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IBAN-Diskriminierung

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dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
794
133
Deutsche Glasfaser möchte meine niederländische IBAN nicht, Software nimmt nur deutsche IBANs. Habe mal per Mail angefragt ob die was von der europäischen SEPA-Verordnung gehört haben.
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.821
89
Die Advigon Versicherung meint, dass Lastschriften von einer GB-IBAN nicht möglich seien, da Euro nicht Landeswährung ist. Das System erlaubt daher kein Hinterlegen von GB-IBANs. Na dann zahl ich halt per Dauerauftrag.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Deutsche Glasfaser möchte meine niederländische IBAN nicht, Software nimmt nur deutsche IBANs. Habe mal per Mail angefragt ob die was von der europäischen SEPA-Verordnung gehört haben.
...obwohl sie einen niederländischen Geschäftsführer haben und an der Grenze zu den Niederlanden (Kreis Borken) ansässig sind.
 
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hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Gibt es etwas Neues bzgl. IBAN-Diskriminierung bei der ING-DiBa (Hinterlegung als Referenzkonto)?
Auskunft Hotline: nein, geht nicht, ist auch nicht geplant

Ist doch ein alter Hut?
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Ich war in der Annahme, dass dies schon mindestens eine Person aus dem Forum getan hat.
Falls nicht, übernehme ich das.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
So oft wie das gerade zu dieser Bank schon erwähnt wurde.
Wäre ich immer noch Kunde bei denen, hätt' ich's schon längst getan.

;)

Vielleicht gleich ein Brief ans Referat VBS 3 - da kann man die unterzeichnete Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an die Bank gleich präventiv mitschicken.
 
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Sommerurlaub

Neues Mitglied
21.09.2017
18
0
Die Advigon Versicherung meint, dass Lastschriften von einer GB-IBAN nicht möglich seien, da Euro nicht Landeswährung ist.
Das stimmt aber so nicht.

Richtig ist zwar, dass SEPA-Lastschriften so wie alle SEPA-Transaktionen immer in Euro sein müssen und dass Konten zu GB-IBANs in der Regel nicht in Euro sind.

Allerdings: Es gibt definitiv Banken mit GB-IBAN-Konten, die SEPA-Lastschriften durchführen. Konten kann man ja auch in Fremdwährungen führen oder die Abbuchungsbeträge in die jeweilige Währung umrechnen. Großbritannien ist ja SEPA-Teilnehmer so wie andere Länder auch, die den Euro nicht als Landeswährung haben.

Also richtig wäre es auf Bankenebene mit SEPA-Verzeichnisse zu prüfen, ob die GB-Bank SEPA-Abbbuchungen durchführt und nicht pauschal GB-IBANs abzulehnen.
 
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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
Hat schon jemand Erfahrung mit der Basler Versicherung?
Check24 hat die NL-IBAN akzeptiert, aber im Anschluss angerufen und mitgeteilt, dass die Basler diese nicht akzeptiert. Daher wurde erst einmal auf Rechnung umgestellt. Auf der Seite der Basler finde ich entsprechende Formulare, aber keinen Hinweis, dass nur DE-IBANs möglich sind. Wenn ich den Vertrag habe, werde ich es mal versuchen.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Volkswagen Bank GmbH hat auch noch IBAN-Diskriminierung.

Habe im Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag eine irische IE-IBAN angegeben.

Habe freundlich darauf hingewiesen, die Diskriminierung abzuschaffen.
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Man argumentiert hier, dass es sich bei WP Depots , Sparkonten oder Kreditkonten nicht um Zahlungskonten handelt und daher Abs 9.2 der VO zu SEPA nicht anwendbar sei

Man=FMA in Österreich.

Was das für einen Sinn haben soll verstehe ich allerdings nicht, da die beabsichtigte Idee, mit einem Konto in ganz Europa leben und arbeiten zu können sofort verfehlt wird wenn man sein Konto nicht auch für alle Aspekte seines finanziellen Alltags nutzen kann.
 
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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
Volkswagen Bank GmbH hat auch noch IBAN-Diskriminierung.

Habe im Wertpapierdepot-Eröffnungsantrag eine irische IE-IBAN angegeben.

Habe freundlich darauf hingewiesen, die Diskriminierung abzuschaffen.
Der Support hat vorbildlich und schnell (innerhalb 2 Werktagen nach Info) reagiert: Ab jetzt keine IBAN-Diskriminierung mehr bei der Volkswagen Bank.
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
FMA in Ö hat die Anwendbarkeit des Art. 9. Abs 2 der SEPA VO auf Wertpapierdepots, Kreditkonten und Sparkonten in ihrer Interpretation negativ beurteilt. Ihrer Ansicht nach ist es zulässig, als Referenzkonto eine gleichnationale IBAN zu verlangen bzw. sei dadurch keine IBAN Diskriminierung gegeben, das es sich um keine Zahlungskonten handle

Wenn man sein SEPA-Bankkonto nicht für alle Aspekte des täglichen Finanzlebens einsetzen kann bleibt der Absicht, mit einem Konto in der ganzen EU auszukommen, weiterhin ein Riegel vorgeschoben.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Gibt's das schriftlich bzw. offiziell?


PS: Aus der Erinnerung ein knappes Jahr zurück (auch dein Bericht, harrypotter) scheinen die diesbezüglich bei der FMA ja weder mit Motivation noch Kompetenz zu glänzen.


PPS:
FMA in Ö hat die Anwendbarkeit des Art. 9. Abs 2 der SEPA VO auf Wertpapierdepots, Kreditkonten und Sparkonten in ihrer Interpretation negativ beurteilt. Ihrer Ansicht nach ist es zulässig, als Referenzkonto eine gleichnationale IBAN zu verlangen bzw. sei dadurch keine IBAN Diskriminierung gegeben, das es sich um keine Zahlungskonten handle
...was, wie ich mal las, und schon mal irgendwo im Forum erwähnte, nicht nur der Interpretation der EU-Kommission widerspricht, sondern m.E. auch dem Wortlaut der SEPA-Verordnung.

Denn was ist ein Zahlungskonto?
Steht ja in Verordnung 260/2012:

„Zahlungskonto“ [ist] ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungen genutzt wird;"

Kurz: Wenn davon Zahlungen ausgeführt werden, ist es ein Zahlungskonto.
 
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harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
... ja und hier haken sie ein und sagen, ein Kreditkonto wird nicht für Zahlungen genutzt, ein Sparkonto ebenfalls nicht.

Das dazugehörige Referenzkonto schon.
Es "treffen" sich hier also zwei unterschiedliche Konten. Nur wenn beide Zahlungskonten sind ist die SEPA VO anwendbar ergo gibt es ein Verbot der Ivan Diskriminierung.

Man setzt offenbar Zahlungskonten mit Girokonten gleich.

Wozu diese juristische Haarspalterei gut ist weiss ich nicht . Selbst wenn dem so ist und die Banken hier ausländische IBANs nicht akzeptieren müssen, wäre es ihnen doch sehr wohl möglich, da der ganze Geldtransfer ja ohnehin nur über SEPA läuft .
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
... ja und hier haken sie ein und sagen, ein Kreditkonto wird nicht für Zahlungen genutzt
Ist damit beispielsweise was wie AMEX gemeint?

ein Sparkonto ebenfalls nicht
Blödsinn. Wie sonst kommt ein Geldbetrag von wieder auf das Referenzkonto zurück?

Nur wenn beide Zahlungskonten sind ist die SEPA VO anwendbar
...sagt wer?
In der Verordnung steht nur, wer auf ein Zahlungskonto überweist bzw. von einem einzieht.

Wenn man schon Haare spalten wollte, dann könnte man sagen, dass ja die IBAN-vorgebende Bank kein Zahlungsempfänger ist (so wie die Consorsbank).

Wozu diese juristische Haarspalterei gut ist weiss ich nicht.
Die Banken wollen halt nicht, weil es ihnen Geld und Probleme erspart - und such(t)en irgendeinen Winkelzug, um nicht zu müssen.


Man kann sich bei all dem de facto nur bei der EU-Kommission beschweren. Und das werde ich vermutlich auch in einigen Monaten tun, wenn die Schweden auch nichts tun...
 

harrypotter

Aktives Mitglied
03.07.2012
185
3
Update @ Santander Consumer Bank: ja, es ist lt. schriftlicher Stellungnahme möglich, eine beliebige EU-SEPA Bankverbindung für Kredite zu verwenden. Sie muss allerdings manuell eingegeben werden. Bei online Anträgen geht es noch nicht, man arbeite aber bereits "mit Hochdruck" an der Behebung.
 

The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
Ich war jetzt zu faul anzurufen, da es nicht so wichtig ist, aber bei der ING-Diba kommt jetzt folgende Fehlermeldung:

Zwischenablage01.jpg

Das klingt jetzt zumindest nicht ganz so ablehnend. Außer man bekommt am Telefon gesagt, dass es nicht geht. :D
 
A

Anonym53868

Guest
Ich war jetzt zu faul anzurufen, da es nicht so wichtig ist, aber bei der ING-Diba kommt jetzt folgende Fehlermeldung:

Anhang anzeigen 117759

Das klingt jetzt zumindest nicht ganz so ablehnend. Außer man bekommt am Telefon gesagt, dass es nicht geht. :D
Leider ist genau das der Fall: Am Telefon bekommt man gesagt, dass das keinesfalls geht. Der Mitarbeiter hat die Darstellung im Online-Banking als, so wörtlich, "irreführend und falsch" bezeichnet. :mad:

Die ING hat diesbezüglich offenbar auch keinerlei Unsicherheiten bezüglich ihrer Rechtsauffassung und hat mir im Nachgang schriftlich bestätigt, dass sie grundsätzlich keine ausländischen Konten als Referenzkonten akzeptiert: "Das [als Depotverrechnungskonto notwendige] Extra-Konto ist ein Sparkonto und kein Zahlungsverkehrskonto. Daher nimmt es weder am allgemeinen Zahlungsverkehr noch am Auslandszahlungsverkehr teil." Wenn ich unbedingt an ein ausländisches Konto überweisen wolle, solle ich gefälligst ein zusätzliches Girokonto eröffnen, das sei ja kostenlos.

Mein letzter Depotumzug war leider eine Katastrophe, für sowas habe ich im Moment eigentlich weder Zeit noch Nerv. Daher habe ich der Bafin erstmal nur eine Anfrage, keine formelle Petition geschickt. Dafür gab's von der Bafin eins aufs Dach. :(
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
"Das [als Depotverrechnungskonto notwendige] Extra-Konto ist ein Sparkonto und kein Zahlungsverkehrskonto. Daher nimmt es weder am allgemeinen Zahlungsverkehr noch am Auslandszahlungsverkehr teil."
Von „allgemeinem Zahlungsverkehr“ war auch nirgends die Rede.
Als ob die da etwas „widerlegten“, was niemand behauptet hat.

Wie ich schon sagte: ein Zahlungskonto ist verordnungsgemäss eines, von dem Zahlungen ausgehen.
Das sah auch bzgl. Sparkonten der Rechtsdienst der EU-Kommission so, wenn der Kunde die beauftragt.

Die ING hat diesbezüglich offenbar auch keinerlei Unsicherheiten bezüglich ihrer Rechtsauffassung
Sehe bzw. verstehe ich hier eigentlich nicht so.
Womöglich eher im Gegenteil...:

Klar ist: sie wollen nicht. Ebenso, dass sie sich deshalb dafür eine rechtliche Begründung aus den Fingern gesogen haben. Die wird auch einige kritische Kunden „überzeugen“.

Ich vermute eher, wenn sie sich wirklich sicher wären, würden sie nicht auf Anruf bei der Hotline verweisen,sondern gleich schwarz auf weiss deutlich schreiben, dass sie ausländische IBAN nicht akzeptieren.
Das „clevere“ am telefonischen Kontakt ist ja, dass der Bankkunde dieses Telefongespräch nicht einfach mitschneiden kann/darf/wird, und somit ohne Belege bzw. Beweise dasteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym53868

Guest
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Von „allgemeinem Zahlungsverkehr“ war auch nirgends die Rede.
Als ob die da etwas „widerlegten“, was niemand behauptet hat.

Wie ich schon sagte: ein Zahlungskonto ist verordnungsgemäss eines, von dem Zahlungen ausgehen.
Das sah auch bzgl. Sparkonten der Rechtsdienst der EU-Kommission so, wenn der Kunde die beauftragt.
Ja, nur was ist meine praktische Handhabe? Zu einem Rechtsstreit wegen so einer Angelegenheit habe ich keine Lust (und danach wäre mein Vertrauen in die betreffende Bank unabhängig vom Ausgang so sehr erschüttert, dass ich an einer Weiterführung der Geschäftsbeziehung wohl kein Interesse mehr hätte). Die Bafin hat sich nicht als hilfreich erwiesen.

Behelfsweise hatte ich übrigens versucht, ein anderes Tagesgeldkonto mit ausländischem Referenzkonto anzulegen, um Geld halt über einen Zwischenschritt weiterzuüberweisen. Von sechs Direktbanken, bei denen ich es probiert habe, wiesen die ersten vier schon vor der Kontoeröffnung darauf hin, dass ein "inländisches" oder "deutsches" Referenzkonto angegeben werden müsse; eine wies erst im Antragsprozess die ausländische IBAN als ungeeignet ab; die sechste wäre bereit gewesen, ein Konto zu eröffnen (war von den Konditionen aber dann doch so uninteressant, dass ich jetzt ein deutsches Girokonto zum Weiterüberweisen behalten habe, grummelnd).

Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, frage ich mich, warum die Aufsichtsbehörde so untätig ist -- oder gar abweisend, wenn man konkret Hilfe sucht.