Das mit den Zahlen hatten wir doch bereits mehrfach:
Tag 42 - Wer zählt die Toten?
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Die Hamas zählt z.T. die selben Personen, die schon 2014 als Tote gezählt wurden.
Weiterhin gerne noch einmal:
"Das Gebot der Verhältnismäßigkeit von ungewollten, aber bei bestimmten Kampfhandlungen vorhersehbaren „Kollateralschäden“ unter der Zivilbevölkerung gilt bei jeder einzelnen militärischen Handlung. Es kommt hier auf die Sicht eines besonnenen Kommandeurs mit einem humanitären Bewusstsein an. Die zivilen Opfer dürfen aus einer solchen Sicht nicht außer Verhältnis zum militärischen Vorteil stehen. Natürlich kann dies in Einzelfällen in Grauzonen führen und zu umstrittenen Entscheidungen. Zum Selbstverteidigungsrecht gehört aber, dass ein angegriffener Staat sich prinzipiell auch gegen einen Angreifer zur Wehr setzen darf, der Zivilisten als Schutzschilder benutzt. Das Völkerrecht zwingt den Angegriffenen nicht dazu, seine Kampfhandlungen so zu beschränken, dass die Zahl der Opfer beim Angreifer nicht die Zahl der Getöteten im eigenen Land übersteigt. Eine solche Schranke würde das Recht auf Selbstverteidigung gerade gegenüber solchen Konfliktparteien aushöhlen, die Opfer unter der eigenen Bevölkerung zum Mittel ihres Kampfes machen."
Manche Politiker rufen nach sofortigem Waffenstillstand. Andere meinen, Israel solle sich wenigstens beeilen mit seinem Vorgehen in Gaza. In Wirklichkeit, sagt der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen, habe Israel das Recht, die von der Hamas ausgehende terroristische Bedrohung „verlässlich...
www.rnd.de
https://de.statista.com/statistik/d...zahlen-im-terrorkrieg-der-hamas-gegen-israel/
Wie auch bereits im Nachbarthread geschrieben. Humanitäres Völkerrecht regelt, dass die Zivilbevölkerung soweit wie möglich vor Kampfhandlungen zu schützen ist. Grundregel ist der Gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen. Ein allgemeines völkerrechtliches Verbot Gebäude zu zerstören, existiert nicht. Ggf. sind Kulturstätten, Krankenhäuser etc. besonder sschutzwürdig.
Dies gilt dann nicht, wenn diese für Kampfhandlungen mißbraucht werden.
"Das Krankenhaus verliert in diesem Fall seinen absoluten völkerrechtlichen Schutz. Zwar sind Klinikeinrichtungen als solche natürlich keine legitimen Ziele. Ein Vorrücken gegen ein in oder unter einer Klinik verborgenes Waffenlager oder eine Kommandozelle aber ist vom Völkerrecht gedeckt. Israel muss es nicht hinnehmen, dass die Hamas sich dauerhaft auf verbotene Weise hinter wehrlosen Zivilisten verschanzt."
Manche Politiker rufen nach sofortigem Waffenstillstand. Andere meinen, Israel solle sich wenigstens beeilen mit seinem Vorgehen in Gaza. In Wirklichkeit, sagt der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen, habe Israel das Recht, die von der Hamas ausgehende terroristische Bedrohung „verlässlich...
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Außerdem:
Krankenhäuser dürfen im Krieg nicht angegriffen werden – außer sie werden zu militärischen Zwecken genutzt. Wann ist das nach dem Völkerrecht der Fall?
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