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IBAN-Diskriminierung

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Könntest du höchstens noch klagen*. Bemerkenswert dabei ist, dass du, wenn ich das richtig sehe, als Kunde gemäss Mitgliedschaftsbedingungen "sofern ... nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde" sogar "verpflichtet" bist, ihnen ein Lastschriftmandat zu erteilen.**

Seit Mitte November sind es ja aber erst sechs, sieben Wochen. Das ist noch nicht allzu lang, die Mühlen mahlen ja langsam.


* PS: Dass das keine besonders "tolle" Idee ist, ist angesichts der Kündigungsfrist offensichtlich.

** PPS: Und das PLV/Informationsblatt sagt: "Unsere Zahlungen werden wir monatlich in Euro abrechnen und sie sind von Ihnen in Euro auszugleichen. Der Ausgleich kann per Lastschrifteinzugsverfahren oder – sofern mit Ihnen vereinbart – per Überweisung erfolgen."
 
Zuletzt bearbeitet:

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Könntest du höchstens noch klagen*. Bemerkenswert dabei ist, dass du, wenn ich das richtig sehe, als Kunde gemäss Mitgliedschaftsbedingungen "sofern ... nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde" sogar "verpflichtet" bist, ihnen ein Lastschriftmandat zu erteilen.**

Seit Mitte November sind es ja aber erst sechs, sieben Wochen. Das ist noch nicht allzu lang, die Mühlen mahlen ja langsam.


* PS: Dass das keine besonders "tolle" Idee ist, ist angesichts der Kündigungsfrist offensichtlich.

** PPS: Und das PLV/Informationsblatt sagt: "Unsere Zahlungen werden wir monatlich in Euro abrechnen und sie sind von Ihnen in Euro auszugleichen. Der Ausgleich kann per Lastschrifteinzugsverfahren oder – sofern mit Ihnen vereinbart – per Überweisung erfolgen."
Heute kam ein Anruf (!) der FMA in Wien. Die Sache ist in Arbeit, man hat sich sogar um Unterstützung an die FCA in London gewandt. Aber es dauert noch.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Ja - Antwort: bitte schriftliche Beweise vorlegen. ZB das Antragsformular?

Ich habe gerade meinerseits auch Beschwerde bei der BaFin eingereicht mit Screenshot vom Antragsformular der HHonors Card, der eine Fehlermeldung zeigt, wenn eine nicht-deutsche IBAN angegeben wird. Wenn sich da nix tut, melde ich mich nochmal bei der Wettbewerbszentrale, die den Verein schon abgemahnt haben - vielleicht ist da echt mal eine Klage nötig.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.872
251
VIE
Hab gestern, zufällig eine Email bekommen von der DKB, dass es besser ist das telefonisch zu klären.

Naja, mal schauen :D
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Klar, die wollen dir das sicherlich nicht schwarz auf weiss geben, als Beweis und „Munition“, die gegen sie vervendet werden können.
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Klar, die wollen dir das sicherlich nicht schwarz auf weiss geben, als Beweis und „Munition“, die gegen sie vervendet werden können.
Das Gleiche mit American Express. Verweisen immer zum telefonischen Kundenservice anstatt Dir eine Antwort zu schicken.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Das Gleiche mit American Express. Verweisen immer zum telefonischen Kundenservice anstatt Dir eine Antwort zu schicken.
Hatte ich beim neuen comdirect-Preisverzeichnis auch.
Die betreffende Person klang dann natürlich auch gleich weit überdurchschnittlich kompetent.
Find's eigentlich irgendwie amüsant, wenn man weiss "die rufen jetzt nur an, weil sie mir das nicht schriftlich geben wollen"...

:D
 
Zuletzt bearbeitet:

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Eigentlich traurig, dass es Beschwerden selbst zu Banken gibt. Das sollten ja die Vorreiter bei SEPA sein und nicht die Vorbilder für IBAN-Diskriminierung....
Also ohne politischen Druck wären die Banken definitiv nicht da, wo man heute ist. Klar, einige neue Anbieter wie Revolut oder die deutschen Apple-Pay-Nutzer mit irischem Konto profitieren sehr stark von SEPA. Aber am girocard-System sieht man ja, dass Marktabschottung und Gentlemens Agreements noch regieren.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Was denn klären?
Na (er)klären, dass das ausländische Lastschriftkonto nicht geht, womöglich auch, warum es nicht geht, etc..
Wenn es sehr gut läuft, auch, ab wann es denn geht.
Wenn es sehr schlecht läuft, werden sie ihm vielleicht auch mit einer Kündigung seitens der Bank drohen?

Könntest du höchstens noch klagen*. Bemerkenswert dabei ist, dass du, wenn ich das richtig sehe, als Kunde gemäss Mitgliedschaftsbedingungen "sofern ... nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde" sogar "verpflichtet" bist, ihnen ein Lastschriftmandat zu erteilen.**
(...)
** PPS: Und das PLV/Informationsblatt sagt: "Unsere Zahlungen werden wir monatlich in Euro abrechnen und sie sind von Ihnen in Euro auszugleichen. Der Ausgleich kann per Lastschrifteinzugsverfahren oder – sofern mit Ihnen vereinbart – per Überweisung erfolgen."
Wenn einem langweilig ist und man nicht zu stark an der Karte hängt, könnte es vielleicht zum Äussern eskalieren lassen, und die Karte bis zum Limit ausreizen. Dann die Einzugsermächtigung für das Inlandskonto widerrufen, für Auslandskonto erteilen. Dabei natürlich explizit darauf hinweisen, dass Zahlung per Überweisung nicht "vereinbart" wurde, und auf die vertraglich festgelegte Zahlung per Lastschrift bestehen.

Tja und dann sollen sie sich das Geld halt holen.
Natürlich ein bisschen höheres Pokern dabei, dass AMEX' Gläubigerverzug dann auch standhielte.

Ist halt, bildlich gesprochen, der Amoklauf zur Rechts- und Interessendurchsetzung.
Wie bei jedem guten Amoklauf besteht natürlich auch das Risiko, dass es schiefgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Na (er)klären, dass das ausländische Lastschriftkonto nicht geht, womöglich auch, warum es nicht geht, etc..
Wenn es sehr gut läuft, auch, ab wann es denn geht.
Wenn es sehr schlecht läuft, werden sie ihm vielleicht auch mit einer Kündigung seitens der Bank drohen?


Wenn einem langweilig ist und man nicht zu stark an der Karte hängt, könnte es vielleicht zum Äussern eskalieren lassen, und die Karte bis zum Limit ausreizen. Dann die Einzugsermächtigung für das Inlandskonto widerrufen, für Auslandskonto erteilen. Dabei natürlich explizit darauf hinweisen, dass Zahlung per Überweisung nicht "vereinbart" wurde, und auf die vertraglich festgelegte Zahlung per Lastschrift bestehen.

Tja und dann sollen sie sich das Geld halt holen.
Natürlich ein bisschen höheres Pokern dabei, dass AMEX' Gläubigerverzug dann auch standhielte.

Ist halt, bildlich gesprochen, der Amoklauf zur Rechts- und Interessendurchsetzung.
Wie bei jedem guten Amoklauf besteht natürlich auch das Risiko, dass es schiefgeht.
Unabsichtlich war ich bei Amex schon soweit, das Limit war ausgereizt und die SEPA Lastschrift auf mein DE Konto mit Wohnsitz in AT nicht möglich. Durfte überweisen, dann wurde die Karte wieder frei gegeben.
 

Sommerurlaub

Neues Mitglied
21.09.2017
18
0
Also ohne politischen Druck wären die Banken definitiv nicht da, wo man heute ist. Klar, einige neue Anbieter wie Revolut oder die deutschen Apple-Pay-Nutzer mit irischem Konto profitieren sehr stark von SEPA. Aber am girocard-System sieht man ja, dass Marktabschottung und Gentlemens Agreements noch regieren.
Traurig daran ist, dass die Selbstdarstellung, wie ich sie gerade von Banken kenne, eine komplett andere ist: "Ein kompetenter Partner, der auch gerne bei SEPA-Umstellungen beratend zur Seite steht."
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.872
586
HandyTicket Deutschland akzeptiert nur deutsche IBAN/BIC. Rotumrahmte Fehlermeldung:

BIC: Die angegebene BIC ist ungültig.
IBAN: Die eingegebene IBAN existiert nicht (mit dieser BIC). Die IBAN muss aus genau 22 Ziffern und Buchstaben bestehen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.


Ich werde HandyTicket Deutschland zwei Wochen Gelegenheit geben, die Eingabemaske anzupassen und es dann der Wettbewerbszentrale melden, falls nichts passiert.

Ergänzung:
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass man vorhabe, die Seite im Sommer entsprechend anzupassen. Mal schauen, ob in zwei Wochen eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale (für HandyTicket Deutschland), bzw. bei der BaFin (für ihren Zahlungsdienstleister LogPay Financial Services) die Anpassung beschleunigen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Danke!

Gerade bei HandyTicket empfinde ich das Gebaren in Sachen Zahlungsmöglichkeiten eine Frechheit. Wie die „harte“ Bonitätsprüfung (die dazu führte. dass bei eine Verwandte als nicht kreditwürdig eingestuft wurde und weder mit Kreditkarte noch Lastschrift zahlen konnte obwohl ohne Negativeinträge und sie mit derselben Karte bzw. Kontoverbindung problemlos Interkontinentalflüge etc. bucht), die Diskriminierung von Auskandskunden mit Unmöglichkeit der Lastschriftzahlung etc.

Schliesslich sind die Teil (Ticketing-/Abrechnungs-Dienstleister) für Nahverkehrssysteme der öffentlichen Daseinsvorsorge, und im übrigen nicht selten der einzige (halbwegs) zumutbare Wege, Verbundfahrkarten ausserhalb des Verbundgebiets zu lösen, was gerade im ein-/ausbrechenden Verkehr sonst sehr oft ein Aussteigen mit Aufenthalt und Weiterfahrt mit dem nächsten Kurs erfordert.
 
Zuletzt bearbeitet:

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.872
586
Du hast recht, ich bin da bestimmt etwas zu gutmütig, aber ich baue i.d.R. den Druck lieber langsam auf.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.872
586
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Gerade bei HandyTicket empfinde ich das Gebaren in Sachen Zahlungsmöglichkeiten eine Frechheit. Wie die „harte“ Bonitätsprüfung (die dazu führte. dass bei eine Verwandte als nicht kreditwürdig eingestuft wurde und weder mit Kreditkarte noch Lastschrift zahlen konnte obwohl ohne Negativeinträge und sie mit derselben Karte bzw. Kontoverbindung problemlos Interkontinentalflüge etc. bucht), die Diskriminierung von Auslandskunden mit Unmöglichkeit der Lastschriftzahlung etc.

Deine Verwandte sollte bei LogPay Financial Services GmbH, dem Zahlungsdienstleister von HandyTicket, mal eine Datenübersicht nach §34 BDSG anfordern. Sollte diese keine entsprechenden Daten enthalten, würde ich den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten.

Schliesslich sind die Teil (Ticketing-/Abrechnungs-Dienstleister) für Nahverkehrssysteme der öffentlichen Daseinsvorsorge, und im übrigen nicht selten der einzige (halbwegs) zumutbare Wege, Verbundfahrkarten ausserhalb des Verbundgebiets zu lösen, was gerade im ein-/ausbrechenden Verkehr sonst sehr oft ein Aussteigen mit Aufenthalt und Weiterfahrt mit dem nächsten Kurs erfordert.
U.a. aus dem Grund benutze ich HandyTicket oft in einigen Verkehrsverbünden von Baden-Württemberg.
 
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