Klimaaktivisten besprühen in GWT Businessjet mit Farbe

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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.171
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IAH & HAM
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Konstant 130 mit einem Fiat Panda?? Bestimmt aber nicht soooooo entspannt?? o_O ;)
Unser Reiseauto für Langstrecken ist kein Panda sondern hat einen Stern. Wobei mein Panda bei 120-30 sehr gut fährt, es ist nur etwas eng mit 3 Hunden und der Mangel einer Cruise Control ist lästig. Der Reisewagen steht in einer Tiefgarage und wir holen ihn nur bei Strecken über 200 km raus (alle paar Monate)
Kommt in Frankreich und Belgien auch auf verschiedene Faktoren an. Wo und Verkehrsdichte.
klar! Und Baustellen. In Frankreich war auch die geringe Anzahl der LKW hilfreich

Am entspanntesten finde ich das eigentlich auf der Autobahn in den Niederlanden. Frankreich finde ich das oft nervig, kommt auch drauf an welche Nummernschilder (Nation) man selbst hat.
👍👍👍Wobei NL jetzt ja tagsüber bei 100km sind.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Meinst du nicht dass das hohe Verkehrsaufkommen ( besonders LKW ) sowie unsere wundervolle Baustellen Planung da auch irgendwie reinspielen könnte?
😂😂😂 genau das habe ich gerade geschrieben. Aber als ich in den USA gelebt habe ich ja viele Jahre den Vorzeil des Speedlimits erlebt…
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.738
12.855
Unser Reiseauto für Langstrecken ist kein Panda sondern hat einen Stern. [...] Der Reisewagen steht in einer Tiefgarage und wir holen ihn nur bei Strecken über 200 km raus (alle paar Monate)

Umwelttechnisch auch nicht übermäßig sinnvoll.

Wenn man alle Strecken mit dem Langstreckenauto machte, hätte man sich die vier Tonnen CO2 bei der Produktion des Panda sparen können. Sagen wir der Panda verbraucht 3 l/100 km weniger als der Benz, fünf statt acht. Dann spart jeder Kilometer Panda statt Benz 75 g CO2. Um die vier Tonnen aus der Produktion auszugleichen, muss man also über 50.000 km fahren. Mit einem Panda. Ohne Langstrecke.

Denn man tau.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.171
10.972
IAH & HAM
Umwelttechnisch auch nicht übermäßig sinnvoll.

Wenn man alle Strecken mit dem Langstreckenauto machte, hätte man sich die vier Tonnen CO2 bei der Produktion des Panda sparen können. Sagen wir der Panda verbraucht 3 l/100 km weniger als der Benz, fünf statt acht. Dann spart jeder Kilometer Panda statt Benz 75 g CO2. Um die vier Tonnen aus der Produktion auszugleichen, muss man also über 50.000 km fahren. Mit einem Panda. Ohne Langstrecke.

Denn man tau.
Interessante Rechnung. 👍

Und Du hsst Recht, wir haben mehr Autos als wir brauchen…. Aber der Reisewagen kam überraschend von meinem Schwiegervater, der nicht mehr fährt. Zu dem Zeitpunkt habe ich meinen Panda schon besessen. Bei 3000 km im Jahr werde ich dir 50k in 18 Jahren erreichen. 😂😂. Der Panda meiner Frau ist übrigens von 2008 und hat bisher 36k km… 🫤

Vermutlich werden wir den GLK irgendwann verkaufen und wieder auf Mietwagen für due Langstrecke zurückgreifen. Mal sehen.
 

chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.297
1.214
Zürich
Kernkraft ist nur dann diskussionsfähig, wenn die Betreiber (und damit auch Verbraucher) alle Kosten selbst tragen.
Ich bin dagegen, dass dies die Allgemeinheit tut.
Aktuell gibt es Deckelungen für Schadensfälle und selbst Rückbau und Müllentsorgung landet am Ende bei der Allgemeinheit, sobald die entsprechenden gesetzlichen Rückstellungen der Betreiber aufgebraucht sind.

Die Betreiber sollten vollumfänglich haftbar sein und die nötigen Policen abschließen.

Denn Kernkraft ist vor allem ökonomischer Wahnsinn.
Es rechnet sich vermeintlich nur, weil die Kosten in die Zukunft und auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen
Das ist grosser Quatsch was du da erzählst. Die Allgemeinheit hat bezüglich AKW genau nichts bezahlen müssen in DE, solange dessen Betrieb nicht von der Politik verboten wurde. Die AKWs waren gemäss Gesetz und deren Risiken versichert. Die Risikoanalysen wurden periodisch geprüft. Ausserdem haben die Betreiber mit dem Firmenvermögen unbeschränkt gehaftet im Falle eines Unfalls, also genau keine Deckelung. Erst danach wäre die Politik eingesprungen. Kernschmelzen wie in Fukushima (welche nach DE Auslegung gar nicht vorgekommen wären) wären beispielsweise locker von der Versicherung gedeckt gewesen, weil in Deutschen Kraftwerken die Kontamination auf das Firmengelände beschränkt gewesen
Geblieben wäre.
Im Entsorgungsfonds sind zurzeit ca. 24 Milliarden €, eingezahlt durch die Betreiber solange sie Produzieren durften. Sobald der Betrieb verboten wurde, war es nur logisch, dass der Staat welches das Verbot ausgesprochen hat auch die noch ausstehenden Beträge getragen hat welche der Betreiber in der Restlaufzeit einbezahlt hätte. Das Finnische Endlager kostet nach aktueller Rechnung bis und mit Verschluss, 3.5Milliarden. Sofern die Deutsche Politik also nicht zu sehr reinpfuscht, ist mehr als genug Geld für das Endlager da.
Die 3 AKWs hätten 15 Millionen CO2 gespart, nicht 60 Millionen (keine Ahnung woher Du die Zahl hast). Aber wie oben geschrieben ist das eine Abwegig mit dem Risiko einer atomaren Katastrophe.

Ich möchte auch noch mal klar stellen, dass ich der Meinung bin, dass Braunkohle statt AKWs keine smarte Wahl ist, aber ich neige einfach dazu nach vorne zu schauen und nicht immer nur in der Vergangenheit zu sein. Die CDU hat eine Entscheidung getroffen, und ich respektiere das.
1 AKW mit ca. 1.4GW und 90% cf hätte ca. 12Mt CO2 Jährlich Eingespart sofern dafür Braunkohle abgeschaltet wurde. 3 AKWs also ca. 36Mt CO2 Jährlich. Kannst du selbst ausrechnen, 1kWh AKW Strom spart zu Braunkohle konservative 1.1kg CO2 ein.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.201
3.545
FRA
Kernkraft ist nur dann diskussionsfähig, wenn die Betreiber (und damit auch Verbraucher) alle Kosten selbst tragen.
Genauso wie die Windkraft, also jetzt schon Geld zurücklegen für die ewige Lagerung der Rotorblätter, für den Rückbau der 1600 Tonnen Fundament oder die Verfüllung und Versiegelung der bis zu 40m tiefen Pfahlgründungen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Gestellungskosten pro MW bei Windkraft sind so teuer, das es sich de facto ohne echte Subventionen und Zuschüsse seitens des Staates nicht mehr lohnt; Offshore ist quasi der gesamte Ausbau zu Erliegen gekommen, da geht gar nichts mehr, selbst mit Zuschüssen.
 
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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.567
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Passend zum Thema:


Selbst Ralf Fücks hält den KK-Austieg für einen Fehler. Die LG sollte sich also lieber für die Wiederanfahrt der KKW festkleben, wenn es ihr wirklich (!) und wahrhaftig um Klimaschutz und CO2 gehen würde. Der LG geht es aber darum eben nicht.
 
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malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.616
938
Das ist grosser Quatsch was du da erzählst. Die Allgemeinheit hat bezüglich AKW genau nichts bezahlen müssen in DE, solange dessen Betrieb nicht von der Politik verboten wurde. Die AKWs waren gemäss Gesetz und deren Risiken versichert. Die Risikoanalysen wurden periodisch geprüft. Ausserdem haben die Betreiber mit dem Firmenvermögen unbeschränkt gehaftet im Falle eines Unfalls, also genau keine Deckelung. Erst danach wäre die Politik eingesprungen. Kernschmelzen wie in Fukushima (welche nach DE Auslegung gar nicht vorgekommen wären) wären beispielsweise locker von der Versicherung gedeckt gewesen, weil in Deutschen Kraftwerken die Kontamination auf das Firmengelände beschränkt gewesen
§ 13 Atomgesetz und § 26 Atomgesetz regeln ganz präzise die von dir -offensichtlich absichtlich- verschwurbelt nebulös umschriebene Haftung und Deckelung; und das sind genau 2,5 Mrd. €. Und eine Haftung in Höhe des Firmenvermögens ist nichts anderes als die Möglichkeit für den Kraftwerksbetreiber VOR einer möglichen Haftung noch seine finanziellen Schäfchen ins trockene zu bringen.

Also muß die Allgemeinheit für alles was darüber hinaus geht im Zweifelsfall haften und zahlen.

nur mal zum Vergleich: die Schäden durch die Flut im Ahrtal werden alleine im Kreis Ahrweiler auf ca. 3,8 Mrd € beziffert.
 
Zuletzt bearbeitet:

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.200
1.926
VIE
"Neben einer Zivilklage droht den Mitgliedern der Letzten Generation zudem ein strafrechtliches Verfahren - die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt derzeit wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Weil Flüge rechtzeitig gestoppt und umgeleitet worden, ist der Tatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach vorläufigen Ermittlungsstand wohl nicht verwirklicht."


Auch geil..
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.200
1.926
VIE
Was ein konkretes Gefährdungdelikt ist, sollte Dir als Juristen bekannt sein:


Ohne konkrete Gefährdung, keine Tatbestandsverwirklichung. 1. Fachsemester, Strafrecht Allgemeiner Teil.
Muss ich trotzdem nicht gut finden, dass nur mindere Tatbestände erfüllt sind weil ich das Opfer zuvor zu Selbstschutzmaßnahmen genötigt habe. Dann kann ich auch ein Atomkraftwerk stürmen, werde aber nur mit Hausfriedensbruch belangt weil die hochsensiblen Bereiche rechtzeitig abgesperrt wurden. Dann bräuchte es m.E. eine neue Strafnorm die das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich unter deutlich höhere Strafe als nur Hausfriedensbruch stellt. (Kenne die dt. Rechtslage aber nicht im Detail; würde mir vorstellen dass z.B. Kernkraftwerke sehr wohl mit höheren Strafandrohungen abgesichert sind/waren)

Stacheldrahtzaun zu durchschneiden um in einen Sicherheitsbereich einzudringen, mit dem weitergehenden Risiko hunderter Toter im äußersten Extremfall ist ja wohl doch noch etwas anderes als über den Nachbarzaun zu hüpfen und dabei einen Gartenzwerg zu zerbrechen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.567
3.261
§ 13 Atomgesetz und § 26 Atomgesetz regeln ganz präzise die von dir -offensichtlich absichtlich- verschwurbelt nebulös umschriebene Haftung und Deckelung; und das sind genau 2,5 Mrd. €. Und eine Haftung in Höhe des Firmenvermögens ist nichts anderes als die Möglichkeit für den Kraftwerksbetreiber VOR einer möglichen Haftung noch seine finanziellen Schäfchen ins trockene zu bringen.

Also muß die Allgemeinheit für alles was darüber hinaus geht im Zweifelsfall haften und zahlen.

nur mal zum Vergleich: die Schäden durch die Flut im Ahrtal werden alleine im Kreis Ahrweiler auf ca. 3,8 Mrd € beziffert.
Stimmt schlicht so nicht, da steht noch mehr drin. Und den KKW-Betreibern irgendwelche Straftaten im Falle eines Falles zu unterstellen, könnte man als frech bezeichnen; und das ist noch harmlos ausgedrückt. Die Betreiber sind zudem alle Rückversichert, das kommt noch dazu.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.630
9.326
Trans Balkan Express
Muss ich trotzdem nicht gut finden, dass nur mindere Tatbestände erfüllt sind weil ich das Opfer zuvor zu Selbstschutzmaßnahmen genötigt habe. Dann kann ich auch ein Atomkraftwerk stürmen, werde aber nur mit Hausfriedensbruch belangt weil die hochsensiblen Bereiche rechtzeitig abgesperrt wurden. Dann bräuchte es m.E. eine neue Strafnorm die das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich unter deutlich höhere Strafe als nur Hausfriedensbruch stellt. (Kenne die dt. Rechtslage aber nicht im Detail; würde mir vorstellen dass z.B. Kernkraftwerke sehr wohl mit höheren Strafandrohungen abgesichert sind/waren)

Stacheldrahtzaun zu durchschneiden um in einen Sicherheitsbereich einzudringen, mit dem weitergehenden Risiko hunderter Toter im äußersten Extremfall ist ja wohl doch noch etwas anderes als über den Nachbarzaun zu hüpfen und dabei einen Gartenzwerg zu zerbrechen.

Nullum crimen, sine lege, sagt Dir aber schon etwas? Es hat aber niemand ein Atomkraftwerk gestürmt, außerdem wurden diese gerade abgeschaltet. Über die Konsequenzen kann man hier in den gesitvolleren Beiträgen nachlesen.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.200
1.926
VIE
Nullum crimen, sine lege, sagt Dir aber schon etwas? Es hat aber niemand ein Atomkraftwerk gestürmt, außerdem wurden diese gerade abgeschaltet. Über die Konsequenzen kann man hier in den gesitvolleren Beiträgen nachlesen.
Stellst du dich absichtlich so doof, oder trollst du nur? Dass es derzeit kein Gesetz gibt, dass diese Taten härter bestraft, heißt nicht, dass man diese Situation nicht unbefriedigend finden und ein ebensolches Gesetz bzw. eine Verschärfung fordern kann. Und das Atomkraftwerk-Beispiel war, wie es eigentlich für jeden mit der geringsten Lesekompetenz begreifbar gewesen sein sollte, eben nur ein Beispiel. Nämlich dafür, dass es sehr sicherheitssensible Bereiche gibt, wo ein unbefugtes Betreten m.E. strenger bestraft werden sollte als dies bei einem gewöhnlichen Hausfriedensbruch der Fall ist.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.144
9.006
irdisch
Da wird eventuell die Verfolgung politisch gedämpft? Dafür gibt es ja Beispiele, etwa Görli in Berlin mit offenem Drogenhandel.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.630
9.326
Trans Balkan Express
Stellst du dich absichtlich so doof, oder trollst du nur? Dass es derzeit kein Gesetz gibt, dass diese Taten härter bestraft, heißt nicht, dass man diese Situation nicht unbefriedigend finden und ein ebensolches Gesetz bzw. eine Verschärfung fordern kann. Und das Atomkraftwerk-Beispiel war, wie es eigentlich für jeden mit der geringsten Lesekompetenz begreifbar gewesen sein sollte, eben nur ein Beispiel. Nämlich dafür, dass es sehr sicherheitssensible Bereiche gibt, wo ein unbefugtes Betreten m.E. strenger bestraft werden sollte als dies bei einem gewöhnlichen Hausfriedensbruch der Fall ist.

Nun Du trollst hier permanent und machst einen auf Wutbürger und hetzt gegen Geflüchtete. Du bist selbst ausländischer Staatsangehöriger und versuchst Rechtsänderungen in Deutschland durchzusetzen, obwohl Dich das eigentlich nichts angeht. Ich mache auch keine Vorschläge, wie das Strafrecht in Deinem Heimatland reformiert werden könnte. Nimm die Situation einfach als gegeben hin. Was Deine Fragen betrifft, sollte es Dir als Jurist nicht schwer fallen auch ein deutsches StGB verstehend zu lesen.
 
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malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.616
938
Stimmt schlicht so nicht, da steht noch mehr drin. Und den KKW-Betreibern irgendwelche Straftaten im Falle eines Falles zu unterstellen, könnte man als frech bezeichnen; und das ist noch harmlos ausgedrückt. Die Betreiber sind zudem alle Rückversichert, das kommt noch dazu.
Klar steht in dem Gesetz noch viel mehr drinnen. Es geht da schließlich nicht nur um Haftung.
Für dich speziell zum Nachbuchstabieren:

Zur Haftungsfrage: Es ist keine Straftat, sich gesetzeskonform vor Kosten zu drücken. Und wenn die Haftung per Gesetz so geregelt wurde, dann ist das zwar so; Kritik daran ist aber weder Majestätsbeleidigung an dir noch eine unterstellte Straftat.

Da die Betreiber von AKWs in der Regel keine Versicherungsunternehmen sind, können sie sich selbst auch nicht rückversichern. Das liegt in der Natur der Sache. Die Betreiber haben sich im Atompool zusammengeschlossen um gemeinschaftlich die Risiken abzusichern. In Deutschland ist dies die Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft. Die Organisation fungiert als eine Art Rückversicherung (ist aber keine im klassischen Sinne). Und sie haftet nur bis 2,5 Mrd. € - also klassisch unterversichert mit Abwälzungsgarantie an die Steuerzahler.
 
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malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.616
938
ansonsten hab ich zu dem Thema hier fertig und bin froh, das die Dinger Geschichte sind. Wer jetzt noch ein AKW braucht, wende sich bitte via youtube an die Familie Hoppenstett.
 
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