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Aber nicht zwangsläufig zur Anwendung kommen kann oder muss, da es Ratifizierungen, freiwillige Anerkennungen oder schlicht bestimmte Vorraussetzungen bedarf. Und über allem thront das Grundgesetz, auch wenn man das nicht wahrhaben will. Dass das GG eine freiwillige Abgabe von Rechten und Pflichten an übergelagerte Institutionen abgibt, steht auf einem anderen Blatt.Es gibt internationales Recht, das über dem deutschen Recht steht. Z.B. EU-Recht, Völkerrecht, Menschenrechte..