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IBAN-Diskriminierung

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.873
586
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Pearl bekommt auch bald Post von der Wettbewerbszentrale. Ein Az. gibt es schon, man benötigt von mir noch den Schriftverkehr und Screenshots.
 

monk

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
2.819
1
STR
Habe letztes Jahr einen Stromvertrag bei BEV Energie über check24 beauftragt. Dort eine IBAN-Lastschrift für ein NL Bunq Konto angegeben. Die EBV hat in der Auftragsbestätigung noch dieses Konto bestätigt. Heute kam eine Mahnung über 5€ wegen fehlendem Zahlungseingang. Die Dame am Telefon wollte mir erstmal weiß machen, dass die in der AB angegeben IBAN nicht die meine sondern die von BEV wäre :)
Nach kurzem Erklärungsversuch erkannte sie aber, dass es sich um eine NL IBAN handelt und meinte, dass nur Deutsche IBAN geht und sie hätten so einen Fall noch nie gehabt.
Das ist ja mal der Witz, weil BEV selbst mit einer GB-IBAN (BIC SELNGB21XXX) die Lastschriften abbucht!! Ich bin derzeit auch bei denen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.873
586
Vielleicht ein Rückzugsgefecht, mit dem sie Zeit gewinnen; vielleicht ist die Berufung günstiger als die zeitnahe Anpassung der IT-Systeme? Das mit den Zwangsgeldern könnte ja sonst teuer werden, wenn sie die Fälle nicht aus dem Shopsystem heraus wenigstens irgendwie "abfangen" und manuell weiterverarbeiten können.

Ich meine... ich bin ja Laie, aber Pearls rechtliche Argumentation in der ersten Instanz, die man das aus dem Urteil rausliest, scheint von Überzeugungsfähigkeit weit entfernt.
Es sieht so aus, dass Pearl ihre Webseite in den letzten Tagen so angepasst hat, dass bei einer Bestellung bereits während der Eingabe der niederländischen IBAN die Meldung "IBAN-Prüfziffer nicht korrekt" erscheint. Ich meine, dass diese bisher erst nach Betätigung der "Jetzt kaufen"-Taste angezeigt wurde.
Einen Screenshot sowie den Mailverkehr mit Pearl habe ich jetzt an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Das ist ja mal der Witz, weil BEV selbst mit einer GB-IBAN (BIC SELNGB21XXX) die Lastschriften abbucht!! Ich bin derzeit auch bei denen.
Offensichtlich haben sie's an einen Dienstleister (teil)ausgelagert, zumindest technisch. Hauptsache vom gemeinsamen Binnenmarkt und SEPA kommerziell profitieren - auch ohne den eigenen entsprechenden Pflichten nachzukommen, und die die Kunden analog davon profitieren zu lassen.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Bei der Beantragung von Bildungskrediten des Bundesverwaltungsamtes wird bei der Abfrage der Bankverbindung angezeigt:

"Die Zahlungen sollen auf mein nachstehend genanntes Konto im Bundesgebiet erfolgen"

Was passieren würde, wenn ein Student auf der Suche nach Geld ein Konto in den Niederlanden oder Irland angibt?
Denn prinzipiell ist auch z.B. ein Master-Studium im EU-Ausland darüber finanzierungsfähig, sofern die Universität aus deutscher Sicht gleichwertig ist. Und in Maastricht stößt man auf Schritt und Tritt auf Deutsche.

EDIT: Eine niederländische IBAN wird problemlos geschluckt. Jetzt heißt es Freiwillige vor. Was passiert, wenn man den Studienkredit tatsächlich damit beantragt...?
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Denn prinzipiell ist auch z.B. ein Master-Studium im EU-Ausland darüber finanzierungsfähig, sofern die Universität aus deutscher Sicht gleichwertig ist. Und in Maastricht stößt man auf Schritt und Tritt auf Deutsche.
Was, du weisst es ja, im Grunde irrelevant ist, denn auch der deutsche Studierende in Deutschland hat ja ein Recht auf Verwendung seines ausländischen (EU-) Kontos.
Ist aber in dem Sinne hier mal eine nette Abwechslung, als dass es technisch (im Hintergrund) zu funktionieren scheint, sie jedoch nur "sagen", dis diskriminierten.

Bei SumUp mal testweise das Revolut-Konto angegeben... :rolleyes:

Anhang anzeigen 111055
Nicht überraschend. Die wissen ja, dass sie in einem "riskanten" Geschäftsfeld aktiv sind. Erstes Mittel, um dem Risiko zu begegnen: Begrenzung auf inländische Konten des Nutzers.

Support kontaktieren, und um Änderung mit Kontonachweis bitten, unter Hinweis, dass bei SEPA ja nicht diskriminiert werden sollte (man muss ja nicht gleich mit der Verordnung "drohen"). Würde fast jede Wette eingehen, dass die ablehnen. Dann bei der Financial Conduct Authority als Aufsichtsbehörde reklamieren.
 
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harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Was, du weisst es ja, im Grunde irrelevant ist, denn auch der deutsche Studierende in Deutschland hat ja ein Recht auf Verwendung seines ausländischen (EU-) Kontos.
Ist aber in dem Sinne hier mal eine nette Abwechslung, als dass es technisch (im Hintergrund) zu funktionieren scheint, sie jedoch nur "sagen", dis diskriminierten.


Nicht überraschend. Die wissen ja, dass sie in einem "riskanten" Geschäftsfeld aktiv sind. Erstes Mittel, um dem Risiko zu begegnen: Begrenzung auf inländische Konten des Nutzers.

Support kontaktieren, und um Änderung mit Kontonachweis bitten, unter Hinweis, dass bei SEPA ja nicht diskriminiert werden sollte (man muss ja nicht gleich mit der Verordnung "drohen"). Würde fast jede Wette eingehen, dass die ablehnen. Dann bei der Financial Conduct Authority als Aufsichtsbehörde reklamieren.
Also bei meinem österreichischen SumUo Account gab es vor einem Jahr das gleiche Problem mit meinem N26 Konto. Seit April geht das aber reibungslos!
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Was, du weisst es ja, im Grunde irrelevant ist, denn auch der deutsche Studierende in Deutschland hat ja ein Recht auf Verwendung seines ausländischen (EU-) Kontos.
Ist aber in dem Sinne hier mal eine nette Abwechslung, als dass es technisch (im Hintergrund) zu funktionieren scheint, sie jedoch nur "sagen", dis diskriminierten.
Ich versuche mich nur in diesen typisch deutschen Denkmodus einzufühlen, der mir fremd (geworden?) ist, dass öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen (also da, wo ein Amt irgendwas sagt) immer gaaaanz anderer Natur seien als privatrechtliche. Siehe Berliner Taxen.
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Gestern im Fitnessstudio: Was, Du hast eine deutsche IBaN angegeben? Das geht leider gar nicht.

Ich: doch, ist sogar ganz offiziell erlaubt.

Er: Hm, also wir haben gesagt bekommen, es gibt immer Probleme mit deutschen IBANs. Deshalb geht es nicht.

Ich: doch, geht. Muss, darf, kann.

Er: ich frage nach, Montag sagen wir Dir bescheid.

Wohin geht man mit sowas? Die FMA ist hier nicht zuständig, oder doch?
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.873
586
Meine Tochter macht ab Mitte April ein Praktikum von 10 Wochen in NL:
  • Der Arbeitgeber hat ohne Kommentar ihre DE-IBAN akzeptiert, BIC war nicht nötig.
  • Wegen einer Praktikumsvergütung besteht die Pflicht, eine Bürgerversicherung bei einer NL-Krankenversicherung abzuschließen. Das konnte problemlos mit DE-IBAN und DE-BIC erledigt werden.
  • Über die Website des NL-Finanzamts (Belastingdienst) wurde ein zorgtoeslag (Krankenversicherungszuschuss für Studenten/Wenigverdiener) beantragt. Der Belastingdienst hat die DE-IBAN ebenfalls akzeptiert, BIC wurde nicht benötigt.
  • OV-chipkaart: Beantragung nur möglich mit NL-IBAN über iDEAL (inkl. automatischer Aufladung) oder PayPal (keine automatische Aufladung möglich).
    Bei Änderung der Bankverbindung Einschränkung auf NL-IBAN.
    Das habe ich dem Meldpunt IBAN-discriminatie der DNB (Anlaufpunkt der niederländischen Zentralbank) gemeldet, der darüber bereits im Gespräch mit Trans Link Systems ist.
Wir waren doch angenehm überrascht, wie relativ gut das mit DE-IBAN in NL geklappt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Meine Tochter macht ab Mitte April ein Praktikum von 10 Wochen in NL:
  • Der Arbeitgeber hat ohne Kommentar ihre DE-IBAN akzeptiert, BIC war nicht nötig.
  • Wegen einer Praktikumsvergütung besteht die Pflicht, eine Bürgerversicherung bei einer NL-Krankenversicherung abzuschließen. Das konnte problemlos mit DE-IBAN und DE-BIC erledigt werden.
  • Über die Website des NL-Finanzamts (Belastingdienst) wurde ein zorgtoeslag (Krankenversicherungszuschuss für Studenten/Wenigverdiener) beantragt. Der Belastingdienst hat die DE-IBAN ebenfalls akzeptiert, BIC wurde nicht benötigt.
  • OV-chipkaart: Beantragung nur möglich mit NL-IBAN über iDEAL (inkl. automatischer Aufladung) oder PayPal (keine automatische Aufladung möglich).
    Bei Änderung der Bankverbindung Einschränkung auf NL-IBAN.
    Das habe ich dem Meldpunt IBAN-discriminatie der DNB (Anlaufpunkt der niederländischen Zentralbank) gemeldet, der darüber bereits im Gespräch mit Trans Link Systems ist.
Wir waren doch angenehm überrascht, wie relativ gut das mit DE-IBAN in NL geklappt hat.
So sollte es ja eigentlich sein! Leider ist es nicht überall so. Ich frage mich ja inzwischen, wieso Unternehmen vor Jahren SEPA eingeführt und die IBAN Bearbeitung implementiert haben und dabei nur für die jeweils inländischen IBANs vorgesorgt haben, wenn die ganze Umstellung doch von Anfang an klar das Ziel hatte, alle nationalen Konten gleichzusetzen?
 
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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
Ich frage mich ja inzwischen, wieso Unternehmen vor Jahren SEPA eingeführt und die IBAN Bearbeitung implementiert haben und dabei nur für die jeweils inländischen IBANs vorgesorgt haben, wenn die ganze Umstellung doch von Anfang an klar das Ziel hatte, alle nationalen Konten gleichzusetzen?
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich behaupte mal, dass es sich einige sehr einfach gemacht haben und sich einfach eine Drittsoftware geholt haben, die die alten Dateien konvertiert und somit das eigene System nicht angepasst werden musste. Nicht umsonst gibt es noch Software wie SEPA Account und SEPA File Converter, die immer noch verkauft und gewartet werden.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich frage mich ja inzwischen, wieso Unternehmen vor Jahren SEPA eingeführt und die IBAN Bearbeitung implementiert haben
Sie haben umgestellt, weil sie technisch müssen.

und dabei nur für die jeweils inländischen IBANs vorgesorgt haben
Dass man ausländische IBAN (technisch) akzeptieren könnte, heisst ja nicht, dass man es auch will bzw. wollte.
Ganz im Gegenteil woll(t)en das ja viele Firmen eigentlich gar nicht.

Schliesslich bedeutet das ja potentiellen Ärger und Aufwand (KYC, Due diligence etc.)

- Was, wenn es Ärger mit der Bank oder Lastschrift gibt, bzw. technische Probleme?
- Warum hat der Kunde keine inländische IBAN? Bekommt er kein Konto im Inland?
- Ist es ein Betrüger, der sich Grenzüberschreitung und Sprachbarrieren zunutze macht, um nicht (so schnell) aufzufliegen?
- Stimmt irgendwas mit seinem steuerlichen oder tatsächlichen Wohnsitz nicht? (Muss man ja ggf. überprüfen) Gibt es entsprechend Ärger mit Lizenzgebern?

wenn die ganze Umstellung doch von Anfang an klar das Ziel hatte, alle nationalen Konten gleichzusetzen?
Das mag zwar die Intention von SEPA sein.
Aber so ist es ja dann eben doch nicht.

Dieselbe (europäische) Union, die den Leuten da irgendwas von "alle SEPA-Konten sind gleich" vorschwafelt, sagt dir dann an anderer Stelle, dass es eben gerade doch nicht so ist, sondern danach zu diskriminieren ist. Zum Beispiel, wenn du grenzüberschreitend elektronische Güter bzw. Dienstleistungen erbringst. Wie stellst du den Ort deines Kunden und den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz fest? Na beispielsweise anhand von...

- angegebener Rechnungsadresse
- Geolocation seines Geräts
- IP-Adresse
- Telefon-Landesvorwahl

Oder, "natürlich" ahnst du es im Kontext jetzt...

- Standort (Land) der Bank des verwendeten Zahlungskontos des Kunden oder bspw.
- Landeszuordnung der BIN seiner verwendeten Zahlungskarte
 
Zuletzt bearbeitet:

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Sie haben umgestellt, weil sie technisch müssen.


Dass man ausländische IBAN (technisch) akzeptieren könnte, heisst ja nicht, dass man es auch will bzw. wollte.
Ganz im Gegenteil woll(t)en das ja viele Firmen eigentlich gar nicht.

Schliesslich bedeutet das ja potentiellen Ärger und Aufwand (KYC, Due diligence etc.)

- Was, wenn es Ärger mit der Bank oder Lastschrift gibt, bzw. technische Probleme?
- Warum hat der Kunde keine inländische IBAN? Bekommt er kein Konto im Inland?
- Ist es ein Betrüger, der sich Grenzüberschreitung und Sprachbarrieren zunutze macht, um nicht (so schnell) aufzufliegen?
- Stimmt irgendwas mit seinem steuerlichen oder tatsächlichen Wohnsitz nicht? (Muss man ja ggf. überprüfen) Gibt es entsprechend Ärger mit Lizenzgebern?


Das mag zwar die Intention von SEPA sein.
Aber so ist es ja dann eben doch nicht.

Dieselbe (europäische) Union, die den Leuten da irgendwas von "alle SEPA-Konten sind gleich" vorschwafelt, sagt dir dann an anderer Stelle, dass es eben gerade doch nicht so ist, sondern danach zu diskriminieren ist. Zum Beispiel, wenn du grenzüberschreitend elektronische Güter bzw. Dienstleistungen erbringst. Wie stellst du den Ort deines Kunden und den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz fest? Na beispielsweise anhand von...

- angegebener Rechnungsadresse
- Geolocation seines Geräts
- IP-Adresse
- Telefon-Landesvorwahl

Oder, "natürlich" ahnst du es im Kontext jetzt...

- Standort (Land) der Bank des verwendeten Zahlungskontos des Kunden oder bspw.
- Landeszuordnung der BIN seiner verwendeten Zahlungskarte
Ja, das mag alles sein.

Aber die geltende Rechtslage aus der Sicht des Konsumenten spricht eine klare Sprache: es darf nach Nationalität nicht diskriminiert werden. Ich kann mir ein beliebiges Konto bei einer Bank meiner Wahl eröffnen und dieses für meinen gesamten Zahlungsverkehr verwenden. Die Unternehmen müssen es akzeptieren.

All das, was Du beschrieben hast, betrifft mein Fitness Studio gar nicht. Außerdem haben sie meine Adresse, meine Telefonnummer und eine Kopie meines Ausweises. So what?

Nur deswegen als Betrüger oder Geldwäscher dazustehen, weil man keine AT IBAN hat oder haben will erfordert einen Umdenkprozess, wie es scheint. Mir persönlich wäre der Kunde, der Barzahlen will anstatt die Mitgliedsgebühr abbuchen zu lassen, suspekter.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Aber die geltende Rechtslage aus der Sicht des Konsumenten spricht eine klare Sprache: es darf nach Nationalität nicht diskriminiert werden. Ich kann mir ein beliebiges Konto bei einer Bank meiner Wahl eröffnen und dieses für meinen gesamten Zahlungsverkehr verwenden. Die Unternehmen müssen es akzeptieren.
Klar, wem sagst du das?

All das, was Du beschrieben hast, betrifft mein Fitness Studio gar nicht. Außerdem haben sie meine Adresse, meine Telefonnummer und eine Kopie meines Ausweises. So what?
Es war eine allgemeine (aber beispielhafte) Replik auf die Grundfrage, warum viele Firmen "nur für die jeweils inländischen IBANs vorgesorgt haben".

Zwei Hauptgründe:
- Unwissenheit und Ignoranz (siehe auch The_Hungrys Beitrag)
- Bewusste Entscheidung, aufgrund Aufwand/Kosten/Risiko

Ist ja auffällig, dass gerade die systematisch grenzüberschreitend tätigen Finanzinstitute wie American Express, BNP Paribas, ABN AMRO und (etwas weniger) DKB diskriminier(t)en, obwohl gerade diese Firmen es ja eigentlich am allerbesten wissen sollten.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.873
586
  • OV-chipkaart: Beantragung nur möglich mit NL-IBAN über iDEAL (inkl. automatischer Aufladung) oder PayPal (keine automatische Aufladung möglich).
    Bei Änderung der Bankverbindung Einschränkung auf NL-IBAN.
    Das habe ich dem Meldpunt IBAN-discriminatie der DNB (Anlaufpunkt der niederländischen Zentralbank) gemeldet, der darüber bereits im Gespräch mit Trans Link Systems ist.
Zwei Hauptgründe:
- Unwissenheit und Ignoranz (siehe auch The_Hungrys Beitrag)
- Bewusste Entscheidung, aufgrund Aufwand/Kosten/Risiko
Der Hauptgrund bei den hier und weiter oben genannten ÖPNV-Zahlsystemen ist wohl eher das Risiko.
Mir schrieb der Meldpunt IBAN-discriminatie, dass "aus Risiko-Gründen eine Firma sagen darf, dass sie nur Geschäfte mit Personen macht die in den Niederlanden wohnen."
HandyTicket aus HH und TLS aus NL handhaben das ja so. Und diese Firmen sind keine Wohltätigkeitseinrichtungen, sondern eine gewinnorientierte Firma, bzw. ein Joint Venture für ein Zahlsystem gewinnorientierter ÖPNV-Betriebe.

Ergänzung:
TLS verweigert nicht nur IBAN ohne NL, sondern benötigt bei einer Änderung der Bankverbindung auch noch eine Kopie eines Kontoauszugs.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Mir schrieb der Meldpunt IBAN-discriminatie, dass "aus Risiko-Gründen eine Firma sagen darf, dass sie nur Geschäfte mit Personen macht die in den Niederlanden wohnen."
Sollte man, gerade im Bereich staatliche sanktionierter Monopole (ist es das in NL auch?) auch mal europarechtlich prüfen lassen. Bzw. macht ja die EU wohl gerade gesetzgeberisch.

Soll das nun heissen, dass die das nicht weiter verfolgen wollen? :confused:

Mir schrieb der Meldpunt IBAN-discriminatie, dass "aus Risiko-Gründen eine Firma sagen darf, dass sie nur Geschäfte mit Personen macht die in den Niederlanden wohnen."
Selbst wenn... die Aussage ist belangloser Bullshit.

Das erschreckende an der Aussage ist eigentlich nicht, dass sie kommt - sondern in diesem Falle, von wem (nämlich ausgerechnet dem Meldpunt IBAN-discriminatie!)

:eek:

Man darf das Land des Zahlungskontos nicht vorgeben und Punkt!
Gilt auch dann, wenn der Kunde in den Niederlanden tatsächlich ansässig ist und ein ausländisches Konto verwenden will.

Ergänzung:
TLS verweigert nicht nur IBAN ohne NL, sondern benötigt bei einer Änderung der Bankverbindung auch noch eine Kopie eines Kontoauszugs.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wobei ich einen Kontoauszug für die Zahlung von ein paar verdammten Bus- und Bahnfahrten schon intrusiv finde.
Sollte man mal den Datenschutz anspitzen.
 
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