Klimaaktivisten besprühen in GWT Businessjet mit Farbe

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Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
701
1.117
Österreich
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Wenn bereits der angeklebte Teil die Straße blockiert, spielen weitere Störer zumindest in Sachen Wartezeit keine Rolle.

Das mag korrekt sein, aber dennoch hast du nicht bei allen Aktionen Personen, die sich an die Straße kleben.

Außerdem dauert es ungefähr 30 Sekunden, bis eine festgeklebte Hand vorsichtig vom Asphalt entfernt ist.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.100
1.718
Außerdem dauert es ungefähr 30 Sekunden, bis eine festgeklebte Hand vorsichtig vom Asphalt entfernt ist.
Hat sich da was getan in letzter Zeit? Das Vorgehen in 30 Sekunden würde sicherlich auch die "Glue-On"-Teams der Münchner Polizei interessieren:
Michael Trinkl, Leiter der Fahrwache bei der Polizei München, erklärt, wie das "Glue on-Team" vorgeht: "Wenn wir vor Ort sind, benetzen wir die Flächen mit den Lösemitteln, zum Beispiel mit weichen Pinseln. Es dauert einige Zeit, bis die Mittel unter den Handflächen einwirken. Erst dann kann man die Hände von der Straße lösen."
Außerdem auf dem Auto der Polizei: jede Menge Mullbinden. "Die brauchen wir, um unter die Verklebungen zu kommen. Das kann man sich vorstellen wie bei der Art Zahnseide zu Hause." Nach ungefähr 30 Minuten sei die Verklebung gelöst, so Trinkl weiter.
https://www.mdr.de/brisant/sekundenkleber-loesen-104.html

Oder auch hier:
Im Schnitt dauere das zwischen 15 und 45 Minuten pro Person.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/02/polizei-berlin-loesen-von-klima-aktivisten-vom-asphalt-kleber.html
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
701
1.117
Österreich
Hat sich da was getan in letzter Zeit? Das Vorgehen in 30 Sekunden würde sicherlich auch die "Glue-On"-Teams der Münchner Polizei interessieren:


https://www.mdr.de/brisant/sekundenkleber-loesen-104.html

Oder auch hier:

https://www.rbb24.de/panorama/beitr...-von-klima-aktivisten-vom-asphalt-kleber.html

Im primitiven OE24-TV durfte man heute live mitverfolgen, wie Martha Krumpeck die Hand innerhalb von 30 Sekunden von der Straße gelöst wurde.

Vielleicht finde ich im Laufe des Tages die Zeit, die Stelle herauszusuchen. Oder du suchst selbst danach.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.223
1.941
VIE
Im primitiven OE24-TV durfte man heute live mitverfolgen, wie Martha Krumpeck die Hand innerhalb von 30 Sekunden von der Straße gelöst wurde.

Vielleicht finde ich im Laufe des Tages die Zeit, die Stelle herauszusuchen. Oder du suchst selbst danach.
Schon wieder die? Da hilft ja wirklich nur noch eine Präventivhaft nach deutschem Vorbild...

(wie es dieses Instrument im heutigen Deutschland gibt und dies auch bereits auf Klimakleber angewandt wurde; bevor gleich wieder jemand Schnappatmung bekommt und nach der Nazikeule sucht)
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.986
10.032
Trans Balkan Express
Schon wieder die? Da hilft ja wirklich nur noch eine Präventivhaft nach deutschem Vorbild...

(wie es dieses Instrument im heutigen Deutschland gibt und dies auch bereits auf Klimakleber angewandt wurde; bevor gleich wieder jemand Schnappatmung bekommt und nach der Nazikeule sucht)

Es gibt keine einheitliche deutsche Regelung. Vielmehr sind die Bundesländer im Gefahrenabwehrrecht zuständig. Daher sind die regelungen in den Polizeigesetzen recht hetrogen. Im Falle der "Klimakleber" dürfte die Haft unverhältnismäßig sein:

"Fragwürdig ist in Bayern auch, dass Gewahrsam gegen Klimablockierer:innen zu einer Zeit verhängt wurde, als solche Nötigungstaten generell nur mit Geldstrafen geahndet wurden. Das passte nicht zusammen, die vorsorgliche Inhaftierung war hier eindeutig übermäßig."


Ursprünglich zielte die Regelung auf islamistische Gefährder.

In keinem Bundesland außer Bayern wurde ein Unterbindungsgewahrsam wegen Straßenblockaden angeordnet.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.590
5.812
In keinem Bundesland außer Bayern wurde ein Unterbindungsgewahrsam wegen Straßenblockaden angeordnet.

Geldstrafen scheinen bei den Mitgliedern der Klebesekte aber keinen Denkprozess anzustoßen, also ist es ja nur folgerichtig, zu eskalieren. Außerdem: Wenn ich mir anschaue, wie in Bayern mit den Kritikern der sog. "Coronamaßnahmen", die nun wirklich niemandem etwas von auch nur geringster Relevanz getan haben, umgesprungen wurde, dann haben sich die Kleber erst recht einen Aufenthalt im Gewahrsam verdient.

Wenn du dieses Vorgehen aber kritisch siehst, liefere uns gerne einen anderen Vorschlag. Ausschließlich mit Geldstrafen operieren? Bringt, wie bereits eruiert wurde, nichts, da die Hintermänner zahlen. Three strikes law nach US-amerikanischem Vorbild? Wenn dir schon Präventivhaft nach bayerischer Art zu extrem ist, dann das wohl erst recht.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.986
10.032
Trans Balkan Express
Geldstrafen scheinen bei den Mitgliedern der Klebesekte aber keinen Denkprozess anzustoßen, also ist es ja nur folgerichtig, zu eskalieren.

Du bringst hier zwei Dinge durcheinander.

Gefahrenabwherrecht und Strafrecht sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge:

Konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung -> Der Anwendungsbereich des Polizeiaufgabengesetzes ist eröffnet. Es geht um eine Gefahrenabwehr und Ermessensausübung.

Das hat nichts mit eskalieren zu tun. In der Regel landet die Überprüfung mittlerweile nicht mehr vor den Verwaltungsgerichten, sondern bei Zivilrichtern. Diese prüfen, ob die Anordnung einer Haft verhältnismäßig ist. In den Fällen, in denen Unterbindungsgewahrsam angeordnet wurde, sind die Betroffenen übrigens nicht dagegen vorgegangen. So schafft man Märtyrer. Aber kein Richter wird denken: oh jetzt muss icn mal richtig eskalieren.

Wenn das Landespolizeigesetz keinen Unterbindungsgewahrsam vorsieht, kann dieser auch nicht verhängt werden.

Nach einer Blockade -> Ermittlungsverfahren -> Anklageerhenung: Das zuständige Gericht prüft, ob die Strafbarkeitsvoraussetzungen vorliegen und urteilt bejahendenfalls ein straf- und schulkdangemessenes Strafmaß aus.

Das ist das kleine 1x1 rechtsstaatlicher Prinzipien.

Außerdem: Wenn ich mir anschaue, wie in Bayern mit den Kritikern der sog. "Coronamaßnahmen", die nun wirklich niemandem etwas von auch nur geringster Relevanz getan haben, umgesprungen wurde, dann haben sich die Kleber erst recht einen Aufenthalt im Gewahrsam verdient.

Mit ist kein Fall bekannt, in denen ein Gewahrsam verhängt wurde. Und das Strafrecht gilt selbstverständlich auch für Coronaleugner, wenn diese Impfzertifikate fälschen oder falsche Atteste ausstellen etc.

Wenn du dieses Vorgehen aber kritisch siehst, liefere uns gerne einen anderen Vorschlag.

Warum sollte ich, ich mahne hier lediglich die Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien an.

Ausschließlich mit Geldstrafen operieren? Bringt, wie bereits eruiert wurde, nichts, da die Hintermänner zahlen. Three strikes law nach US-amerikanischem Vorbild? Wenn dir schon Präventivhaft nach bayerischer Art zu extrem ist, dann das wohl erst recht.

Du vermengst wie geschrieben, Polizeirecht und Strafrecht. Strafzumessung ist eine Frage des Einzelfalls. Hier schaut der zuständige Richter und tatsächlich wurden ja auch schon Haftstrafen verhängt (womit ich kein Problem habe).

Ich versuche nur zu ordnen, wenn es hier mal wieder durcheinander geht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.006
13.406
Wenn das Landespolizeigesetz keinen Unterbindungsgewahrsam vorsieht, kann dieser auch nicht verhängt werden.

Ohne es jetzt im einzelnen geprüft zu haben, aber es springt mich zumindest kein offensichtlicher Fehler an (und Wikipedia habe ich sofort greifbar, aber der Lisken/Denninger steht im Büro ;)):

Laut Wikipedia kennen alle 16 + 2 Polizeigesetze (bzw. die Gesetze über die Gefahrenabwehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden) selbigen Gewahrsam.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Laut Wikipedia kennen alle 16 + 2 Polizeigesetze (bzw. die Gesetze über die Gefahrenabwehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden) selbigen Gewahrsam.
Doch in sehr unterschiedlicher Längen. 2 Tage bis einen Monat plus.

Die entsprechenden Gesetze wurden unter dem Hintergrund der im Jahr 2016 verübten Terroranschläge verschärft. In der Kommunikation ging es vor allem um terroristische Gefährder. Der Kontext war: „Wenn höchste Rechtsgüter wie Leben und Freiheit bedroht sind, macht es keinen Unterschied, ob die Gefahr von einem Terroristen, Amoktäter oder einem anderen Verbrecher ausgeht, zumal eine genaue Charakterisierung der Gefahrenursache oftmals erst im Nachhinein möglich ist.“

Dabei fällt ein ausufernder präventiver Gewahrsam gegenüber mehrfachen Straftätern auf die Justiz zurück. Denn es stellt sich die Frage, warum sich diese Straftäter nicht aufgrund der bereits begangenen Straftaten per Urteil in Haft befinden.

Die Anwendung auf die Straftaten und Straftäter der Letzten Generation ist fragwürdig. Wahrscheinlich führt die aktuelle populistische Auslegung des bayrischen PAG dazu, dass es angepasst werden muss und damit der Spielraum an Maßnahmen gegenüber tatsächlichen erheblichen Gefährdern reduziert wird, also das Land unsicherer macht.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.986
10.032
Trans Balkan Express
Ohne es jetzt im einzelnen geprüft zu haben, aber es springt mich zumindest kein offensichtlicher Fehler an (und Wikipedia habe ich sofort greifbar, aber der Lisken/Denninger steht im Büro ;)):

Laut Wikipedia kennen alle 16 + 2 Polizeigesetze (bzw. die Gesetze über die Gefahrenabwehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden) selbigen Gewahrsam.

Bitte "wenn", als "falls" lesen. :) Dass es unterschiedliche Ausgestaltungen gibt, hat ja @thbe geschrieben und steht auch in dem von mir im #1881 zitierten Beitrag.

Worauf ich hinaus wollte: für Eingriffe braucht es eine Ermächtigungsgrundlage und wenn deren Voraussetzungen vorliegen eine Ermessensentscheidung getroffen werden muss.

In Berlin hatte der neue Senat übrigens versucht zu verschärfen. Allerdings habe ich von dieser Initiative nichts mehr gehört.

Grundsätzlich ist es doch so, ein Bundesland prescht vor. Die Bundes- und Landesverfassungsgerichte entschärfen dann. Dann ziehen andere Bundesländer bezüglich der nicht gekippten Regelungen nach. Zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz sind auch noch Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig.

Bleibt, wenn bzw. falls es ein passendes Gesetz gibt, die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn (falls, bzw. solange) Gerichte, wie die Amtsrichterin in Leipzig neulich zu der Erkenntnis kommen, dass Straßenblockaden nicht verwerflich sseien ist es schwierig eine Verhältnismäßigkeit des Unterbindungsgewahrsams anzunehmen.

Oder hier:


"Ihre Verteidigung will nun mit den Beweisanträgen nachweisen, dass die 26-Jährige aus Gewissensnot handelte und nicht aus verwerflichen Gründen."

Tatsächlich hat sich die Diskussion verschoben. Auf dem Anwaltstag 2019 ging es noch um islamistische Gefährder und den Zugang der Rechtsanwälte zu ihren Mandanten:


Jetzt sind wie bei der Frage der Verhängung von Unterbindungsgewahrsam für (mutmaßliche) Kleinkriminelle.

Weil in jedem anderen Bundesland Rot und Grün (mit)regieren. :rolleyes:

Das ist so nicht richtig. Ich wohne in einer demonstrationsaffinen Stadt. Hier greift die Polizei regelmäßig robst zu. Bei größeren Veranstaltungen werden Polizeikräfte aus anderen Städten heran gezogen. Da wird nicht auf Teile der Landesregierung geschaut. Das können die Beamten auch gar nicht, wenn sich die Lage schnell verändert.

M-V hat eine rot-rote Regierung und im Jahr 2020 ein ziemlich strenges Polizeiaufgabengesetz erlassen.

Wesentliche Versuche der Einschränkung von Grundrechten im Bereich Telekommunikation auf Bundesebene stammen ausder Zeit als Otto Schily Bundesinnenminister.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Weil in jedem anderen Bundesland Rot und Grün (mit)regieren. :rolleyes:
Bürgerrechte sind keine rot-grüne Domäne. Es gibt ausreichend Kritik an Bayerns PAG von konservativer Seite.

Anti-Terrorgesetze gehen an die Grenze der Einschränkung von Bürgerrechten. Das ist und kann nur durch die besondere Gefahr durch Terroristen gerechtfertigt werden. Das Anwenden von Anti-Terrorgesetzen auf laue Pappnasen - ganz gleich wie sehr man diese ablehnt - ist in hohem Maße kritisch.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.590
5.812
In Bayern haben die Klebekriminellen ihren Meister gefunden. Einen 100 Mann großen Klebetrupp haben sie mitgebracht, 29 Nasen genießen schon die bayerische Gastfreundschaft und wandeln auf den Spuren von Hoeneß und Schuhbeck, weitere sind "erschöpft und zermürbt" abgereist. Aber hoffentlich klimaneutral ;)

Bayern bleibt stabil. Mia san mia.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.223
1.941
VIE
In BRU wurde MO‘L von zwei Klimaaktivistinnen eine vegane Sahnetorte ins Gesicht geklatscht:

Grandiose Reaktion von ihm und Ryanair auf Twitter/X, da stehen die Linksextremen - das sind keine "Aktivist:innen" - blöd da.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.773
11.931
IAH & HAM
da stehen die Linksextremen - das sind keine "Aktivist:innen" - blöd da.
Auch durch Wiederholung wird diese falsche Charakterisierung nicht richtiger….
Beitrag automatisch zusammengeführt:

 
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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.223
1.941
VIE
Auch durch Wiederholung wird diese falsche Charakterisierung nicht richtiger….
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Da mir dieser Kommentar aus irgendeinem Grund trotzdem angezeigt wird, obwohl du auf Ignore stehst:

Wer die Abschaffung des Kapitalismus fordert, wer die Abschaffung des parlamentarischen Entscheidungsprozesses zu Gunsten von irgendwelchen "Klimaräten" fordert, wer "westliche Dekadenz zerstören" will und dabei Reifen aufsticht, jahrhundertealte Kunstgemälde zu zerstören versucht, Flugzeugzäune aufschneidet und die Luftfahrt gefährdet, Steine auf die Polizei wirft und noch soviel mehr, der befindet sich so etwas von eindeutig nicht mehr auf demokratischem, verfassungskonformen Boden. Das ist Linksextremismus mit ein bisschen Öko-Anstrich.

Komischerweise stehst du doch immer in der ersten Reihe, wenn es darum geht Menschen aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum, als Verfassungsfeinde zu bezeichnen. Auf dem linken Auge scheinst du hingegen blind zu sein, warum wohl...
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.773
11.931
IAH & HAM
Da mir dieser Kommentar aus irgendeinem Grund trotzdem angezeigt wird, obwohl du auf Ignore stehst:

Ist schon schwer mit der Technik klarzukommen...... :ROFLMAO:

Wer die Abschaffung des Kapitalismus fordert,
Greta hat das gefordert aber ich habe eine solche Forderung von der LG noch nicht gehoert. Kannst DU mir eine Quelle zeigen. Die letzte Generation richtet sich nur gegen die Zerstörung der Natur durch "grossen Reichtum", ein grosser Unterschied.

wer die Abschaffung des parlamentarischen Entscheidungsprozesses zu Gunsten von irgendwelchen "Klimaräten" fordert

Die Ampel hat gerade grau so einen Buergerrat wie in die LG fordert zum Thema "Ernährung eingerichtet". Wenn das linksextrem waere, warum wurde das nicht vom Verfassungsgericht gestoppt?

, wer "westliche Dekadenz zerstören" will und dabei Reifen aufsticht

Der begeht eine Straftat (Schbeschaedigung), ist aber nicht linksextrem

, jahrhundertealte Kunstgemälde zu zerstören versucht,

Erstens gab es keine Fall wo eine Zertoerung versucht wurde (sondern nur eine Verschmutzung), und auch das ist eine Straftat (Sachbeschädigung), kein Extremismus

Flugzeugzäune aufschneidet und die Luftfahrt gefährdet,

Gefaehrung des Luftverkehrs, wieder eine Straftat, aber kein Linksextremiusmus


Steine auf die Polizei wirft und noch soviel mehr, der befindet sich so etwas von eindeutig nicht mehr auf demokratischem, verfassungskonformen Boden.

Das sieht unser Verfassungsschutz anders. Aber ich denke das eigentliche Problem ist dass Du zu blöd bist zu verstehen was Linksextremismus ist und einfach Dinge nachplapperst die Du irgendwo in Schwublerblogs gelsen hast....


Das ist Linksextremismus mit ein bisschen Öko-Anstrich.
Nein ist es nicht.

Komischerweise stehst du doch immer in der ersten Reihe, wenn es darum geht Menschen aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum, als Verfassungsfeinde zu bezeichnen.
Auf der linken Auge scheinst du hingegen blind zu sein, komisch...
Der Verfassungsschutz hat die AfD als Extremismus Verdachtsfall eingestuft (die AfD in Thüringen sogar als gesichert rechtsextrem, auch wenn das das Verwaltungsgericht Jena gerade hinterfragt hat). Insofern steht meine Einschätzung im Einklang mit unseren Verfassungsorganen.

Und natuerlich gibt es auch in Deutschland Linksextremismus, den ich ausdrücklich verurteile, aber bei der LG handelt es ich halt nicht um eine linksextreme Vereinigung.
 
Status

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