"Rechtsprechung zu § 315 StGB zu Fällen, wo Dritte sich Zugang zum Außenbereich eine Flughafens verschafft, sich dort aufgehalten und den Betriebsablauf gestört haben, konnte den Datenbanken nicht entnommen werden", stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem
Kurzgutachten vom Dezember 2022 etwas ernünchtert fest.
Die Bundestagsjuristen halten die Norm aber zumindest für einschlägig, wenn ein "auf einer Landebahn befindlicher - sich bewegender oder liegender - Mensch" den Flugbetrieb stört.
In der strafrechtlichen Theorie ist der §315 StGB durchaus ein scharfes Schwert - die Norm gibt Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren her. Und in der Praxis?
Bewährung für Blender
Amtsgerichte in Hamm und Essen quittierten Blendattacken gegen einen Condor-Flug und einen Polizeihubschrauber 2017 und 2018 mit jeweils zehn Monaten auf Bewährung. Das Amtsgericht Zossen verhängte nach einer Laserpointerattacke auf einen Hubschrauberpiloten acht Monat Haft - ohne Bewährung.
Im Fall Zossen war der Pilot "mehrere Sekunden ohne Sicht und Orientierung" - bei einer Windböe in dieser Zeit hätte der Heli abstürzen können. Zudem zeigte sich der Angeklagte vom Tatvorwurf nach Feststellung des Gerichts "bemerkenswert unbeindruckt" und hat sich durch "erkennbare Uneinsichtigkeit" in der Verhandlung auch sonst nicht für eine Bewährungsstrafe empfohlen.
Übertragen auf die Aktionen vom Donnerstag bedeutet das: empfindliche Strafen sind eher unwahrscheinlich - Mitglieder der Letzten Generation werden Sicherheitszäunen wohl auch weiter nur an Flughäfen begegnen.