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IBAN-Diskriminierung

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
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Wieso sollten Sie auch?
Sie wurden ja nur zur Akzeptanz luxemburgischer Konten ggü. Verbrauchern aus Deutschland verurteilt, jedoch (noch) nicht zur Akzeptanz niederländischer Konten.

Also hin zur Wettbewerbszentrale.
Jetzt kommen die Niederlande, nächstes Mal ist dann ein anderes Kontoland dran.
Österreich, Belgien, Polen oder Irland... wer will jetzt mal, wer hat noch nicht?

Die Wettbewerbszentrale macht das bisher gründlicher als der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sie beschränkt sich nicht auf einen Einzelfall, bzw. auf ein Land.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
896
395
VIE
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Reaktionen: un_lustig

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
Bei Pearl habe ich jetzt die Anschrift in eine niederländische geändert und versucht die Bestellung mit NL-IBAN auszulösen. Wieder die Fehlermeldung IBAN-Prüfziffer nicht korrekt und wieder eine Mail an die Kundenbetreuung. Diesmal mit einer wirren Reaktion von import(at]pearl.de :)confused:). Ein Ausschnitt daraus:
Pearl meinte:
Sehr geehrter KvR,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir versenden unsere Artikel in alle EU-Länder. Ein Katalogversand
jedoch ist außerhalb Deutschlands und Österreichs leider nicht
möglich.

Bitte beachten Sie, dass auch die Zahlart Bankeinzug für Kunden mit
Rechnungsanschrift in einem EU-Land nicht möglich ist. Ihre Bank-
verbindung kann daher nicht hinterlegt werden.

Die Zahlung der Ware kann nur durch Vorauskasse, Kreditkarte oder
PayPal erfolgen. Eine Lieferung per Nachnahme bieten wir außerhalb
Deutschlands und Österreichs nicht an. Kunden aus Frankreich und der
Schweiz wenden sich für Bestellungen und Auskünfte bitte an die
PEARL-Niederlassung in Ihrem Land.
[...]
Vor einigen Monaten habe ich bei Pearl etwas mit dem Bestellformular aus ihrem Katalog bestellt und es per Fax an Pearl gesendet. Ich hatte eine NL-IBAN und eine deutsche Lieferadresse angegeben. Die Bestellung kam zügig, der Rechnungsbetrag wurde jedoch nie abgebucht.
 

ThatOneAss

Erfahrenes Mitglied
30.01.2018
1.348
2
EDFB
Vor einigen Monaten habe ich bei Pearl etwas mit dem Bestellformular aus ihrem Katalog bestellt und es per Fax an Pearl gesendet. Ich hatte eine NL-IBAN und eine deutsche Lieferadresse angegeben. Die Bestellung kam zügig, der Rechnungsbetrag wurde jedoch nie abgebucht.

Der Brief vom Inkasso kam an? ;)
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
Nein. Und eine Mahnung gab es bisher auch nicht.
Jetzt beschäftige ich mich erst mal mit der IBAN-Diskriminierung. Wenn das Problem gelöst ist, werde ich Pearl meine Feststellung melden, dass ich keine Abbuchung feststellen konnte. Ich will ja nicht den ganzen Laden lahmlegen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
Pearl hat sich wieder gemeldet:

Pearl meinte:
Sehr geehrter KvR,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Leider können keine niederländischen Bankdaten hinterlegt werden, da unser System nur für deutsche oder österreichische Bankdaten ausgerichtet ist. Daher bieten wir Ihnen an, weiterhin Ihre deutsche Bankverbindung zu nutzen.

Folgende Bankdaten liegen uns vor:
IBAN: DExxx
BIC: BYLxxx

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie damit einverstanden sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
E. S.
Jetzt habe ich mich über Pearl bei der Wettbewerbszentrale beschwert.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Pearl hat sich wieder gemeldet:
Schade, dass du es mit deiner niederländischen und nicht einer luxemburgischen Bankverbindung probierst.

Wir alle hätten doch gerne die Vollstreckung "eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten" gesehen.

:p

Wieso wendest du dich nicht (auch) an den schon damals klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände? Wenn Pearl nicht (erfolgreich) in Berufung gegangen ist, müsste das für die doch ein juristischer Slam Dunk sein.

EDIT: Wohl um da ihre verdammte alte Buchhaltungs- /Zahlungsverkehrssoftware nicht aktualisieren zu müssen, scheinen sie sich ja wirklich an alle Strohhalme zu klammern versuchen und haben sogar die Geldwäsche-Karte gespielt:

"Die Beklagte kann sich insoweit auch nicht auf den Schutz vor Geldwäsche berufen, wenn sie den Verdacht alleine auf das Auseinanderfallen von Wohnsitzstaat und Sitzstaat des Zahlungsdienstleisters abstellt"

http://www.online-und-recht.de/urte...erbsverletzung-Landgericht-Freiburg-20170721/

Höhöhö... wenn das Auseinanderfallen von Wohnsitz und Zahlungsdienstleisterstaat schon einen Geldwäscheverdacht begründen soll... ich wäre ja schon in Teufels Küche (und wieder raus) gekommen...

:D
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Würde ja fast darauf wetten, dass der Bundesverband dann wieder nur für NL-IBAN klagt.
Vielleicht.

Aber erstens wird damit dann ja KvRs Problem gelöst.
Zweitens lernen sie es dann vielleicht langsam.
So wie man Kinder ja auch wiederholt schlagen muss.

Kosten des Rechtsstreits müssen sie auch tragen.
 

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Hallo zusammen,

ich habe heute versucht bei PEARL zu bestellen, leider kam diese Fehlermeldung:
Bildschirmfoto.png

Hab schon den Support angeschrieben. Mal schauen, was die so antworten.
Die eingegebene LU-IBAN ist auf jeden Fall gültig und gehört zu meinem Konto.

Bin nach kurzer Recherche auf das Thema IBAN-Diskriminierung hier im Forum und auch auf das Urteil gegen PEARL gestoßen.

Wie ist dort eigentlich das weitere Vorgehen? Direkt an das Gericht wenden oder über die Wettbewerbszentrale?

Edit: Eine deutsche IBAN (von meinem alten Konto) wird übrigens akzeptiert. Somit kann ich den Webbrowser als Fehlerquelle ausschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wie ist dort eigentlich das weitere Vorgehen? Direkt an das Gericht wenden oder über die Wettbewerbszentrale?
Würde mich nicht an die Wettbewerbszentrale wenden, sondern an den klagenden Bundesverband (siehe oben).
Das Urteil ist ja evtl. noch nicht rechtskräftig, aber die werden schon auf dem aktuellen Stand sein.
Und nicht nur wissen, was zu tun ist, sondern als Kläger (hoffentlich) auch selbst ein Interesse daran haben.

Ich hoffe ja insgeheim, dass du Verbraucher in Deutschland bist und uns auf dem Laufenden hältst. :p
 

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Ich hoffe ja insgeheim, dass du Verbraucher in Deutschland bist und uns auf dem Laufenden hältst. :p
Dein Wunsch ist mir Befehl. :D

Bin Verbraucher in Deutschland und werde euch auch auf dem Laufenden halten.
Aber die Anfrage an Gericht oder Bundesverband mache ich erst im Laufe dieser Woche.
Eventuell habe ich dann sogar eine Antwort von Pearl, die ich mitschicken kann.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
Brot für die Welt hat das Feld für die IBAN auf ihrer Spenden-Seite fest mit DE vorbelegt. Ich habe freundlich gefragt, wieso. Es kam eine nette Reaktion:
Brot für die Welt meinte:
Sehr geehrter KvR,

vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis! Wir werden dieses Feld, in dem nur "de" automatisch vorgegeben ist, ändern! Ich bitte noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen

C. S.
Spenderkommunikation
 
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ThatOneAss

Erfahrenes Mitglied
30.01.2018
1.348
2
EDFB
Keine Ahnung, ob das hier auch unter IBAN-Diskriminierung fällt: Die Unmöglichkeit bei einem bspw. deutschen Apple-Account eine nicht-deutsche Kreditkarte hinzuzufügen, die man mit einem nicht-deutschen Konto erhält.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
Nein, aber m.E. verstößt es gegen die Bedingungen der Kreditkartenunternehmen und ist es ein Wettbewerbsverstoß. Aber das wird schon jahrelang so praktiziert und niemand scheint etwas dagegen zu unternehmen.
 

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Habe heute Antwort von Pearl bekommen.

Sie haben uns mitgeteilt, dass ein Abschluss Ihrer Bestellung nach
Eingabe Ihrer IBAN und BIC nicht möglich gewesen sei.

Den von Ihnen genannten Fehler im PEARL-Webshop haben wir zur
Behebung an unsere Systemprogrammierer weitergeleitet. Sie werden den
Fehler schnellstmöglich beheben.

Gestern Abend hatte ich bereits den klagenden Bundesverband informiert, da ich mit keiner Antwort seitens Pearl mehr gerechnet hatte.
 

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Und heute kam die Antwort von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Das Urteil ist tatsächlich noch nicht rechtskräftig, da Pearl Berufung beim OLG Karlsruhe eingelegt hat. (AZ: 4 U 120/17)
Der Termin für die Verhandlung ist wohl noch nicht festgelegt.

 

dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
791
133
Habe letztes Jahr einen Stromvertrag bei BEV Energie über check24 beauftragt. Dort eine IBAN-Lastschrift für ein NL Bunq Konto angegeben. Die EBV hat in der Auftragsbestätigung noch dieses Konto bestätigt. Heute kam eine Mahnung über 5€ wegen fehlendem Zahlungseingang. Die Dame am Telefon wollte mir erstmal weiß machen, dass die in der AB angegeben IBAN nicht die meine sondern die von BEV wäre :)
Nach kurzem Erklärungsversuch erkannte sie aber, dass es sich um eine NL IBAN handelt und meinte, dass nur Deutsche IBAN geht und sie hätten so einen Fall noch nie gehabt.
Habe gebeten das Problem an ihre IT weiter zu reichen und gleichzeitig verkündet, dass ich das an die Wettbewerbszentrale melden werde, was ich auch gerade gemacht habe. Zusätzlich bat ich um die Stornierung der Mahngebühr, da es ja nicht mein Verschulden war. Man versprach mir die Mahngebühr zu erlassen.
Die Dame war sehr freundlich - insofern hoffe ich dass alles ein gutes Ende nimmt, habe erst mal einen Dauerauftrag von meinem Bunq Konto eingerichtet.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Mal ganz doof gefragt: was versprechen die sich davon? PR für den Kampf David-Pearl gegen Goliath-EU?
Vielleicht ein Rückzugsgefecht, mit dem sie Zeit gewinnen; vielleicht ist die Berufung günstiger als die zeitnahe Anpassung der IT-Systeme? Das mit den Zwangsgeldern könnte ja sonst teuer werden, wenn sie die Fälle nicht aus dem Shopsystem heraus wenigstens irgendwie "abfangen" und manuell weiterverarbeiten können.

Ich meine... ich bin ja Laie, aber Pearls rechtliche Argumentation in der ersten Instanz, die man das aus dem Urteil rausliest, scheint von Überzeugungsfähigkeit weit entfernt.
 
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Reaktionen: Captian Sheridan