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Nur mal so nebenbei, mit was für einem Arschlochverein wir hier eigentlich kooperieren, weil es alternativlos ist: https://www.dzw.de/falscher-doktortitel-im-netz-wer-muss-dies-berichtigen
Landgericht Hamburg.Nur mal so nebenbei, mit was für einem Arschlochverein wir hier eigentlich kooperieren, weil es alternativlos ist: https://www.dzw.de/falscher-doktortitel-im-netz-wer-muss-dies-berichtigen
Verfahren beim OLG Hamburg anhängig.Nur mal so nebenbei, mit was für einem Arschlochverein wir hier eigentlich kooperieren, weil es alternativlos ist: https://www.dzw.de/falscher-doktortitel-im-netz-wer-muss-dies-berichtigen
Nein, ist keine IBAN-Diskriminierung.Was meint ihr, ist es IBAN-Diskriminierung wenn Barclaycard bei der Angabe des Lastschrift-Kontos zum Ausgleich eines ersten Kreditkartenkontos auf ein Girokonto besteht und Lastschrift von einem anderen, zweiten eigenen Barclaycard-Kreditkartenkonto (welches prinzipiell lastschriftfähig ist und auch so beworben wird) verweigert?
Ja - Antwort: bitte schriftliche Beweise vorlegen. ZB das Antragsformular?Hattest du dich schon bei der Bafin beschwert?
Brief per Einschreiben.*JKorrespondenzmäßig gibt es von Amex nichts, da sie Dich auch via E-Mail immer an den telefonischen Kundenservice verweisen. Raffiniert.
Online geht das nur für Kunden in Deutschland!Brief per Einschreiben.
Im übrigen sehe ich, dass man doch online die Bankverbindung ändern kann:
https://www.americanexpress.com/de/content/recognized/update-account-information.html?page=CM
Gibt's da keine Fehlermeldungen?
Ja, genau. Habe ich schon zwei Mal so gemacht, das mit dem Brief. Schweigen im Walde.Brief per Einschreiben.*
Im übrigen sehe ich, dass man doch online die Bankverbindung ändern kann:
https://www.americanexpress.com/de/content/recognized/update-account-information.html?page=CM
Gibt's da keine Fehlermeldungen?
EDIT: * Wieso eigentlich Einschreiben? Weckt doch nur schlafende Hunde. Normaler Brief tut's für den Anfang auch. Erhöht die Chancen auf eine Standardantwort.
1. Eskalation:Ja, genau. Habe ich schon zwei Mal so gemacht, das mit dem Brief. Schweigen im Walde.
Alles gemacht. Seit Mitte November Funkstille. Ich darf jetzt per Überweisung bezahlen.1. Eskalation:
Einschreiben mit Fristsetzung.
2. Eskalationsstufe:
Verweis auf Rechtsgrundlage.
Eventuell:
Einzugsermächtigung für das alte Konto widerrufen.
Dabei explizit auf gewünschtes Weiterbestehen der Abrechnung per Lastschrifteinzug hinweisen.
Wenn sie kein Konto haben, von dem sie abbuchen dürfen, werden sie sich schon melden.
3. Eskalationsstufe:
Ombudsman kontaktieren. (Die Aufsichtsbehörden dürften ja grundsätzlich bei nachgewiesenen allgemeinen Verfehlungen zuständig werden, nicht jedoch bei individuellen Disputen zwischen Kunde und Bank).
Vorteil: Hier würde ich mir erhoffen, dass du eher Gehör mit deiner individuellen Beschwerde findest, wie auch mit deiner Darstellung der unbeantworteten Briefe und des Telefongesprächs. Ebenso, wenn irgendeine Bullshit-Antwort kommt. Zum Beispiel eine begründungslose Ablehnung der Kontoänderung.
Wie hast du bezahlt? Wenn nicht mit dieser Karte ist es ein klarer Regelbruch seitens des Händlers.
Den Ombudsman hast du auch kontaktiert?Alles gemacht. Seit Mitte November Funkstille.
Stellst du halt wieder auf Lastschrift um (falls inländisches Konto vorhanden).Ich darf jetzt per Überweisung bezahlen.
Warum Medion das sagt, kann und wird man vielleicht nicht ganz verstehen können.jetzt sagen sie sie können aus steuerlichen Gründen nur auf ein deutsches Konto überweisen - verstehe das nicht ganz.
Ja, die Sache ist beim Ombudsmann.Den Ombudsman hast du auch kontaktiert?
Stellst du halt wieder auf Lastschrift um (falls inländisches Konto vorhanden).
Und probierst es nach 2, 3 Monaten erneut.
Warum Medion das sagt, kann und wird man vielleicht nicht ganz verstehen können.
Vielleicht spielt ihnen Ihre veraltete Software technisch einen Strich durch die Rechnung.
Die Begründung selbst ist Bullshit. Es handelt sich ja nur um eine (SEPA- und EU-interne) Zahlung.
Die Diskriminierung nach Konto-Land ist dabei ein Verstoss gegen die SEPA-Verordnung.