Ohne es jetzt im einzelnen geprüft zu haben, aber es springt mich zumindest kein offensichtlicher Fehler an (und Wikipedia habe ich sofort greifbar, aber der Lisken/Denninger steht im Büro
):
Laut Wikipedia kennen alle 16 + 2 Polizeigesetze (bzw. die Gesetze über die Gefahrenabwehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden) selbigen Gewahrsam.
Bitte "wenn", als "falls" lesen.
Dass es unterschiedliche Ausgestaltungen gibt, hat ja
@thbe geschrieben und steht auch in dem von mir im #1881 zitierten Beitrag.
Worauf ich hinaus wollte: für Eingriffe braucht es eine Ermächtigungsgrundlage und wenn deren Voraussetzungen vorliegen eine Ermessensentscheidung getroffen werden muss.
In Berlin hatte der neue Senat übrigens versucht zu verschärfen. Allerdings habe ich von dieser Initiative nichts mehr gehört.
Grundsätzlich ist es doch so, ein Bundesland prescht vor. Die Bundes- und Landesverfassungsgerichte entschärfen dann. Dann ziehen andere Bundesländer bezüglich der nicht gekippten Regelungen nach. Zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz sind auch noch Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig.
Bleibt, wenn bzw. falls es ein passendes Gesetz gibt, die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn (falls, bzw. solange) Gerichte, wie die Amtsrichterin in Leipzig neulich zu der Erkenntnis kommen, dass Straßenblockaden nicht verwerflich sseien ist es schwierig eine Verhältnismäßigkeit des Unterbindungsgewahrsams anzunehmen.
Oder hier:
Das AG Berlin-Tiergarten will zunächst Polizeivideos prüfen. Es geht um die Strafbarkeit wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
rsw.beck.de
"Ihre Verteidigung will nun mit den Beweisanträgen nachweisen, dass die 26-Jährige aus Gewissensnot handelte und nicht aus verwerflichen Gründen."
Tatsächlich hat sich die Diskussion verschoben. Auf dem Anwaltstag 2019 ging es noch um islamistische Gefährder und den Zugang der Rechtsanwälte zu ihren Mandanten:
Jetzt sind wie bei der Frage der Verhängung von Unterbindungsgewahrsam für (mutmaßliche) Kleinkriminelle.
Weil in jedem anderen Bundesland Rot und Grün (mit)regieren.
Das ist so nicht richtig. Ich wohne in einer demonstrationsaffinen Stadt. Hier greift die Polizei regelmäßig robst zu. Bei größeren Veranstaltungen werden Polizeikräfte aus anderen Städten heran gezogen. Da wird nicht auf Teile der Landesregierung geschaut. Das können die Beamten auch gar nicht, wenn sich die Lage schnell verändert.
M-V hat eine rot-rote Regierung und im Jahr 2020 ein ziemlich strenges Polizeiaufgabengesetz erlassen.
Wesentliche Versuche der Einschränkung von Grundrechten im Bereich Telekommunikation auf Bundesebene stammen ausder Zeit als Otto Schily Bundesinnenminister.