Bei Trade Republic (traderepublic.com) lassen sich nur IBANs, die mit DE beginnen, hinterlegen.
Ich kann es nun leider nicht mehr testen.Leicht OT, aber kann man sich dort ohne DE-Wohnsitz anmelden?
Bin auf der Suche nach so einem Anbieter. DE IBAN ist kein Problem für mich, nur die Adresse wäre außerhalb DE.
Hallo JFI,
vielen Dank für Deine Depoteröffnung bei Trade Republic und Deine Einzahlung!
Um unseren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, dürfen wir leider nur Gelder annehmen, die von einem Konto in Deutschland überwiesen wurden.*
Dein Geld überweisen wir also sofort an Dich zurück. Wir würden uns freuen, wenn Du eine neue Einzahlung von einem Konto, das in Deutschland geführt wird, ausführst.
Wir sehen uns in der App!*
Viele Grüße
DEIN TRADE REPUBLIC TEAM*
Wird Geldwäsche, Kundenidentifikation etc. sein.Antwort von Trade Republic bzgl. IBAN-Diskriminierung kam nun rein.
Die Antwort kam immerhin schnell (Frage Samstag abend abgeschickt - am folgenden Montag gegen Mittag kam die Antwort).
Ganz zufrieden bin ich mit der Antwort nicht. Besonders, auf welches Gesetz sie sich beziehen.
Die BaFin habe ich in Bezug auf das Thema "IBAN-Diskriminierung bei Referenzkonten für Anlagen" leider nicht als hilfreich erlebt. Der Referent hat nach gut drei Monaten Bedenkzeit meine Argumente in indirekter Rede zusammengefasst, danach die Argumente der Bank in direkter Rede, und mich abschließend auf die Möglichkeit einer Klageerhebung gegen die Bank hingewiesen.
Wo kann ich denn überhaupt als Referenzkonto für ein reines Tagesgeldkonto (ohne Eröffnung eines Girokontos) ein nichtdeutsches SEPA-Konto hinterlegen?
Bei folgenden Banken ist dies nach meinen Informationen jedenfalls nicht möglich, die verlangen alle eine inländische Bankverbindung als Referenzkonto:
Akbank
akf bank
Bank11
Bank of Scotland
BMW Bank
Cosmosdirekt
DHB Bank
Hanseatic Bank
Ikano Bank
IKB
ING
Kommunalkredit Invest
Meine Bank NO
Moneyou
NIBC Direct
Opelbank
ProCredit Bank
PSA Direktbank
Rabodirect
Renault Bank direkt
Aus meiner Sicht besonders ärgerlich ist, dass sich auf dieser Liste etliche Banken finden, die nur dank EU überhaupt in Deutschland Geschäfte machen können.
Im Falle von TradeRepublic wäre ich mir allerdings nicht so sicher, ob da das gleiche gilt. Denn da hat man es ja nicht mit Einlagengeschäft und Umbuchungen auch Nicht-Zahlungskonten zu tun, sondern mit Wertpapierhandel. Probieren würde ich es so oder so.Die BaFin habe ich in Bezug auf das Thema "IBAN-Diskriminierung bei Referenzkonten für Anlagen" leider nicht als hilfreich erlebt. Der Referent hat nach gut drei Monaten Bedenkzeit meine Argumente in indirekter Rede zusammengefasst, danach die Argumente der Bank in direkter Rede, und mich abschließend auf die Möglichkeit einer Klageerhebung gegen die Bank hingewiesen.
Zeigt, wie auch Moneyou in Österreich (wo sie keine Niederlassung haben) die Perversität des ganzen.Leaseplan-Bank verlangt in D auch ein deutsches Referenzkonto, obwohl Konto in den Niederlanden mit NL-IBAN geführt wird
Klar, Hauptsache die internationalen Konzerne profitieren davon, nicht jedoch der gemeine Bürger.Aus meiner Sicht besonders ärgerlich ist, dass sich auf dieser Liste etliche Banken finden, die nur dank EU überhaupt in Deutschland Geschäfte machen können.
Kann man ja handschriftlich ändern. Genug Platz für handschriftlichen Vermerk „Verordnung 260/2012 Artikel 9, sonst Anwalt“ ist auch noch.Mobilcom-Debitel verlangt für Prepaid-Guthabenauszahlung eine deutsche IBAN. Vergl. https://www.mobilcom-debitel.de/dow...ntrag_Auszahlung_Prepaidguthaben_mobilcom.pdf
Es ist auf jeden Falle eine Form der IBAN-Diskriminierung.Habe von Revolut an Trade Republic (Konto bei der solarisBank) überwiesen. Die Zahlung wurde unter Hinweis auf regulatorische Gründe abgelehnt (vgl. Mail unten).
Fällt sowas unter IBAN-Diskriminierung?
Es ist Bullshit.Oder ist das hier wirklich nicht zulässig?
Fällt sowas unter IBAN-Diskriminierung? Oder ist das hier wirklich nicht zulässig?
Habe von Revolut an Trade Republic (Konto bei der solarisBank) überwiesen. Die Zahlung wurde unter Hinweis auf regulatorische Gründe abgelehnt (vgl. Mail unten).
Fällt sowas unter IBAN-Diskriminierung? Oder ist das hier wirklich nicht zulässig?
...aber dann gibt‘s Aufsichtsbehörden sowie Generalanwälte und die „deutsche Regierung“ (!), die der Ansicht sind, die gesetzliche Definition von Zahlungskonten als Konten, „die für die Ausführung von Zahlungsvorgänge genutzt“ werden, sei halt spitzfindig rechtlich doch so auszulegen, dass sie manchmal eben doch keine Zahlungskonten seien - auch wenn sie für Zahlungsvorgänge genutzt werden.Die EU-Regulierung wurde doch zu einem bestimmten Zweck eingeführt: Der EU-Wettbewerb sollte zwischen Finanzdienstleistern gestärkt werden, indem alle Marktteilnehmer Zugang zu allen Märkten innerhalb der EU bekommen.