf bestätigen drückt.