Du hast gefordert dass die Gesetze geändert werden, weil dir die Strafen fuer die Taten der LG nicht passen. Ich halte das für einen gefährlichen Ansatz.
Ich weiß nicht....
Ich bin kein Jurist und auch kein Politiker, sondern nur interessierter Bürger. Aber so wie ich das sehe ist die Ausgestaltung und damit auch immer wieder die Änderung des StGB originäre und edle Aufgabe der Legislative. Und ein ggf bestehender Änderungsbedarf wird eigentlich immer auch an praktischen Beispielen aus dem "echten Leben" festgemacht. Natürlich müssen Änderungen dann auch abgewogen werden. Das erfolgt aber eigentlich auch meist. Auch dafür gibt es Gegenbeispiele, aber das kann ja schlecht zur Unabänderlichkeit des StGBs führen.
Eher generell zum Thema:
Für mich sind in einem Rechtsstaat ungesetzliche Formen des Protests immer eine Missachtung demokratischer Prinzipien. Eines der zentralen Grundprinzipien ist, zu akzeptieren, wenn man keine Mehrheit hat. Sonst kann es nicht funktionieren.
Die letzte Bundestagswahl ist noch keine zwei Jahre her. Jedem, dem Klimaschutz bedingungslos wichtig war, wusste, dass mit der Wahl der Grünen dies am ehesten umgesetzt werden kann. Auch wenn ansonsten die repräsentative Demokratie bezüglich Einfluss des Wählers auf Einzelthemen eher schwierig ist (weshalb ich auch durchaus Volksentscheidebefürworte), hier finde ich es schon sehr klar korreliert schwarz-weiß. Es hätten also 80% der Wähler Grün wählen können. Wenn dann nichts passiert wäre in Sachen sehr ausgeprägter Klimaschutz, hätte ich Proteste noch verstehen können. Aber es haben nur 14,8% der Wähler Grün gewählt. Oder anders ausgedrückt: 85,2% der Wähler haben bewusst nicht Grün gewählt! LG ist von einer Mehrheit sehr weit entfernt. Nach meiner Beobachtung auch in der jungen Generation. Mit Sachbeschädigung und Nötigung trotzdem Ziele durchsetzen zu wollen ist einfach im Kern falsch.