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IBAN-Diskriminierung

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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
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Ich glaube du machst einen Denkfehler, kostenlose attraktive Konten gibt es für Kunden wie mich in der Regel nicht, daher sind die Konditionen des N26 Konto gar nicht so schlecht.
ok, dann reden wir über unterschiedliche Grundvorraussetzungen.

Dann probier es doch mit der Liste der Luxemburger Banken, mich würden die genauen Konditionen interessieren (nur prinzipiell, bin mit meinem ING.lu-Orange-Konto sehr zufrieden und brauche dort kein anderes)
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
das hatte ich bei einer CBC-Filiale in Wallonien auch vergeblich versucht zu eröffnen, meinen Bericht darüber findet man hier im Forum. Bin mir aber ziemlich sicher, dass der kurz angebundene Mitarbeiter an das normale Konto dachte. Offiziell angeboten wurde damals das Basiskonto auch nur bei der KBC, nicht jedoch bei der CBC - trotz zuvor verkündeter Verschmelzung. Meine Beschwerde bei der Zentrale blieb dann auch erfolglos.

Ein anderer Forist will ein solches KBC-Konto erfolgreich im deutschsprachigen BE eröffnet haben, meine wiederholte Nachfrage zur Filiale blieb jedoch unbeantwortet.

Edit: inzwischen glaube ich, dass das "KBC-Baiskonto" gar kein Basiskonto gemäß EU-Verordnung ist, siehe Folgeposting.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
Zum sogenannten KBC-Basiskonto in BE fällt mir noch auf, dass ich keinen Bezug zur genannten EU-Verordnung feststellen konnte.
Habe auch nicht gesehen, dass man versichern muss, dass dieses Konto das einzige im entsprechenden Land ist - so wie bei "EU-Baiskonten" üblich.
Zwar wird die Möglichkeit der Kontoeröffnung für nicht in BE lebende Personen ausdrücklich erwähnt, dennoch bleibt es möglicherweise ein freiwilliges Angebot der Bank ohne Kontrahierungszwang. "Basiskonto" könnte z.B. die einfachste Kontoversion sein, neben einem "Premiumkonto".

Auch die AGB zielen für eine "Basisbankleistung" - welche andere Leistungen beinhalten kann als das genannte "Basiskonto" und außerdem kostenpflichtig ist! - auf den "Hauptaufenthaltsort in Belgien" ab:
KBC-Basisbankdienstleistung

II.4 Jeder Konsument mit Hauptaufenthaltsort in Belgien, der die vom Gesetz vom 24. März 2003 eingeführten Bedingungen für den Anspruch auf eine Basisbankdienstleistung erfüllt, ist berechtigt, gegen Zahlung eines in diesem Gesetz bestimmten, beschränkten Beitrags ein Girokonto zu eröffnen. Das Konto bietet ihm die Möglichkeit, Geld einzuzahlen, zu empfangen, abzuheben und Überweisungen und Zahlungsdaueraufträge zu erteilen, Einzugsermächtigungen für Rechnungen zu erteilen und Kontoauszüge abzurufen.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Interessant, die ING ist gar nicht auf der Liste der kontraktierungspflichtigen Institute. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Basiskonto-Angebote der Banken auf der Liste ähnlich unattraktiv wie das N26 Basiskonto ist
Das N26 Flex ist allerdings ein spezielles Angebot für Kunden schlechterer Bonität.
Ähnliches ist mir in Luxemburg nicht bekannt.
Ich würde deshalb davon ausgehen, dass die zumindest günstiger sind, da Standardkonditionen.

Dann probier es doch mit der Liste der Luxemburger Banken, mich würden die genauen Konditionen interessieren (nur prinzipiell, bin mit meinem ING.lu-Orange-Konto sehr zufrieden und brauche dort kein anderes)
2,50€ pro Monat für
- Girokonto mit ein paar Inklusiv-Überweisungen
- einer V-Pay-Karte
- einer Fremdautomatenabhebung (EU) pro Monat
ist realistisch. Die Angebote der Banken sind ja weitgehend ähnlich.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
Das N26 Flex ist allerdings ein spezielles Angebot für Kunden schlechterer Bonität.
Ähnliches ist mir in Luxemburg nicht bekannt.
Ich würde deshalb davon ausgehen, dass die zumindest günstiger sind, da Standardkonditionen.

Beim N26-Basiskonto wird explizit auf die EU-Verordnung Bezug genommen:
Seit Einführung des Zahlungskontengesetzes (kurz ZKG) im Juni 2016 hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union grundsätzlich den Anspruch auf ein Zahlungskonto, das grundlegende Funktionen zur Erfüllung der täglichen Zahlungsgeschäfte bietet. Dieses Konto nennt sich Basiskonto, die Eröffnung erfolgt über den unten beschriebenen Prozess.

Soweit ich weiß wurde die EU-Verordnung speziell für Kunden schlechter Bonität erlassen (z.B. für die mancherorts zahlreichen Obdachlosen war das ein Thema) - insofern nicht verwunderlich, wenn die Banken das entsprechende Produkt auch so gestalten.

2,50€ pro Monat für
- Girokonto mit ein paar Inklusiv-Überweisungen
- einer V-Pay-Karte
- einer Fremdautomatenabhebung (EU) pro Monat
ist realistisch. Die Angebote der Banken sind ja weitgehend ähnlich.
damit für mich unattraktiv - für mich sind Auslandskonten eher "nice to have" als eine gefühlte Notwendigkeit.

Edit: bist du dir überhaupt sicher, dass es sich um die Konditionen für ein EU-reguliertes Basiskonto (siehe dazu mein Posting bzgl. KBC.be oben) und nicht etwa um die Konditionen für ein normales Konto bei den genannten Instituten handelt? Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass die Basiskonto-Konditionen noch unattraktiver sind, siehe N26.

... spezielles Angebot für Kunden schlechterer Bonität.
Ähnliches ist mir in Luxemburg nicht bekannt.
Die Frage ist, ob solche Angebote überhaupt veröffentlich werden - oder nur auf Nachfrage zu erhalten sind. Bisher kenne ich nur die veröffentlichten Basiskonto-Angebote von KBC.ie und N26.de - KBC.be zähle ich nicht dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
Pfändungen sind bei einer ausländischen Bank ohne Mithilfe des Schuldners kaum möglich - da keine deutsche Behörde ohne weiteres ein Konto im europäischen Ausland ermitteln kann. Es geht - sicher, aber der Aufwand wird bei normalen zivilrechtlichen Forderungen kaum zu rechtfertigen sein.
Bei allen meinen o.g. Auslandskonten musste ich die deutsche Steuer-Id angeben, auch wenn dort keine in DE steuerpflichtigen Kapitalerträge anfallen. Ein Austausch mit deutschen Behörden müsste also prinzipiell stattfinden können, und ein eventuell getriebener Ermittlungsaufwand hängt sicher vom zu erwartenden Ertrag ab...

Manche (oder sogar alle?) der an das Heimatland übermittelten Jahresbescheide enthalten neben den erwirtschafteten Zinsen sogar explizit die Jahresanfangs- und -endsalden (also mehr als die Zinsbescheinigungen deutscher Banken, welche nur die Zinsen ausweisen), denn diese Salden sind (oder waren nach meinem letzten Wissensstand) z.B. für in NL Ansässige steuerpflichtig.

Den/die scheidenden Ehepartner/in mit auf einem EU-Auslandskonto versteckten Kapital hörnen zu wollen kann also gründlich ins Auge gehen...
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Bei allen meinen o.g. Auslandskonten musste ich die deutsche Steuer-Id angeben, auch wenn dort keine in DE steuerpflichtigen Kapitalerträge anfallen. Ein Austausch mit deutschen Behörden müsste also prinzipiell stattfinden können, und ein eventuell getriebener Ermittlungsaufwand hängt sicher vom zu erwartenden Ertrag ab...

Manche (oder sogar alle?) der an das Heimatland übermittelten Jahresbescheide enthalten neben den erwirtschafteten Zinsen sogar explizit die Jahresanfangs- und -endsalden (also mehr als die Zinsbescheinigungen deutscher Banken, welche nur die Zinsen ausweisen), denn diese Salden sind (oder waren nach meinem letzten Wissensstand) z.B. für in NL Ansässige steuerpflichtig.

Den/die scheidenden Ehepartner/in mit auf einem EU-Auslandskonto versteckten Kapital hörnen zu wollen kann also gründlich ins Auge gehen...


Und was willst du damit sagen? Natürlich können deutsche Behörden ausländische Konten ermitteln - aber zum einen ist das nicht über den automatisierten Kontenabruf möglich und zum anderem braucht man einen Titel der im entsprechenden Land greift.

Eine Lohnpfändung z.B. ist dadurch eher unwahrscheinlich, denn der GV kann ein Auslandskonto weder problemlos ermitteln noch kann er einen wirksamen Beschluss erteilen.

Die Bafin (Kontenabruf) und die Finanzämter (Jahresbescheide) tauschen nur in der Richtung Bafin => FA aus und nicht FA => Bafin. Das geht erst wenn wir im Bereich der strafbaren Handlungen sind.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
Und was willst du damit sagen?
Vor allem, dass wie gesagt sogar Auslandssalden nach DE übermittelt werden - falls das nicht allen bewusst ist. Wer dann an wen weiter übermittelt und wer was und wo einsehen und/oder pfänden kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Vor allem, dass wie gesagt sogar Auslandssalden nach DE übermittelt werden - falls das nicht allen bewusst ist.

Klar werden die Auslandssalden übermittelt wenn nicht eine pauschale Besteuerung vorgesehen ist. Diese werden aber nur dem FA übremittelt und das FA darf diese Daten nicht weiterreichen (Steuergeheimnis), das kann erst aufgehoben werden wenn strafrechtlich ermittelt wird.

Die aktuelle Praxis deutscher Behörden (auch bei strittigen Forderungen), mittels Kontenabruf ein Konto in Erfahrung zu bringen und dann zu pfänden greift so nicht. Auch kann ein Gläubiger nicht über den Weg Vermögensauskunft => Kontenabruf so keine Kontendaten in Erfahrung bringen. Alle die nichts zu verbergen haben interessieren sich nicht für solche Details, jeder der schon einmal einen sechstelligen Betrag mehrere Jahre an den Staat ausgeliehen hat um diesen nach Beendigung des Verfahrens wieder zu bekommen achten evtl. auf solche Details.
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.225
4.469
GRQ + LID
Jo, meine Auslandskonten werden automatisch gelistet in meiner Steuererklärung, da muss ich gar nichts machen.

(in den Niederlanden bekommen wir die Erklärung im Wesentlichen nur zur Kontrolle, man darf natürlich noch extra Kosten absetzen, aber alles von Arbeit/Banken/Rente/Zinsen/Kapital/Wert des Hauses/Firmenwagen ist schon vor handen und ist eigentlich nur zur Kontrolle da)
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Soweit ich weiß wurde die EU-Verordnung speziell für Kunden schlechter Bonität erlassen (z.B. für die mancherorts zahlreichen Obdachlosen war das ein Thema) - insofern nicht verwunderlich, wenn die Banken das entsprechende Produkt auch so gestalten.
Inklusion ist ein Motiv, grenzüberschreitender Wettbewerb und Mobilität sind andere (siehe auch Richtlinientext).

Edit: bist du dir überhaupt sicher, dass es sich um die Konditionen für ein EU-reguliertes Basiskonto (siehe dazu mein Posting bzgl. KBC.be oben) (…) handelt?
Zum sogenannten KBC-Basiskonto in BE fällt mir noch auf, dass ich keinen Bezug zur genannten EU-Verordnung feststellen konnte.
Die genannte Basisbankdienstleistung von KBC hat ganz offensichtlich keinen Bezug dazu - schliesslich bezieht sie sich auf ein belgisches Gesetz 2003, lange vor der Basiskontoregelung der EU.

bist du dir überhaupt sicher, dass es sich um die Konditionen für ein EU-reguliertes Basiskonto (siehe dazu mein Posting bzgl. KBC.be oben) und nicht etwa um die Konditionen für ein normales Konto bei den genannten Instituten handelt? Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass die Basiskonto-Konditionen noch unattraktiver sind, siehe N26.
Deiner Behauptung fehlt es an jedwedem Beleg. Der Unterschied zu N26 ist ja: Bei N26 taucht das Konto in der Preisliste auf. Bei den luxemburgischen Banken nicht.

Es gibt eine Vorgabe der EU, dass der Verbraucher grundsätzlich das Recht hat, ein Konto zu eröffnen, das mindestens bestimmte übliche Dienstleistungen beinhaltet. Die meisten Banken dürften dafür aber kein auf ein gesetzliches Minimum abgespecktes Produkt („EU-Basiskonto“) "massgeschneidert" haben. Wenn gerade N26 (eklatant) und einige andere Deutsche das so machen, so ist dies nicht in anderen Ländern auch so. Bei N26 dürfte dies nicht zuletzt auch der Eröffenbarkeit im Distanzverfahren geschuldet sein, sowie des „kostenlosen“ Preises des Hauptprodukts.

Ich gehe davon aus, dass andere Banken, die wie die luxemburgischen Kontoeröffnungen vor Ort durchführen auch angesichts der noch nicht lange bestehenden EU-Regelung schlicht und einfach noch nicht viel mit „unliebsamen“ Basiskontoeröffnenden konfrontiert worden sind, um das so auf dem Radar zu haben. Würde eine bestimmte Bank mit unliebsamen Basiskontoanträgen überflutet, so werden sie sich ggf. schon etwas einfallen lassen - bisher war das aber noch nicht nötig. Und auf der anderen Seite sind gerade die luxemburgischen Banken gegenüber Nichtansässigen (zumindest in den Nachbarländern) schon lange relativ offen gewesen, und haben da auch keine speziellen Gebühren für Nicht-Ansässige kassiert (so wie beispielsweise nun die Schweizer).

Habe auch nicht gesehen, dass man versichern muss, dass dieses Konto das einzige im entsprechenden Land ist - so wie bei "EU-Baiskonten" üblich.
Ist das wirklich in (allen) anderen Ländern so üblich?
Nur weil das in Deutschland de facto so ist, muss es das ja nicht sein.

Interessant, die ING ist gar nicht auf der Liste der kontraktierungspflichtigen Institute. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Basiskonto-Angebote der Banken auf der Liste ähnlich unattraktiv wie das N26 Basiskonto ist.
Ich kenne die Preislisten einiger betroffener Banken ziemlich gut. Da gibt es - IM Gegensatz zu N26 - keine solche Basisangebote. Nichts dergleichen ist da gelistet.

Imho ist das Winken mit der EU-weiten Eröffnungspflicht eine ziemlich stumpfe Waffe...
Jein - kommt auf die Aufsicht drauf an.
Ich denke, man wird ggf. einfach mit einer Menge Unsicherheit und Unwissenheit und ggf. Falschaussagen konfrontiert werden, wenn man in eine Bank hineinspaziert und als Nichtansässiger wirklich ein solches Konto eröffnen will. Diese Hürden halte ich aber mit Wissen um die Rechtslage, Hartnäckigkeit und ggf. auch Freundlichkeit für überspringbar.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
Die genannte Basisbankdienstleistung von KBC hat ganz offensichtlich keinen Bezug dazu - schliesslich bezieht sie sich auf ein belgisches Gesetz 2003, lange vor der Basiskontoregelung der EU.
Gut, dann sind wir uns wohl darin einig, dass das "KBC-Basiskonto" nicht unbedingt ein "EU-Basiskonto" sein muss (auch wenn du es wohl für wahrscheinlich hältst). Bisher wurde hier von mehrern Usern in dem Zusammenhang von einem "EU-Basiskonto" mit Kontrahierungszwang ausgegangen - genau das ist glaube ich nicht sichergestellt.

Deiner Behauptung fehlt es an jedwedem Beleg.
Richtig, sie war ja durchaus provokativ in der Hoffnung, jemand tritt den Gegenbeweis an. Aber das ist noch nicht erfolgt...

Der Unterschied zu N26 ist ja: Bei N26 taucht das Konto in der Preisliste auf. Bei den luxemburgischen Banken nicht.
Richtig, aber warum sollte eine luxemburger Bank das tun und derart offensichtlich unbeliebte Kunden auch noch anlocken? Die sollen es doch lieber bei einer anderen Bank probieren...
Für N26 dürfte sich die Bewerbung hingegen lohnen - sie verdienen sattes Geld mit solchen Kunden, mit überschaubarem Risiko für sich selbst (nur auf Guthabenbasis etc.)

Es gibt eine Vorgabe der EU, dass der Verbraucher grundsätzlich das Recht hat, ein Konto zu eröffnen, das mindestens bestimmte übliche Dienstleistungen beinhaltet. Die meisten Banken dürften dafür aber [/FONT]kein auf ein gesetzliches Minimum abgespecktes Produkt („EU-Basiskonto“) "massgeschneidert" haben.
Ja, sehe ich auch so. Diese Kunden mit unbekannter Bonität (es gibt keine EU-Schufa) mit einem Normalprodukt der Bank incl. Zahlkarte auszustatten, ist aber riskant. Die Beschränkung nur auf Guthabenbasis wie bei N26 ist dann doch wieder ein abgespecktes und ein Sonderprodukt... was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht. Ausnahme hierbei ist bunq.nl, aber da erscheint die Eröffnung inzwischen ja generell unproblematisch.

Wenn gerade N26 (eklatant) und einige andere Deutsche das so machen, so ist dies nicht in anderen Ländern auch so. Bei N26 dürfte dies nicht zuletzt auch der Eröffenbarkeit im Distanzverfahren geschuldet sein, sowie des „kostenlosen“ Preises des Hauptprodukts.
Einverstanden, N26 hat ein stärkeres Bedürfnis nach Quersubventionierung als kostenpflichtige Banken - das ist aber nur ein Indiz.

Ist das wirklich in (allen) anderen Ländern so üblich?
Nur weil das in Deutschland de facto so ist, muss es das ja nicht sein.
Wie gesagt, ich kenne bisher nur die zwei "EU-Basiskonten" von KBC.ie und N26.de, und bei denen ist es so (erforderliche Zusicherung, dass noch kein anderes Konto in dem Land für die Person existiert). Ich glaube mich auch daran zu erinnern, dass die EU-Verordnung genau auf solche noch kontolosen Mitmenschen abzielt - deshalb wollen die Banken es auch nur solchen Leuten vorbehalten.

Ich kenne die Preislisten einiger betroffener Banken ziemlich gut. Da gibt es - IM Gegensatz zu N26 - keine solche Basisangebote. Nichts dergleichen ist da gelistet.
Eben. Warum sollten sie ein eigentlich nicht gewolltes Produkt bewerben?

Jein - kommt auf die Aufsicht drauf an.
Ich denke, man wird ggf. einfach mit einer Menge Unsicherheit und Unwissenheit und ggf. Falschaussagen konfrontiert werden, wenn man in eine Bank hineinspaziert und als Nichtansässiger wirklich ein solches Konto eröffnen will. Diese Hürden halte ich aber mit Wissen um die Rechtslage, Hartnäckigkeit und ggf. auch Freundlichkeit für überspringbar.
Bezüglich Hartnäckigkeit und Freundlichkeit stimme ich dir zu, ggf. nochmal später bei anderem MA probieren. Was den Verweis auf die Rechtslage (mutmaßlich ist die EU-Verordnung zum Basiskonto gemeint) betrifft, da verzichte ich lieber drauf - strebe aber sowieso ein normales und kein von der Bank unbeliebtes, aber reguliertes Konto an.

Übrigens, im telefon-treff wurde heute zufällig in einem anderen Zusammenhang eine Möglichkeit für Frankreich gepostet, ich zitiere sie hier einfach ohne Gewähr und ohne weitere Beratung durch mich. Vielleicht interessiert es jemanden...
Der Haken bei Sosh: Man braucht immer noch zwingend ein frz. Girokonto und eine frz. Carte Bleu (CB).
Beides bekommt man aber auch als Deutscher ohne Wohnsitz in Frankreich bei der Credit Agricole:
https://eko-by-ca.fr/
Kostenpunkt € 2 pro Monat Kontoführungsgebühren. Ansonsten alles inklusive. Und man muss persönlich bei der Bank das Konto eröffnen (vorher Termin ausmachen) und ebenfalls persönlich die Bankkarte (CB + Debit-Mastercard auf einer Karte) in der Bankfiliale abholen, wo man auch das Konto eröffnet hat. Vom Eröffnungstag bis zum Eintreffen der Bankkarte vergehen etwa 8 Tage. Man kann aber erst dann mit der CB-Karte bei Sosh bestellen, wenn man mit der CB wenigstens einmal Geld vom Konto abgehoben hat (egal ob in Frankreich oder anderswo in der Welt, 25 Abhebungen pro Jahr sind in der Eurozone inklusive., 10 außerhalb der Eurozone und in den Filialen der Credit Agricole unbegrenzt oft möglich. Mindestabhebebetrag 10 €.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Richtig, aber warum sollte eine luxemburger Bank das tun und derart offensichtlich unbeliebte Kunden auch noch anlocken? Die sollen es doch lieber bei einer anderen Bank probieren...
Für N26 dürfte sich die Bewerbung hingegen lohnen - sie verdienen sattes Geld mit solchen Kunden, mit überschaubarem Risiko für sich selbst (nur auf Guthabenbasis etc.)
Die Luxemburger Bank macht es doch auch nicht anders als N26, denn...

Diese Kunden mit unbekannter Bonität (es gibt keine EU-Schufa) mit einem Normalprodukt der Bank incl. Zahlkarte auszustatten, ist aber riskant. Die Beschränkung nur auf Guthabenbasis wie bei N26 ist dann doch wieder ein abgespecktes und ein Sonderprodukt...
...das "Normalprodukt" in Luxemburg ist ein Kontokorrentkonto auf Guthabenbasis mit einer V-PAY-Karte für ca. 2,50 EUR im Monat...
VISA/MasterCard und Kreditlinie sind separate Zusätze.

Und das ist in meinen Augen risikoärmer als das N26-Konto mit hochgeprägter Mastercard...
Zumal, wenn man berücksichtigt, dass N26 im Fernabsatz eröffnet werden kann, das Konto in Luxemburg beispielsweise in der Filiale vor Ort zu eröffnen ist.
Im übrigen bietet N26 ein halbes Dutzend bis unlimitierte Bargeldabhebungen im Monat an - was ein Kostenrisiko darstellt.

Eben. Warum sollten sie ein eigentlich nicht gewolltes Produkt bewerben?
Der Unterschied dzwischen "bewerben" und "überhaupt in der Preisliste existieren".
Beworben werden ggf. Pakete, die die Bank verkaufen will - aber in der Preisliste existieren auch "ungeliebtere" bzw. Nischenprodukte.

Übrigens, im telefon-treff wurde heute zufällig in einem anderen Zusammenhang eine Möglichkeit für Frankreich gepostet, ich zitiere sie hier einfach ohne Gewähr und ohne weitere Beratung durch mich. Vielleicht interessiert es jemanden...
Eben das mein ich ja: Basiskonto für um die 2-3 EUR scheint eben nicht unmöglich. ;)

Edit: bist du dir überhaupt sicher, dass es sich um die Konditionen für ein EU-reguliertes Basiskonto (siehe dazu mein Posting bzgl. KBC.be oben) und nicht etwa um die Konditionen für ein normales Konto bei den genannten Instituten handelt? Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass die Basiskonto-Konditionen noch unattraktiver sind, siehe N26
Richtig, sie war ja durchaus provokativ in der Hoffnung, jemand tritt den Gegenbeweis an. Aber das ist noch nicht erfolgt...
Ich finde dazu die expliziten Hinweise zum Basiskonto der BIL relativ eindeutig:


"Das Girokonto mit Basisleistungen enspricht dem BIL Home Paket. (...)
Personen, die ein Basiskonto eröffnen möchten, können dies in der BIL-Geschäftsstelle ihrer Wahl tun.
Gebühren
Die geltenden Tarife sind im allgemeinen Gebührenverzeichnis der Bank angegeben."


..und das ist in der Preisliste der BIL (Seite 11) tarifiert, mit der Fussnote:

"Um ein Girokonto mit Basisleistungen zu eröffnen, worauf sich das einschlägige Gesetz vom 13. Juni 2017 bezieht, kann der Kunde unter BIL Home ein entsprechendes Paket abschließen."
"For requests to open payment accounts with basic services, under the related law of 13 June 2017, applicants may subscribe to a package equivalent to BIL Home."


Das heisst, es ist - zumindest bei der BIL formalrechtlich ein "separates" Produkt, entspricht aber bis auf das anzuschliessende Wertpapierdepot und das Überziehungsverbot dem Home-Paket für 2,50€/Monat.

Beim Überzugsverbot gehe ich davon aus, dass es um rechtliche Aspekte der vertragswidrigen Nutzung (Kündigungsmöglichkeit) für die Bank geht. Die Bank darf natürlich auch in Luxemburg auf das Vorhandensein keines weiteren Inlandkontos abstellen. Ich gehe davon aus, dass ein Kunde mit Wertpapierdepotnutzung ggf. ebenso gerne gesehen wird (falls nicht der Steuer- bzw. und Embargostatus oder andere KYC-Risiken dazwischenfunken), und dann einfach das "normale" Paket ohne diese kleinen rechtlichen Unterschiede bekommt - aber dann eben auch nicht speziell vom Basiskonten-Gesetz geschützt wird.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.798
263
Ok, das Beispiel der BIL überzeugt insofern, dass sie in der Tat ein "EU-Basiskonto" anbieten.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann gibt es gerade zur BIL nur einen Bericht mit praktischer Erfahrung hier im Forum - und zwar einen negativer, was die Eröffnung für nicht in LU Ansässige betrifft.
Da die BIL zusätzlich auf der oben geposteten Liste mit Kontrahierungszwang in LU auftaucht, hat Ed Size evtl. dennoch gute Chancen, dort seinen Kontowunsch durchzusetzen.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
Bei Lastschriften ist es ja eindeutig geregelt. Gibt es bei Referenzkonten für Anlagekonten auch eine Verpflichtung ausländische Bankverbindungen zu akzeptieren? Mir geht es hier um die Rückzahlung und nicht um den Einzug.
 

blacksun

Erfahrenes Mitglied
26.02.2012
260
7
ist es eigentlich noch aktuell dass man nicht darauf bestehen kann dass man auch eine Nicht-DE-IBAN als Referenzkonto bei Anlagekonten verwenden kann?
ich meine ich hätte (hier im Thread?) gelesen dass die Banken mit z.B. Tages- oder Festgeld argumentieren dass es sich bei Aus- und Einzahlungen nicht um einen Zahlungsverkehr handeln würde.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Bei Lastschriften ist es ja eindeutig geregelt. Gibt es bei Referenzkonten für Anlagekonten auch eine Verpflichtung ausländische Bankverbindungen zu akzeptieren? Mir geht es hier um die Rückzahlung und nicht um den Einzug.
Ebenso bei Überweisungen:

"Ein Zahler, der eine Überweisung an einen Zahlungsempfänger vornimmt, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist, sofern das Zahlungskonto gemäß Artikel 3 erreichbar ist."

Nun ist mir die Argumentation mit dem Zahlungsverkehr bzw. Zahlungskonten nicht unbekannt...:

ist es eigentlich noch aktuell dass man nicht darauf bestehen kann dass man auch eine Nicht-DE-IBAN als Referenzkonto bei Anlagekonten verwenden kann?
ich meine ich hätte (hier im Thread?) gelesen dass die Banken mit z.B. Tages- oder Festgeld argumentieren dass es sich bei Aus- und Einzahlungen nicht um einen Zahlungsverkehr handeln würde.
Verweise dazu auf die Diskussion auf Seite 6 und unsere Diskussion vor einem Jahr:

Die von mir zitierte FAQ der EU-Kommission sind leider nicht mehr a.a.O. verfügbar, aber liefen, wenn ich mich recht erinnere, darauf hinaus, das es ebenfalls als Zahlungskonto zu bejahen ist, wenn der Nutzer die Rücküberweisung selbst anstossen kann. Nun könnte man je nach Anlage diskutieren, wer Zahler ist, aber das ist m.E. irrelevant: Die Bank hat die Erreichbarkeit ausländischer Zahlungskonten für ihre Zahlungskontennutzer sicherzustellen. Und wenn sie selbst Zahler und überweist, hat sie kein Land vorzugeben.

Ich habe dort ja auch das Zitat einer Bank gepostet, die - für den Einzug - der Auffassung war, kein Zahlungsempfänger zu sein (m.E. blödsinnige Auffassung). Die BaFin war anderer Meinung, und ich gehe davon aus, dass das je nach Anlage auch umgekehrt gilt.

Kurzum: Würde die betreffende Bank (welche ist es denn?) der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
 

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
295
5
Ich habe damals Weltsparen direkt bei der Bafin gemeldet, da dort auch nur DE-Referenz-Konten möglich waren.
2 Monate später hat Weltsparen dies geändert.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
In meinem Fall geht es um auxmoney. Da spielen irgendwie drei Parteien eine Rolle. Zum einen Auxmoney, die FinTech Group Bank AG (ehem. biw) wo das Anlagekonto geführt wird und dann noch die Sued West Kreditbank von der jetzt die monatlichen Rückzahlungen erfolgen. Auxmoney wäre ja jetzt mein Vertragspartner. Müsste man die ggf. an die Bafin melden?
 

benskoef

Reguläres Mitglied
08.01.2018
55
1
Hatte jemand schon mal den Fall, dass Advanzia bei der Drivango Variante bei Einzahlung/Überweisung von einem deutschen Konto (in meinem Fall DKB) dies nicht als Konto erkennt und die Möglichkeit der Lastschrifteinrichtung im Menü nicht anzeigt?
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.875
255
VIE
Was spricht denn aus Firmensicht dagegen einfach noch eine DE Adresse zu verlangen für ihre Dienstleistungen?
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
In meinem Fall geht es um auxmoney. Da spielen irgendwie drei Parteien eine Rolle. Zum einen Auxmoney, die FinTech Group Bank AG (ehem. biw) wo das Anlagekonto geführt wird und dann noch die Sued West Kreditbank von der jetzt die monatlichen Rückzahlungen erfolgen. Auxmoney wäre ja jetzt mein Vertragspartner. Müsste man die ggf. an die Bafin melden?

Ich kann problemlos bei auxmoney eine ausländische IBAN für die Auszahlung hinterlegen. Warum sollte das bei dir nicht gehen? Und warum erfolgt bei dir die Auszahlung über die FinTech Group Bank AG? Bei mir überweist die Sued West Kreditbank den monatlichen Betrag auf die vom mir im auxmoney-Profil angegebene IBAN.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
Ich kann problemlos bei auxmoney eine ausländische IBAN für die Auszahlung hinterlegen. Warum sollte das bei dir nicht gehen?

Keine Ahnung. Wenn ich die niederländische Bankverbindung eingebe, erscheint die folgende Fehlermeldung und es wird wieder die alte eingesetzt.

Zwischenablage02.jpg
 

dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
794
133
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Hatte jemand schon mal den Fall, dass Advanzia bei der Drivango Variante bei Einzahlung/Überweisung von einem deutschen Konto (in meinem Fall DKB) dies nicht als Konto erkennt und die Möglichkeit der Lastschrifteinrichtung im Menü nicht anzeigt?

bei mir funktioniert der Drivango Einzug bei der DKB