Klimaaktivisten besprühen in GWT Businessjet mit Farbe

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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.083
3.558
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Und weil sich Arnie und Leon hier austoben, bis die Volksseele kocht und bejubeln, wenn Klimaaktivisten ein paar Tage aus dem Verkehr gezogen werden, die ernsthafte Diskussion findet in einem anderen Bereich statt:

"Die Auseinandersetzungen und fachwissenschaftlichen Debatten zum Klimaschutz werden derzeit von Diskussionen über bestimmte Protestformen, wie z.B. Straßenblockaden, überlagert. Dabei sind insbesondere Forderungen nach einer Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen beunruhigend und in vielen Fällen verfassungsrechtlich fragwürdig, denn das Versammlungsrecht schützt auch Protestformen, die disruptiv wirken und von der Mehrheit als Störung empfunden werden. Vor allem aber lenken diese Debatten von den dringend nötigen Auseinandersetzungen über die konkrete Umsetzung der verfassungs- und völkerrechtlichen Klimaschutzpflichten ab. Vor diesem Hintergrund fordern wir ... auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu beschließen."


Die Unterzeichner sind bislang nicht als Linksradikale aufgefallen.
Nur weil Rechtswissenschaftler etwas behaupten (etwas zu wissen) oder unterstützen, ist es nicht automatisch richtig; dafür gibt es mehr als genug Beispiele in der Vergangenheit. Das denken sie zwar immer, ist aber nicht so. Das habe ich aus meinem Studium als eine der wichtigsten Lektionen gelernt; zweifle dein Gegenüber (StA, Anwalt, Gericht, Ermittler) immer an :). Im Zweifel liegt er "falscher" als man selbst.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nichts rechtskräftig & Amtsgericht. Eine von hunderten Entscheidungen, die anders ausgefallen ist. Statistisch würde man sagen: das Amtsgericht wird nochmal prüfen müssen werden, wenn die StA das will.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.976
10.008
Trans Balkan Express
Nur weil Rechtswissenschaftler etwas behaupten oder unterstützen, ist es nicht automatisch richtig; dafür gibt es mehr als genug Beispiele in der Vergangenheit. Das denken sie zwar immer, ist aber nicht so. Das habe ich aus meinem Studium als eine der wichtigsten Lektionen gelernt; zweifle dein Gegenüber (StA, Anwalt, Gericht, Ermittler) immer an :)

Dass Klimaschutz bedeutend ist, hat sich bis zum Buindesverfassungsgericht herum gesprochen, und dass die Bundesregierung handeln muss, ist spätestens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 anerkannt:


"Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. ...

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. ...

Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll. ...

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. ...

Der Gesetzgeber muss die erforderlichen Regelungen zur Größe der für bestimmte Zeiträume insgesamt zugelassenen Emissionsmengen selbst treffen."



Vergleichbare Entscheidungen gibt es nicht nur in Deutschland.

Klagebefugt sind übrigens auch Personen, die in Südasien leben, wo die Auswirkungen des Klimawandels am Gravierendsten sind:

Soweit die Beschwerdeführenden natürliche Personen sind, sind ihre Verfassungsbeschwerden zulässig. Das gilt zum einen, soweit sie die Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten rügen. Die Beschwerdeführenden können teilweise geltend machen, in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und einige von ihnen in ihrem Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) verletzt zu sein ..., weil der Staat mit dem Klimaschutzgesetz nur unzureichende Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Begrenzung der globalen Erderwärmung ergriffen haben könnte. Insoweit sind auch die in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden beschwerdebefugt, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass die Grundrechte des Grundgesetzes den deutschen Staat auch zu ihrem Schutz vor den Folgen des globalen Klimawandels verpflichten."
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.769
11.929
IAH & HAM
Genau das ist ja das Problem, alles wird nur auf das Klima reduziert, auch die Luftfahrt. Die großen Errungenschaften der schnellen weltweiten Erreichbarkeit durch die Luftfahrt, wie Völkerverständigung, globaler Austausch und Entwicklung benachteiligter Regionen in Europa und der Welt kann man nicht in Tonnen CO² messen. Diese Vorteile werden ebenso "vergesellschaftet" wie der unbestrittene CO²-Ausstoß.

Dann zeig mir doch einmal bitte Daten die zeigen, dass Massentourismus (1) die Völkerverständigung verbessert, (2) die Entwicklung benachteiligter Regionen langfristig fördert und (3) dem globalen Austausch dient. Dass ist doch allgemeine Aussagen ohne jegliche Basis. Es geht nicht darum Flugverkehr zu verbieten, sondern darum die Exzesse zu korrigieren und die gesamten Kosten eines Fluges im Flugpreis abzubilden anstatt sie zu sozialisieren....
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.551
9.382
Dahoam
In München bei einer Autopanne niemals die Warnweste im Auto anziehen!
Mitarbeiter des städtischen Referates für Bau und Mobilität waren dort zur Großbaustelle ausgerückt. Die Gruppe, bestehend aus rund einem Dutzend Personen, wollte die Fahrspuren mit neuen Klebebändern auf der Fahrbahn ändern. Die Arbeiter trugen die üblichen orangefarbenen Warnwesten. Aufmerksame Polizisten, die sich in der Nähe befanden, reagierten schnell und stellten die Arbeiter.

Kann man sich nicht ausdenken. 😂
 
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rolandditz

Erfahrenes Mitglied
03.12.2012
1.377
1.550
54
Westfalen
Dann zeig mir doch einmal bitte Daten die zeigen, dass Massentourismus (1) die Völkerverständigung verbessert, (2) die Entwicklung benachteiligter Regionen langfristig fördert und (3) dem globalen Austausch dient. Dass ist doch allgemeine Aussagen ohne jegliche Basis. Es geht nicht darum Flugverkehr zu verbieten, sondern darum die Exzesse zu korrigieren und die gesamten Kosten eines Fluges im Flugpreis abzubilden anstatt sie zu sozialisieren....
(1) Nicht Massentourismus, ich schrieb von Luftverkehr, der das Zusammenleben auf diesem Planeten verbessert. Der Luftverkehr muss aber allen zur Verfügung stehen, meinetwegen daher der "Masse der Bevölkerung". Völkerverständigung (2) beginnt im Kleinen, das haben de Gaulle und Adenauer schon erkannt, mit dem Austausch und der Begegnung der Menschen vor Ort. In einer globalisierten Welt reicht da aber nicht der Interrail-Austausch mit Frankreich, da hilft auch ein Auslandssemester in den USA, das freiwillige soziale Jahr in der Entwicklungshilfe in Mosambik und selbst die Rucksackreise durch die Anden. Daten dazu kann ich Dir dazu keine geben, ich habe das nicht wissenschaftlich untersucht, aber ich begleite die Entwicklung vieler junger Menschen im Alter meiner Söhne in meinem Umfeld und stelle fest, wie sich bei diesen das Verständnis und die Achtung für Andere herausbildet. Über 70 Jahre Frieden in EU-Europa könnte ich da auch noch anführen.

Die Entwicklung benachteiligter Regionen (3) durch den u.a. Luftverkehr (das ist immer ein Gesamtpaket mit anderen Faktoren) konnte ich unlängst erst in Norwegen beobachten, wo sich isolierte Siedlungen in den Fjorden dank zahlreich vorhandener Regionalflugplätze und anderer verkehrlicher Erschließung (und natürlich reichlich vorhandenem Ölgeld) seit den 1970er Jahren von ärmlichen Fischer- und Bauerndörfern zu Tech-Standorten mit viel Lebensqualität nachhaltig entwickelt haben.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.083
3.558
Dass Klimaschutz bedeutend ist, hat sich bis zum Buindesverfassungsgericht herum gesprochen, und dass die Bundesregierung handeln muss, ist spätestens seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 anerkannt:


"Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. ...

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. ...

Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll. ...

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. ...

Der Gesetzgeber muss die erforderlichen Regelungen zur Größe der für bestimmte Zeiträume insgesamt zugelassenen Emissionsmengen selbst treffen."



Vergleichbare Entscheidungen gibt es nicht nur in Deutschland.

Klagebefugt sind übrigens auch Personen, die in Südasien leben, wo die Auswirkungen des Klimawandels am Gravierendsten sind:

Soweit die Beschwerdeführenden natürliche Personen sind, sind ihre Verfassungsbeschwerden zulässig. Das gilt zum einen, soweit sie die Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten rügen. Die Beschwerdeführenden können teilweise geltend machen, in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und einige von ihnen in ihrem Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) verletzt zu sein ..., weil der Staat mit dem Klimaschutzgesetz nur unzureichende Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Begrenzung der globalen Erderwärmung ergriffen haben könnte. Insoweit sind auch die in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden beschwerdebefugt, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass die Grundrechte des Grundgesetzes den deutschen Staat auch zu ihrem Schutz vor den Folgen des globalen Klimawandels verpflichten."
Dir als Volljurist muss ich doch nicht erklären, dass das Urteil in voller Gänze nur Grundsätzliches In Farbe gießt. Weder ist durch das BVferG ein bestimmtes und konkretes Zeitfenster genannt worden, noch ein bestimmtes Ziel, noch der Weg dorthin. Einzig der Gesetzgeber wird verpflichtet ZUM Klimaschutz mittels Klimaschutzgesetz. Dagegen richtete sich auch die Verfassungsbeschwerde. Wie, wo, was, wer, wenn kann das BVerG gar nicht vorgeben.

Im Übrigen ordnet sich dem Klimaschutz NICHT alles unter, auch das wird in diesem Urteil klargemacht. Wenn die Bundesregierung und das Parlament sagt, wie lassen uns 20 Jahre Zeit und bauen KKW, damit der Wandel nachhaltig bekämpft wird, weil Geld knapp, dann ist das so.

Das immer dieses Urteil immer für alles Mögliche in Sachen Klimaschutz angeführt wird, zeigt wie schwach es eigentlich ist. Den Richter sind keine Astrophysiker, Klimaforscher, Chemiker, etc. pp. Wenn es in zwei Jahren neue Erkenntnisse gibt, kann und wird das BVerfG anders urteilen oder das Urteil modifizieren, wie es das schon oft getan hat.

Wenn die Bevölkerung nicht mehr mitmacht und eine Parlamentsmehrheit ein anderes KSG macht, wird das BVerfG anhand der neuen Parameter erneut prüfen und entscheiden müssen. Und auch das muss ich dir nicht erklären; auch in Sachen Verfassungsauslegung wird immer wieder mal neu entschieden, die Zügel angezogen oder gelockert, die Schrauben fester gedreht oder der Rahmen erweitert.

Das weißt DU alles noch besser, als ich. Ich bin kein Volljurist :)
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.590
5.812
Schlimm genug, dass man in einem Luftfahrtforum langjährigen Mitgliedern den Nutzen der Luftfahrt für die Menschheit erklären muss. Man hätte eigentlich erwartet, dass dieses Bewusstsein durch die Präsenz hier, oder spätestens durch die 63129 eigenen Flüge vorhanden wäre.

Leider sind die von @rolandditz genannten Aspekte nicht seriös in Geld zu bemessen. Trotzdem sollte gerade hier der Fokus viel mehr darauf bestehen, wie sehr das Bereisen der Welt einen Menschen positiv verändern kann. Ich bin ja erst seit ein paar Jahren richtig dabei, aber ich merke jetzt schon, wie meine Reisen mich charakterlich prägen. Sie erlauben mir, Dinge besser zu bewerten und mir Perspektiven zu Fragestellungen zu öffnen, die mir ohne das Reisen nicht möglich wären. Deswegen werde ich auch unbeirrt damit fortfahren.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.976
10.008
Trans Balkan Express
Dir als Volljurist muss ich doch nicht erklären, dass das Urteil in voller Gänze nur Grundsätzliches In Farbe gießt. Weder ist durch das BVferG ein bestimmtes und konkretes Zeitfenster genannt worden, noch ein bestimmtes Ziel, noch der Weg dorthin. Einzig der Gesetzgeber wird verpflichtet ZUM Klimaschutz mittels Klimaschutzgesetz. Dagegen richtete sich auch die Verfassungsbeschwerde. Wie, wo, was, wer, wenn kann das BVerG gar nicht vorgeben.

Darum geht es doch auch gar nicht, die Aufforderung von Staatsrechtslehrern an die Bundesregierung mehr zur Umsetzung der Pariser Ziele wurde hier als irrelevant bezeichnet. Richtig ist jedoch, dass in diesem Bereich mehr getan werden muss. Selbstverständlich kann das BVerfG die Datails nicht vorgeben, darum geht es jedoch nicht. Abgewogen werden muss immer (außer wenn die Menschenwürde betroffen ist) Festzuhalten ist jedoch, dass es weltweit Versuche gibt, spezielle Klimaschutzmaßnahmen zu erzwingen. Diese setzen selbstverständlich (auch in Deutschland) in der Regel im Instanzenzug an:


Selbst der Ministerpräsident eines hier häufig gelobten Bundeslands war schon Gegenstand gerichtlicher Verfahren:

 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.083
3.558
Darum geht es doch auch gar nicht, die Aufforderung von Staatsrechtslehrern an die Bundesregierung mehr zur Umsetzung der Pariser Ziele wurde hier als irrelevant bezeichnet. Richtig ist jedoch, dass in diesem Bereich mehr getan werden muss. Selbstverständlich kann das BVerfG die Datails nicht vorgeben, darum geht es jedoch nicht. Abgewogen werden muss immer (außer wenn die Menschenwürde betroffen ist) Festzuhalten ist jedoch, dass es weltweit Versuche gibt, spezielle Klimaschutzmaßnahmen zu erzwingen. Diese setzen selbstverständlich (auch in Deutschland) in der Regel im Instanzenzug an:


Selbst der Ministerpräsident eines hier häufig gelobten Bundeslands war schon Gegenstand gerichtlicher Verfahren:

Jegliche Art des Zwanges in dieser Sache wird scheitern. Das ist ein Good-Will-Gesetz um die Ernsthaftigkeit zu bekunden, sich des Problems angenommen zu haben. Es bedeutet aber nicht, dass die bestehende Rechtsordnung und das freie, gewählte Mandat abgeschafft und das Gegeneinander-Ausspielen von Grundrechten begonnen hat. Auch Markus Söder hat Rechte als Mensch, als Bürger und als Mandatsträger. Insbesondere dort.

Sonst sind wir ganz schnell bei einer Neuinterpretation von Carl Schmitt. Und das wollen wir alle nicht.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.769
11.929
IAH & HAM
Der Untergang der Menschheit wird nicht durch das Klima herbeigeführt, sondern durch die ultimative Verblödung, die ein Überleben nicht mehr möglich macht. Hier zeigt sich die negative Entwicklung schon in einigen Kommentaren recht gut.
Da sind wir uns sogar einig, nur nicht darueber wer die ultimativ Blöden sind.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.998
13.392
einen Rechtsanspruch auf mindestens 4 Flugreisen im Jahr habe ich on unserem GG noch nicht gefunden.

Es geht nicht darum Flugverkehr zu verbieten, sondern darum die Exzesse zu korrigieren

Ist halt die Frage, was Exzess ist. Der ERASMUS-Student, der zu Ostern, im Sommer, an Weihnachten und zu seinem Geburtstag (also vier Mal in einem Jahr!!1!!111!!!11!!Einself!11!!) per Ryanair für 1,9 Liter pro 100 km nach Hause fliegt? Oder der Forumsinsasse, der zig Stunden die VFT-Server heißlaufen lässt und anschließend ein paar Zentner Altpapier generiert, um dann drei Klassen weiter vorne als besagter ERASMUS-Student nach BKK zu düsen?
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.769
11.929
IAH & HAM
Schlimm genug, dass man in einem Luftfahrtforum langjährigen Mitgliedern den Nutzen der Luftfahrt für die Menschheit erklären muss. Man hätte eigentlich erwartet, dass dieses Bewusstsein durch die Präsenz hier, oder spätestens durch die 63129 eigenen Flüge vorhanden wäre.

Das muss man nicht, aber man kann mich auch nicht fuer blöd verkaufen. Von meinen 63129 eigenen Flügen, ging es in den meisten Fällen nicht um Völkerverständigung und die Entwicklung unterentwickelter Gebiete, sondern oftmals um meine eigene Belustigung oder darum fuer meinen Arbeitgeber Profit zu machen.

Beides ist legitim, aber sollte entsprechend der echten Kosten bezahlt werden, und weder meine eigene Belustigung noch der Profit meines Arbeitgebers sollte durch die Allgemeinheit subventioniert werden. Mir geht es in keinster weise darum Fliegen zu verbieten, ich plädiere nur dass Passagiere die vollen Kosten der Aktivität tragen sollten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Leider sind die von @rolandditz genannten Aspekte nicht seriös in Geld zu bemessen. Trotzdem sollte gerade hier der Fokus viel mehr darauf bestehen, wie sehr das Bereisen der Welt einen Menschen positiv verändern kann. Ich bin ja erst seit ein paar Jahren richtig dabei, aber ich merke jetzt schon, wie meine Reisen mich charakterlich prägen. Sie erlauben mir, Dinge besser zu bewerten und mir Perspektiven zu Fragestellungen zu öffnen, die mir ohne das Reisen nicht möglich wären. Deswegen werde ich auch unbeirrt damit fortfahren.
Und auch das bezweifle ich nicht, aber erklär mir mal wie der Kegelclub der zum Komasaufen am Ballermann fliegt dort reinpasst? Und alles was ich propagiere ist dass Du die Kosten fuer Deine Reisen trägst.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.769
11.929
IAH & HAM
Verlangst Du das auch für die (in Deutschland) um den Faktor 30 höher als der Luftverkehr subventionierte Bahn?
Nein, da es das aus ökologischer Sicht sinnvollste Verkehrsmittel ist und die Subventionen Steuerungswirkung haben. Und die Mehrwertsteuerbefreiung fuer internationale Flugtickets it eine massive Subvention des Flugverkehrs.
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
701
1.117
Österreich
Nein, da es das aus ökologischer Sicht sinnvollste Verkehrsmittel ist und die Subventionen Steuerungswirkung haben. Und die Mehrwertsteuerbefreiung fuer internationale Flugtickets it eine massive Subvention des Flugverkehrs.

Das solltest du mal mit deinen Kollegen aus der linkslinken Szene besprechen, da seid ihr euch wohl nicht ganz einig:

 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.645
963
das dem Österreicher seine Feindbilder aber auch immer so „erfüllend“ sein müssen. :no:
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.769
11.929
IAH & HAM
Das solltest du mal mit deinen Kollegen aus der linkslinken Szene besprechen, da seid ihr euch wohl nicht ganz einig:

Da ich mich weder der linken, noch der linkslinken Szene zugehörig fühle, habe ich keine Ahnung wovon Du sprichst. Umweltbewusstsein ist fuer mich keine politische Frage, sondern eine wissenschaftliche. Im Übrigen verurteile ich diese Anschläge zutiefst.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

das dem Österreicher seine Feindbilder aber auch immer so „erfüllend“ sein müssen. :no:
Nun ja, jemand der die Kronzenzeiting liesst, der mag es vermutlich eher simpel.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das die Atemluft nicht besteuert wird, ist steuerrechtlich eine Subvention.

Aha. Wenn Du meinst. Mir ist zwar nicht ersichtlich wie es zweckgebundener, von der öffentlichen Hand gewährter Zuschuss zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige oder einzelner Unternehmen ist, aber ich bin sicher Du kannst das erklären.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
leider sind es keine 93%die auch zu einer Verhaltensänderung bereit sind.
Das Argument war, dass man irgendwen wachrütteln muss. Dieses Argument ist falsch, weil die Menschen schon wachgerüttelt sind.

Die Diskussion über Maßnahmen ist eine ganz andere. Der eine mag die Rettung des Klima in einem Tempolimit und einem 9-Euro-Ticket sehen. Der andere in einer frühen Abschaltung der Kohlekraftwerke. Dafür muss man nicht Straßen blockieren, dass sind im Grunde Sachfragen.

Zum Thema Tempolimit und Klimawandel: Da muss es schon Tempo 100 sein, wenn man Wirkung sehen will. Tempo 130 hilft allenfalls marginal. Italien und Tschechien erhöhen ihr Tempolimit auf 150. Ein solches Tempolimit hat keine messbaren Vorteile.
Keine Frage, aber das würde such bedeuten, dass es kurzfristig zu Blackouts käme, die Forderungen der LG führen nicht zu solchen Härten
Nein. Dafür wäre Kernenergie bestens geeignet. Kernenergie ersetzt Strom aus Kohle. Von den EE können das nur Wasserkraft und Off-shore-Windanlagen. Diese können wir nicht annähernd schnell genug aufbauen.

Aus Klimagesichtspunkten wäre richtig gewesen, zunächst Kohlekraftwerke zu schließen.
Ein atomarer Unfall hätte aber signifikante Auswirkungen auf unser Leben. Es ist eine Abwegung, die Entscheidung ist gefallen und es ist keine hilfreiche Diskussion mehr sondern nur eine Ablenkung. Ich hätte einen begrenzten weiteren Betrieb der 3 verbliebenen AKWs übrigens auch begrüßt.
Kernenergie hat in Deutschland die niedrigste Mortalität pro TWh. Weniger als Windenergie oder Wasserkraft.

Unfälle wie in Fukushima können bei uns aus verschiedenen Ursachen nicht geschehen. Abgesehen davon ist selbst in Fukushima kein Mensch direkt durch den Störfall gestorben.

Außerdem: Staaten um uns herum betreiben Kernkraftwerke. Sehr wahrscheinlich würden Auswirkungen eines Störfalls in den Niederlanden, Belgien, Frankreich oder der Schweiz nicht sauber an der deutschen Grenze ausgebremst.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.083
3.558
Aus Klimagesichtspunkten wäre richtig gewesen, zunächst Kohlekraftwerke zu schließen.

Kernenergie hat in Deutschland die niedrigste Mortalität pro TWh. Weniger als Windenergie oder Wasserkraft.

Unfälle wie in Fukushima können bei uns aus verschiedenen Ursachen nicht geschehen. Abgesehen davon ist selbst in Fukushima kein Mensch direkt durch den Störfall gestorben.

Außerdem: Staaten um uns herum betreiben Kernkraftwerke. Sehr wahrscheinlich würden Auswirkungen eines Störfalls in den Niederlanden, Belgien, Frankreich oder der Schweiz nicht sauber an der deutschen Grenze ausgebremst.
Kurz und knapp: korrekt.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.769
11.929
IAH & HAM
Das Argument war, dass man irgendwen wachrütteln muss. Dieses Argument ist falsch, weil die Menschen schon wachgerüttelt sind.

Die Diskussion über Maßnahmen ist eine ganz andere. Der eine mag die Rettung des Klima in einem Tempolimit und einem 9-Euro-Ticket sehen. Der andere in einer frühen Abschaltung der Kohlekraftwerke. Dafür muss man nicht Straßen blockieren, dass sind im Grunde Sachfragen
Zum Thema Tempolimit und Klimawandel: Da muss es schon Tempo 100 sein, wenn man Wirkung sehen will. Tempo 130 hilft allenfalls marginal. Italien und Tschechien erhöhen ihr Tempolimit auf 150. Ein solches Tempolimit hat keine messbaren Vorteile.

Nein. Dafür wäre Kernenergie bestens geeignet. Kernenergie ersetzt Strom aus Kohle. Von den EE können das nur Wasserkraft und Off-shore-Windanlagen. Diese können wir nicht annähernd schnell genug aufbauen.

Aus Klimagesichtspunkten wäre richtig gewesen, zunächst Kohlekraftwerke zu schließen.

Kernenergie hat in Deutschland die niedrigste Mortalität pro TWh. Weniger als Windenergie oder Wasserkraft.

Unfälle wie in Fukushima können bei uns aus verschiedenen Ursachen nicht geschehen. Abgesehen davon ist selbst in Fukushima kein Mensch direkt durch den Störfall gestorben.

Außerdem: Staaten um uns herum betreiben Kernkraftwerke. Sehr wahrscheinlich würden Auswirkungen eines Störfalls in den Niederlanden, Belgien, Frankreich oder der Schweiz nicht sauber an der deutschen Grenze ausgebremst.
Haette, haette, haette Fahrradkette. Wenn man sich mal die Situation anschaut ist das eine unnütze Diskussion. Aufgrund der bereits erteilten Abbaugenehmigung fuer Neckarwestheim II wurde die Wartung des Rotating Equipments eingestellt und der Primärkreis des Kraftwerks dekontaminiert. Um dieses AKW wieder in Betrieb zu nehmen müsste EnBW eine neue Betriebsgenehmigung beantragen. In Gundremmingen C sind bereits Anlagenteile abtransportiert und Rohleitungen geschnitten und entfernt worden.

In Deutschland verbleiben nur noch 4 AKWs (Emsland, Grohnde, Brokdorf und Isar 2), die theoretisch wieder in Betrieb genommen werden koennten. Diese 4 AKWs haben zusammen eine Leistung von 5,5GW (alle verbliebenen Kohlekraftwerke Zusammen haben eine Leistung von 36 GW) und keiner der Betreiber sieht eine praktische Möglichkeit dies zu tun.

Im Norden haben wir auch fast immer hinreichend Windenergie, so dass die Räder teilweise abgeregelt werden mueesen und es nur einen sehr geringen Bedarf an Kohlestrom gibt (und da AKWs eine stabile Grundlast fahren und nicht sehr flexibel sind, brauchen wir diese hier nicht). Der eigentliche Bedarf ist im Süden, wo aufgrund des von der dortigen Politik blockierten Ausbau der EE und Stromtrassen die Kohlekraftwerke leider immer noch viel Strom produzieren muessen. Dieser Redispatch wo Windkraftwerke im Norden abgeschaltet wurden und Kohlekraftwerke im Süden angefahren werden mussten kostete allein im letzen Jahr 4.2 Mrd Euro. Insofern waere eigentlich nur Isar2 ein sinnvoll zu betriebenes AkW.

Last uns bei den Fakten bleiben, der AKW Zug ist in Deutschland abgefahren, wir koennen noch ein wenig die Wunden lecken, eine Lösung ist es nicht.
 
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