Klimaaktivisten besprühen in GWT Businessjet mit Farbe

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.550
3.254
ANZEIGE
Deine "Beiträge", in denen du dir permanent selbst bestätigst, irgendwas richtig gesehen/gesagt/verstanden zu haben, sind echt schräg. Deine Aussage ist schlicht falsch, da in einem Ermittlungsverfahren nicht die Feststellung getroffen wird, dass die letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist.

Etwas ausführlichere Darstellung hier:

Das LG hat klar festgestellt, dass sich der Anfangsverdacht, den schon das AG hatte, bestätigt hat. Demzufolge können jetzt alle strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen der Katalogstraftaten ausgeschöpft werden.

Zusätzlich wird es gefährlich für Beihelfer, Unterstützer, Beamte und Angestellte des ö.D. in der LG; strafrechtlich stehen sie jetzt mit beiden Beinen in der StPO, ebenso alle Spender.

Die inhaltliche Aussage von thbe, dass es sich um eine KV handelt, ist so erst einmal nicht grundsätzlich falsch; sonst wäre der Anfangserdacht nicht unterstellt worden. Bzw. geht das Landgericht sogar über den Anfangsverdacht hinaus. thbe hat es überspitzt dargestellt.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.608
9.294
Trans Balkan Express
Das LG hat klar festgestellt, dass sich der Anfangsverdacht, den schon das AG hatte, bestätigt hat. Demzufolge können jetzt alle strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen der Katalogstraftaten ausgeschöpft werden.

Es geht zunächst grundsätzlich ausschließlich um die Frage der Zulässigkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Die Hürden dazu sind nicht allzu hoch. Es liegt eben gerade keine Verurteilung wegen der Mitgliedschaft etc. in einer kriminellen Vereinigung vor. Beschwerden gegen die Durchführung von Ermittlungsverfahren sind in den seltensten Fragen erfolgreich. Ich glaube mich auch zu erinnern, dass das Handbuch für Strafverteidiger eher von Beschwerden abrät. Zu hoch sollte man die Entscheidungen daher nicht hängen. Im Endeffekt kommt es darauf an, was im Urteil steht. Und die Hauptverhandlung hat nun einmal noch nicht stattgefunden. Mir ist auch noch nicht bekannt, ob schon Anklage wegen der Mitgliedschaft etc. in einer kriminellen Vereinigung erhoben wurde. Festzuhalten bleibt, dass die Nachrichten in der Presse keine Sternenstunde waren. Zum Teil war dort zu lesen, LG habe dagegen geklagt, dass festgestellt worden sei, sie seien eine kriminelle Vereinigung. Selbstverständlich können die Beschlüsse auch noch durch eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wovon ich allerdings als Strafverteidiger abraten würde.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
3.550
3.254
Es geht zunächst grundsätzlich ausschließlich um die Frage der Zulässigkeit der Ermittlungsmaßnahmen.

Check.

Die Hürden dazu sind nicht allzu hoch. Es liegt eben gerade keine Verurteilung wegen der Mitgliedschaft etc. in einer kriminellen Vereinigung vor.
Hat keiner behauptet.
Beschwerden gegen die Durchführung von Ermittlungsverfahren sind in den seltensten Fragen erfolgreich.

Eben. Insbesondere dann, wenn sie unbegründet sind.
Ich glaube mich auch zu erinnern, dass das Handbuch für Strafverteidiger eher von Beschwerden abrät.
Da liegst du richtig, weil es die Gerichte zwingt, eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu treffen, diese aber "endgültig" und damit den weiteren Weg ebnet / vorzeichnet.

Zu hoch sollte man die Entscheidungen daher nicht hängen.

Oh doch. Die Exekutive hat jetzt im Rahmen der StPO den VOLLEN Werkzeugkasten zur Hand. Und jeder, wirklich jeder, der hilft, unterstützt, spendet sollte sich gut überlegen, ob man das bei einer im Verdacht stehenden 129-Vereinigung tut.

Im Endeffekt kommt es darauf an, was im Urteil steht.
Für die Ersteinschätzung nicht. Der wichtige Teil ist nun öffentlich bekannt: LG ist verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung zu sein. Und die Ermittlungsrichtung wird eher sein, dies zu beweisen, als zu widerlegen.

Und die Hauptverhandlung hat nun einmal noch nicht stattgefunden.
Unproblematisch. Die HV wird die Ermittlungen und dessen Ergebnisse frei bewerten. Das Gericht hat aber KEINEN unmittelbaren Einfluss darauf, was und wie ermittelt wird, maximal einen mittelbaren durch Durchsuchungsbeschlüsse, TKÜ-Maßnahmen und Co.
Mir ist auch noch nicht bekannt, ob schon Anklage wegen der Mitgliedschaft etc. in einer kriminellen Vereinigung erhoben wurde.

Muss sie ja auch nicht. Wichtiger ist das Ermittlungsverfahren. Und das wird geführt. Und jede StA im Land kann sich auf das LG Urteil für die Beurteilung und Einschätzung stützen. Die erste Zusammenfassung liest sich schlüssig.
Festzuhalten bleibt, dass die Nachrichten in der Presse keine Sternenstunde waren.

Wie immer. Siehe auch Lindemann, Kachelmann, Molat, etc. etc.
Zum Teil war dort zu lesen, LG habe dagegen geklagt, dass festgestellt worden sei, sie seien eine kriminelle Vereinigung.
Unkenntnis. Obwohl angeblich viele Reporter auch Volljuristen sein sollen. Möglicherweise keinen guten.
Selbstverständlich können die Beschlüsse auch noch durch eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wovon ich allerdings als Strafverteidiger abraten würde.
Davon würde ich keinen Gebrauch machen. Die Gefahr, dass das BVerfG grundsätzliches festlegt und eine weitere (ungünstige) Voreinschätzung einnimmt, ist viel zu hoch.

Grundsatz: Rufe das BVerfG nicht an, es sei denn, du hast nix mehr zu verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.882
Ich verstehe die Freude über eine solche Entscheidung nicht ganz. Wenn man immer die ganz scharfen Schwerter benutzt werden sie irgendwann gegen Falschparker eingesetzt. Man hat die Anforderungen hier schon deutlich herabgesetzt, ob das wirklich wünschenswert ist?

Ist so ähnlich wie aktuell immer "Mord" gerufen wird, das soll dann abschreckend wirken - tut es aber in der Regel nicht.

Kann man beklatschen, darf sich dann nur nicht wundern wenn man irgendwann selber betroffen ist.
 
  • Like
Reaktionen: bender1057 und thbe

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.864
Deine "Beiträge", in denen du dir permanent selbst bestätigst, irgendwas richtig gesehen/gesagt/verstanden zu haben, sind echt schräg. Deine Aussage ist schlicht falsch, da in einem Ermittlungsverfahren nicht die Feststellung getroffen wird, dass die letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist.

Etwas ausführlichere Darstellung hier:
Ich habe nicht geschrieben, dass eine Feststellung getroffen wurde. Ich habe geschrieben, dass das LG München 10 Beschwerden abgewiesen hat, weil es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Und genau das hat das LG München getan. Es hat die Tatbestandsmerkmale geprüft - von denen mindestens zwei fraglich sind - und bestätigt.

Der Einwand von @hollaho suggeriert, das Gericht hätte sich nur mit der Frage beschäftigt, ob ein Anfangsverdacht vorlag. Dieser hatte auch vorliegen können, wenn die Letzte Generation aus Sicht des LG München keine kriminelle Vereinigung wäre. Sie ist es aber aus Sicht des LG München.

Von Rechtsfolgen habe ich nichts geschrieben. Was Dein Hinweis zum Ermittlungsverfahren soll, verstehe ich nicht. Eine Beschwerdeprüfung durch ein Gericht ist kein Ermittlungsverfahren. Daher ist falsch, was Du geschrieben hast. Die zwei wichtigsten Ergebnisse sind, dass einmal festgestellt wurde, dass die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen gegen die Letzte Generation, über die sich selbige beschwert hat, rechtskräftig bestätigt wurden. Das zweite Ergebnis ist, dass die Ermittlungsbehörden davon ausgehen können, dass zukünftige Maßnahmen gegen die Letzte Generation ebenfalls rechtmäßig sein werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.864
Deine Aussage war aber, daß es sich laut LG München um eine kriminelle Vereinigung handele und davon kann einstweilen jedenfalls keine Rede sein .
Genau davon ist die Rede. Laut LG München handelt es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung. Deshalb sah es den Anfangsverdacht bestätigt, der Grundlage für die Maßnahmen war. Deshalb hat es die Beschwerden dagegen abgelehnt.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.725
4.202
Gummersbach
Genau davon ist die Rede. Laut LG München handelt es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung. Deshalb sah es den Anfangsverdacht bestätigt, der Grundlage für die Maßnahmen war. Deshalb hat es die Beschwerden dagegen abgelehnt.

Das LG München hat NICHT festgestellt , daß es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt , auch wenn du das hier noch 20 Mal behauptest . Es wurde lediglich die Annahme eines Anfangsverdachts als zulässig bestätigt , und was ein solcher ist steht hier :

" Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten des Tatverdachts. Die geringste Stufe bildet dabei der Anfangsverdacht ........
Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht."

Und erst wenn in einem Verfahren festgestellt wurde , daß die bislang nicht eindeutig belegbare 2. Voraussetzung ( erhebliche Gefahr ..... ) vorliegt , kommt es unter Umständen zu einem Urteil und erst dann wird die Truppe zur kriminellen Vereinigung .

" Das Amtsgericht – zuständig für die Durchsuchungsbeschlüsse – durfte zu Recht davon ausgehen, dass bei der "Letzten Generation" ein Anfangsverdacht für eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Strafgesetzbuch (StGB) besteht. Getroffen hat es eine Zwischenentscheidung im laufenden Ermittlungsverfahren, es handelt sich nicht um ein Urteil oder eine amtliche "Einstufung". Die Beschlüsse ergingen bereits am 16. November. " Geklaut aus :


 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.395
7.385
LEJ
Mit etwas Glück ist unser nächster Bürgermeister grün ... :)

Anhang anzeigen 231903
Dazu kann ich nur sagen "lieber Gott, was haben die Menschen getan, dass sie mit den Grünen (die meisten ohne echten Berufsabschluss und aus dem Völkerrecht kommend) und ihren absurden Ideen ohne Konzept und Plan bestraft werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
1.069
1.518
Meine Töchter kennen nur eine, die sich bei Fridays for Future engagiert - aber nur im eigenen Interesse in der Hoffnung auf eine lukrative politische Karriere, privat ist sie und ihre Familie bei Flugreisen und Diesel SUV Fahren ganz vorne mit dabei...
Kann ich mir gut vorstellen. Mami fährt Töchterlein im SUV zur Umweltdemo und Weihnachten geht es wieder auf die Malediven ... ;)
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
1.069
1.518
Und hoffe dass diese Themen auch in der Durchschnittsbevölkerung dort mehr ins Bewusstsein treten, auch wenn die meisten Leute dort klarerweise im alltäglichen Leben dringendere Probleme haben.
Ich habe im Alltag auch dringendere Probleme als die Abholzung des Regenwaldes, trotzdem gucke ich mal über den Tellerrand. Außerdem werden es die ärmeren Menschen sein, die überdurchschnittlich unter Klimawandel leiden werden.
 

Rantala

Erfahrenes Mitglied
19.12.2016
309
476
Wer Grün wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Jetzt haben wir ja bald das gesamte Bullshit Bingo durch.
Helau!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich habe im Alltag auch dringendere Probleme als die Abholzung des Regenwaldes, trotzdem gucke ich mal über den Tellerrand. Außerdem werden es die ärmeren Menschen sein, die überdurchschnittlich unter Klimawandel leiden werden.

In erster Linie werden es die jüngeren Generationen sein die darunter leiden.
Und wer mit offenen Augen durch die Welt geht, der spürt die Veränderungen in der Um- und Tierwelt schon jetzt sehr, sehr deutlich.
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
1.069
1.518
Jung + arm = A***karte.
Ich bin in der zweiten Lebenshälft und (international betrachtet) wohlhabend, zudem in DE lebend. Steigende Meeresspiegel oder Dürreperioden werden mein Leben nicht mehr beeinflussen.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.